Gebäudeversicherung nach Tod – Was ist nun zu tun?

Der Verlust eines Angehörigen ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine bürokratische Herausforderung.

Dabei ist es essenziell zu wissen, wie im Falle eines Erbfalls mit der bestehenden Gebäudeversicherung zu verfahren ist.

Die Gebäudeversicherung nach Tod des Versicherten geht auf die Erben über und schützt das Objekt bis zur nächsten Hauptfälligkeit der Beiträge.

Gebäudeversicherung nach Tod

Wir sind stolz auf eine hohe Kunden­zufriedenheit

Bekannt aus

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohngebäudeversicherung erlischt nicht automatisch mit dem Tod des Versicherten – sie geht auf die Erben über.
  • Es ist Pflicht, die Versicherungsgesellschaft unverzüglich über den Todesfall sowie über etwaigen Leerstand des Objekts zu informieren.
  • Notwendige Dokumente für die Information der Versicherung sind in der Regel die Sterbeurkunde und die Originalpolice des Verstorbenen.
  • Kündigungsfristen und mögliche Besonderheiten bei einer noch bestehenden Hypothek müssen beachtet werden.
  • Ein Anbieterwechsel kann unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten sinnvoll sein.
  • Eine persönliche Anpassung der Versicherungsleistungen an neue Gegebenheiten ist möglich und zu empfehlen.

Übertragung der Gebäudeversicherung im Erbfall

Stehen Sie vor der Aufgabe, eine Gebäudeversicherung im Erbfall zu übertragen? Hier erfahren Sie, was zu tun ist: Der Versicherungsschutz, den der Verstorbene genossen hat, bleibt zunächst bis zur nächsten Beitragshauptfälligkeit bestehen. Die Übertragung der Gebäudeversicherung erfolgt dabei automatisch – die Erben treten in die Fußstapfen des Versicherungsnehmers.

Es ist essenziell, zeitnah das Versicherungsunternehmen zu informieren. Prüfen Sie dabei auch den bestehenden Versicherungsschutz: Ist dieser noch ausreichend oder gibt es einen günstigeren Tarif mit gleichem Leistungspaket? Ein kostenloser Tarifvergleich für Gebäudeversicherungen kann Ihnen dabei helfen, Preise und Leistungen verschiedener Anbieter zu vergleichen.

  • Informieren Sie das Versicherungsunternehmen unverzüglich über den Todesfall.
  • Legen Sie die notwendigen Dokumente vor – dazu gehören die Originalpolice sowie die Sterbe- und Geburtsurkunde der versicherten Person.
  • Teilen Sie dem Versicherer eine Kopie der Grundbucheintragung mit, falls Sie als Erbe im Grundbuch eingetragen werden.

Wollen Sie die Gebäudeversicherung im Erbfall kündigen und nicht übernehmen, beachten Sie die dafür geltende dreimonatige Kündigungsfrist. Wichtig ist hierbei der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Versicherungsgesellschaft.

Bei dem Entscheid, ob Sie die Wohngebäudeversicherung übernehmen oder eine neue abschließen möchten, sollten Sie Ihre individuelle Situation bedenken. Bleibt das Gebäude in Ihrem Besitz, könnte die Fortführung des bestehenden Schutzes sinnvoll sein. Wollen Sie das Erbe jedoch veräußern, ist ein genauer Blick auf die Konditionen und das Kündigungsrecht angebracht.

Gebäudeversicherung bei Todesfall – Informationspflichten der Erben

Als Erbe tragen Sie Verantwortung dafür, die Versicherungsgesellschaft umgehend über den Verlust des Versicherungsnehmers zu informieren. Ein klarer Überblick über die notwendigen Dokumente und Fristen ist entscheidend, um die Gebäudeversicherung reibungslos auf Ihren Namen zu übertragen oder um angemessen zu handeln, sollte ein Leerstand des Gebäudes vorliegen.

Notwendige Dokumente für die Mitteilung an die Versicherung

Für die reibungslose Kommunikation mit dem Versicherungsunternehmen bereiten Sie bitte wichtige Dokumente vor. Zu diesen gehören unumgänglich die Originalversicherungspolice, sowie die Sterbeurkunde und Geburtsurkunde des verstorbenen Versicherungsnehmers. Dies bildet die Grundlage für die Fortsetzung oder Änderung der Gebäudeversicherung bei Todesfall.

Meldung des Leerstands und mögliche Konsequenzen

Sollte sich das Objekt, auf das sich die Versicherung bezieht, im Leerstand befinden, ist es Ihre Pflicht, dies der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen. Ein unbewohntes Haus stellt ein höheres Risiko dar, was wiederum zu Anpassungen des Vertrages führen kann – dies kann eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Achten Sie darauf, die Leerstand melden Verpflichtung nicht zu vernachlässigen, um solche Konsequenzen zu vermeiden.

Zeitliche Fristen bei der Information der Versicherung

Zeitnahes Handeln ist entscheidend, um Ihre Rechte als Erbe zu bewahren und mögliche Nachteile zu umgehen. Informieren Sie die Assekuranz ohne schuldhafte Verzögerung, um alle Aspekte der Informationspflicht der Erben zu erfüllen. Dies garantiert, dass Sie weiterhin angemessen und nach gesetzlichen Vorgaben versichert bleiben.

Dein Experte für Gebäudeversicherung

  • Unabhängige Beratung:
    Objektive Beratung, um die passende Gebäudeversicherung aus einer Vielzahl von Anbietern zu finden.
  • Maßgeschneiderte Lösungen:
    Individuelle Versicherungsoptionen, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entsprechen.
  • Zugang zu Top-Anbietern:
    Breite Auswahl an Versicherungsoptionen von führenden Versicherungsgesellschaften.
  • Transparente Beratung:
    Klare Erklärungen zu Policen, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Langfristige Beziehung:
    Unterstützung während der gesamten Laufzeit Ihrer Versicherungspolice, um Ihre Zufriedenheit und Sicherheit sicherzustellen.

So erreichst du uns

Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Oder buche ein kostenloses Webmeeting

  • Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
  • Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen

Die Wohngebäudeversicherung nach dem Erbfall

Nach einem Erbfall treten eine Reihe von bürokratischen Herausforderungen auf, die es zu meistern gilt. Eine davon ist der Umgang mit der Wohngebäudeversicherung. Der Schutz der Versicherung vor Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel bleibt auch nach dem Ableben des Versicherungsnehmers bis zur nächsten Hauptfälligkeit der Versicherungsbeiträge bestehen. Besonders relevant ist dies für Erbfälle, wo die Erben die Immobilie erben und daraus resultierende Pflichten übernehmen.

Es ist daher wichtig, dass Sie sich als Erbe frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Einer der ersten Schritte ist die Kontaktaufnahme mit der Versicherungsgesellschaft, um den Schutz nach dem Erbfall zu gewährleisten. Hierbei muss gegebenenfalls der Eigentümerwechsel über eine neue Grundbucheintragung nachgewiesen werden.

  • Durch den Erbfall ändert sich der Status des Versicherungsnehmers – Erben treten in die bestehende Versicherungspolice ein.
  • Unmittelbar nach Bekanntgabe des Erbfalls sollte die Versicherungsgesellschaft kontaktiert werden.
  • Ein Wechsel der Versicherung oder deren Anpassung sollte in Betracht gezogen werden, je nachdem welche Pläne Sie mit der Immobilie verfolgen.

Doch wie können Sie entscheiden, ob die vorhandene Wohngebäudeversicherung im Erbfall weitergeführt oder beendet werden soll? Hierfür ist es ratsam, eine genaue Kosten-Nutzen-Abwägung vorzunehmen. Im Folgenden finden Sie eine Tabelle, die Ihnen helfen kann, die finanziellen Aspekte der Versicherung nach dem Erbfall zu verstehen:

AspektBesonderheiten im ErbfallErwägungen für Erben
VersicherungsschutzWeiterführung bis zur nächsten BeitragshauptfälligkeitÜberprüfen der Schadensabdeckung und der Versicherungssumme
KündigungsfristenDreimonatige Kündigungsfrist vor Ablauf des VersicherungsjahresRechtzeitige Kündigung oder Anpassung der Versicherung planen
Leerstand des GebäudesMögliche Erhöhung des Versicherungsrisikos und BeitragsMeldung an die Versicherung zur Vermeidung einer Prämienerhöhung

Bedenken Sie, dass jede Entscheidung, die Sie in Bezug auf die Wohngebäudeversicherung Erbfall treffen, langfristige finanzielle Folgen haben kann. Somit ist es unerlässlich, dass Sie sich umfassend beraten lassen und alle Möglichkeiten sorgfältig abwägen.

Sonderregelungen und Kündigungsrecht nach dem Todesfall

Die Übertragung der Gebäudeversicherung nach einem Todesfall ist mit speziellen Regularien verbunden. Während ein generelles Sonderkündigungsrecht nach Erbfall nicht besteht, können bestimmte Bedingungen die Rechtslage für Erben dennoch verändern. Entscheidend ist stets, die einzelnen Bestimmungen der Versicherung wie auch die Verpflichtungen gegenüber Dritten genau zu prüfen.

Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht nach Erbfall

Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung der Gebäudeversicherung kann durch die Erbfolge entstehen, sofern die Versicherung oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dies vorsehen. Einige Versicherungsgesellschaften gewähren ein Sonderkündigungsrecht nach Erbfall, welches normalerweise innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Erbfalls genutzt werden muss. Auf diese Weise haben Erben die Chance, den Versicherungsvertrag neu zu bewerten und ihn gegebenenfalls ohne die üblichen Kündigungsfristen aufzulösen.

Vertragskündigung bei laufender Hypothek und Bankenzustimmung

Ein wesentliches Kriterium, das es zu beachten gilt, ist das Kündigungsrecht bei Hypothek. Ist die Immobilie noch mit einer Hypothek belastet, kann die Kündigung der Gebäudeversicherung meist nur mit Zustimmung der finanzierenden Bank erfolgen. Denn die Bank hat als Kreditgeber ein Interesse daran, dass die Immobilie weiterhin ausreichend versichert ist. Für eine erfolgreiche Kündigung ist es daher erforderlich, spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit einen Nachweis der Bankenzustimmung bei der Versicherung einzureichen.

BedingungAuswirkungNotwendige Aktion
Sonderkündigungsrecht eingeräumtMöglichkeit der kurzfristigen Kündigung nach ErbfallKündigung innerhalb eines Monats einreichen
Laufende Hypothek mit BankbindungenKündigung nur mit Zustimmung der BankZustimmung der Bank einholen und fristgerecht nachweisen
Kein Sonderkündigungsrecht vorhandenReguläre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beachtenRechtzeitige Kündigung gemäß Vertragsbedingungen planen

Um unerwartete Probleme zu vermeiden und die Versicherung entsprechend Ihrer Ansprüche und Bedürfnisse zu gestalten, ist eine sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen und gegebenenfalls eine Konsultation eines Fachberaters zu empfehlen. So sichern Sie sich und das geerbte Objekt optimal ab und bewahren sich vor rechtlichen Stolpersteinen.

Umstellung der Wohngebäudeversicherung auf die Erben

Wenn die Zeit gekommen ist, die Wohngebäudeversicherung Umstellung als Erben als Versicherungsnehmer vorzunehmen, gilt es, verschiedene Schritte zu beachten. Zunächst sollten Sie als Erbe festlegen, ob Sie das geerbte Haus behalten möchten. Im Anschluss führt der Weg zur Übernahme oder Beendigung der Versicherungspolice unter Berücksichtigung aller relevanten Fristen und Vorgaben. Eine offene und zeitnahe Kommunikation mit Ihrer Versicherung ist hierfür unerlässlich.

  • Kontaktaufnahme mit der Versicherungsgesellschaft, um den Todesfall und Ihre Absicht, Erbe des Vertrags zu sein, zu melden.
  • Übermittlung der notwendigen Dokumente, insbesondere eine Kopie der Grundbucheintragung, die den Eigentümerwechsel attestiert.
  • Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes und Abwägung, ob eine Fortführung unter geänderten Bedingungen oder eine Kündigung in Ihrem Interesse liegt.

Darüber hinaus spielt die dreimonatige Kündigungsfrist eine entscheidende Rolle, sollte eine Kündigung erwünscht oder notwendig sein. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei der Versicherung maßgeblich.

SchrittErklärungRelevanz für Erben
Kontakt zur VersicherungInformation über Todesfall und EigentümerwechselNotwendig für die Übernahme der Police
DokumentenübermittlungGrundbucheintragung und eventuell SterbeurkundeBestätigt die Berechtigung der Erben
Überprüfung des VersicherungsschutzesVergleich alter und neuer TarifeEntscheidungshilfe für Fortführung oder Kündigung
Einhalten von FristenBeachtung der dreimonatigen KündigungsfristVermeidung von Vertragsstrafen und sichern des nahtlosen Übergangs

Die Umstellung der Wohngebäudeversicherung auf die Erben darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Jeder Schritt sollte sorgfältig durchdacht und zeitgerecht umgesetzt werden, um die bestmöglichen Konditionen für Ihre Zukunft zu sichern und um das Erbe in Ihrem Sinne zu nutzen.

Gebäudeversicherung nach Tod: Ist ein Anbieterwechsel sinnvoll?

Nach dem Tod eines Versicherungsnehmers stellt sich für die Erben häufig die Frage, ob der Wechsel der Gebäudeversicherung vorteilhaft ist. Ein Wechsel kann neue Möglichkeiten eröffnen, nicht nur hinsichtlich der Kostenersparnis, sondern auch in Bezug auf den Versicherungsumfang und die Anpassung an persönliche Bedürfnisse.

Gründe für einen Wechsel der Gebäudeversicherung

Der Wechsel der Gebäudeversicherung nach Tod des Versicherungsnehmers kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Zum einen kann der Vergleich unterschiedlicher Angebote dazu führen, dass Sie als Erbe einen günstigeren Tarif oder ein Paket mit besseren Konditionen entdecken. Zum anderen bieten einige Versicherer nach einem Todesfall die Möglichkeit, die Versicherungsleistungen neu zu verhandeln, um sie optimal an die veränderte Situation anzupassen.

  • Angebote und Konditionen von verschiedenen Anbietern vergleichen
  • Individuellen Bedarf nach dem Erbfall neu evaluieren
  • Möglichkeiten zur Kostenersparnis und Optimierung der Leistungen nutzen

Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten berücksichtigen

Es ist essenziell, die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten im Blick zu behalten. Die Wohngebäudeversicherung kann in der Regel nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Für Erben bedeutet das, dass sie sich rechtzeitig über den bestehenden Vertrag und die Fristen informieren und entsprechend handeln sollten.

VersicherungsaspektKündigungsfristMögliche Aktionen
VersicherungslaufzeitJe nach Vertrag, meist jährlichFristgerechte Kündigung einreichen
KündigungsfristIn der Regel drei MonateTermingerechte Kündigung vorbereiten
SonderkündigungsrechtMöglicherweise nach ErbfallVon Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen
AnbieterwechselNach Ablauf der VertragslaufzeitNeue Angebote einholen und vergleichen

Eine sorgfältige Prüfung sämtlicher Optionen in Bezug auf einen möglichen Anbieterwechsel ist für Erben unerlässlich. Der Wechsel der Gebäudeversicherung nach Tod kann eine Chance darstellen, die Versicherungssituation an die neuen Gegebenheiten anzupassen und langfristig von besseren Bedingungen zu profitieren.

Checkliste: Diese Schritte sollten Sie nicht vergessen

In der emotional aufgeladenen Zeit nach einem Todesfall ist es wichtig, den Überblick zu wahren und nichts zu übersehen. Hier ist eine Checkliste, die Ihnen dabei hilft, alle wichtigen Schritte im Umgang mit der Wohngebäudeversicherung nach einem Erbfall zu beachten:

  1. Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft unverzüglich über den Todesfall, um die Weiterführung der Police zu gewährleisten.
  2. Reichen Sie die erforderlichen Dokumente, wie die Sterbeurkunde und die Geburtsurkunde des Verstorbenen, so schnell wie möglich ein.
  3. Soll das Haus behalten werden, übermitteln Sie eine Kopie der neuen Grundbucheintragung an die Versicherung.
  4. Bereiten Sie bei einer gewünschten Kündigung das Kündigungsschreiben fristgerecht vor und achten Sie darauf, dass es rechtzeitig bei der Gesellschaft eingeht.
  5. Prüfen Sie, ob das spezielle Kündigungsrecht im Falle einer Veräußerung der Immobilie greift und nehmen Sie dies gegebenenfalls in Anspruch.
  6. Beachten Sie die besonderen Hinweise bei einer noch bestehenden Hypothek – hier ist oft die Zustimmung der Bank erforderlich.
  7. Dokumentieren Sie jeden Schritt im Prozess sorgfältig, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
  8. Vergleichen Sie Angebote und Konditionen für Gebäudeversicherungen, um eventuell von einem Wechsel zu profitieren.

Es ist essenziell, dass alle Prozesse rund um die Gebäudeversicherung nach einem Todesfall genau geplant und termingerecht durchgeführt werden. Dies ermöglicht nicht nur eine lückenlose Absicherung des geerbten Eigentums, sondern auch die Umsetzung Ihrer individuellen Wünsche und Anforderungen an die Police.

AktionErklärungFristen
Meldung des TodesfallsInformieren der Versicherung über den ErbfallUnverzüglich nach Bekanntwerden
Einsendung der DokumenteSterbeurkunde, Geburtsurkunde und ggf. GrundbucheintragungSo schnell wie möglich
Kündigung bei ÜbernahmeWenn das Haus behalten wird und kein Wechsel gewünscht istDreimonatige Kündigungsfrist beachten
Prüfung SonderkündigungsrechtNach Verkauf der ImmobilieIn der Regel vier Wochen nach Eintragung des neuen Eigentümers
Zustimmung der Bank bei HypothekEinholen der Bankzustimmung für die KündigungMindestens einen Monat vor Vertragsende
DokumentationSchriftliche Festhaltung aller SchritteKontinuierlich während des gesamten Prozesses
Leistungsvergleich von AnbieternVergleichen von Tarifen und LeistungenVor Ablauf der Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist

Die Checkliste soll Sie dabei unterstützen, bei den Formalitäten im Umgang mit der Wohngebäudeversicherung nach einem Todesfall den Überblick zu behalten und die richtigen Schritte zu unternehmen.

Fazit

Im Laufe dieses Artikels haben Sie als Leser viele wichtige Informationen zur Handhabung der Wohngebäudeversicherung im Falle eines Erbfalls erhalten. Die Erläuterungen reichen von der unmittelbaren Informationspflicht gegenüber der Versicherung über die Beachtung von Kündigungsfristen bis hin zur möglichen Übernahme oder Anpassung der bestehenden Police. Abschließend möchten wir Ihnen einige Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Die Übernahme einer Gebäudeversicherung nach einem Todesfall ist nicht nur möglich, sondern schützt Sie auch vor unvorhergesehenen Kosten durch eventuell auftretende Schäden. Dabei ist es wichtig, die Versicherung zeitnah über den Todesfall zu informieren und gegebenenfalls den Leerstand der Immobilie zu melden. Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten sind ebenso zu beachten wie spezielle Situationen, in denen eine Hypothek besteht oder das Haus verkauft wird. Abschließend gilt es zu entscheiden, ob die bestehende Versicherung Ihren Bedürfnissen entspricht oder ob ein Wechsel ratsam ist.

Nutzen eines Tarifvergleichs und persönliche Anpassung der Versicherung

Eine eingehende Prüfung der aktuellen Versicherungssituation sowie der Einsatz eines Tarifvergleichs kann Ihnen dabei helfen, Kosten zu sparen und Leistungen zu optimieren. Ergreifen Sie die Gelegenheit, die Versicherung an Ihre persönlichen Anforderungen anzupassen und somit langfristig von bestmöglichen Konditionen zu profitieren. Ihre sorgfältige Vorgehensweise und die Inanspruchnahme professioneller Beratung tragen dazu bei, nach dem emotionalen Ereignis eines Todesfalls die finanziellen Belange rund um die geerbte Immobilie optimal zu regeln.

FAQ

Was muss ich im Falle des Todes eines Angehörigen hinsichtlich der Gebäudeversicherung tun?

Sie müssen als Erbe die Versicherungsgesellschaft umgehend über den Todesfall informieren und notwendige Dokumente wie die Sterbeurkunde einreichen. Zudem müssen Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag übernehmen oder kündigen möchten.

Geht die Gebäudeversicherung nach dem Todesfall automatisch auf die Erben über?

Ja, nach einem Erbfall überträgt sich die Gebäudeversicherung automatisch auf die begünstigten Personen oder die rechtlichen Erben. Sie bleibt bis zur nächsten Hauptfälligkeit der Beiträge bestehen.

Welche Dokumente benötige ich, um die Versicherungsgesellschaft über den Tod zu informieren?

In der Regel werden die Originalversicherungspolice, die Sterbeurkunde, und gegebenenfalls die Geburtsurkunde des Verstorbenen von der Versicherung angefordert.

Welche Konsequenzen hat ein Leerstand des Gebäudes nach dem Todesfall für die Gebäudeversicherung?

Bei einem Leerstand erhöht sich das Risiko für die Versicherungsgesellschaft. Sie müssen dies melden, da es sonst zu einer Beitragserhöhung oder sogar einer Kündigung kommen könnte.

Wie lange habe ich Zeit, um die Versicherungsgesellschaft über den Todesfall zu informieren?

Es gibt keine einheitliche Frist, doch Sie sollten die Informationspflicht so schnell wie möglich erfüllen, um Nachteile zu vermeiden. Einige Versicherungen gewähren für die Mitteilung eine Frist von einem Monat nach dem Todesfall.

Besteht nach einem Erbfall ein Sonderkündigungsrecht für die Gebäudeversicherung?

Nicht grundsätzlich. Einige Versicherungsgesellschaften räumen jedoch ein Sonderkündigungsrecht ein, welches meist innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Erbfalls genutzt werden muss.

Was muss ich tun, wenn ich die Wohngebäudeversicherung als Erbe übernehmen möchte?

Sollten Sie das Haus behalten und die Versicherung übernehmen wollen, müssen Sie dem Versicherer den Eigentümerwechsel und alle damit verbundenen Veränderungen, wie beispielsweise neue Grundbucheinträge, mitteilen.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Gebäudeversicherung nach einem Todesfall wechseln möchte?

Bevor Sie wechseln, sollten Sie einen Tarifvergleich durchführen, um einen günstigeren oder besser passenden Tarif zu finden. Beachten Sie dazu die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten, um rechtzeitig handeln zu können.

Welche Schritte sollte ich bei der Umstellung oder Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach einem Todesfall nicht vergessen?

Stellen Sie sicher, dass alle nötigen Dokumente eingereicht sind, benachrichtigen Sie die Versicherung über den Erbfall, prüfen Sie das Bestehen eines Sonderkündigungsrechts, und überlegen Sie, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll ist.

Zielgruppen der Gebäudeversicherung

Alles rund um das Thema Gebäudeversicherung

Unabhängiger Vergleich von allen relevanten Tarifen

Wir scannen den gesamten Markt an Versicherungsgesellschaften für dich.

+ viele weitere Versicherungsanbieter

So erreichst du uns

Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Oder buche ein kostenloses Webmeeting

  • Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
  • Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen