Gebäudeversicherung bei Schenkung

Wenn Sie durch eine Schenkung Eigentümer einer Immobilie werden, stehen Sie vor vielen neuen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Eigentumsschutz.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Wohngebäudeversicherung.

Oftmals ist nicht bekannt, dass Sie als Beschenkter eine neue Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen müssen, da die bestehende Versicherung an die Person des Vorbesitzers gebunden ist und somit nicht automatisch mit dem Eigentum übergeht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Notwendigkeit des Abschlusses einer neuen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Schenkung
  • Die Wohngebäudeversicherung ist personengebunden und nicht automatisch übertragbar
  • Informationspflicht bei der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung im Falle eines Leerstands von mehr als 60 Tagen
  • Mitteilung relevanter Veränderungen an die Versicherung ist entscheidend für lückenlosen Schutz
  • Beratung und Information sind essentiell für die Anpassung des Versicherungsschutzes an die neue Eigentumssituation

Überblick: Gebäudeversicherung und Schenkung

Wenn Sie eine Immobilie geschenkt bekommen, ist es von großer Bedeutung, sich über die Gebäudeversicherung bei Schenkung zu informieren. Was gilt es zu berücksichtigen, und welche Schritte sind notwendig, um einen adäquaten Versicherungsschutz zu gewährleisten? Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen, die für Sie als Beschenkten maßgeblich sind.

Grundlagen der Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist ein essenzieller Bestandteil des Eigenheimbesitzes. Sie deckt Schäden ab, die durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser entstehen können. Im Kontext einer Immobilienschenkung haben Sie als neuer Eigentümer das Recht, die Versicherung des Vorbesitzers zu übernehmen oder mithilfe des Sonderkündigungsrechts zu kündigen und gegebenenfalls neu abzuschließen.

Spezifika bei Immobilienschenkung

Die Übertragung einer Immobilie durch Schenkung bringt spezifische Aspekte mit sich. Vor allem die Verpflichtung zur Übernahme oder zur Neuabsicherung der Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gemäß Paragraf 836 BGB ist für den Beschenkten von wesentlicher Bedeutung. Um weiterhin einen lückenlosen Versicherungsschutz zu genießen, ist es oft unumgänglich, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Pflicht zur Mitteilung von Leerständen

  • Bei einem Leerstand Ihres geschenkten Objekts, der die Dauer von 60 Tagen überschreitet, sind Sie zur Leerstandsmitteilung gegenüber der Versicherung verpflichtet.
  • Das Versäumnis, diesen Leerstand zu melden, kann zu erhöhten Prämien oder im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
  • Ob Renovierungsphase oder geplanter Leerstand – eine rechtzeitige Kommunikation mit Ihrer Versicherung ist entscheidend bei der Vertragsübernahme.

Die Krux bei der Schenkung

Wenn Sie als Beschenkter eine Immobilie erhalten, erwartet Sie neben der Freude über das neue Eigentum auch eine wichtige Aufgabe: Sie müssen die Versicherungsangelegenheiten neu ordnen. Besonders die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist hierbei von höchster Relevanz, wobei oftmals aus Unwissenheit Stolpersteine entstehen können. Beachten Sie, dass als Versicherungsnehmer der bisherige Eigentümer des Hauses angesehen wurde und Sie diese Versicherung nicht automatisch übernehmen können.

Die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung sind personengebunden und folgen daher nicht einfach dem Wechsel des Eigentums. Als frischgebackener Hausbesitzer müssen Sie daher umgehend eine eigenständige Versicherung abschließen. Dies sichert Sie ab und sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

  • Das Abschließen einer neuen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich und darf nicht aufgeschoben werden.
  • Der Wechsel der Eigentumsverhältnisse durch Schenkung entbindet Sie nicht von der persönlichen Haftpflicht gemäß § 836 BGB.
  • Umgehen Sie zusätzliche Kosten durch eine rechtzeitige Information an Ihre Versicherung über den Eigentumswechsel.

Es ist zu empfehlen, nach dem Erhalt der Schenkung so schnell wie möglich eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, in der Fülle der Angebote den für Sie optimalen Schutz zu finden. Denken Sie daran, dass durch eine Schenkung die Verantwortung nun bei Ihnen liegt und eine lückenlose Versicherung für das objekt bezogene Haftungsrisiko von höchster Wichtigkeit ist.

Denken Sie auch an die Renovierung und möglichen Leerstand: Wenn das Haus nicht bewohnt wird, steigt für Versicherungen das Risiko und somit eventuell auch Ihre Prämie. Auch diese Umstände sollen zeitnah gemeldet werden, um den umfassenden Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Agieren Sie also weitsichtig, informieren Sie sich über Ihre neuen Pflichten als Versicherungsnehmer und sorgen Sie für einen unterbrechungsfreien Versicherungsschutz Ihres neuen Heims.

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Umgang mit Risiken bei der Renovierung

Die Renovierung eines Hauses kann potenzielle Risiken für Ihre Gebäudeversicherung darstellen. Ein entscheidendes Element im erfolgreichen Risikomanagement ist die Kenntnis der Versicherungsbedingungen und die rechtzeitige Versicherungskommunikation. Insbesondere bei einem Leerstand, der im Zuge der Renovierungsarbeiten auftreten kann, sind verschiedene Aspekte zu beachten.

Leerstand und Handwerkerpräsenz

Ein längerer Leerstand führt bei Versicherungen oft zur Annahme eines erhöhten Risikos. Selbst wenn während der Renovierung täglich Handwerker im Haus sind, gilt ein Gebäude nach Ablauf von 60 Tagen Leerstand als nicht bewohnt. Sie sollten daher umgehend Ihre Gebäudeversicherung informieren, um eine mögliche Prämienerhöhung oder den Verlust des Versicherungsschutzes zu vermeiden.

Gefahrenerhöhung durch Baumaßnahmen

Das Aufstellen eines Gerüsts im Rahmen von Renovierungsarbeiten kann die Einbruchsgefahr erhöhen und gilt somit als Gefahrenerhöhung. Solch eine Veränderung muss der Versicherung mitgeteilt werden, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Beachten Sie, dass nicht jede Gefahrenerhöhung zwingend zu einer höheren Prämie führt.

Kommunikation mit der Versicherung

Die aktive Versicherungskommunikation ist essentieller Bestandteil des Managements Ihrer Gebäudeversicherung. Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über sämtliche Änderungen und warten Sie deren Reaktion ab, um sicherzustellen, dass der bestehende Versicherungsschutz weiterhin gültig bleibt. Nachfolgend finden Sie eine tabellarische Übersicht, die den Umgang mit Renovierungsrisiken veranschaulicht.

SituationMitteilungspflichtPotenzielle Konsequenzen
Leerstand > 60 TageJa, unverzüglichPrämienerhöhung, Verlust des Versicherungsschutzes
HandwerkerpräsenzTrotzdem JaKeine unmittelbaren Konsequenzen, wenn rechtzeitig gemeldet
GerüstbauJa, als GefahrenerhöhungTemporäre Prämienerhöhung möglich, aber nicht garantiert

Wohngebäudetarife berechnen und anpassen

Die richtige Wahl Ihrer Wohngebäudeversicherung beginnt mit einer fundierten Berechnung der jährlichen Versicherungsbeiträge. Faktoren wie Standort, Wohnfläche und der Typ der zu versichernden Immobilie spielen dabei eine entscheidende Rolle. Insurancy bietet Ihnen als unabhängiger Vermittler die Möglichkeit, aus einer Vielfalt an Wohngebäudetarifen, genau den Tarif zu finden, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Berechnungsbeispiel für Versicherungsbeiträge

Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, wie Versicherungsbeiträge für Wohngebäudetarife ermittelt werden, nehmen wir ein Beispiel: Für ein Einfamilienhaus, das sich in 03222 Lübbenau/Spreewald befindet und eine Wohnfläche von 110 m² aufweist, könnte ein Beitrag von lediglich 6,82 € pro Monat angesetzt werden. Dieses Berechnungsbeispiel umfasst grundlegende Leistungen wie Schutz vor Feuer, Sturm inklusive Hagel und Leitungswasser mit einer Selbstbeteiligung von maximal 500 Euro.

Was geschieht bei Eigentümerwechsel durch Schenkung

Der Eigentümerwechsel einer Immobilie, zum Beispiel durch Schenkung, hat maßgebliche Auswirkungen auf die Gebäudeversicherung. Die gesetzlichen Bestimmungen regeln den automatischen Versicherungsübergang zur Sicherstellung eines lückenlosen Schutzes der Immobilie. Doch welche Rechte ergänzen diese Vorgänge, und wie sollten Sie sich als neuer Eigentümer verhalten?

Automatischer Übergang der Gebäudeversicherung

Nach dem Grundbucheintrag wird die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Dieses Vorgehen schützt vor eventuellen Versicherungslücken, die im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen könnten. Der Vorgang ist zudem ein elementarer Bestandteil, damit die Immobilie auch nach der Schenkung ausreichend gegen Schäden geschützt ist.

Sonderkündigungsrecht und Kündigungsfristen

Beim Kauf einer Immobilie steht dem neuen Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht zu, das binnen vier Wochen nach Eintragung ins Grundbuch wahrgenommen werden kann. Dies ermöglicht den Wechsel zu einem neuen Versicherungsanbieter und sorgt für eine optimale Anpassung des Versicherungsschutzes an persönliche Anforderungen. Anders ist die Situation bei einer Schenkung, bei der kein Sonderkündigungsrecht besteht. Hier kann lediglich zum Ende der laufenden Vertragsperiode ein Wechsel vorgenommen werden. Für neue Eigentümer empfiehlt es sich, die jeweilige Versicherung zeitnah über die Änderungen in Kenntnis zu setzen, um den Versicherungsschutz ohne Unterbrechung fortzuführen.

Wichtige Schritte nach Eigentumsübergang

Nach dem Eigentumsübergang einer Immobilie sind gewisse Prozesse zu durchlaufen, um den nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes zu gewährleisten. Die zentrale Aufgabe besteht in der korrekten Information des Versicherungsträgers, ein Schritt, der für Sie als neuen Eigentümer von essenzieller Bedeutung ist.

Mitteilungspflicht gegenüber der Versicherung

Eine der wesentlichen Pflichten nach dem Eigentümerwechsel ist die Mitteilungspflicht. Diese erfordert, dass Sie als neuer Versicherungsnehmer den Versicherer unverzüglich über den Wechsel informieren. Diese Information ist nicht nur eine formale Notwendigkeit, sie sichert auch den ungebrochenen Fortbestand des Versicherungsschutzes ab dem Moment, in dem Sie die Schlüssel in Händen halten.

Ablauf einer Veräußerungsanzeige

Die Abwicklung der Veräußerungsanzeige setzt voraus, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Möglichkeit haben, den Eigentumswechsel anzuzeigen. Die Mitteilung soll die Vertragsnummer der Wohngebäudeversicherung sowie vollständige Angaben zur Immobilie enthalten. Nicht zu vergessen ist das Datum der Versicherungsübertragung, welches für die Präzisierung des Zeitpunkts des Versicherungswechsels entscheidend ist.

Um den Prozess noch greifbarer zu machen, finden Sie hier eine Vorlage, die die wichtigen Bestandteile einer Veräußerungsanzeige verdeutlicht:

VorlagebestandteilBeispielhafte Angabe
Vollständiger Name und Adresse des VeräußerersMax Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Vollständiger Name und Adresse des ErwerbersLisa Beispiel, Beispielweg 2, 23456 Beispielstadt
Versicherungsnummer / Vertragsnummer1234567890
Adresse des versicherten ObjektsMusterweg 3, 34567 Musterhausen
Datum der Eigentumsübertragung01.04.2023

Die fristgerechte und sachgemäße Einreichung Ihrer Veräußerungsanzeige ist ein erster wichtiger Schritt, um als neuer Eigentümer in vollem Umfang abgesichert zu sein. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen und halten Sie sich genau an die Anweisungen Ihres Versicherers, um späteren Komplikationen vorzubeugen.

FAQ

Was müssen Sie bei einer Gebäudeversicherung beachten, wenn Sie eine Immobilie geschenkt bekommen?

Bei einer Schenkung sollten Sie überprüfen, ob Sie die bestehende Gebäudeversicherung übernehmen oder eine neue abschließen müssen. Besonders wichtig ist es, bei einer Schenkung den Versicherer über den Wechsel des Eigentümers zu informieren und zu klären, ob zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

Wie wirkt sich eine Immobilienschenkung auf den Versicherungsschutz aus?

Durch die Schenkung geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Beschenkten über. Allerdings kann es sein, dass der Versicherungsschutz angepasst werden muss, wie zum Beispiel bei der Hausratversicherung oder der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Es ist essentiell, dass der Versicherer über alle Änderungen informiert wird.

Was ist bei einem Leerstand der Immobilie in Bezug auf die Gebäudeversicherung zu tun?

Bei einem Leerstand, der länger als 60 Tage dauert, haben Sie eine Meldepflicht gegenüber Ihrer Versicherung. Dies ist notwendig, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und Veränderungen bei den Prämien oder dem Schutzumfang zu vermeiden.

Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei Renovierungen am geschenkten Haus?

Sie müssen der Gebäudeversicherung jegliche Renovierungsarbeiten melden, besonders wenn diese mit einer Erhöhung des Risikos verbunden sind (z.B. Aufstellen eines Gerüsts). So stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz auch während der Bauarbeiten bestehen bleibt.

Wie werden die Versicherungsbeiträge für die Gebäudeversicherung berechnet?

Versicherungsbeiträge werden auf Basis verschiedener Faktoren wie der Größe, des Typs und des Standorts des Wohngebäudes berechnet.

Was ist das Sonderkündigungsrecht und wie wird es bei Schenkungen gehandhabt?

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht dem Käufer einer Immobilie, die Versicherung innerhalb von vier Wochen nach Eintragung ins Grundbuch zu kündigen. Bei einer Schenkung besteht dieses Recht nicht. In diesem Fall kann der Versicherungsvertrag nur zum Ende der regulären Laufzeit oder unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden.

Welche Schritte sind nach dem Eigentumsübergang durch Schenkung wichtig?

Nach einer Schenkung sollten Sie den Versicherer umgehend über den Eigentumsübergang informieren, idealerweise durch eine Veräußerungsanzeige. Zudem ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Versicherungsunterlagen erhalten und überprüfen, ob der Versicherungsschutz noch Ihren Bedürfnissen entspricht.

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