Gebäudeversicherung: Schäden direkt auszahlen

Treten unerwartete Schäden an Ihrem Eigentum auf, stellt eine zuverlässige Wohngebäudeversicherung eine wesentliche Unterstützung dar.

Sie sichert nicht nur eine schnelle Hilfe im Schadensfall, sondern gewährt auch ein Sonderkündigungsrecht.

Dieses ermöglicht es Ihnen, möglicherweise zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, wenn ein durch die Versicherung gedeckter Schaden eintritt. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel der Gebäudeversicherung nach Schadensfall.
  • Keine einheitliche Regulierung von Schäden – individuelle Vertragsbedingungen sind entscheidend.
  • Eigenständige Schadensbehebung oft möglich, Abrechnung jedoch abhängig von der Versicherungspolice.
  • Nettobeträge werden in der Regel erstattet; Mehrwertsteuern und fiktive Kosten sind verhandelbar.
  • Bei Unzufriedenheit mit der Schadensabwicklung besteht oft die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten oder sachkundige Dienste wie die Deutsche Schadenshilfe zu konsultieren.

Grundlagen der Gebäudeversicherungsleistungen

Die Wohngebäudeversicherung bietet umfassenden Schutz für Ihr Eigenheim. Von der Hülle Ihres Hauses bis hin zu fest verankerten Gegenständen deckt sie eine Vielzahl von Risiken ab. Doch was genau bedeutet dies im Ernstfall? Lassen Sie uns die Deckung und die damit verbundene Erstattung von Gebäudeschäden genauer betrachten.

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Im Falle eines Schadens, steht die Wohngebäudeversicherung dem Eigentümer zur Seite. Sei es durch Feuer, Sturm oder andere Unwetter verursacht, die Versicherung deckt nicht nur das eigentliche Gebäude, sondern schließt auch fest montierte Bestandteile und Nebenstrukturen wie Carports oder Garagen ein. Der Schadensfall wird sorgfältig durch Experten analysiert, und die Regulierung der Schäden erfolgt mit dem Ziel, Ihnen schnell zur Seite zu stehen und vor allem die finanzielle Bürde zu erleichtern.

Die Bedeutung der „erstattungsfähigen Kosten“

In Ihrem Versicherungsvertrag stößt man immer wieder auf den Begriff der „erstattungsfähigen Kosten“. Diese stellen das Herzstück der Schadensregulierung dar. Generell werden Ihnen die Nettokosten der Schadensbehebung erstattet, womit der Betrag gemeint ist, der ohne Mehrwertsteuer zu Buche schlägt. Die Ermittlung des Zeitwertes und der Abschlagszahlungen bis zur vollständigen Wiederherstellung ist von maßgeblicher Bedeutung, um eine zügige Schadensbehebung zu gewährleisten. In diesem Kontext spielt auch die Feststellung der Schadenshöhe durch einen Gutachter eine entscheidende Rolle.

ErstattungsfaktorBedeutungBeispiel
ZeitwertWert des beschädigten Objekts zum Zeitpunkt des SchadensAltersbedingte Abwertung einer Dachkonstruktion
NettokostenReparaturkosten ohne MehrwertsteuerAustausch einer Fensterscheibe
AbschlagszahlungenVorläufige Zahlungen, um die Schadensbehebung zu beginnenVorschuss für die Materialbeschaffung

In Anbetracht dieser wichtigen Faktoren zeigt sich, wie essenziell eine genaue Kenntnis der Wohngebäudeversicherung und ihrer Deckung im Schadensfall ist. Vergewissern Sie sich, dass Sie gut darüber informiert sind, welche Leistungen Ihre Police im Detail abdeckt, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein und eine gerechte Erstattung von Gebäudeschäden zu erhalten.

Eigenständige Schadensbehebung versus professionelle Reparaturen

Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, ob Sie bei einem Gebäudeschaden auf Eigenleistung setzen oder professionelle Reparaturen durch einen Handwerker vornehmen lassen, gilt es, verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Die Wohngebäudeversicherung spielt dabei eine wesentliche Rolle, denn sie kann die Kostenübernahme wesentlich beeinflussen.

Das Prinzip der Eigenleistung

Die Möglichkeit, kleinere Schäden selbst zu reparieren, kann nicht nur Zeit sparen, sondern auch eine kosteneffiziente Alternative zur Beauftragung eines Handwerkers darstellen. Sie sollten jedoch im Vorfeld prüfen, inwieweit Ihre Wohngebäudeversicherung für Eigenleistung bei Gebäudeschäden aufkommt. Je nach Police kann es sein, dass tatsächliche Materialkosten ersetzt werden, wohingegen fiktive Lohnkosten unter Umständen nur teilweise oder gar nicht übernommen werden.

Nutzung von Handwerkern und die Auswirkungen auf die Kostenerstattung

Entscheiden Sie sich hingegen für die Beauftragung eines Handwerkers, ergeben sich meist höhere, aber auch klar definierbare Kosten für Arbeitszeit und Material. Ihre Wohngebäudeversicherung orientiert sich in der Regel an den ortsüblichen Stundensätzen, auch wenn eine Tendenz besteht, sich am Mindestlohn zu orientieren. Es lohnt sich, vor der Commissionierung eines Handwerkers den Leistungsumfang und die Zahlungsmodalitäten Ihrer Police genau zu kennen, um Differenzen bei der Schadensabrechnung zu vermeiden.

ReparaturoptionMögliche Kostenübernahme durch WohngebäudeversicherungZu beachten
EigenleistungMaterialkosten ja, Arbeitslohn eventuellÜbernahme fiktiver Lohnkosten oft begrenzt
HandwerkerNettokosten und ortsübliche LohnkostenMehrwertsteuer wird nicht immer ersetzt, Kürzungen möglich

Obwohl eine Eigenleistung bei Gebäudeschäden attraktiv erscheinen mag, ist der Beitrag Ihrer Wohngebäudeversicherung zu den Gesamtkosten ein wichtiger Faktor in Ihrer Entscheidung. Es ist ratsam, die Vertragsdetails zu kennen, um im Falle eines Schadens die bestmögliche Erstattung zu erhalten.

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    Objektive Beratung, um die passende Gebäudeversicherung aus einer Vielzahl von Anbietern zu finden.
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    Unterstützung während der gesamten Laufzeit Ihrer Versicherungspolice, um Ihre Zufriedenheit und Sicherheit sicherzustellen.

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Gebäudeversicherung: Schäden auszahlen lassen

Nachdem Sie einen Gebäudeschaden melden, beginnt der Prozess der Schadensregulierung, der essentiell für eine zügige Entschädigung ist. Wichtig ist hierbei das Wissen um Ihre Ansprüche und Fristen, die eine Gebäudeschaden Regulierung mit sich bringt. Einschlägige Paragraphen Ihrer Wohngebäudeversicherung definieren das Vorgehen der Zahlungen, die Ihnen zustehen.

Binnen eines Monats nach der Schadensmeldung steht Ihnen eine Abschlagszahlung zu, die dazu dient, erste Kosten zu decken und den Beginn der Instandsetzung zu ermöglichen. Sobald ein Gutachter die Ursache sowie die Schadenshöhe festgestellt hat, können Sie zudem mit einer Zeitwertentschädigung rechnen. Diese entspricht dem Wert des beschädigten Objekts im aktuellen Zustand – sie soll die notwendigen Reparaturen bzw. den Ersatz finanzieren.

Die Versicherung hat die Verpflichtung, innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung Ihrer Ansprüche die vereinbarte Entschädigung zu leisten. Sollte es dabei zu Verzögerungen kommen, sind die Versicherungsgesellschaften dazu angehalten, den ausstehenden Betrag inklusive Zinsen zu zahlen. Diese Zinsen bewegen sich zwischen 4 Prozent und 6 Prozent pro Jahr und sollen den Nachteil der Verzögerung für Sie kompensieren.

Sofern Sie planen, das Gebäude wieder aufzubauen, wird Ihnen die Differenz zum Neuwert erstattet, sobald feststeht, dass die Wiedererrichtung gesichert ist. Diese Neuwertentschädigung hilft Ihnen, Ihr Eigentum ohne weitere finanzielle Einbußen in den Vor-Schadens-Zustand zurückzuführen.

Eine transparente und effiziente Gebäudeschaden Regulierung ist das A und O, um einen Schaden ohne großen eigenen Aufwand auszahlen zu lassen. Nicht zuletzt daher empfiehlt es sich, den gesamten Prozess genau zu verfolgen und, falls erforderlich, rechtzeitige Maßnahmen zu ergreifen.

AuszahlungstypVoraussetzungenFristBesonderheiten
AbschlagszahlungSchadensmeldung eingereicht1 Monat nach SchadensmeldungZur Überbrückung erster Kosten
ZeitwertentschädigungUrsache und Schadenshöhe ermitteltUnmittelbar nach ErmittlungEntspricht dem Wert vor Schadenseintritt
NeuwertentschädigungAufbau des Gebäudes gesichertNach AufbausicherungDifferenz zum Neuwert wird erstattet
Zinsen bei VerzögerungZahlungsverzögerung seitens VersicherungNach 1 Monat ohne ZahlungZwischen 4% und 6% pro Jahr

Nutzen Sie die Bestimmungen Ihrer Wohngebäudeversicherung, um nach einem Gebäudeschaden zügig die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten. Haben Sie Ihren Anspruch rechtzeitig geltend gemacht, erwartet Sie eine gerechte und zeitnahe Kompensation Ihres Schadens. Unterstützen Sie daher die Schadensregulierung durch präzise Informationen und behalten Sie die Fristen im Auge, um alle Vorteile zu nutzen, die Ihr Versicherungstarif bietet.

Die finanziellen Unterschiede bei Schadensauszahlungen

Im Falle eines Gebäudeschadens kann die Höhe Ihrer Schadensauszahlung Gebäudeversicherung variieren und ist ein wesentlicher Aspekt bei der Schadensabwicklung. Wesentlich ist hierbei der Zeitwert der beschädigten Objekte, der die Erstattungssumme direkt beeinflusst. Möchten Sie den vollen Wiederherstellungsbetrag für Ihr Eigentum erhalten, kann dies bedeuten, dass Sie für eine umfangreichere Deckung im Vorfeld höhere Beiträge einzahlen müssen.

Gerade bei größeren Schäden zeigen sich die finanziellen Unterschiede in der Schadensauszahlung sehr deutlich. Kommt es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Schadenshöhe, ist es möglich, dass sowohl Sie als auch die Versicherung jeweils einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Sollten diese Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, kann die Benennung eines neutralen Sachverständigen erfolgen, dessen Bewertung dann bindend ist.

Um zu vermeiden, dass Verzögerungen in der Schadensregulierung zu zusätzlichem Ärger oder gar weiteren Schäden führen, ist es essenziell, den Schaden unverzüglich zu melden und dokumentieren. Setzen Sie zudem, falls nötig, eine angemessene Frist zur Zahlung der Erstattungssumme, um die Abwicklung zu beschleunigen. So sichern Sie sich eine schnelle und faire Schadensregulierung und stellen die Weichen für eine baldige Wiederherstellung Ihres Eigentums.

FAQ

Kann ich meine Gebäudeversicherung nach einem Schaden kündigen, um einen günstigeren Tarif zu wählen?

Ja, nach einem durch die Gebäudeversicherung gedeckten Schaden haben Sie das Recht, Ihre Versicherung mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen und zu einem günstigeren Tarif zu wechseln.

Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Substanz des Gebäudes selbst, nicht bewegliche Gegenstände im Gebäude und eventuell vorhandene Nebengebäude ab.

Was versteht man unter „erstattungsfähigen Kosten“ bei der Schadenregulierung?

Bei der Schadenregulierung orientieren sich Versicherungsgesellschaften an den „erstattungsfähigen Kosten“, die die tatsächlichen Ausgaben für die Wiederherstellung oder Reparatur des Schadens bezeichnen. Die genauen Bedingungen und Höhe der Erstattungen variieren je nach Versicherer.

Kann ich als Versicherungsnehmer bei Gebäudeschäden Eigenleistungen erbringen und auf einen Handwerker verzichten?

Versicherte, die handwerklich geschickt sind, können sich in vielen Fällen entscheiden, Schäden selbst zu reparieren und müssen nicht notwendig einen Handwerker beauftragen. In Ihrem Versicherungsvertrag sollten Sie prüfen, wie Eigenleistungen in der Kostenerstattung behandelt werden.

Was passiert, wenn ich einen Handwerker beauftrage? Beeinflusst dies die Höhe der Kostenerstattung?

Die Inanspruchnahme eines Handwerkers kann die Höhe der Kostenerstattung beeinflussen. Versicherungen orientieren sich oft an ortsüblichen Stundensätzen und Mindestlöhnen. Zu beachten ist, dass derzeit keine oder nur ein Teil der fiktiven Lohnkosten erstattet wird.

Wie verfahre ich nach einem Schaden, um die Entschädigung von der Gebäudeversicherung auszahlen zu lassen?

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Gebäudeversicherung und dokumentieren Sie diesen genau. Nach der Schadensmeldung besteht ein Anspruch auf eine Abschlagszahlung nach einem Monat. Die vollständige Schadensregulierung, inklusive der Zeitwertentschädigung und Differenz zum Neuwert erfolgt entsprechend der Feststellung durch Gutachter und dem Nachweis des Wiederaufbaus.

Warum gibt es finanzielle Unterschiede bei den ausbezahlten Beträgen nach einem Schadensfall?

Die Höhe der Erstattung durch eine Gebäudeversicherung ist abhängig vom Zeitwert der beschädigten Bestandteile des Gebäudes zum Schadenszeitpunkt. Um den vollen Wiederherstellungsbetrag zu erhalten, können höhere Versicherungsbeiträge oder spezielle Vertragskonditionen nötig sein.

Was kann ich tun, wenn es Unstimmigkeiten über die Höhe des Schadens gibt?

Bei Uneinigkeit über die Schadenshöhe können Sie ein privates Sachverständigengutachten einholen. Sollte es erhebliche Abweichungen zum Gutachten der Versicherung geben, kann ein neutraler Sachverständiger beauftragt werden und im Falle weiterer Differenzen ein drittes, bindendes Gutachten erfolgen.

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