Hausverwaltung Versicherung – Rahmenvertrag

Hausverwaltungen müssen ihre Tätigkeit und Immobilien mit verschiedenen Versicherungstarifen absichern. Grund dafür sind viele Risiken wie Schäden durch Elementargefahren, hohe Schadenanforderungen Dritter und finanzielle Herausforderungen.

Versicherungsanbieter haben dafür ein Konzept entwickelt – Den Rahmenvertrag.

Hausverwaltung Versicherung Rahmenvertrag

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Rahmenvertrag vereint einzelne Versicherungstarife in einem Vertrag.
  • Große Hausverwaltungen können von Rahmenverträgen profitieren: einfache Schadenregulierung (ein Ansprechpartner) und günstige Prämien.
  • Unter einem Rahmenvertrag können alle Versicherungen abgeschlossen werden, die sich auf die Versicherung der zu verwaltenden Gebäude beziehen.
  • Ein Rahmenvertrag kann keine Versicherungen enthalten, die sich auf die Versicherung von Tätigkeiten der Hausverwaltungen beziehen.
  • Nachteil von Rahmenverträgen ist die Inflexibilität der Einzelverträge und die Voraussetzung einer bestimmten Unternehmensgröße.

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Welchen Versicherungsschutz brauche ich als Hausverwalter?

Grundsätzlich muss jeder Hausverwalter individuell abwägen, welcher Versicherungsschutz benötigt wird.
Folgende Versicherungen sind essenziell:

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Firmen-Rechtsschutzversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Gebäudeversicherung (Wohnimmobilien)
  • Immobilienversicherung für Bürogebäude
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wichtig: Je nach Tätigkeiten und Größe des Wohnungsunternehmens können weitere Versicherungstarife sinnvoll sein. Dies muss individuell überprüft werden.

Zusätzliche Versicherungen können sein:

  • Gewerbliche Kfz-Versicherung
  • Daten und Elektronikversicherung
  • Cyberversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Wessen Pflicht ist es, die Versicherungen abzuschließen?

Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften von Immobilien sind in erster Linie dafür verantwortlich, das Gebäude umfassend zu versichern.

Der Abschluss und die Verwaltung von Versicherungen obliegt dem Eigentümer selbst.

Im Wohnungseigentumsgesetz ist vorgeschrieben, dass eine angemessene Feuerversicherung sowie Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

Wie sieht es in der Praxis tatsächlich aus?

In den meisten Fällen verwaltet die Hausverwaltung jegliche Versicherungen im Namen der Eigentümer.

Die Eigentümer müssen die Hausverwaltung dazu ermächtigen.
Entweder ist es im Verwalter-Vertrag geregelt oder wird in einer separaten Vollmacht detailliert festgehalten.

Wichtig: Die Entscheidungshoheit liegt immer beim Eigentümer. Hausverwaltungen können einen Vorschlag machen, müssen jedoch die Zustimmung des Eigentümers erhalten, Verträge abzuschließen.

Welche Versicherungen sind in einem Rahmenvertrag inkludiert?

In einem Rahmenvertrag können verschiedene Versicherungen inkludiert werden.
Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Gebäudeversicherung: Eine Gebäudeversicherung versichert die Immobilien bei Schäden durch Feuer, Blitzeinschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Wenn ein solcher Schadensfall auftritt, übernimmt die Versicherung die Kosten.
  • Ergänzende Elementarschadenversicherung: Bestehen Risiken durch Elementargefahren wie Hochwasser, Lawinen, Erdbeben etc. dann ist dieser ergänzende Versicherungsschutz empfehlenswert.
    Oft ist es ein Zusatzbaustein der Gebäudeversicherung.
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Kommt eine dritte Person durch die Wohn-Objekte zu Schaden und kann in die Verantwortung der Mieter/Verwalter zurückgeführt werden, dann übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die anfallenden Kosten.
    Dies ist auch der Fall, wenn die Sorgfaltspflicht verletzt wird.
  • Umweltschäden-Haftpflichtversicherung: Entstehen Schäden durch Umwelteinflüsse, bist du mit diesem Tarif bestens versichert.
  • Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung: Tritt Öl aus der Ölheizung aus und verschmutzt naheliegende Gewässer, dann übernimmt dieser Versicherungsschutz entstehende Kosten.
  • Glasversicherung: Eine Glasversicherung sichert jegliche Schäden, die mit Innen- oder Außengläsern der Immobilie zusammenhängen, ab.
  • Haustechnik-Versicherung: Die Haustechnik-Versicherung kümmert sich um entstehende Kosten bei Schäden an der Haustechnik des verwalteten Gebäudes. Zum Beispiel: Heizungsanlage, Aufzug, Klimaanlage, Alarmanlagen etc.

Gibt es Mindestbestandteile des Rahmenvertrages?

Ja, es gibt Mindestbestandteile des Rahmenvertrages für Wohnungsunternehmen.

Mindestbestandteile des Rahmenvertrages sind Gebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Dieser Versicherungsschutz ist grundlegend wichtig für Hausverwaltungen.

Alle anderen Versicherungstarife können individuell einbezogen oder ausgelassen werden.

Gibt es Versicherungen, die ausgeschlossen sind?

Rahmenverträge betreffen immer nur Tarife, die das zu verwaltende Gebäude betreffen.

Versicherungen, die die Tätigkeiten der Hausverwaltungen betrifft, können nicht in einem Rahmenvertrag abgeschlossen werden.

Dazu gehören:

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:Entstehen finanzielle Schäden bei Dritten, prüft die Vermögensschadenhaftpflicht Forderungen und begleicht die Kosten, wenn die Schadensforderungen gerechtfertigt sind.
    Hausverwaltungen sind seit 2018 verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen (Deckung von 500.000 € pro Schadensfall und Gesamtdeckung von 1.000.000 pro Jahr)
  • Vertrauensschadenversicherung:Eine Vertrauensschadenversicherung übernimmt Kosten für Schäden, die durch unerlaubtes Handeln von Mitarbeitern entstehen. Es ist eine ergänzende Spezialform der Vermögensschadenhaftpflicht.
  • Betriebshaftpflichtversicherung:Die Betriebshaftpflicht übernimmt jegliche Kosten bei Sach- und Personenschäden, die durch die Tätigkeit des Unternehmens entstehen.
  • Inhaltsversicherung:Eine Inhaltsversicherung versichert die Ausstattung/Einrichtung des Gebäudes der Hausverwaltung. Sozusagen eine „Hausratsversicherung“.
  • Firmenrechtsschutzversicherung:Bei jeglichen Rechtsstreitigkeiten sichert dich deine Rechtsschutzversicherung finanziell ab (Verfahrenskosten, Anwaltskosten) und unterstützt dich auch durch professionelle Beratungen.

Diese und weitere Versicherungen, die deine Tätigkeiten als Hausverwalter betreffen, können nicht in innerhalb eines Rahmenvertrags abgeschlossen werden.

Nachteile eines Rahmenvertrages

Ein Rahmenvertrag ist kaum flexibel. Da du an einen Anbieter gebunden bist, kannst du deine Absicherung nur in geringem Maße selbst gestalten.

Bietet zum Beispiel eine Gesellschaft bessere Lösungen für einen bestimmten Versicherungsbedarf als dein Rahmenvertrags-Anbieter, so hast du nur begrenzt die Möglichkeit dies zu kombinieren.

Sehr kleine Hausverwaltungen können keine Rahmenverträge abschließen.

Erst ab einer bestimmten Größe (80-100 zu verwaltenden Gebäude) bieten Versicherungen Rahmenverträge an.

Das bedeutet: Nicht jede Hausverwaltung kann von Rahmenverträgen profitieren.

Wann lohnt sich ein Rahmenvertrag für Hausverwaltungen?

Es müssen immer der Versicherungsbedarf und die Versicherungsbedingungen aufeinander abgestimmt sein.

Rahmenverträge können für sehr große Hausverwaltungen lohnenswert sein, da der bürokratische Aufwand reduziert wird und mit günstigeren Tarifen und Prämien gerechnet werden kann.

Das heißt, ist der Versicherungsbedarf sehr hoch und der Versicherer hat passende Tarife, sollte ein Rahmenvertrag in Betracht gezogen werden.

Bei sehr kleinen Verwaltungen mit einer geringen Anzahl an Gebäuden können Einzelverträge möglicherweise sinnvoller sein.

Tipp: Vergleiche verschiedene Rahmenverträge und deren Bedingungen, sowie Einzelverträge, um abzuwägen, welcher Versicherungsvertrag passend ist.

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/

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