Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeiräte

Verwaltungsbeiräte sind dafür verantwortlich, die Hausverwaltung bzw. die Wohnungseigentümer zu unterstützen und den Wirtschaftsplan und die Prüfung der Jahresabrechnung zu übernehmen. Hierbei kann es schnell zu Fehlern oder Missverständnissen kommen, was dann meist zu Vermögensschäden bei Wohnungseigentümern führt. 

Damit ein Verwaltungsbeirat beim Entstehen von Vermögensschäden der Eigentümer nicht selbst für den Schaden aufkommen muss, ist es sinnvoll, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Was genau ein Vermögensschaden ist, was die Versicherung abdeckt, wie hoch die Kosten und was die Vorteile einer Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeiräte sind, erklären wir dir in diesem Artikel. 🙂

Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeiräte

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vermögensschadenhaftpflicht bewahrt Verwaltungsbeiräte vor dem Verlust des Privatvermögens aufgrund von Fehlern
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt nur für finanzielle Schäden, nicht für Personen- oder Sachschäden
  • Die Deckungssumme der Versicherung muss das größtmögliche Risiko, das während der Beiratstätigkeit auftreten kann, abdecken
  • Sowohl direkte als auch indirekte Schäden werden von der Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt 

Was sind Beispiele für einen Vermögensschaden für Verwaltungsbeiräte?

Beispiele für einen Vermögensschaden für Verwaltungsbeiräte sind zum Beispiel finanzielle Schäden Dritter, demnach der Wohnungseigentümer, durch mangelnde Prüfung des Wirtschaftsplans oder der Jahresabrechnung, Weitergabe von vertraulichen Informationen oder falsche Beratung des Eigentümers.

Weitere Fälle, in denen es zu Vermögensschäden kommen kann, ist, wenn Verwaltungsbeiräte falsch planen oder sie Beratungsfehler begehen. So können Fristversäumnisse oder aber unter anderem auch das Empfehlen eines schlechten oder zu teuren Handwerkes zu einem immensen Vermögensschaden führen.

Da der Fehler seitens des Verwaltungsbeirats geschah, muss dieser bei einem Schadensersatzanspruch für den gesamten Schaden aufkommen, wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde.

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Wie hoch sollte eine Vermögensschadenhaftpflicht bei Verwaltungsbeiräten sein?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht bei Verwaltungsbeiräten sollte mindestens bei einer Deckungssumme von 100.000 €. Die Deckungssumme oder auch Versicherungssumme genannt, sagt aus, wie viel dir die Versicherung zahlt, sollte es zu einem Vermögensschaden kommen. 

An dieser Stelle solltest du jedoch die Risiken deiner Tätigkeit nicht unterschätzen, denn im Ernstfall kann es zu riesigen Schadensersatzansprüchen kommen, die du größtenteils selbst zahlen musst, wenn du eine Versicherung mit einer zu niedrigen Deckungssumme abgeschlossen hast.

Die Bestimmung der Deckungssumme musst du an das Risiko deiner Tätigkeit bzw. an den größtmöglichen Schadensfall, der in deinem Berufsalltag vorkommen kann, anpassen. Dabei kommt es vor allem darauf an, welche Aufgaben du für deine Eigentümer übernimmst und wie viel Verantwortung du für diese trägst. Anhand dieser Kriterien kannst du dann die optimale Deckungssummer für dich berechnen.

Wie viel kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht für einen Verwaltungsbeirat?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht für einen Verwaltungsbeirat kostet bei einer Deckungssumme von 100.000 € zwischen 70 € und 150 € im Jahr. Wünschst du dir eine höhere Deckungssumme, musst du selbstverständlich auch mit höheren Kosten rechnen.

Die Prämie, die du jährlich zahlen musst, hängt neben der Deckungssumme von deiner speziellen Tätigkeit und dem Risiko eines möglichen Schadensfalls ab, vom Mandat, sprich davon, wie viele Personen mitversichert sein sollen und von deinem Jahresumsatz. Auch spielen deine Ansprüche an den Versicherungsschutz eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Kosten.

Was sind die Vorteile einer Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeiräte?

Die Vorteile einer Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeiräte sind zum Beispiel, dass der Vorfall zunächst stets von der Versicherung geprüft wird. Sollte es zu einem unberechtigten Schadensersatzanspruch kommen, wird die Versicherung dies abwehren, oft sogar einen Rechtsstreit übernehmen.

Sollte der Schadensersatzanspruch sich jedoch als berechtigt erweisen, übernimmt die Versicherung, je nach Deckungssumme, die gesamten Kosten. Somit wird das Eigenvermögen des Verwaltungsbeirats geschützt und die Existenz gesichert.

Ein weiterer Vorteil der Vermögensschadenhaftpflicht ist, dass diese jeden kleinen oder auch großen Flüchtigkeitsfehler oder jedes Missgeschick abdecken und für die Schäden aufkommen kann. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Versicherung für mutwillig getätigte Fehler nicht aufkommt.

Welche Schäden werden bei der Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeiräte abgedeckt?

Bei der Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeiräte werden sowohl direkte als auch indirekte finanzielle Schäden abgedeckt. Direkte finanzielle Schäden sind solche, die unmittelbar aufgrund eines Fehlverhaltens entstehen. Indirekte finanzielle Schäden sind die, die als Folgeschäden auftreten.

Man unterscheidet bei einer Vermögensschadenhaftpflicht vor allem zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden sind diejenigen, die mit finanziellen Schäden als Resultat eines begangenen Fehlers zusammenhängen. Unechte Vermögensschäden sind Folgeschäden eines Sach- oder Personenschadens. Wie bereits erwähnt, greift letzteres nicht bei der Vermögensschadenhaftpflicht.

Wer haftet bei einem Vermögensschaden durch einen Beirat?

Bei einem Vermögensschaden durch einen Beirat haftet normalerweise der Beirat selbst und muss für jeglichen finanziellen Schaden aufgrund seines fehlerhaften Handelns selbst aufkommen. Dies kann einen Beirat bei Schadensersatzansprüchen im fünf- oder sechsstelligen Bereich um seine Existenz bringen.

Wenn ein Verwaltungsbeirat nun jedoch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließt, werden die Kosten für den eintretenden Vermögensschaden von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Je nach Höhe des Selbstbehalts musst du entweder nur eine geringe Summe dazugeben oder auch gar keine Kosten auf dich nehmen.

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Falls du die richtige Vermögensschadenhaftpflicht noch nicht finden konntest oder du das lästige Vergleichen der Versicherungsanbieter umgehen möchtest, dann überlass uns doch einfach die Arbeit.

Wir unterstützen dich allgemein dabei, die richtige Versicherung für dich zu finden, die deinen individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen angepasst ist und vergleichen für dich von uns empfohlene Anbieter. Gleichzeitig können wir dir auch die genauen Kosten für die Auswahl der Versicherungsleistung berechnen.

Vereinbare dafür einfach einen Beratungstermin oder profitieren von unserem kostenlosen Webmeeting, bei dem du uns persönlich kennenlernen kannst. Gerne beantworten wir dir auch weitere Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeiräte. Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch mit dir!

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