Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab: Wände, Dach, Böden und fest eingebaute Bestandteile wie Heizungsanlage oder Einbauküche. Versicherte Risiken im Standardtarif sind Feuer und Blitzschlag inklusive Überspannungsschäden, Leitungswasser bei Rohrbruch oder austretendem Wasser sowie Sturm und Hagel ab Windstärke 8.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Wohngebäudeversicherung in Deutschland nicht. Wer sein Haus über eine Bank finanziert, muss sie jedoch in aller Regel nachweisen, bevor der Kredit ausgezahlt wird. Ein Vollbrand ohne Versicherungsschutz kostet schnell 300.000 Euro oder mehr, je nach Gebäudegröße und Ausstattung.
Die meisten Tarife rechnen auf Basis des Wohnflächenmodells oder des gleitenden Neuwerts. Falsche Angaben zur Wohnfläche führen zu Unterversicherung, was im Schadenfall zur anteiligen Kürzung der Auszahlung führt. Das lässt sich durch eine sorgfältige Flächenangabe und eine Unterversicherungsverzichtsklausel im Vertrag vermeiden.
Einzelne Anbieter haben sich auf die Kernbedürfnisse von Immobilieneigentümern spezialisiert, darunter die GEV (Grundeigentümer-Versicherung).
- Feuer, Blitzschlag und Überspannungsschäden
- Leitungswasser: Rohrbruch und austretendes Wasser
- Sturm und Hagel ab Windstärke 8
- Optional: Elementarschutz, Photovoltaik, Überspannungsschutz
- Keine gesetzliche Pflicht, aber bankfinanzierte Häuser brauchen sie