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Beihilfeberechtigung Ehepartner – Wie auch deine Angehörigen profitieren

Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber die sogenannte Beihilfe, die einen Teil der Behandlungskosten übernimmt. Meist wird dies mit einer privaten Krankenversicherung kombiniert. Besonders ist, dass Ehepartner und Kinder unter bestimmten Umständen ebenfalls Beihilfe erhalten.

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André Disselkamp
Autor & ExperteAndré Disselkamp
Co-Founder & Spezialist für Beamten-PKV · Insurancy · DVA-zertifiziert
Über den AutorSchließen
Co-Founder Insurancy. Spezialisiert auf beihilfekonforme PKV für Beamte, Anwärter:innen und Lehrkräfte. Seit 2021 Antragsstrategien, Öffnungsaktion und HIS-konforme Vorgehensweisen — anbieterübergreifend und unabhängig.
Beihilfe-ExperteBeamten-PKVÖffnungsaktionDVA-zertifiziert
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Details zur Beihilfeberechtigung von Ehepartnern erfährst du hier! 🙂

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ehegatten von Beamten haben unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Beihilfen durch den Partner.
  • Der Dienstherr bezahlt einen Teil der Krankheitskosten für Beamte und dessen Partner.
  • Berücksichtigungsfähige Angehörige sind Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und wirtschaftlich unselbstständig sind.
  • Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Bundesland: zwischen 17.000 Euro und 20.000 pro Kalenderjahr.
  • Die Höhe der Beihilfen ist abhängig vom Bundesland: durchschnittlich werden 70 % der Kosten erstattet.
  • Ehegatten von Beamten können eine Beihilfeversicherung (PKV) für beihilfeberechtigte Angehörige abschließen.

Beihilfeanspruch von Ehegatten

In Deutschland gibt es für Beamte die Beihilfe. Es handelt sich dabei um eine Leistung des Arbeitgebers.

Kurz gesagt: Dein Arbeitgeber bezahlt einen Teil von deinen Behandlungskosten.

Das Besondere am Beihilfesystem ist, dass Familienangehörige ebenfalls Beihilfe erhalten.

Klassischerweise versichern Beihilfeberechtigte sich und ihre Familie zusätzlich mit einer privaten Krankenversicherung, um Versicherungslücken der Beihilfe zu schließen. Möglich ist aber auch eine freiwillige, gesetzliche Krankenversicherung.

Sind Ehepartner beihilfeberechtigt?

Ehegatten sind berücksichtigungsfähige Angehörige und somit beihilfeberechtigt.

Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, sodass die Leistungen der Beihilfe gewährt wird.

Dein Ehepartner ist dann beihilfeberechtigt, wenn er nur wenig zum Familieneinkommen beiträgt und wirtschaftlich unselbstständig ist.

Ist der Ehegatte selbst beihilfeberechtigter Beamter, gehört er nicht zu berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Somit erhält er nicht von deinem Arbeitgeber, sondern von seinem eigenen Dienstherrn die Beihilfe.

Gesetzlich ist eine Einkommensgrenze festgelegt, die der Ehegatte oder die Ehegattin nicht überschreiten darf.

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Welche Einkommensgrenze gilt?

In jedem Bundesland wird die Einkommensgrenze individuell festgelegt. Überschreitet dein Ehepartner diese Einkommensgrenze, gehört er nicht zu den beihilfeberechtigten Personen.

Hier ein paar Beispiele:

Sachsen Anhalt: 17.000 euro

Nordrhein Westfalen: 18.000 euro

Schleswig Holstein: 20.000 euro

Hamburg: 18.000 euro

Sachsen: 18.000 euro

Bayern: 20.000 euro

Berlin: 17.000 euro

Baden-Württemberg: 20.000 euro

Die Einkommensgrenze (§ 2 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz EStG) in den jeweiligen Bundesländern gibt vor, wie viel ein Ehepartner im Jahr maximal verdienen darf, um beihilfeberechtigt zu sein.

Überschreitest du die Einkommensgrenze pro Kalenderjahr, erhältst du keine Beihilfen durch deinen Partner.

Dazu gehören Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Mieteinnahmen, Einnahmen aus Kapitalvermögen und weitere im Einkommenssteuergesetz geregelte Einkünfte.

Es gibt Ausnahmen, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Altersentlastungsbetrag, Werbungskosten und eventuelle Freibeträge.

Wieviel Beihilfe erhalten Ehepartner?

Wenn du die Bedingungen und Anforderungen für einen beihilfeberechtigten Ehegatten erfüllst, dann bezahlt der Dienstherr deines Ehegatten einen Teil deiner Krankheitskosten.

Die Höhe der Beihilfen wird in der Landesverordnung festgelegt: Jedes Bundesland hat einen eigenen Prozentsatz.

Die Mehrzahl aller Bundesländer genehmigt eine Höhe von 70% für Lebenspartner, Ehegattin und Ehegatten.

Wichtig: Möchtest du, dass dein Ehe-Partner durch Beihilfe erhält, musst du dessen Einkünfte jährlich nachweisen. Das machst du mithilfe des Steuerbescheids.

Überschreitet der Gesamtbetrag der Einkünfte die Einkommensgrenze nicht, dann ist dein Ehepartner beihilfeberechtigt.

PKV für Ehegatten Beihilfeberechtigter

Berücksichtigungsfähige Angehörige können sich mit einer Restkostenversicherung vollständig absichern. Es gibt private Krankenversicherungen für beihilfeberechtigte Personen.

Eine PKV deckt die Aufwendungen, die durch die Beihilfen nicht bezahlt werden.

Es gibt Einzeltarife oder Kombiangebote für Beamte und Angehörige (Lebenspartner und Kinder).

Diese sind preislich günstig und bieten einen hochwertigen Versicherungsschutz.

Die Tarife können sehr unterschiedlich gestaltet werden. Es können Bausteine kombiniert werden oder vorgefertigte Angebote genutzt werden.

Das heißt: Sind dir bestimmte Versicherungsbestandteile besonders wichtig, kannst du diese durch eine PKV absichern.

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