Vermögensschadenhaftpflicht für Beamte: Schutz vor finanziellen Risiken im Dienst
Eine Vermögensschadenhaftpflicht für Beamte ist eine Erweiterung der privaten Haftpflichtversicherung für die dienstliche Tätigkeit. Sie kommt für entstandene Vermögensschäden auf, die der Staatsdiener verursacht hat. Alles Wissenswerte zur Diensthaftpflichtversicherung haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst. 🙂
Inhalt dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Diensthaftpflichtversicherung ist die Haftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
- Wenn kleine Fehler unterlaufen, können schwerwiegende Schäden entstehen, weshalb eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte dringend empfohlen wird.
- Fehler im Dienst können zu hohen Schadensersatzansprüchen führen, die vom Dienstherrn an den Verursacher weitergegeben werden.
- Eine Diensthaftpflichtversicherung versichert alle dienstlichen Tätigkeiten und daraus entstehende Personen- und Sachschäden sowie zum Teil Vermögensschäden.
- Leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit wird von der Diensthaftpflichtversicherung versichert. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlicher Handlungen
Diensthaftpflicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Bist du im öffentlichen Dienst angestellt oder verbeamtet, hast du sehr viele Vorteile und Freiheiten. Gleichzeitig bringt es aber auch Risiken mit sich, denn du bist für dein Tun voll verantwortlich. Sprich, verursachst du einen Schaden durch deine Tätigkeit, kannst du haftbar gemacht werden. Das kann von Personen und Sachschäden bis hin zu Vermögensschäden reichen.
Um nicht persönlich haftbar gemacht werden zu können und die finanziellen Folgen selbst tragen zu müssen, solltest du eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflicht genannt abschließen.
Es handelt sich dabei um eine private Haftpflichtversicherung, die dich als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst schützen, wenn dir ein Fehler unterlaufen ist.
Können Vermögensschäden auch bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst entstehen?
Ja, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben ein erhöhtes Haftungsrisiko, weshalb sie eine Diensthaftpflichtversicherung haben sollten, um sich vor finanziellen Forderungen zu schützen.
Brauche ich als Beamter oder Angestellter eine Diensthaftpflichtversicherung?
Gesetzlich bist du nicht verpflichtet, eine Amtshaftpflichtversicherung zu haben, wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest. Jedoch ist es grundsätzlich empfehlenswert, eine Diensthaftpflichtversicherung zu haben, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen.
Wenn du beispielsweise eine sehr große Verantwortung durch deine Arbeit hast, dann kann ein kleiner Fehler bereits große Folgen mit sich bringen.
Grundsätzlich gilt, dass der Dienstherr bei Dienstverletzungen verantwortlich ist (Grundgesetz). Handelt es sich jedoch um grobe Fahrlässigkeit, dann bist du direkt verantwortlich und musst für die finanziellen Folgen mit deinem Privatvermögen aufkommen, wenn du keine Diensthaftpflichtversicherung hast, die diesen Versicherungsfall abdeckt.
Du kannst die Diensthaftpflichtversicherung mit einer Privathaftpflicht vergleichen, nur dass du bei einer Diensthaftpflichtversicherung bei all deinen dienstlichen Tätigkeiten versichert bist und nicht nur bei finanziellen Schäden, die durch dich als Privatperson entstehen.
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Welche Leistungen sollte eine Diensthaftpflichtversicherung absichern?
Deine Diensthaftpflichtversicherung versichert dich vor Schadensersatzansprüche von Geschädigten und übernimmt mögliche anfallende Kosten.
Normalerweise werden Personen und Sachschäden sowie Vermögensschäden durch die Amtshaftpflicht komplett versichert. Dazu kommt auch ein passiver Rechtsschutz, der im Versicherungsfall überprüft, ob die Schadensansprüche gerechtfertigt sind.
Je nach Art der Tätigkeit sollten mögliche Risiken im Vorhinein analysiert werden, sodass ein passender Versicherungsschutz von der Versicherung vereinbart werden kann. Standardtarife können mit zusätzlichen Versicherungsbausteinen ergänzt werden.
Folgende Leistungen sollten in einer Diensthaftpflichtversicherung inbegriffen sein:
- angemessene Nachhaftung (bis zu 5 Jahre)
- Schäden an fiskalischem Eigentum
- Schäden am Eigentum des Dienstherrn
- Dienstlicher Umgang mit Geräten/ Waffen/ Munition des Dienstherrn
- ausreichende Deckung von echten Vermögensschäden
- weltweiter Schutz
Lass dich als Beamter oder Angestellter von einem unabhängigen Versicherungsmakler (ja, das könnten auch wir sein 🙂 ) beraten, welche Deckungssummen und Zusatzpakete sinnvoll sind und was zu beachten ist.
In den meisten Fällen wird eine Deckungssumme von 30 Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden empfohlen. Dies kann sich aber je nach Tätigkeit noch einmal unterscheiden.
Welche Schäden können entstehen?
Es gibt eine Vielzahl an möglichen Schäden und Fehlern. Hier ein paar Schadenbeispiele:
- Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes vergisst, Ansprüche seiner Behörde geltend zu machen. Forderungsausfälle sind die Folge.
- Ein Beamter stellt einen Pass mit fehlerhaften Daten aus. Der Passinhaber bemerkt dies erst bei Ausreise und hat dadurch einen Mehraufwand, da er Flüge verpasst etc.
- Steuerbescheid wird zu spät verschickt. Dadurch entsteht eine Verjährung der Steuerschuld.
- Ein Lehrer bestellt Lehrmaterial bei einem teuren Anbieter, ohne einen Preisvergleich anzustellen. Es entstehen erhöhte Kosten.
- Ein Beamter des Ordnungsamts entzieht einem Gastwirt unrechtmäßig seine Lizenz. Dadurch entsteht ein Vermögensschaden.
- Ein Schüler verletzt sich bei einem Tagesausflug, da der Lehrer fahrlässig handelt. Es handelt sich um einen Personenschaden.
Ihr seht, kleine Fehler können oft schon große finanzielle Schäden mit sich bringen. Um dieses Risiko möglichst gering zu halten, solltest du eine Vermögensschadenhaftpflicht bzw. eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen, sodass du bei direkten oder vom Dienstherrn weitergegebene Schadensersatzansprüche aufgrund deiner dienstlichen Ausübung finanziell abgesichert bist.
Wie sieht es mit Vorsatz und grober Fahrlässigkeit aus?
An erster Stelle betreffen laut Grundgesetz jegliche Schadensersatzansprüche den Dienstherrn. Wenn du als Beamter jedoch grob fahrlässig oder mit Vorsatz einen Schaden verursacht hast, dann kann der Dienstherr die Verantwortung an dich weitergeben.
Bei leichter Fahrlässigkeit müssen Angestellte im öffentlichen Dienst nicht haften. Dazu gehören zum Beispiel Kleinigkeiten, wie die versehentliche Beschädigung eines Glases.
Es gibt jedoch auch mittlere bzw. normale Fahrlässigkeit, bei der die Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Grobe Fahrlässigkeit setzt schwere Fehler voraus. Als letzte Stufe bezeichnet man Vorsatz, bei der ein Schaden bewusst angerichtet wurde.
Deine Diensthaftpflichtversicherung greift in allen Fällen, außer bei Vorsatz. Sprich selbst bei grober Fahrlässigkeit und wenn der Dienstherr Regress nimmt, bist du durch deine Haftpflichtversicherung geschützt.
Wer braucht eine Diensthaftpflichtversicherung?
Prinzipiell ist eine Diensthaftpflichtversicherung für alle Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes empfehlenswert. Schnell können Schäden durch versehentlich verursachte Fehler entstehen.
Folgende Berufsgruppen haben ein größeres Haftungsrisiko, weshalb wir eine Diensthaftpflichtversicherung als Absicherung besonders empfehlen.
- Angestellte im sozialen Bereich (auch kirchliche Beamte)
- Lehrer (schulischer Dienst)
- Bedienstete im Sicherheitsbereich
- Beamte in Heilberufe
- Bedienstete im Verwaltungsbereich
Typische Berufsgruppen in der Vermögensschadenhaftpflicht
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