Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der privaten Krankenversicherungen, koordiniert durch den PKV-Verband. Sie ermöglicht Beamten und Beamtenanwärtern den Zugang zur PKV, auch wenn sie aufgrund von Vorerkrankungen normalerweise abgelehnt würden oder nur zu sehr hohen Konditionen aufgenommen werden könnten.
Da es sich um keine gesetzliche Pflicht handelt, sondern um eine kollektive Branchenvereinbarung, sind die Konditionen einheitlich gedeckelt – aber auch die Tarifauswahl ist von Beginn an eingeschränkt. Teilnehmende Versicherer verpflichten sich zur Aufnahme, können aber ausschließlich beihilfekonforme Tarife anbieten. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder erweiterte Zahnleistungen stehen im Rahmen der Öffnungsaktion in der Regel nicht zur Verfügung.
- Berechtigte: Beamte auf Probe, auf Lebenszeit, auf Widerruf; Beamtenanwärter; Richter; Berufssoldaten
- Frist: Antrag innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Verbeamtung
- Maximaler Risikozuschlag: 30 % des tariflichen Beitrags
- Leistungsausschlüsse: ausdrücklich verboten
- Tarifauswahl: beschränkt auf beihilfekonforme Tarife des jeweiligen Versicherers
- Teilnahme: nahezu alle großen PKV-Anbieter für Beamte (Debeka, Allianz, HUK-COBURG, Barmenia u. a.)