Können sich Beamte gesetzlich versichern lassen?

Die Antwort lautet: Ja! Beamte und Beamtinnen können sich gesetzlich versichern lassen. Was spricht dafür und was dagegen? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen und wann lohnt sich eine gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?

Diese und weitere Fragen werden wir im Folgenden bearbeiten und beantworten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte können sich frei entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern
  • Die Kosten für GKV liegen bei 14,9 % (ab 2023) des monatlichen Bruttoeinkommens
  • Die Beihilfe wird nur in seltenen Fällen gezahlt, wenn man sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet
  • GKVs setzen keine Gesundheitsprüfung voraus
  • Individuelle Situation und Bedarf entscheidet, ob GKV sinnvoll ist

Inhalt dieser Seite

Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung

Der Betrag einer gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. Normalerweise sind das 14 % plus den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse (2023 insgesamt 14,9 %). Gleichzeitig gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage. 2019 war die Höhe dieser Grundlage 1.038,33 Euro im Monat.

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Zuschüsse und Beihilfen?

Beamte*Beamtinnen haben das Anrecht auf eine staatliche Beihilfe, bei der normalerweise die Hälfte der Kosten für Behandlungen übernommen werden. Diese Beihilfe fällt in den meisten Bundesländern weg, wenn sich eine Person für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet. 

Einige Bundesländer haben Ausnahmeregelungen, welche einen Arbeitgeberzuschuss bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausschließen.

Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung

Gleichzeitig gibt es auch Nachteile für Beamte*Beamtinnen, wenn sie eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. 

Wegfall der Zuschüsse

Entscheiden sich Beamte*Beamtinnen für eine gesetzliche Krankenversicherung, fallen in den meisten Fällen Zuschüsse wie staatliche Beihilfe und Arbeitgeberanteil weg.

Höhe des Beitrags

Wie angesprochen kann das Solidaritätsprinzip Segen aber auch Fluch sein. Ist das Einkommen sehr hoch, sind auch die Beitragskosten für die gesetzliche Krankenversicherung sehr hoch.

Besondere Leistungen fallen weg

Typische privat krankenversicherte Vorteile fallen weg. Dazu gehören zum Beispiel die kurzen Wartezeiten für privatversicherte Personen. Aber auch das wesentlich vielseitigere Leistungsangebot und Sonderleistungen wie Chefarztbehandlungen etc. fallen weg.

Wann macht eine gesetzliche Krankenversicherung für Beamte Sinn?

Ob eine gesetzliche Krankenversicherung Sinn macht, hängt immer von der Situation der zu versichernden Person ab. Für Beamte*Beamtinnen, die viele Kinder haben, ist eine gesetzliche Krankenversicherung oft kostengünstiger, da sie diese ohne extra Gebühren mitversichern können. 

Auch für Personen mit einem geringen Einkommen kann es von Vorteil sein, eine gesetzliche Krankenversicherung zu haben, da die Beiträge durch das Solidaritätsprinzip sehr gering sind.

Für Personen, die ausschlaggebende Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen haben, empfiehlt sich oft eine gesetzliche Krankenversicherung, da dort keine Gesundheitsprüfung stattfindet, die die Beiträge beeinflussen könnte.

Eine weitere Personengruppe, die von einer gesetzlichen Krankenkasse profitiert, sind Personen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verbeamtet wurden. In einer privaten Krankenversicherung müssten diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters hohe Beiträge bezahlen.

Gesundheitsprüfung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen sind verpflichtet Personen, unabhängig von ihren Vorerkrankungen, zu versichern. Das heißt, es gibt keine Gesundheitsprüfung.

Bei privaten Krankenversicherungen ist das Prinzip etwas komplexer. Generell können private Krankenkassen Individuen ablehnen, jedoch gibt es zwei Ausnahmen.

Die Öffnungsklausel 

Dies sieht vor, dass sich Beamte*Beamtinnen innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verbeamtung ohne eine Gesundheitsprüfung privat krankenversichern lassen können. Die Krankenkasse darf aufgrund der „Öffnungsaktion für Beamte“ den Antrag der Person nicht ablehnen. Sie muss einen Basistarif anbieten, jedoch keinen erweiterten Versicherungsschutz.

Basistarif

Private Krankenkassen müssen grundsätzlich einen Basistarif anbieten. Dieser ist vergleichbar mit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Beamte*Beamtinnen diesen gesetzlich geregelten Basistarif ohne eine Gesundheitsprüfung abschließen können. Jedoch sind die Leistungen dieser Versicherung nur sehr beschränkt und in den meisten Fällen nicht ausreichend.

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