Können sich Beamte gesetzlich versichern lassen?
Die Antwort lautet: Ja! Beamte und Beamtinnen können sich gesetzlich versichern lassen. Was spricht dafür und was dagegen? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen und wann lohnt sich eine gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?
Diese und weitere Fragen werden wir im Folgenden bearbeiten und beantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Beamte können sich frei entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern
- Die Kosten für GKV liegen bei 14,9 % (ab 2023) des monatlichen Bruttoeinkommens
- Die Beihilfe wird nur in seltenen Fällen gezahlt, wenn man sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet
- GKVs setzen keine Gesundheitsprüfung voraus
- Individuelle Situation und Bedarf entscheidet, ob GKV sinnvoll ist
Inhalt dieser Seite
Wahlfreiheit für Beamte
Beamte*Beamtinnen können sich am Anfang ihrer Karriere entscheiden, welche Art der Krankenversicherung sie möchten. Beamte*Beamtinnen haben keine allgemeine Versicherungspflicht und können sich somit frei für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.
Beamte*Beamtinnen, die sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sind dementsprechend freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kostenerstattung direkt und nicht wie private Krankenversicherungen als Vorleistung. Dies ist der Grund, warum die Beihilfe fast komplett wegfällt, wenn Beamte*Beamtinnen sich gesetzlich versichern lassen, da es keine Belege zur Einreichung für die Beihilfe gibt.
Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung ist auch, dass wenn du dich für eine private Krankenversicherung entscheidest, du dich in Zukunft immer privat versichern musst. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist fast unmöglich. Nur wenige Ausnahmen ermöglichen es, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss komplett (Grundbeitrag + Zusatzbeiträge) selbst bezahlt werden.
Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung
Der Betrag einer gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. Normalerweise sind das 14 % plus den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse (2023 insgesamt 14,9 %). Gleichzeitig gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage. 2019 war die Höhe dieser Grundlage 1.038,33 Euro im Monat.
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Zuschüsse und Beihilfen?
Beamte*Beamtinnen haben das Anrecht auf eine staatliche Beihilfe, bei der normalerweise die Hälfte der Kosten für Behandlungen übernommen werden. Diese Beihilfe fällt in den meisten Bundesländern weg, wenn sich eine Person für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet.
Einige Bundesländer haben Ausnahmeregelungen, welche einen Arbeitgeberzuschuss bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausschließen.
Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung
Für Beamte*Beamtinnen gibt es einige Vorteile, wenn sie sich entscheiden sich gesetzlich zu versichern.
Solidaritätsprinzip
Das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung kann sowohl Vor- als auch Nachteil sein. Vorteilhaft ist es, wenn du nur ein geringes Einkommen hast, da du in diesem Fall nur einen geringen Betrag für deine Krankenversicherung bezahlen musst.
Gesundheitliche Vorgeschichte
Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einbezogen. Bei der privaten Krankenversicherung dagegen gibt es eine Gesundheitsprüfung, die dann auch die Beitragskosten beeinflussen kann oder zu einer Ablehnung führen kann.
Keine Vorleistungen
Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass die Behandlungskosten direkt erstattet werden und der*die Patient*in nicht in Vorleistung gehen muss und diese dann bei der privaten Krankenversicherung einreichen muss.
Mitversicherung der Familie
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Familienversicherung, über die Kinder und Ehepartner*innen kostenlos mitversichert werden können. In der privaten Krankenversicherung muss dagegen für jedes Kind ein zusätzlicher Tarif bezahlt werden.
Einfacher Wechsel zwischen Krankenkassen
Ist man bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist es wesentlich unkomplizierter den Anbieter zu wechseln als bei einer privaten Krankenversicherung. Es gibt lediglich eine Wechselfrist von 1,5 Jahren, die berücksichtigt werden muss.
Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung
Gleichzeitig gibt es auch Nachteile für Beamte*Beamtinnen, wenn sie eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Wegfall der Zuschüsse
Entscheiden sich Beamte*Beamtinnen für eine gesetzliche Krankenversicherung, fallen in den meisten Fällen Zuschüsse wie staatliche Beihilfe und Arbeitgeberanteil weg.
Höhe des Beitrags
Wie angesprochen kann das Solidaritätsprinzip Segen aber auch Fluch sein. Ist das Einkommen sehr hoch, sind auch die Beitragskosten für die gesetzliche Krankenversicherung sehr hoch.
Besondere Leistungen fallen weg
Typische privat krankenversicherte Vorteile fallen weg. Dazu gehören zum Beispiel die kurzen Wartezeiten für privatversicherte Personen. Aber auch das wesentlich vielseitigere Leistungsangebot und Sonderleistungen wie Chefarztbehandlungen etc. fallen weg.
Wann macht eine gesetzliche Krankenversicherung für Beamte Sinn?
Ob eine gesetzliche Krankenversicherung Sinn macht, hängt immer von der Situation der zu versichernden Person ab. Für Beamte*Beamtinnen, die viele Kinder haben, ist eine gesetzliche Krankenversicherung oft kostengünstiger, da sie diese ohne extra Gebühren mitversichern können.
Auch für Personen mit einem geringen Einkommen kann es von Vorteil sein, eine gesetzliche Krankenversicherung zu haben, da die Beiträge durch das Solidaritätsprinzip sehr gering sind.
Für Personen, die ausschlaggebende Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen haben, empfiehlt sich oft eine gesetzliche Krankenversicherung, da dort keine Gesundheitsprüfung stattfindet, die die Beiträge beeinflussen könnte.
Eine weitere Personengruppe, die von einer gesetzlichen Krankenkasse profitiert, sind Personen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verbeamtet wurden. In einer privaten Krankenversicherung müssten diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters hohe Beiträge bezahlen.
Gesundheitsprüfung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherungen sind verpflichtet Personen, unabhängig von ihren Vorerkrankungen, zu versichern. Das heißt, es gibt keine Gesundheitsprüfung.
Bei privaten Krankenversicherungen ist das Prinzip etwas komplexer. Generell können private Krankenkassen Individuen ablehnen, jedoch gibt es zwei Ausnahmen.
Die Öffnungsklausel
Dies sieht vor, dass sich Beamte*Beamtinnen innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verbeamtung ohne eine Gesundheitsprüfung privat krankenversichern lassen können. Die Krankenkasse darf aufgrund der „Öffnungsaktion für Beamte“ den Antrag der Person nicht ablehnen. Sie muss einen Basistarif anbieten, jedoch keinen erweiterten Versicherungsschutz.
Basistarif
Private Krankenkassen müssen grundsätzlich einen Basistarif anbieten. Dieser ist vergleichbar mit einer gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Beamte*Beamtinnen diesen gesetzlich geregelten Basistarif ohne eine Gesundheitsprüfung abschließen können. Jedoch sind die Leistungen dieser Versicherung nur sehr beschränkt und in den meisten Fällen nicht ausreichend.
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