Beihilfeversicherung Kirche: Die kirchliche Höherversicherung

Bei der Kirche angestellt und unsicher, wie du dich am besten versichern solltest?

Da Angestellte der Kirche beihilfeberechtigt sind, kann es sein, dass eine klassische Versicherung nicht ausreicht. Deshalb gibt es verschiedene Versicherungskonzepte, um die Beihilfe zu ergänzen.

Wir haben für dich die wichtigsten Aspekte zur Beihilfeversicherung und kirchlichen Höherversicherung zusammengefasst!

Beihilfeversicherung Kirche

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kirchenbeamte haben Anspruch auf Beihilfen. Für einen vollständigen Versicherungsschutz muss eine gesetzliche oder privaten Krankenversicherung zusätzlich abgeschlossen werden.
  • Die Beihilfe übernimmt einen Teil von Behandlungskosten. Beihilfen und deren Voraussetzungen werden von den Bundesländern individuell geregelt.
  • Die kirchliche Höherversicherung ist eine umfassende Restkostenversicherung für Kirchenbeamte.
  • Kirchenbeamte haben durch die private Krankenversicherung viele Vorteile: Mitversicherung der Familie, keine Gesundheitsprüfung, vollständige Absicherung, Fortführung im Ruhestand…
  • Die kirchliche Höherversicherung wird individuell gestaltet und orientiert sich an der Beihilfe sowie persönlichen Bedarfen/Aufwendungen.

Wie funktioniert das Beihilfeprinzip bei kirchlich Angestellten?

Klassischerweise kennen wir das Beihilfeprinzip aus den Beamtenberufen. Der Arbeitgeber bezahlt einen bestimmten Betrag in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen.

Für Angestellte der Kirche (Kirchenbeamte) gilt das gleiche Prinzip. Der Arbeitgeber leistet im Krankheitsfall Beihilfe.

Die Höhe und Art der Beihilfe wird in jedem Bundesland individuell festgelegt. Das bedeutet, dass du in Bayern zum Beispiel andere Leistungen erhältst wie als Pfarrer in Baden-Württemberg.

Die Beihilfe ist in den meisten Bundesländern keine ausreichende Absicherung. Deshalb nutzen Angestellte von Kirchen zusätzlich die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung. So können sie sich vollständig absichern.

Du hast die Wahl, dich gesetzlich freiwillig zu versichern oder eine private Restkostenversicherung abzuschließen. Beide werden auf deine Beihilfeleistungen angepasst.

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Gewährung von Beihilfen in Krankheits-Fällen

Bei einer klassischen Krankenversicherung ist es einfach, eine Kostenerstattung zu erhalten. Du schickst die Rechnung für eine durchgeführte Behandlung an deine Versicherung und erhältst den Betrag erstattet.

Nutzt du die Beihilfe, übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten. Anfallende Kosten durch Behandlungen werden von deinem Dienstherrn (der kirchlichen Einrichtung) übernommen.

Du reichst also innerhalb eines Jahres die Rechnungen und Details mit einem Antrag ein. Mittlerweile geht auch das online.

Wer ist beihilfeberechtigt?

Du fragst dich, ob du überhaupt beihilfeberechtigt bist? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Beihilfe gewährt zu bekommen?

Folgende Personen haben Anspruch auf Beihilfe:

  • Personen, die im kirchlichen Dienst beschäftigt sind: unbefristete Verträge und/oder Verträge, die auf mindestens ein Jahr befristet sind.
  • Ehepartner, die nicht beihilfeberechtigt sind und deren Einkünfte im Vorvorkalender 18.000 € nicht überschritten haben.
  • Kinder während der Schul- und Berufsausbildung (maximal bis 25 Jahre + Verlängerung durch Wehr- und Ersatzdienstzeiten).

Pfarrer und Vikare, Prediger und Kirchenbeamte haben also Anspruch auf Beihilfen.

Wer ist nicht beihilfeberechtigt?

Es gibt drei Szenarien, in denen Personen keine Beihilfen erhalten:

  • Ehrenamtliche Mitarbeiter in kirchlichen Institutionen haben keinen Anspruch: sie sind vertraglich nicht bei der kirchlichen Institution angestellt.
  • Personen, die bei Dritten zum beihilfeberechtigten Personenkreis gehören.
  • Aufwendungen bei Ehepartnern, die durch eine kirchliche Anstellung selbst Beihilfe erhalten.

Beachte: In manchen Bundesländern gibt es zusätzliche Regelungen, die die Beihilfeberechtigung anders definiert.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Wichtig: die Höhe der Beihilfe unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland!

Die personenbezogene Bemessungsgrenze errechnen sich wie folgt:

  • Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind (das Kindergeldanspruch hat) erhalten 50% der anfallenden Behandlungskosten erstattet.
  • Für Personen mit zwei oder mehr Kindern gilt 70%.
  • Für Ehegatten ist eine Bemessungsgrenze von 70% vorgesehen.
  • Bei Kindern gilt ein Prozentsatz von 80%

Es wird grundsätzlich nur ein Teil der Kosten übernommen. Deshalb sollten Kirchenbeamte zusätzliche Leistungen einer privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Versicherung nutzen.

Idealerweise erkundigst du dich bei deinem Dienstherrn direkt, welche Sätze für dich gelten.

Was leistet die Beihilfe?

Auch hier gilt: Die Regelungen unterscheiden sich in den Bundesländern.

Typischerweise übernimmt die Beihilfe die Kosten für alle „notwendigen“ Behandlungen. Dazu gehören die Mehrzahl aller stationären und ambulanten Arztbehandlungen.

Heilpraktikerbehandlungen werden ausschließlich übernommen, wenn es sich um einen geprüften Heilpraktiker handelt.

In manchen Fällen wird ein Festbetrag bei osteopathischen Behandlungen von der Beihilfestelle übernommen.

Vorsorgeuntersuchungen, die auf ärztlichen Untersuchungen beruhen, werden von der Beihilfe übernommen.

Medikamente, die aufgrund einer stationären oder ambulanten Behandlung benötigt werden, werden von der Beihilfe zum Teil erstattet.

Aufwendungen für zahnärztliche Behandlungen werden zu einem Großteil von der Beihilfe übernommen.

Selbst für eine Kur oder Reha erhältst du zumeist einen Teil der Kosten erstattet.

Es gibt ein paar Aufwendungen, für die die Beihilfe nicht aufkommt. Dies sind zum Beispiel spezielle Medikamente, die entweder sehr teuer oder nicht zwingend notwendig sind. Auch bestimmte Behandlungen (besondere Zahnbehandlungen) können ausgeschlossen werden.

Die Beihilfe sollte nicht die einzige Versicherung sein, die du als Kirchenangestellter hast. Ein Tarif der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Versicherungskasse sollten ergänzend abgeschlossen werden.

Was leistet die kirchliche Höherversicherung?

Bei der kirchlichen Höherversicherung handelt es sich um eine Restkostenversicherung, die bei Gewährung von Beihilfen genutzt wird.

Kurz gesagt: eine Krankenversicherung mit Rundumschutz!

Da es sich um eine ergänzende Krankenversicherung handelt, wird diese individuell angepasst und gestaltet. Je nach Art und Höhe der Beihilfe nutzt du verschiedene Versicherungsbausteine und kombinierst diese.

Mögliche Bausteine:

  • volles Leistungsspektrum im Krankenhaus
  • Zahnzusatzversicherung
  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Brille/ Kontaktlinsen/ Augenoperationen
  • Auslandsreisen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Hörhilfen

Die kirchliche Höherversicherung ist die perfekte Ergänzung für dich als beihilfeberechtigte Person in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis. Gemeinsam mit deinem Versicherungsvertreter kannst du einen umfassenden und individuell angepassten Versicherungsschutz abschließen.

Warum lohnt sich eine kirchliche Höherversicherung?

Eine kirchliche Höherversicherung schützt dich und deine Familie im Krankheitsfall. Würdest du ausschließlich die Beihilfe nutzen, würden zusätzlich hohe Behandlungskosten auf dich zukommen.

Absicherung der wichtigsten gesundheitlichen Risiken: Da die Beihilfe nur einen Teil deiner Kosten übernimmt, bist du mit einer kirchlichen Höherversicherung bestens geschützt. Umfangreiche Versicherungstarife versichern jegliche Behandlungskosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.

Weiterversicherung bei Arbeitgeberwechsel und Wegfall des Beihilfeanspruchs bei Kindern: Ziehst du in ein anderes Bundesland und wechselst den Arbeitgeber, kannst du dich weiter versichern. Wenn Kinder keine Beihilfe mehr bekommen, können sie die kirchliche Höherversicherung weiter nutzen.

Fortführung im Ruhestand: Die kirchliche Höherversicherung fällt im Ruhestand nicht weg. Du kannst sie ab der Rente einfach fortführen. Dies ist nicht bei allen Versicherungsanbietern garantiert.

Ehepartner und Kinder zu gleichen Tarifen versichern: Wenn dir und deiner Familie Beihilfen gewährt werden, sollte die ganze Familie von einer Restkostenversicherung profitieren. Bei den meisten Angeboten können Ehepartner und Kinder zu gleichen Tarifen versichert werden.

Verzicht von Wartezeiten: Bestimmte Tarife beinhalten den Verzicht auf lange Wartezeiten. Das heißt, die Zeit der langen Wartezimmeraufenthalte ist vorbei. Du wirst zeitnah behandelt.

Keine Gesundheitsprüfung: Direkt nach deiner Probezeit im Dienst kannst du die kirchliche Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Gesundheitsprüfung Voraussetzung.

Kundenstimmen

Sehr kompetente Beratung. Freundliche und zuvorkommende Mitarbeiter. Alle zusagen wurden eingehalten. Ist sehr zu empfehlen.
Linda Krämer
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Dank der sehr guten Beratung und Betreuung konnten wir eine Menge einsparen. Sehr gutes Angebote und bei Neuheiten werden wir stets proaktiv auf dem Laufenden gehalten. Wir sind sehr zufrieden.
Claus Clemens
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Transparente Beratung auch mal zu flexiblen Zeiten. Bei Unklarheiten im Schadensfall immer unterstützend zur Seite.
Alisa Redlich
/

Du willst dich von uns zur kirchlichen Höherversicherung beraten lassen? Gerne!

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