Basistarif in der PKV für Beamte
Die Mehrheit aller Beamten entscheiden sich für eine private Krankenversicherung als Ergänzung zu der staatlichen Beihilfe.
Wer allerdings bei Antragsstellung Fehlangaben (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) hinsichtlich seines Gesundheitsstatus macht, kann von deiner privaten Krankenversicherung gekündigt werden.
Wurdest du gekündigt und will dich aufgrund deines Gesundheitszustandes keine Versicherung mehr aufnehmen, dann kommt der Basistarif ins Spiel.
Der Basistarif bildet in etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ab und ist eine Art Notnetz für PKV Versicherte.
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Basistarif der PKV bildet in etwa die Leistungen der GKV ab
- Erst ab dem Alter von 55 Jahren hat man die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln, es sei denn, man hat sonst keine Möglichkeit sich versichern zu lassen.
- Ein Downgrade deines aktuellen Tarifs ist oftmals die bessere Option, wenn dir die Beiträge zu teuer werden
- Im Basistarif zahlst du immer den Höchstbeitrag der GKV, dieser liegt 2022 bei 933,64 Euro, wovon du bei einem Beihilfesatz von 50 % die Hälfte, also 459,81 € zahlen müsstest
- Ein geringes Einkommen bringt dir bei dem Basistarif also keinerlei Beitragsvergünstigungen
Mich lehnt jede PKV ab – was tun?
Der Grund der Kündigung
Wurdest du aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gekündigt, hat dies oft mit deinem Gesundheitsstatus zu tun.
Aufgrund deiner Erkrankung(en) verursachst du enorme Kosten bei der Versicherung und bist ein entsprechend hohes Risiko.
Wurden die Erkrankungen nicht bei Antragstellung angegeben, hat die PKV das Recht dich fristlos zu kündigen, was in deinem Fall vermutlich der Grund gewesen ist.
Die Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen PKV
Als Beamter hast du, wenn du krank bist ja die Möglichkeit durch die Öffnungsaktion mit einem Risikozuschlag von 30 % trotzdem privat krankenversichern zu lassen.
Diese Möglichkeit hast du allerdings nur einmalig und ausschließlich innerhalb der ersten 6 Monate deiner Verbeamtung.
Dein Recht auf Annahme trotz schwerwiegender Vorerkrankungen ist also erloschen.
Der Ausweg mit dem Basistarif
Der Gesetzgeber hat in § 193 VVG und § 152 VAG eine Gesetzesgrundlage, für genau dieses Szenario definiert.
Demnach sind die Versicherer (bei denen du bisher noch nicht versichert warst) verpflichtet, dich in den sogenannten Basistarif aufzunehmen.
Egal, wie krank du bist oder was deine Gesundheitshistorie aufweist.
Trotzdem lehnen dich reihenweise die Versicherer ab?
Auch wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, versuchen sie alles Mögliche, um dich abzuweisen oder dir den Zugang so schwer wie möglich zu machen.
Grund dafür ist, dass du extrem teuer für die Versicherung und ein entsprechend ungewünschtes Risiko bist.
Abgesehen davon erhalten die Versicherer durch dich auch keinen Aufwandsausgleich durch das Kollektiv der Beihilfeversicherer, wie es bei der Öffnungsaktion der Fall ist.
Wir können helfen
Dennoch kein Grund zu verzweifeln.
Wir kennen die Methoden und Maschen der Versicherer, und wissen, wie man optimal vorgehen kann, damit es endlich mit deiner privaten Krankenversicherung klappt.
Was ist mein Beihilfeanspruch?
Beamte müssen beachten, wie ihr Beihilfeanspruch definiert ist, sodass sie dann eine passende ergänzende Restkostenversicherung (PKV) abschließen können.
Beamte haben Anspruch auf staatliche Beihilfe. Diese wird grundlegend vom Bund, detailliert aber von den Bundesländern geregelt. Das heißt, der Beihilfeanspruch kann sich in den Bundesländern unterscheiden. Während ihrer Dienstzeit erhalten Beamte zwischen 50 und 70 % staatliche Beihilfe.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass eine Person ohne oder mit einem Kind 50 % der Krankheitskosten erstattet bekommt. Mit zwei oder mehreren Kindern liegt der Satz bei 70 %. Pensionierte Beamte und beihilfeberechtige Ehegatten haben ein Anrecht auf 70 %. Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Beihilfeanspruch von bis zu 80 %.
Im Detail muss dann geklärt werden, welche Sonderleistungen von der Beihilfe gedeckt werden und welche nicht erstattet werden.
Würden sich Beamte gesetzlich krankenversichern, entfällt die Beihilfe fast zur Gänze. Um die Beihilfe nicht zu verlieren, kann man sich für den Basistarif entscheiden.
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So erreichst du uns
Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
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Welche Tarife gibt es?
Die Tarife der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich oft stark. Daher ist ein Preisvergleich zwischen Basistarif, Komforttarif und Premiumtarif in der PKV empfehlenswert, um zu sehen, welche Tarife zu welchen Konditionen und Preisen zur Verfügung stehen.
Es gibt drei grundsätzliche Unterscheidungen:
Basistarif (auch Notlagentarif genannt)
Gesetzlich verankert ist ein Basistarif, den jede private Krankenversicherung anbieten muss. Dieser Tarif ist von den Leistungen vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Erst mit einem Alter von 55 Jahren hat man die Möglichkeit in den Notlagentarif zu wechseln, sollte die aktuelle PKV zu teuer geworden sein.
Ein Wechsel in den Basistarif der PKV sollte gut überlegt sein, da man zum einen immer noch einen sehr hohen Beitrag (Maximalbeitrag der GKV) zahlen muss und zum anderen viel weniger Leistungen hat als mit der privaten Krankenversicherung.
Basisschutz (nicht zu verwechseln mit dem Basistarif)
Die Versicherer bieten in der Regel immer 3 Tarifvarianten an, die sich vom Umfang des Versicherungsschutzes unterscheiden:
- Basisschutz
- Komfortschutz
- Premiumschutz
Der Basisschutz ist immer noch eine private Krankenversicherung von deutlich besseren Leistungen als in der GKV, sie unterscheidet sich vom Leistungsumfang allerdings vom Komfortschutz und Premiumschutz deutlich.
Der Vorteil hier ist, dass anders als im Basistarif eine Gesundheitsprüfung stattfindet und lediglich „gute Risiken“ versichert werden. Das hat den Vorteil, dass der Beitrag deutlich günstiger ist als im Basistarif, der überwiegend die „schlechten Risiken“ aufnimmt, da es keiner Gesundheitsprüfung bedarf.
Du hast bereits eine PKV, aber bedenken wegen der Gesundheitsprüfung?
Kein Problem, ein Downgrade innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft ist jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Du könntest also vom Komfort- oder Premiumschutz in den Basisschutz wechseln.
Ein Downgrade oder Wechsel in den Basisschutz sollte immer deine erste Wahl sein, wenn dir der Beitrag in der PKV zu teuer wird.
Premium und Komforttarife
Diese Tarife reichen weit über die Leistungen des Basistarifs hinaus und inkludieren meist viele Sonderleistungen und eine breitere Abdeckung. Dazu gehören zum Beispiel zahnmedizinische Behandlungen, Sehhilfen, aber auch besondere stationäre Leistungen.
Diese Tarife können an den Bedarf des Antragsstellers angepasst werden, kosten aber wesentlich mehr als der Basistarif und setzen eine Gesundheitsprüfung voraus.
Welche besonderen Leistungen deckt meine PKV?
Es ist wichtig, dass Beamte klären, welche Leistungen von der Beihilfe des Bundeslandes abgedeckt werden.
Es gibt zum Teil Beschränkungen, die sowohl bei der privaten Krankenversicherung als auch bei der Beihilfe wegfallen. In diesem Fall muss die zu versichernde Person selbst für die Kosten aufkommen.
Um extra Kosten zu vermeiden, solltest du im Vorhinein beachten, welche Leistungen von deiner privaten Krankenversicherung gedeckt werden.
Kann ich meine Familie mitversichern?
Ja! Da Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder beihilfeberechtigt sind, können diese ergänzend auch durch eine private Krankenversicherung versichert werden.
Angehörige haben in vielen Bundesländern einen erhöhten Beihilfeanspruch und können dadurch sehr kostengünstig privat versichert werden. Der PKV Basistarif für Kinder ist zum Beispiel eine sehr gute Option zur Restkostenversicherung.
Wie entwickeln sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung in letzter Zeit?
Nicht nur die aktuelle Beitragshöhe einer privaten Krankenkasse ist ausschlaggebend. Die Preisentwicklung der Vergangenheit ist sehr aussagekräftig, wie sich die Beitragskosten in Zukunft möglicherweise entwickeln.
Deshalb solltest du im Vorhinein vergleichen, wie sich die Beiträge bei verschiedenen Anbietern in den letzten Jahren entwickelt haben (Stichwort: Beitragshistorie). Gerade Anbieter, die erst seit wenigen Jahren auf dem Markt sind, bieten dahingehend wenig Sicherheit.
Eine Erhöhung von 3,5 % ist normal, keine Erhöhung seit mehreren Jahren ist dagegen ein Warnsignal. Dort solltest du klären, warum es keine Beitragserhöhungen über die Jahre gab.
Gesundheitsprüfung in der PKV
Bei einer Gesundheitsprüfung werden Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen erfasst. Bei einer sehr kostspieligen Vorerkrankung kann es dazu führen, dass die private Versicherung deinen Antrag auf Versicherung ablehnt oder sehr hohe Beitragskosten veranschlagt.
Es gibt drei Ausnahmen, bei der eine Gesundheitsprüfung nicht stattfindet:
Öffnungsklausel
Die Öffnungsklausel sieht vor, dass sich Personen innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verbeamtung bei einer privaten Krankenkasse versichern können, ohne aufgrund einer Gesundheitsprüfung abgelehnt zu werden.
Gesetzlicher Basistarif
Der Basistarif PKV Beamte sieht keine Gesundheitsprüfung vor, da gesetzlich verankert ist, dass jede Person Anspruch auf diesen Basistarif hat. Somit können Beamte, die keiner Gesundheitsprüfung unterliegen wollen, das Basistarif der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Downgrade
Innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft kannst du deinen PKV Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zu einem günstigeren Tarif mit weniger Leistungen jederzeit downgraden.
Gesundheitsprüfung in der GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung. Auch kranke und ältere Menschen werden ausnahmslos angenommen.
Altersgrenze für privat versicherte:
Lediglich privatversicherte, die über 55 Jahre alt sind, dürfen nicht mehr zurück in die GKV. Hintergrund ist, dass solche in jungen Jahren sehr von den günstigen Beiträgen in der PKV profitiert haben und es „ungerecht“ bzw. für die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell nicht mehr tragbar wäre, da die hohen Kosten gerade im Alter entstehen.
Selbstbehalt für Beamte im PKV Basistarif
Selbstbehalt bedeutet, dass Beamte einen bestimmten Betrag selbst bezahlen, bevor die private Krankenversicherung Krankheitskosten übernimmt.
Der Selbstbehalt wird im Vorhinein vom Antragssteller selbst festgelegt. Je höher der Selbstbehalt ist, umso geringer sind die Beitragskosten für die Versicherung.
PKV Beamte Selbstbeteiligung ist eine Möglichkeit Beitragskosten zu verringern, kann aber auch auf null reduziert werden, sodass die Versicherung alle Kosten übernimmt.
Beitragsrückerstattung im Basistarif der privaten Krankenversicherung?
Beitragsrückerstattung bedeutet, dass die Versicherung einen Teil des Beitrags in bestimmten Situationen zurückerstattet.
Wenn du als Beamter ein Jahr keine Leistungen deiner Versicherung in Anspruch genommen hast, wird dir bei vielen privaten Krankenversicherungen ein Teil deines Beitrags zurückerstattet.
Zum Teil kann der Rückerstattungsbetrag wesentlich höher sein als mögliche alltägliche medizinische Kosten. Dies sollte am Ende eines Jahres abgewägt werden, jedoch nicht ausschlaggebender Grund sein, Kostenleistungen der privaten Krankenversicherung nicht in Anspruch zu nehmen.
Welche Versicherungsgesellschaft bietet die Öffnungsklausel bzw. den Basistarif für Beamte an?
Mitgliedsunternehmen, die sich an der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige beteiligen:
Mitgliedsunternehmen |
Allianz Private Krankenversicherungs-AG |
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft |
DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung – Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG |
Debeka Krankenversicherungsverein a. G. |
DKV Deutsche Krankenversicherung AG |
Generali Deutschland Krankenversicherung AG |
HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit |
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG |
INTER Krankenversicherung AG |
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. |
LIGA Krankenversicherung katholischer Priester VVaG |
MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G. |
ottonova Krankenversicherung AG |
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. |
Süddeutsche Krankenversicherung a.G. |
Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG |
Union Krankenversicherung AG |
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. |
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