Betriebliche Altersvorsorge für Beamte – Alternativen zur Betriebsrente
Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst sollten sich frühzeitig mit ihrer Altersvorsorge befassen. Die betriebliche Altersvorsorge für Beamte unterliegt nämlich gewissen Regelungen und Eigenheiten. Dabei ist vor allem zu beachten, dass Beamte keinen Anspruch auf den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge haben.

Inhaltsverzeichnis· 11 Kapitel
- Das Wichtigste in Kürze
- Haben Beamte eine betriebliche Altersvorsorge?
- Wie ist die Rente für Beamte geregelt?
- Können sich Beamte privat für den Ruhestand absichern?
- Jobwechsel und Beamtenpension
- Betriebliche Altersvorsorge für Beamte und die Alternativen – das Fazit
- Quellen
- Alles rund um Versicherungen für Beamte
- Alles rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge
- Kundenstimmen
- Das Thema Altersvorsorge ist umfangreich und kompliziert
Da es keine eigentliche betriebliche Altersvorsorge für Beamte gibt, steht dieser Berufsgruppe jedoch das staatlich gezahlte Ruhegehalt bzw. die Pension beim Renteneintritt offen. Die Berechnung dieser Beamtenpension richtet sich unter anderem nach der Dienstzeit in der Beamtung.
In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die verschiedenen Alternativen, die Beamtinnen und Beamten zur Verfügung stehen, um allfälligen Versorgungslücken im Alter vorzubeugen – etwa durch die private Altersvorsorge, zusätzliche Rentenversicherungen und einige weitere Möglichkeiten.
Angebot anfordernDas Wichtigste in Kürze
- Beamte und Beamtengruppen können aufgrund ihres besonderen Status keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für die Sicherung der Rente im Alter abschließen.
- Statt der betrieblichen Rente erhalten sie dafür im Ruhestand ein sogenanntes Ruhegehalt (Beamtenpension) vom Staat. Dienstzeit und Höhe des letzten Gehalts sind ausschlaggebend für die Höhe der Pension.
- Anspruch auf die Beamtenpension haben alle Beamtengruppen, sofern sie gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Dazu zählen etwa die Anzahl der Jahre als Beamter.
- Der maximale Ruhegehaltssatz für Beamtinnen und Beamte liegt bei 71,75 Prozent. Dadurch kann die der Bezug einer Beamtenpension allein zu einer Versorgungslücke im Alter führen.
- Die private Altersvorsorge ist für Beamte eine sinnvolle Option, um allfälligen Lücken in der Versorgung beim Renteneintritt vorzubeugen.
Haben Beamte eine betriebliche Altersvorsorge?
Aufgrund ihres besonderen Status haben Beamte keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bzw. keinen Anspruch darauf, eine bAV abzuschließen. Sie erhalten allerdings ein Ruhegehalt (Pension) vom Staat. Die Höhe der Pension richtet sich nach der Dienstzeit sowie der Höhe des letzten Bruttogehalts.
Staatsbedienstete (Beamtengruppen) wie Lehrer, Richter, Soldaten und Pfarrer sind in Bezug auf ihre Rente in einer besonderen Situation. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft, die von einer betrieblichen Altersversorgung profitieren können, sind Beamte stattdessen auf das Alimentationsprinzip angewiesen.
Beim Alimentationsprinzip ist der Staat für die Altersvorsorge zuständig – außerhalb eines gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Diese Regelung gilt in leicht abgewandelter Form übrigens auch für Selbstständige und Freiberufler.
Diese sind, genauso wie Beamte, von der betrieblichen Altersvorsorge ausgeschlossen und können nicht auf diese Form der Altersvorsorge zurückgreifen.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steht nur folgenden Berufsgruppen offen:
- Angestellte (Arbeitnehmer mit befristeten oder unbefristeten Verträgen)
- Geschäftsführer im Anstellungsverhältnis
- Teilzeitkräfte
- 450-Euro-Kräfte (Minijobber)
- Auszubildende
Wie ist die Rente für Beamte geregelt?
Die Rente bzw. die Höhe der Pension für Beamte wird durch den Ruhegehaltssatz geregelt. Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes Jahr der Dienstzeit 1.79375 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Insgesamt kann der Ruhegehaltssatz gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG (1) maximal 71,75 Prozent betragen.
Zur Regelung der Pension für Beamte gibt es folgende wichtigen Punkte:
- Die Mindestdauer, um Anspruch auf ein Ruhegehalt (Pension) zu haben, liegt bei 5 Jahren. War man unter einer Dauer von 5 Jahren verbeamtet, besteht in der Regel kein Anspruch auf die Beamtenversorgung im Alter.
- Das Ruhegehalt wird auch im Falle einer Berufsunfähigkeit des Beamten gezahlt.
- Jedes ruhegehaltsfähige Jahr der Dienstzeit entspricht einem Ruhegehaltssatz von 1,79 Prozent. Der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent gilt in der Regel erst bei 40 Jahren Dienstzeit.
- Das Ruhegehalt wird anhand der Besoldung (Höhe des Bruttogehalts) in den letzten zwei Dienstjahren vor dem Ruhestand des Beamten sowie der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berechnet.
- Geht der Beamte vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand, wird das Ruhegehalt für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestands um 3,6 Prozent gekürzt. Bei einer Dienstunfähigkeit, die nicht auf einen Unfall während der Dienstzeit des Beamten zurückgeht, wird diese Kürzung ebenfalls angewandt.
Beamtinnen und Beamte, die vor 1947 geboren wurden, treten ihren Ruhestand mit 65 Jahren an. Jahrgänge, die zwischen 1947 und 1963 geboren wurden, müssen mit einem immer späteren Rentenalter rechnen.
Diejenigen des Jahrgangs 1964 müssen 67 Jahre alt werden, bevor sie in den Ruhestand gehen können. Während Beamte bereits mit 63 Jahren einen Antrag auf Vorruhestand stellen können, ist dieser allerdings mit leichten Abschlägen bei der Pension verbunden.
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Meeting buchenKönnen sich Beamte privat für den Ruhestand absichern?
Beamte können sich durch eine private Altersvorsorge wie etwa die Riester Rente oder Rürup Rente (Basisrente) für den Ruhestand absichern. Bei Beamten ist dies insbesondere sinnvoll, weil es durch den Ruhegehaltssatz von maximal 71,75 Prozent in der Beamtenversorgung im Alter zu Versorgungslücken kommen kann.
Welche Möglichkeiten haben Beamte bei der privaten Altersvorsorge?
Beamten haben in der Regel folgende Möglichkeiten bei der privaten Altersvorsorge:
- Rürup Rente (Basis Rente): Beamte können die steuerlich begünstigte Rürup Rente abschließen. Diese Form der privaten Vorsorge sieht keine einmalige Kapitalauszahlung beim Eintritt in das Rentenalter vor. Das Geld muss demnach immer als Rente ausgezahlt werden.
- Riester Rente: Mit der Riester Rente profitieren Beamte von staatlichen Zulagen auf die Altersvorsorge, so wie es bei Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft ebenfalls üblich ist.
- Kapitallebensversicherung: Eine Kapitallebensversicherung erlaubt es Beamten, Rücklagen für das Alter zu bilden. Ebenso ist die Auszahlung des gesamten angesparten Betrages beim Renteneintritt möglich. Ein Nachteil: Aktuell sind die Renditen bei Kapitallebensversicherungen spärlich!
- Immobilien: Immobilien sind in den allermeisten Fällen eine gute Investition. Egal, ob man im Alter darin wohnen oder als Vermieter zusätzliche Einnahmen generieren möchte!
- Geldanlagen: Beamten stehen zudem weitere Möglichkeiten der Geldanlage offen. Das können Investitionen und Anlagen in Aktien, Fonds oder Indexfonds (ETFs) sein, um das Vermögen im Alter aufzubessern. Der Erfolg und die möglichen Leistungen beim Renteneintritt hängen hier von den erzielten Renditen ab.
Die private Rentenversicherung für Beamte
Die private Rentenversicherung ist eine gute Wahl für Beamte, die bei der Planung ihrer langfristigen finanziellen Ziele Kontrolle und Flexibilität suchen. Versicherungsnehmer können in der Regel selbst entscheiden, wie viel sie einzahlen und wann – ob monatlich, jährlich oder in Form einer Einmalzahlung.
Beim Renteneintritt wird das angesparte Kapital dann üblicherweise als Rente ausgezahlt.
Wer in eine private Rentenversicherung investiert, kann mitunter wählen, wohin das Geld fließt – von festverzinslichen Sicherheitsanleihen bis hin zu ETFs, die größere Wachstums- und Renditechancen bieten.
Im Grunde genommen funktioniert diese Art der Absicherung im Alter wie ein ETF Sparplan, nur mit einem zusätzlichen Schutz durch den „Versicherungsmantel“.
Die Riester Rente für Beamte
Die Riester Rente ist ein beliebter Weg, um sich für die Zukunft finanziell abzusichern – und die wohl bekannteste private Altersvorsorge. Dies gilt sowohl für Angestellte in der Privatwirtschaft als auch für Beamte.
Bei dieser privaten Vorsorge können Personen, die mindestens 4 Prozent ihres Jahresgehalts einzahlen, von staatlicher Förderung der Ersparnisse sowie von Zulagen profitieren:
- 175 Euro Grundzulage
- 185 Euro Zulage für jedes vor 2008 geborene Kind
- 300 Euro Zulage für jedes nach 2008 geborene Kind
- 200 Euro einmalige Zulage, wenn die Versicherung vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wird
Der förderfähige Höchstbetrag bei der Riester Rente liegt bei 2 100 Euro. Du kannst zwar auch mehr in deinen Vertrag einzahlen, weitere Zulagen vom Staat gibt es dafür aber nicht. (2)
Jobwechsel und Beamtenpension
Gerade in der heutigen Zeit muss man sich mit dem Thema des Jobwechsels beschäftigen – und welche Auswirkungen dies auf die künftige Rente haben könnte. Dies gilt für Beamte genauso wie für alle anderen Arbeitnehmer.
Fakt ist: Die Karrierelandschaft verändert sich ständig, denn die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wechseln im Laufe ihres Lebens zwischen verschiedenen Arbeitgebern. Langjährige Arbeitsverhältnisse bei einem einzigen Arbeitgeber (oder auch beim Bund), wie sie früher üblich waren, werden vermehrt zum Auslaufmodell.
Es gibt einen zunehmenden Trend, die Dienstzeiten im öffentlichen Sektor zu verkürzen und den Wechsel in die Privatwirtschaft leichter zu machen – je nach Bundesland liegen die Altersgrenzen für solche Wechsel bei 45 oder 50 Jahren.
Von der Verbeamtung in die Privatwirtschaft: Was passiert?
Wenn Beamtinnen und Beamte einen Wechsel vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft in Betracht ziehen, gehen die Rentenansprüche nicht verloren. Dies gilt sowohl für den Fall einer Entlassung als auch beim freiwilligen Wechsel.
Der Dienstherr zahlt dann für die gesetzliche Rentenversicherung, die diesen Zeitraum abdeckt. In einigen Fällen und Bundesländern wird freiwillig Wechselnden stattdessen ein Altersgeld als Ausgleich für die finanziellen Verluste angeboten, die durch den Wechsel aus dem öffentlichen Dienst entstehen.
Von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst
Bei Rentnerinnen und Rentnern, die sowohl Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch aus dem öffentlichen Dienst haben, kann die gesetzliche Rente unter Umständen auf die Beamtenpension angerechnet werden.
Das heißt, wenn sie bei der Rente mehr als den Höchstbetrag erhalten, der einem Berufsbeamten normalerweise zustehen würde, kann ein Teil dieses zusätzlichen Betrags unter bestimmten Bedingungen abgezogen werden.
Allerdings können private abgeschlossene Rentenversicherungen oder Betriebsrenten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis außerhalb des öffentlichen Dienstes nie angerechnet werden.
Betriebliche Altersvorsorge für Beamte und die Alternativen – das Fazit
Die Altersvorsorge ist ein wichtiger Aspekt für Beamtinnen und Beamte, die sich einen komfortablen Ruhestand und ihren gewohnten Lebensstandard sichern wollen. (3)
Dir sollte aber klar sein: Ohne private Rentenversicherung oder eine zusätzliche Altersvorsorge kannst du bei deinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst maximal 71,75 Prozent deines Bruttogehaltes als Pension vom Staat erhalten – und das bei einem Dienstverhältnis von 40 Jahren!
Um später finanziell abgesichert und unabhängig zu sein, empfiehlt es sich daher, seine künftigen Bezüge im Alter durch ein privates Versorgungssystem aufzubessern und zu optimieren – seien dies nun Lebensversicherungen, Geldanlagen oder andere Rentenversicherung.
Was für dich am besten ist, hängt ganz von deinen individuellen Umständen und Wünschen ab. In diesem Beitrag hast du hoffentlich einen Denkanstoß für eine optimale Altersvorsorge für Beamte gefunden!
Quellen
- Das Beamtenversorgungsgesetz mit der Gesetzesgrundlage zur Ermittlung der Höhe des Ruhegehalts im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html
- Was ist die Riester Rente? Einfach erklärt von der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/altersvorsorge/was-ist-die-riesterrente-6866
- Das Demografieportal des Bundes und der Länder mit interessanten Zahlen und Fakten zum Beamtenruhestand: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/versorgung/versorgung-artikel.html
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