Ratgeber
Ist die Fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich absetzbar?
Manche Rentenversicherungen lassen sich während der Ansparphase von der Steuer absetzen. Andere bieten Steuervorteile in der Auszahlungsphase.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es ein paar Besonderheiten. Denn neben privaten Modellen gibt es auch fondsgebundene Riester- und Rürup-Modelle.
Dieser Artikel geht darauf ein, ob die fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich absetzbar ist. Außerdem zeigen wir dir, was es bei der Auszahlung im Rentenalter zu beachten gibt.
Inhalt dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- Viele Versicherte stellen sich die Frage, ob die fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich absetzbar ist.
- Zwar kannst du nicht jede von der Steuer absetzen, doch du kannst bei der Auszahlung im Rentenalter von Steuervorteilen profitieren.
- Es gibt Unterschiede zwischen privaten Fondsrenten und Riester- bzw. Rürup-Modellen, welche in der Steuererklärung durchaus geltend gemacht werden können.
- In jedem Fall ist der Ertragsanteil während der Ansparphase nicht zu versteuern.
Was macht die fondsgebundene Rentenversicherung so besonders?
Die fondsgebundene Rentenversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie attraktive Renditechancen ermöglicht. Das Konzept sieht folgendermaßen aus: Du zahlst als Versicherter monatlich Beiträge ein. Diese werden von dem Versicherungsanbieter in verschiedene Fonds angelegt:
- Immobilienfonds
- Aktienfonds
- Rentenfonds
Auf diese Weise vermehrt sich das Geld nach und nach, sofern die Kurse der Fonds nach oben gehen. Du profitierst also von den Schwankungen des Kapitalmarkts. Allerdings bringt diese Form der Altersvorsorge auch ein paar Risiken mit sich, da niemand die Kursbewegungen von Fonds vorhersagen kann.
Die fondsgebundene Rentenversicherung wird daher gern als Zusatzrente abgeschlossen. Außerdem gibt es auch die fondsgebundene Rürup-Rente oder die fondsgebundene Riester-Rente. Diese gehen mit ganz individuellen Vorteilen einher. [1]
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Kann ich die fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich absetzen?
Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob du die Beiträge in eine fondsgebundene Rentenversicherung von der Steuer absetzen kannst. Hier wird klar zwischen folgenden Versicherungen unterschieden:
- private Rentenversicherung
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
Während die Beiträge zur privaten fondsgebundenen Rentenversicherung nicht steuerlich absetzbar sind, kannst du die Beiträge zu einer fondsgebundenen Riester- oder Rürup-Rente allemal steuerlich absetzen.
Dazu benötigst du einen Nachweis für die Beitragszahlungen. Diesen erhältst du von deinem Versicherer. Bei einer Riester-Rente sind es bis zu 2.100 Euro jährlich, die du in den Sonderausgaben der Steuererklärung angeben kannst.
Da die Rürup-Rente als Basis-Rente zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung zur Basisversorgung zählt, werden die beiden zusammengezählt. In einem Jahr wird also nur der Höchstbeitrag begünstigt. 2023 waren es 26.528 Euro bei ledigen Einzahlern.
Fondsgebundene Rentenversicherung & Steuer: Wie sieht die Versteuerung der Auszahlungen aus?
Nicht nur in der Ansparphase sind steuerliche Vorteile relevant. Vor allem dann, wenn es um die Auszahlung der Rente im Alter geht, ist das Thema Steuern sehr interessant.
Grundsätzlich gibt es bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung zwei Möglichkeiten der Auszahlung:
- lebenslange Rente in Form einer monatlichen Auszahlung
- Auszahlung der gesamten Summe zu Beginn der Rente (Kapitalauszahlung)
Von Steuervorteilen kannst du nur profitieren, wenn du durchgehend Beiträge bis zum Rentenalter gezahlt hast. Entscheidest du dich für die Kapitalauszahlung, muss unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte der Beiträge besteuert werden.
Löst du deine Versicherung jedoch vorher auf und verkaufst deine Fonds, musst du 25 % Abgeltungssteuer bezahlen.
Je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Bedingungen, die es zu erfüllen gilt. Einige verlangen von ihren Versicherten, dass sie mindestens 12 Jahre lang Einzahlungen getätigt haben. Außerdem darf die Versicherungsleistung nicht vor Ablauf des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Das gleiche Prinzip trifft auch auf Kapitallebensversicherungen zu.
Und wie sieht es bei einer lebenslangen Rente aus? Hier gibt es Folgendes zu beachten:
- Besteuerung mit dem Ertragsanteil
- gesetzlich festgelegter Prozentsatz, der mit zunehmendem Renteneintrittsalter sinkt
- Regelung in § 22 EStG [2]
Bei der Besteuerung in der Auszahlungsphase kommt es darauf an, für welche Art von fondsgebundener Rentenversicherung du dich entschieden hast. Bei einer Rürup-Rente und der gesetzlichen Rente waren im Jahr 2023 nur 83 % zu versteuern. Die Riester-Rente wurde zu 100 % versteuert.
Rentenleistungen werden immer im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung versteuert. Steuern müssen dann gezahlt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.
Gibt es auch eine steuerfreie Auszahlung der fondsgebundenen Rentenversicherung?
Grundsätzlich müssen Zahlungen der fondsgebundenen Rentenversicherung im Alter versteuert werden. Jedoch gibt es eine Ausnahme, die Versicherten ermöglicht, ganz auf Steuerzahlungen zu verzichten.
Einige Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind bei Auszahlung vollständig steuerfrei. Sie müssen lediglich folgende Kriterien erfüllen:
- Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren
- Beitragszahlung von mindestens 5 Jahren
- Versicherungssumme von 60 % der eingezahlten Beiträge
Muss man während der Ansparphase Steuern zahlen?
Das Konzept der fondsgebundenen Rentenversicherung basiert darauf, dass eingezahlte Beiträge in Fonds angelegt werden, wodurch das Vermögen wächst. Dadurch entsteht schon während der Ansparphase ein Gewinn. Wie wird dieser steuerlich behandelt?
Tatsächlich hat dies keinen Einfluss auf die Steuerzahlungen des Versicherers. Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung gilt: Du musst die Gewinne erst zu Rentenbeginn – also dann, wenn du deine Rentenzahlung erhältst – versteuern.
Der Teil des Vermögens, der durch Dividenden, Zinsen und Co. erwirtschaftet wird, nennt sich auch Ertragsanteil.
Einmalzahlung oder lebenslange Rente: eine Gegenüberstellung
Weißt du nicht so recht, ob du dich lieber für eine lebenslange Rente oder die Auszahlung der Gesamtsumme auf einen Schlag entscheiden sollst? Wir haben die beiden Varianten mit je einem Rechenbeispiel gegenübergestellt.
Rechenbeispiel für die lebenslange Rente
Nehmen wir an, deine Rente beträgt 1.500 Euro im Monat. Bei dem Steuersatz von 17 % nach 22 EStG sind 255 Euro Steuern fällig. Wenn du nun einen persönlichen Steuersatz von 32 % hast, müssen monatlich 81,60 Euro abgeführt werden. Eine Steuerlast von 5,44 % entsteht.
Rechenbeispiel für die Kapitalauszahlung
In diesem Beispiel hast du das 62. Lebensjahr vollendet und hast über die vergangenen Jahre 100.000 Euro über die private Rentenversicherung angespart. Dazu hast du insgesamt 50.000 Euro eingezahlt. Deine Erträge belaufen sich als auf 50.000 Euro.
Jetzt müssen davon 50 % versteuert werden, sofern dein Vertrag 12 Jahre lang bestanden hat. Es ergeben sich 25.000 Euro, die mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Liegt dieser wie im obigen Beispiel bei 32 %, müssen 8.000 Euro Steuern gezahlt werden. Es ergibt sich eine Steuerlast von 16 %.
Ausnahmen bilden solche Versicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden.
Wie hoch wird meine Rentenzahlung im Alter sein?
Viele Renten geben eine Garantie, wie hoch die Auszahlung im Rentenalter sein wird. Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist das allerdings nicht möglich. Hier spielt nicht nur die Zahlung von Beiträgen eine Rolle, sondern auch die individuelle Besteuerung.
Der wichtigste Faktor ist allerdings die Performance der Fonds, in die investiert wurde. Daher ist ein guter Vergleich der Versicherungen vor Abschluss nötig. Versicherungsexperten können dabei helfen, den bestmöglichen Tarif zu finden, der hohe Renditechancen mitbringt.
Fazit
Zwar kannst du die Zahlung deiner Beiträge in die fondsgebundene Rentenversicherung nicht von der Steuer absetzen. Allerdings profitierst du in der Auszahlungsphase von steuerlichen Vorteilen. Während der Ansparphase musst du für erwirtschaftete Summen jedoch keine Steuern zahlen.
Eine Ausnahme bilden die Riester-Rente und die Rürup-Rente, die ebenfalls als fondsgebundene Variante zur Verfügung stehen. Diese sind grundsätzlich steuerlich absetzbar, wobei es jeweils die Freibeträge zu beachten gilt.
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