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Rürup-Rente Auszahlung: Was wirklich von Ihrer Rente übrig bleibt

Besteuerungsanteil, volle Sozialabgaben für freiwillig GKV-Versicherte und ein gebundenes Kapital ohne Entnahmeoption: Die Auszahlungsphase der Rürup-Rente hält Kosten bereit, die viele Selbstständige erst im Rentenalter entdecken. Dieser Leitfaden zeigt die Rechenbeispiele, nicht die Faustformeln.

  • 27.566 € absetzbar pro Jahr
  • 86 % Besteuerungsanteil 2026
  • bis 20 % Sozialabzüge GKV
André Disselkamp
Autor & ExperteAndré Disselkamp
Co-Founder & Rürup-Rente-Spezialist · Insurancy · DVA-zertifiziert
Über den AutorSchließen
Co-Founder Insurancy. André berät Selbstständige, Freiberufler und Beamte zu Rürup-Renten mit Fokus auf Einmalzahlungen, ETF-basierte Lösungen und optimale Vererbungsklauseln. Kompetente Analyse von Rürup vs. Riester sowie maßgeschneiderte Altersvorsorge-Strategien.
Rürup-Rente-ExperteSelbstständigen-VorsorgeVererbungsoptimierungDVA-zertifiziert
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • GKV-Versicherte zahlen doppelt. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen im Rentenalter volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rürup-Rente, rund 19 bis 20 Prozent zusätzlich zur Einkommensteuer.
  • Besteuerungsanteil steigt bis 100 %. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 86 Prozent der Bruttorente. Ab 2040 gilt für alle Neurentner ein Besteuerungsanteil von 100 Prozent.
  • Kein Kapitalzugriff, niemals. Eine Einmalzahlung bei der Rürup-Rente ist gesetzlich ausgeschlossen. Das angesparte Kapital kann weder entnommen noch gekündigt werden. Nur Beitragsfreistellung oder Anbieterwechsel sind möglich.
  • Tod ohne Zusatzvertrag kostet das Kapital. Ohne Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente verbleibt das gesamte angesparte Kapital beim Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer vor Erschöpfung der Einzahlungen stirbt. Mehr dazu unter Rürup-Rente vererben.
  • Steuervorteil ist kein Automatismus. Der Hebel funktioniert nur, wenn der Steuersatz im Alter deutlich unter dem in der Erwerbsphase liegt. Wer im Alter weiterhin hohe Einkünfte hat, sollte das individuell durchrechnen.
Mit KI zusammenfassen
AUSZAHLUNGSPHASE

So funktioniert die Rürup-Rente Schritt für Schritt in der Auszahlung

  1. 1
    Rentenbeginn wählen: zwischen 62 und 85

    Verträge ab 2012 können frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Ältere Verträge erlauben den Start ab 60. Das späteste Datum ist 85 Jahre. Ein späterer Rentenbeginn erhöht die monatliche Rente, weil der Versicherer mit einer kürzeren Auszahlungsdauer kalkuliert, und kann die Steuerprogression im Alter senken.

  2. 2
    Ausschließlich monatliche, lebenslange Rente

    Die Auszahlung erfolgt immer monatlich und läuft lebenslang. Das ist gesetzliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung als Basisrente. Die Zahlung stoppt nicht, wenn das eingezahlte Kapital rechnerisch aufgebraucht ist. Für Selbstständige mit Rürup-Rente ohne gesetzliche Rentenversicherung ist das ein Einkommenssicherungsmechanismus, der nicht ausläuft.

  3. 3
    Besteuerungsanteil wird festgeschrieben

    Im ersten Rentenjahr wird der steuerpflichtige Anteil anhand des Rentenbeginnjahres ermittelt. Dieser Anteil ergibt einen festen steuerfreien Eurobetrag. Steigt die Rente später durch Überschüsse, ist der Mehrbetrag vollständig steuerpflichtig.

  4. 4
    Sozialabgaben für GKV-Versicherte werden fällig

    Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen auf die gesamte Bruttorente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Kein hälftiger Arbeitgeberzuschuss, keine Kappungsgrenze für den Rürup-Anteil. Privat Versicherte sind von diesem Abzug nicht betroffen.

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    Nettorente ergibt sich nach allen Abzügen

    Von der Bruttorente werden Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil sowie (für GKV-Versicherte) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Was übrig bleibt, ist die tatsächliche Nettorente. Bei 1.000 Euro Bruttorente, Rentenbeginn 2026 und GKV-Pflicht können das unter 620 Euro sein.

Lock-In-Effekt: Das Kapital ist endgültig gebunden
Die Rürup-Rente kennt keine Auszahlungsoption, keinen Rückkaufswert und keine Notfallentnahme. Finanzielle Engpässe im Alter lassen sich nicht durch Kapitalzugriff lösen. Einzige Optionen: Beitragsfreistellung (Kapital bleibt im Vertrag, spätere Rente sinkt) oder Anbieterwechsel in einen anderen Rürup-Vertrag. Ein Wechsel in ein ETF-Depot oder eine private Rentenversicherung ist gesetzlich ausgeschlossen.
GKV VS. PKV IN DER AUSZAHLUNGSPHASE

Freiwillig GKV vs. privat versichert: Wer zahlt wie viel?

Der Krankenversicherungsstatus im Rentenalter bestimmt, wie viel von der Bruttorente tatsächlich ankommt. Bei 1.000 Euro Rürup-Rente und Rentenbeginn 2026 liegt der Unterschied bei knapp 200 Euro monatlich.

Freiwillig GKV-versichert

Volle Sozialabgaben auf die Rürup-Rente
  • Beitragserhebung auf Rürup-RenteRürup-Rente wird vollständig als Einnahme verbeitragt
  • Beitragssatzca. 19-20 % gesamt (14,6 % KV + Zusatzbeitrag ca. 1,7 % + PV 3,4 % bei Kinderlosen)
  • ArbeitgeberzuschussKein Arbeitgeberzuschuss, voller Beitrag durch den Rentner allein
  • Auswirkung auf NettorenteBei 1.000 € Bruttorente bleiben nach Steuern und Sozialabgaben ca. 614 € netto
  • Planbarkeit im AlterBeitragshöhe hängt von der Rentenhöhe ab, steigt bei höherer Rente

Privat krankenversichert

Keine zusätzlichen Beiträge auf die Rürup-Rente
  • Beitragserhebung auf Rürup-RenteRürup-Rente löst keine zusätzlichen KV-Beiträge aus
  • BeitragssatzPKV-Prämie ist einkommensunabhängig, wird nicht durch die Rentenhöhe beeinflusst
  • ArbeitgeberzuschussKein Arbeitgeberzuschuss in der Rente, aber PKV-Prämie steht fest
  • Auswirkung auf NettorenteBei 1.000 € Bruttorente bleiben nach Steuern ca. 811 € netto, rund 197 € mehr
  • Planbarkeit im AlterPKV-Prämie kann im Alter steigen, unabhängig von der Rentenhöhe
STEUER UND BERECHNUNG

Besteuerung der Rürup-Rente: Alle Details zur Auszahlungsphase

Nachgelagerte Besteuerung, Besteuerungsanteile nach Rentenbeginn und konkrete Rechenbeispiele für Selbstständige.

Nachgelagerte Besteuerung: Wie der Mechanismus funktioniert

Hoher Steuersatz beim Einzahlen, niedriger beim Auszahlen, so entsteht der Vorteil.

In der Ansparphase können Beiträge bis zu 27.566 Euro pro Jahr (2026, Alleinstehende) vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von bis zu 11.578 Euro jährlich. Über 20 Beitragsjahre summiert sich das auf rund 126.000 Euro gesparte Steuern.

Im Gegenzug wird die spätere Rente besteuert. Wer in der Erwerbsphase einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat und im Alter auf 22 Prozent sinkt, erzielt einen echten Steuervorteil. Wer im Alter ähnlich hohe Einkünfte hat wie in der Erwerbsphase, z.B. aus Vermietung, Kapitalerträgen oder weitergeführter Selbstständigkeit, sollte das vor Vertragsabschluss individuell durchrechnen.

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn: Die Tabelle

2026 sind 86 % steuerpflichtig. Ab 2040 gilt 100 % für alle Neurentner.

Nicht die gesamte Rürup-Rente ist sofort voll steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt kontinuierlich an.

Rentenbeginn 2020: 80 Prozent steuerpflichtig. Rentenbeginn 2024: 84 Prozent. Rentenbeginn 2026: 86 Prozent. Rentenbeginn 2030: 90 Prozent. Rentenbeginn 2040 und später: 100 Prozent.

Der steuerfreie Anteil wird im ersten Rentenjahr als fester Eurobetrag festgeschrieben. Steigt die Rente später durch Überschüsse, ist der Mehrbetrag vollständig steuerpflichtig. Das bedeutet: Rentensteigerungen kommen steuerlich schlechter weg als die Grundrente.

Rechenbeispiel: Nettorente nach allen Abzügen

1.000 Euro brutto, Rentenbeginn 2026: Was bleibt nach Steuern und KV?

Annahmen: Bruttorente 1.000 Euro, Rentenbeginn 2026, Besteuerungsanteil 86 Prozent, persönlicher Steuersatz 22 Prozent.

Szenario A, freiwillig GKV-versichert: Steuerpflichtiger Anteil 860 Euro, Einkommensteuer ca. 189 Euro, KV-Beitrag inkl. Zusatzbeitrag ca. 163 Euro, Pflegeversicherung (kinderlos) 34 Euro. Nettorente: ca. 614 Euro.

Szenario B, privat versichert: Steuerpflichtiger Anteil 860 Euro, Einkommensteuer ca. 189 Euro, keine zusätzlichen KV-Beiträge. Nettorente: ca. 811 Euro.

Der Unterschied von knapp 200 Euro monatlich ergibt über eine 20-jährige Rentenlaufzeit rund 48.000 Euro mehr Nettorente, allein durch den Krankenversicherungsstatus. Das ist der Faktor, den Hochglanzbroschüren üblicherweise weglassen.

Kleines Rechenbeispiel bei 500 Euro RenteAuch bei niedrigerer Rente zeigt sich das Steuermuster deutlich.

Bruttorente 500 Euro, Rentenbeginn 2026, Besteuerungsanteil 86 Prozent, persönlicher Steuersatz 20 Prozent.

Steuerpflichtiger Anteil: 430 Euro. Einkommensteuer: 86 Euro. Rente nach Steuern (ohne KV): 414 Euro. Für freiwillig GKV-Versicherte kommen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von rund 95 Euro hinzu. Nettorente in diesem Fall: ca. 319 Euro.

Das Verhältnis von Brutto zu Netto liegt bei freiwillig GKV-Versicherten je nach Steuersatz zwischen 60 und 70 Prozent der Bruttorente.

PRODUKTVARIANTEN

Fondsgebunden vs. klassisch: Welche Variante passt zur Auszahlungsphase?

Die Entscheidung zwischen fondsgebundenem und klassischem Rürup-Vertrag wirkt sich direkt auf Rentenhöhe, Planbarkeit und Sequenzrisiko aus.

Fondsgebundene Rürup-Rente

Höhere Renditechancen, aber Rentenhöhe erst bei Rentenbeginn bekannt
  • Rentenhöhe bei BeginnRentenhöhe hängt vom Fondswert bei Rentenbeginn ab, nicht vorab planbar
  • SequenzrisikoKursrückgang kurz vor Rentenbeginn führt dauerhaft zu niedrigerer Rente
  • GarantienKeine garantierte Mindestrente in reinen Fondsvarianten
  • AblaufmanagementViele Anbieter bieten Ablaufmanagement: schrittweise Umschichtung 5-10 Jahre vor Rentenbeginn
  • Eignung nach RestlaufzeitHistorisch höhere Rendite bei langer Restlaufzeit, geeignet bei mehr als 15 Jahren bis Rentenbeginn

Klassische Rürup-Rente

Garantierte Mindestrente, planbar, aber geringere Renditechancen
  • Rentenhöhe bei BeginnGarantierte Mindestrente steht bei Vertragsbeginn fest, Überschüsse können sie erhöhen
  • SequenzrisikoKein Sequenzrisiko: Rentenhöhe ist nicht von Marktentwicklungen abhängig
  • GarantienGarantierter Rechnungszins aktuell auf historisch niedrigem Niveau
  • AblaufmanagementKein Ablaufmanagement notwendig, da kein Aktienrisiko im Vertrag
  • Eignung nach RestlaufzeitGeeignet für kurze Restlaufzeiten oder sicherheitsorientierte Anleger
SONDERFÄLLE

Todesfall, Beitragsfreistellung und Anbieterwechsel: Was wirklich möglich ist

Der Lock-In-Effekt hat konkrete Konsequenzen in drei Situationen, die Selbstständige kennen sollten.

Todesfall: Was mit dem Kapital passiert

Ohne Zusatzvereinbarung bleibt das angesparte Kapital beim Versicherer.

Stirbt der Versicherungsnehmer ohne zusätzliche Vereinbarung, fällt das angesparte Kapital vollständig an den Versicherer. Das ist die gesetzliche Standardregel bei der Rürup-Rente.

Zwei Absicherungswege sind möglich: Eine Rentengarantiezeit (z.B. 10 oder 15 Jahre) sichert die Zahlung für den festgelegten Zeitraum auch nach dem Tod, die Auszahlung geht dann an Begünstigte. Eine Hinterbliebenenrente zahlt dem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner eine laufende Rente. Kinder können nur bis zu einem bestimmten Alter berücksichtigt werden.

Beide Optionen senken die eigene monatliche Rente, weil der Versicherer ein höheres Risiko übernimmt. Wer keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart und vor Rentenbeginn stirbt, hinterlässt dem Versicherer das gesamte angesparte Kapital. Das ist der härteste Aspekt des Lock-In-Effekts.

Wie sehen solche Auszahlungsregeln in der Praxis aus? Bei der MeinPlan Basisrente der LV 1871 Rürup-Rente etwa fließt die Rente lebenslang monatlich, ein Hinterbliebenenschutz ist optional einschließbar, und über die Fondsanlage lassen sich Renditechancen mitnehmen.

  • Rentengarantiezeit: Rente läuft für garantierte Laufzeit auch nach Tod
  • Hinterbliebenenrente: Ehepartner oder Lebenspartner erhält laufende Rente
  • Kinder: nur bis bestimmtes Alter als Begünstigte möglich
  • Mehr Schutz bedeutet immer niedrigere eigene Rente
Beitragsfreistellung: Die einzige Notfall-OptionEinzahlungen stoppen, Kapital bleibt gebunden, spätere Rente sinkt.

Wer keine weiteren Beiträge zahlen kann oder will, kann den Vertrag beitragsfrei stellen. Das angesparte Kapital verbleibt im Vertrag und wird weiter verzinst oder investiert. Direktkosten entstehen nicht, aber die spätere Rente sinkt gegenüber dem ursprünglichen Plan.

Ein beitragsfreigestellter Vertrag bleibt vollständig gebunden. Das Kapital kann nicht entnommen werden. Wer die Beitragsfreistellung wählt, verzichtet außerdem auf alle künftigen Steuervorteile der Einzahlungen.

Anbieterwechsel: Möglich, aber mit GrenzenKapital kann auf anderen Rürup-Vertrag übertragen werden, nicht heraus.

Das angesparte Kapital kann auf einen anderen Rürup-Vertrag übertragen werden, sofern der aufnehmende Vertrag die gesetzlichen Anforderungen an eine Basisrente erfüllt. Ein Wechsel in ein ETF-Depot, eine private Rentenversicherung oder ein anderes Produkt ist gesetzlich nicht möglich.

In der Praxis scheitern Wechsel häufig an hohen Übertragungskosten oder daran, dass der neue Vertrag schlechtere Konditionen bietet. Wer einen Altvertrag mit hohem Rechnungszins hält, sollte sehr genau kalkulieren, bevor er wechselt. Das Kapital bleibt in jedem Fall in der Rürup-Welt.

Strategien zur Steueroptimierung in der Auszahlungsphase
Rentenbeginn strategisch legen: Wer in einem Jahr beginnt, in dem andere Einkünfte gering sind, hält den persönlichen Steuersatz niedrig. Das reduziert die Einkommensteuer, ändert aber nichts an den Sozialabgaben für GKV-Versicherte. Wichtig: Alle Einkommensquellen im Alter (Vermietung, Kapitalerträge, weitergeführte Selbstständigkeit) werden bei freiwillig GKV-Versicherten ebenfalls verbeitragt. Wer diese Quellen kennt, kann die Gesamtbelastung im Alter realistisch planen.
FÜR WEN LOHNT SICH DIE RÜRUP-RENTE

Wer von der Rürup-Rente in der Auszahlung profitiert und wer nicht

Selbstständige mit hohem Steuersatz
Wer in der Erwerbsphase einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat und im Alter auf 22 bis 25 Prozent sinkt, erzielt einen realen Steuervorteil. Die Kombination aus bis zu 27.566 Euro Sonderausgabenabzug und niedrigerem Alterseinkommensteuersatz macht die Rürup-Rente für diese Gruppe rechnerisch attraktiv. Voraussetzung: freiwillig PKV-versichert oder Verbeitragung einkalkuliert.
Privat Krankenversicherte im Rentenalter
Selbstständige, die privat krankenversichert sind, zahlen auf die Rürup-Rente keine zusätzlichen KV-Beiträge. Die PKV-Prämie ist einkommensunabhängig. Das ergibt bei 1.000 Euro Bruttorente rund 197 Euro mehr Nettorente pro Monat gegenüber freiwillig GKV-Versicherten. Über 20 Jahre Rentenlaufzeit sind das knapp 48.000 Euro.
Freiwillig GKV-Versicherte im Rentenalter
Selbstständige, die freiwillig in der GKV bleiben, zahlen auf die gesamte Rürup-Rente volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (ca. 19-20 Prozent). Bei 1.500 Euro Rürup-Rente sind das bis zu 300 Euro Sozialabgaben monatlich, zusätzlich zur Einkommensteuer. Dieser Faktor muss vor Vertragsabschluss in die Kalkulation.
Rentenbeginn ab 2040 und Jüngere
Wer 2040 oder später in Rente geht, zahlt auf 100 Prozent der Rürup-Rente Einkommensteuer. Die Übergangsregelung läuft aus. Für Jüngere bedeutet das: Der Steuervorteil durch nachgelagerte Besteuerung hängt vollständig davon ab, dass der Alters-Steuersatz unter dem Erwerbs-Steuersatz liegt. Das sollte in der Planung explizit berechnet, nicht angenommen werden.
HÄUFIGE FRAGEN

Rürup-Rente Auszahlung: Ihre Fragen beantwortet

Kann ich die Rürup-Rente einmalig auszahlen lassen?
Nein. Eine Einmalzahlung des angesparten Kapitals ist bei der Rürup-Rente gesetzlich ausgeschlossen. Das ist eine zwingende Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung als Basisrente. Das Kapital wird ausschließlich als monatliche, lebenslange Rente ausgezahlt. Kündigung mit Rückkaufswert und Kapitalentnahme sind nicht möglich.
Ab wann kann ich die Rürup-Rente frühestens beziehen?
Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, liegt der früheste Auszahlungsbeginn beim vollendeten 62. Lebensjahr. Ältere Verträge erlauben den Start bereits ab 60. Das späteste Datum für den Rentenbeginn ist 85 Jahre. Innerhalb dieses Fensters können Sie den Beginn frei wählen.
Wie viel Rürup-Rente muss ich im Alter versteuern?
Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 86 Prozent der Bruttorente. Dieser Anteil steigt jährlich und erreicht ab 2040 für alle Neurentner 100 Prozent. Der steuerfreie Anteil wird im ersten Rentenjahr als fester Eurobetrag festgeschrieben. Rentensteigerungen durch Überschüsse sind danach voll steuerpflichtig.
Zahle ich als Selbstständiger auf die Rürup-Rente auch Krankenversicherung?
Ja, wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Dann zahlen Sie auf die gesamte Rürup-Rente volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, ohne Arbeitgeberzuschuss. Das sind aktuell rund 19 bis 20 Prozent zusätzlich zur Einkommensteuer. Privat Krankenversicherte sind davon nicht betroffen, weil die PKV-Prämie einkommensunabhängig ist.
Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich sterbe?
Ohne zusätzliche Vereinbarung verbleibt das angesparte Kapital vollständig beim Versicherer. Wer Hinterbliebene absichern möchte, kann eine Rentengarantiezeit (Rente wird für einen festen Zeitraum auch nach dem Tod ausgezahlt) oder eine Hinterbliebenenrente vereinbaren. Beide Optionen senken die eigene monatliche Rente, weil der Versicherer ein höheres Risiko übernimmt.
Was ist der Unterschied zwischen fondsgebundener und klassischer Rürup-Rente bei der Auszahlung?
Bei fondsgebundenen Verträgen hängt die Rentenhöhe vom Fondswert bei Rentenbeginn ab. Starke Kursverluste kurz vor Rentenbeginn können die Rente dauerhaft senken. Klassische Verträge garantieren eine Mindestrente auf Basis des Rechnungszinses. Überschüsse können sie erhöhen, aber nicht unterschreiten. Für Selbstständige mit langer Restlaufzeit (über 15 Jahre) sind fondsgebundene Varianten historisch rentabler. Für kurze Restlaufzeiten empfiehlt sich die klassische Variante.
Kann ich den Rürup-Anbieter wechseln, wenn ich mit meinem Vertrag unzufrieden bin?
Ein Wechsel ist möglich, aber eingeschränkt. Das angesparte Kapital kann auf einen anderen Rürup-Vertrag übertragen werden, der die gesetzlichen Anforderungen an eine Basisrente erfüllt. Ein Wechsel in ein ETF-Depot, eine private Rentenversicherung oder ein anderes Produkt ist gesetzlich nicht erlaubt. In der Praxis scheitern Wechsel häufig an hohen Übertragungskosten. Wer einen Altvertrag mit hohem Rechnungszins hält, sollte vor einem Wechsel sehr genau kalkulieren.
Lohnt sich die Rürup-Rente auch, wenn ich im Alter weiterhin hohe Einkünfte habe?
Der Steuervorteil der Rürup-Rente entsteht aus der Differenz zwischen dem Steuersatz beim Einzahlen und dem Steuersatz beim Auszahlen. Wer im Alter ähnlich hohe Einkünfte hat wie in der Erwerbsphase (z.B. aus Vermietung, Kapitalerträgen oder weitergeführter Selbstständigkeit), hat einen deutlich geringeren oder gar keinen Steuervorteil. In diesem Fall sollte die individuelle Steuerbelastung im Alter konkret durchgerechnet werden, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.

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