Ratgeber

Lässt sich die Rürup-Rente kündigen?

Die Rürup-Rente wird als beliebte Alternative oder Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge gesehen. Es handelt sich um ein Modell mit vielen Vorzügen. Dennoch gibt es da einen erheblichen Nachteil: Eine Rürup-Rente lässt sich in der Regel nicht kündigen.

Dennoch gibt es Situationen, in denen Versicherte nicht in der Lage sind, weiter in die Versicherung einzuzahlen. Es stellt sich die Frage, ob es nicht doch irgendeinen Weg gibt, auf dem man die Rürup-Rente kündigen kann.

In diesem Artikel gehen wir auf die Besonderheiten der Rürup-Rente hinsichtlich der Kündigung ein. Außerdem zeigen wir, was möglich ist und was nicht und welche Alternativen sich anbieten.

Mann fragt sich ob sich die Rürup-Rente kündigen lässt

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich lässt sich eine Rürup-Rente nicht kündigen, doch es gibt Alternativen.
  • Eine Option ist es, bei einem Vertrag mit Mindestbeitrag nur diesen Beitrag einzuzahlen, um die monatlichen Kosten zu senken.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Zahlungen ganz auszusetzen, sodass der Vertrag zwar weiterläuft, aber keine Kosten mehr entstehen.
  • Welche Optionen man im individuellen Fall hat, hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab.

Ist eine Kündigung der Rürup-Rente möglich?

Einige möchten womöglich ihre Rürup-Rente kündigen. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Womöglich laufen die Geschäfte nicht mehr so gut und das Geld wird knapp. Eine Einzahlung in die Versicherung ist schlicht nicht möglich.

Dennoch sieht die Rürup-Rente keine klassische Kündigung vor. Dies ist eines der Hauptmerkmale dieser Art von Altersvorsorge. Laut Definition sind weder Kündigung oder Rückkauf möglich. [1]

Insurancy

Dein Experte für Rürup-Rente 👨‍💻

  • Umfassende Fachkenntnisse – Unsere langjährige Erfahrung und Expertise als Versicherungsmakler machen uns zu verlässlichen Partnern in allen Fragen rund um die Rürup-Rente.
  • Individuelle Beratung – Wir verstehen, dass jeder Kunde einzigartige Bedürfnisse hat. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen und persönliche Beratung für Ihre Rürup-Rente.
  • Transparenz und Vertrauen – Bei uns steht Transparenz an erster Stelle. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen alle Informationen verständlich zu vermitteln und eine vertrauensvolle Kundenbeziehung aufzubauen.
  • Marktübergreifende Angebote – Als unabhängige Versicherungsmakler haben wir Zugriff auf ein breites Spektrum von Versicherungsanbietern. Dadurch können wir Ihnen die besten Rürup-Renten-Produkte am Markt präsentieren.

So erreichst du uns

Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Oder buche ein kostenloses Webmeeting

  • Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
  • Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen

Was tun, wenn kein Geld vorhanden ist?

Dennoch bleibt die Frage: Was unternimmt man, wenn man mit einer Rürup-Rente versichert ist und kein Geld mehr für die monatlichen Beiträge hat? Für viele Selbstständige gilt die Rürup-Rente als einzige Versicherung für das Alter. Oft wird auf die gesetzliche Rentenversicherung gänzlich verzichtet.

Angestellte hingegen verwenden eine Rürup-Rente meist als Ergänzung, da sie steuerliche Vorteile bietet. Doch für beide Personengruppen gilt: Die Kündigung des Rürup-Vertrags ist nicht möglich.

Wer einen Rürup-Vertrag abschließt, legt bei dem Versicherer fest, wann die monatliche Auszahlung starten soll. Frühestens ist das ab dem 62. Lebensjahr möglich. Früher haben Versicherte keine Möglichkeit, an das eingezahlte Geld zu kommen.

Es gibt jedoch zwei Möglichkeiten, die man ergreifen kann, wenn man den Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr bedienen kann:

  • Monatliche Zahlungen senken
  • Police beitragsfrei stellen

Kann man monatliche Zahlungen einfach senken?

Manche Verträge sehen eine Lösung für all jene vor, die ihren Vertrag nicht mehr bedienen können. Es ist je nach Versicherer möglich, die monatlichen Zahlungen zu senken. Wer lediglich den festgelegten Mindestbeitrag einzahlt, mindert zwar die Basisrente, die man im Alter erhält. Dennoch gibt es oftmals noch eine Steuerersparnis.

Des Weiteren kann so ein Mindestbetrag eine finanzielle Entlastung darstellen. Immerhin ist der Betrag geringer als das, was man vorher Monat für Monat eingezahlt hat. Zwar kann man dadurch die Rürup-Rente nicht kündigen, doch die Kosten fallen wesentlich geringer aus.

Lässt sich die Police ohne Weiteres beitragsfrei stellen?

Eine weitere Möglichkeit von Rürup-Renten ist es, die Police beitragsfrei zu stellen. Dann muss monatlich nichts mehr eingezahlt werden. Das ist vor allem bei den Verträgen sinnvoll, bei denen es keinen festgelegten Mindestbeitrag gibt.

Doch Vorsicht: Wer nicht mehr in die Rürup-Rente einzahlt, muss mit einer geringeren Rentenauszahlung im Alter rechnen. Immerhin bemisst sich die ausgezahlte Rente an den Einzahlungen.

Viele Versicherungen ermöglichen es ihren Versicherungsnehmern zudem, nach einer solchen Phase wieder Beiträge einzuzahlen. Das gilt sowohl dann, wenn die Beiträge gesenkt wurden als auch für Fälle, in denen Versicherte Zahlungen ganz pausiert haben.

Hierzu sollten sich Versicherungsnehmer jedoch immer bei ihrem Anbieter selbst informieren. Nur wer einen Blick in den Vertrag wirft, findet heraus, ob diese Option auch im individuellen Fall zutrifft. Immerhin können die Konditionen je nach Tarif variieren.

Kann man die Rürup-Rente vorzeitig auszahlen lassen?

Eine vorzeitige Auszahlung ist neben der Kündigung ein weiterer Bereich der Rürup-Rente, der sich recht kompliziert gestaltet. Grundsätzlich ist die Rürup-Rente dafür da, im Rentenalter Auszahlungen zu tätigen. Damit sichert sie Menschen im Ruhestand bis zum Lebensende ab.

Eine vorzeitige Auszahlung ist demnach nicht möglich. Selbst wenn sich Lebensumstände ändern – auf das Geld, das in der Rürup-Rente steckt, hat man erst nach dem 62. Lebensjahr Zugriff. Ausnahmen bilden Versicherungen, die vor dem 31.12.2011 abgeschlossen wurden. Hier erhalten Versicherte bereits zwei Jahre früher eine Auszahlung.

Ist eine einmalige Auszahlung bei der Rürup-Rente möglich?

Es kann passieren, dass man gegen Ende des Berufslebens und aufgrund von veränderten Lebensumständen eine größere Summe Geld benötigt anstelle der Basisrente. Dann stellt sich die Frage, ob eine Einmalauszahlung möglich ist.

Während das bei Riester-Renten möglich ist, bietet die Rürup-Rente solche Optionen nicht. Hier wird die Rente immer monatlich ausgezahlt. Dieser Betrag bleibt entweder bis zum Lebensende gleich oder erhöht sich nach und nach.

Eine Ausnahme gibt es jedoch auch hier: Womöglich war es einem nicht möglich, in der Ansparphase viel Geld einzuzahlen. Es konnte sehr wenig Vermögen aufgebaut werden. Das kann unter anderem dann passieren, wenn man die Beiträge ab einem gewissen Zeitpunkt freigestellt hat.

Ist das der Fall, lohnt es sich für den Versicherer meist nicht, eine monatliche Rente auszuzahlen. Es liegt eine Kleinbetragsrente vor. In solchen Fällen ermöglichen es Versicherungsgesellschaften ihren Versicherungsnehmern oft, diese geringe monatliche Rente in einer jährlichen Zahlung auszahlen zu lassen. Manchmal erfolgt auch eine Einmalauszahlung.

Wie steht es um eine Rückabwicklung des Rürup-Vertrags?

Man kann keine Rürup-Rente kündigen. Wer mit den möglichen Alternativen noch nicht voll und ganz zufrieden ist, kann über eine Rückabwicklung nachdenken. Inwieweit das möglich ist, hängt von dem Versicherer ab.

Auch ein Widerruf ist möglich. Dazu muss die Versicherung allerdings ganz frisch abgeschlossen worden sein. Widerrufen kann man einen Versicherungsschein in der Regel nur 30 Tage nach Abschluss oder je nach Versicherer sogar nur 14 Tage danach.

Bei einer Rückabwicklung erhalten Versicherungsnehmer von ihren Versicherern alle bisher eingezahlten Beiträge zurück. Wenn der Vertrag vor 2008 abgeschlossen wurde, gibt es oft noch Zinsen obendrauf. Bei späteren Verträgen besteht diese Pflicht nicht.

Alternative zum Ausstieg aus der Versicherung: Kann man einfach den Anbieter wechseln?

Es muss nicht immer eine Zahlungsunfähigkeit vorliegen, wenn man die Rürup-Rente kündigen möchte. In manchen Fällen sieht man bei einem anderen Anbieter einfach ein Angebot, das einem eher zusagt. Doch kann man ohne Weiteres von einem Rürup-Vertrag zu einem anderen wechseln?

Wer mit seinem momentanen Anbieter unzufrieden ist, kann den Vertrag unter Umständen umziehen. Dafür muss man bei dem neuen Versicherer einen neuen Rürup-Vertrag abschließen. Anschließend kann man das bestehende Kapital zwischen den beiden Rürup-Verträgen transferieren lassen.

Doch Vorsicht: Diesen Schritt sollte man nur gehen, wenn man sich absolut sicher ist, dass der alte Anbieter dies auch zulässt. In manchen Fällen ist man vertraglich gebunden. Des Weiteren sollte man das Angebot vor Vertragsabschluss genau prüfen. Manchmal sind die Konditionen sehr ähnlich, sodass sich ein Wechsel gar nicht wirklich lohnt.

Kann man eine Riester-Rente in eine Rürup-Rente umwandeln?

Manche haben eine bestehende Riester-Rente und möchten diese kündigen, um einen Vertrag für eine Rürup-Rente abzuschließen. Tatsächlich sind die Funktionsprinzipien, die den beiden Rentenversicherungen zugrundeliegen, recht unterschiedlich. Demnach sprechen sie auch verschiedene Zielgruppen an.

  • Die Rürup-Rente fungiert als Basisrente.
  • Die Riester-Rente gilt als Aufstockung der gesetzlichen Rente durch eine privat finanzierte Zusatzrente, die staatliche Zuschüsse mitbringt.

Da die beiden Versicherungsmodelle so unterschiedlich sind, ist eine Umwandlung ohne Weiteres nicht möglich. Wer den Vertrag wechseln möchte, muss somit zunächst die Riester-Rente kündigen und einen neuen Rürup-Vertrag abschließen.

Dabei sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass man die staatlichen Zulagen der Riester-Rente durch eine Kündigung verliert. Somit kann sich daraus ein Nachteil ergeben.

Fazit: Rürup-Verträge können nicht einfach gekündigt werden, doch es gibt Alternativen

Ein Hauptmerkmal der Rürup-Rente ist, dass sie nicht gekündigt werden kann. Versicherte können lediglich die Rürup-Rente beitragsfrei stellen, unter Umständen den Anbieter wechseln oder die monatlichen Beiträge reduzieren. Dafür ist es nötig, dass ein Mindestbeitrag festgelegt wurde.

Eine Auszahlung des Geldes ist außerdem nur nach Rentenbeginn und frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Zwar sehen das einige Versicherte als Nachteile, doch das kann auch Chancen bieten. Auf diese Weise hat man eine gute Absicherung für das Alter und hat in jungen Jahren keinen Zugriff auf das Geld.

Wir beraten dich unabhängig zur Rürup-Rente

So erreichst du uns

Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Oder buche ein kostenloses Webmeeting

  • Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
  • Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen