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Lässt sich die Rürup-Rente vererben?

Ein Todesfall in der Familie ist immer tragisch. Dennoch müssen sich Hinterbliebene mit dem Thema Erbe auseinandersetzen. Vor allem bei Versicherungen kommt die Frage auf: Lässt sich die Versicherung vererben?

Besonders bei der Rürup-Rente gestaltet sich das Thema Vererbbarkeit etwas kompliziert. Demnach muss man bereits früher tätig werden, um für die Hinterbliebenen zu sorgen.

Dieser Artikel zeigt, ob sich die Rürup-Rente vererben lässt oder nicht. Des Weiteren zeigen wir, was Versicherte heute schon tun können, um ihren Hinterbliebenen im Fall ihres Todes etwas zu hinterlassen.

Lässt sich die Rürup-Rente vererben

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei vielen Versicherungen ist es gang und gäbe, dass die eingezahlten Beiträge im Todesfall des Versicherten der Familie zugutekommt.
  • Die Rürup-Rente lässt sich jedoch nicht ganz so einfach vererben.
  • Grundsätzlich ist die Vererbbarkeit bei dieser Form der Altersvorsorge nicht vorgesehen, sodass Ehepartner und Kinder leer ausgehen.
  • Dennoch gibt es Möglichkeiten und Wege, der Familie im Falle des Ablebens als Rürup-Sparer etwas zu hinterlassen.

Kann man eine Rürup-Rente vererben?

Damit eine Rürup-Rente sich als solches bezeichnen lassen darf, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Bstb. b EStG regelt ganz klar, dass der Versicherungsvertrag bestimmte Bedingungen voraussetzt.

Dazu zählt unter anderem, dass die Ansprüche aus dem Rürup-Vertrag nicht übertragbar, beleihbar, kapitalisierbar oder vererblich sind. Man darf eine Rürup-Rente also weder verkaufen noch vererben. [1]

Gibt es einen Weg, den Hinterbliebenen doch etwas zu hinterlassen?

Dennoch ist die Rechnung nicht ganz so einfach. Versicherungsgesellschaften wissen, dass ihre Versicherungsnehmer der Familie im Falle des Ablebens etwas hinterlassen möchten. Deshalb gibt es den sogenannten Hinterbliebenenschutz.

Es handelt sich dabei um einen Zusatzbaustein, den Versicherte zu ihrer Basisrente hinzufügen können. Wichtig ist dabei, dass der Hinterbliebenenschutz direkt beim Abschluss des Vertrags eingerichtet wird. Nur dadurch wird die Rürup-Rente vererbbar.

Besteht keine Hinterbliebenenabsicherung, verfällt das Geld und fließt zugunsten anderer Versicherten in die Versicherung zurück. Die Hinterbliebenen gehen in dem Fall leer aus.

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Welche Arten von Hinterbliebenenschutz gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen Hinterbliebenenschutz. Folgende Optionen sind je nach Versicherer zubuchbar:

  • Hinterbliebenenrente, auch Witwenrente oder Waisenrente genannt
  • Beitragsrückgewähr: Hier werden alle eingezahlten Beiträge zurückgezahlt
  • Risiko versichern und mit der Rürup-Rente verbinden

Nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet diese Zusatzbausteine an. Demnach stellt die Verfügbarkeit eines Hinterbliebenenschutzes ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Rentenversicherung dar. Ein Versicherungsvergleich ist somit unabdingbar.

Worum handelt es sich bei der Hinterbliebenenrente?

Diese Form des Hinterbliebenenschutzes ist der höchste Schutz, den Versicherte bei einer Rürup-Rente zubuchen können. Verstirbt der Versicherte vor der Rente, also in der Ansparphase, verhält sich der Versicherer so, als hätte man bis zur Rente Beiträge bezahlt. Die Hinterbliebenen erhalten demnach die lebenslange Rente.

Wenn Versicherte jedoch während der Rente – Rentenphase genannt – verstirbt, zahlt der Versicherer die Rente weiterhin wie gehabt.

Essenziell ist bei der Hinterbliebenenrente, dass nur Ehepartner oder Kinder bis 25 Jahre die Rente erhalten. Ältere Kinder, die kein Recht mehr auf Kindergeld haben, oder geschiedene Ehepartner erhalten kein Geld.

Für den Versicherten sind besonders die Kosten interessant. Da die Vererbbarkeit der Rürup-Rente nicht vorgesehen ist, kostet die Hinterbliebenenrente extra. Die Kosten können sehr hoch ausfallen, sodass man sich die Zubuchung des Bausteins gut überlegen sollte.

Frau zeigt die Möglichkeiten der Hinterbliebenenvorsorge im Rahmen der Rürup-Rente

Was ist eine Beitragsrückgewähr?

Die Beitragsrückgewähr wird entweder zusätzlich zur Hinterbliebenenrente oder stattdessen gebucht. Sie ermöglicht, dass der Versicherer alle bisher eingezahlten Beiträge in einer Summe wieder auszahlt. Es spielt dabei eine Rolle, wann der Versicherte verstirbt. Denn nur das bis zu diesem Zeitpunkt investierte Geld kann an die Hinterbliebenen zurückgezahlt werden.

Diese Form der Absicherung dient nur dazu, die bislang gezahlten Prämien zu sichern, damit sie nicht verloren gehen. Eine monatliche Rente ab Rentenbeginn erfolgt nicht. Die einzige Ausnahme bilden Fälle, in denen eine Rentengarantiezeit abgeschlossen wurde. Hier werden die eingezahlten Beiträge auf eine vorab festgelegte Laufzeit verteilt.

Welche Besonderheiten gibt es bei der ETF-Rürup hinsichtlich des Hinterbliebenenschutzes?

Die ETF-Rürup-Rente ist eine besondere Form der Rürup-Rente. Hier haben Versicherte die Wahl aus drei Formen der Hinterbliebenenrente:

  • Bei einem Todesfall vor der Rente wird das vollständige Depot in Form einer monatlichen Rente dem Ehepartner bis an das Lebensende gezahlt.
  • Die Garantiezeit von 10 Jahren nach dem Renteneintritt besagt, dass Hinterbliebene dann die weiteren Monatsrenten erhalten, wenn der Versicherte innerhalb dieser 10 Jahre verstirbt.
  • Die Restkapitalabfindung ermöglicht, dass der Ehepartner selbst dann, wenn man selbst alt wird, noch alles Geld als Rente erhält, was im Depot vorhanden ist, sofern noch Kapital besteht.

Fazit: Es gibt eine Möglichkeit, die Rürup-Rente zu vererben

Es ist nicht standardmäßig vorgesehen, doch die Rürup-Rente lässt sich vererben. Dazu müssen Versicherte jedoch bereits bei Vertragsabschluss entsprechende Vereinbarungen treffen.

Es gibt verschiedene Optionen, die eine Person ergreifen kann, damit eine Auszahlung nach ihrem Tod an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder erfolgt. Versicherungsberater klären zu diesem komplexen Thema gern noch weiter auf.

Für welche Selbstständigen eignet sich die Rürup-Rente nicht?

Auch wenn die Rürup-Rente als die Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung schlechthin dargestellt wird, lohnt sie sich nicht ausnahmslos für alle Selbstständigen. Es gibt Ausnahmen, die man beim Abschluss der privaten Versicherung beachten sollte.

Zunächst einmal sollte man immer die hohen monatlichen Beiträge im Blick behalten. Für eine gute Absicherung durch die Rürup-Rente ist es nötig, regelmäßig nicht gerade geringe Beträge einzuzahlen. Diese sollte man kontinuierlich stemmen können.

Wer seinen Rürup-Vertrag nicht mehr bedienen kann, kann nicht ohne Weiteres kündigen. Dieser Vertrag läuft ein Leben lang! Ein kontinuierliches Einkommen ist daher essenziell für die private Altersvorsorge. Wer schwankende Einnahmen verzeichnet, ist womöglich mit einem anderen Versicherungsmodell besser beraten.

Daher wird Selbstständigen, die gerade erst mit ihrer Tätigkeit begonnen haben, meist von der Versicherung abgeraten. Besser ist es, dass sich die eigene Firma erst einmal etabliert. Dann lassen sich Einnahmen und Ausgaben besser vorhersagen.

Wer ein zu geringes oder unregelmäßiges Einkommen erzielt, erhält oft nicht einmal einen Rürup-Vertrag. Versicherer achten darauf, welche Personen sich über sie absichern möchten. Es kann also sein, dass zu Beginn der Selbstständigkeit noch kein Rürup-Vertrag infrage kommt, im späteren Verlauf jedoch schon.

Was tun, wenn man den Rürup-Vertrag nicht mehr bedienen kann?

Wer sich im Laufe seiner Selbstständigkeit dazu entschieden hat, einen Rürup-Vertrag abzuschließen, kann im späteren Leben womöglich vor einem Problem stehen. Die geschäftliche Situation hat sich verändert, das Unternehmen wirft nicht mehr so hohe Erträge wie zuvor ab. Die Folge: Man kann den Rürup-Vertrag nicht mehr bedienen.

In dem Fall haben Selbstständige nur wenige Alternativen:

  • Rürup-Vertrag auf beitragsfrei stellen: Der Vertrag läuft weiter, doch Versicherte zahlen nicht mehr in die Rentenversicherung ein. Das hat zur Folge, dass die Rente unter Umständen sehr gering ausfällt. Auch die Steuervorteile bleiben aus. Nur die finanzielle Belastung besteht nicht mehr.
  • Mindestbeitrag bezahlen: Einige Anbieter ermöglichen es, einen Mindestbeitrag zu zahlen. Dadurch vermindert sich die monatliche Zahlung auf ein Minimum. Dadurch können viele den Vertrag noch bedienen, doch die Rentenzahlungen im Alter fallen auch geringer aus.
  • Anbieterwechsel: Anstatt zu kündigen, können Versicherte versuchen, den Anbieter zu wechseln. Das ist jedoch ebenfalls nicht bei allen Versicherern möglich.

Daher gilt: Ehe man einen Rürup-Vertrag abschließt, sollte man sich sicher sein, dass man die Zahlungen auch in Zukunft leisten kann.

Welche Alternativen gibt es zur Rürup-Rente für Selbstständige?

Wer selbstständig tätig und nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rente ist, muss nicht zwangsläufig einen Rürup-Vertrag abschließen. Es gibt einige Alternativen, die sich lohnen können. Vor allem dann, wenn man nicht für eine Rürup-Rente in Frage kommt, sollte man sich mit den anderen Möglichkeiten befassen.

Selbstständige haben grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rente einzuzahlen. Aber auch Aktienfonds stellen sich als recht beliebt heraus. Zudem gibt es viele Anbieter, die verschiedene private Rentenversicherungen anbieten.

Zu den Versicherungen, die Selbstständige nicht abschließen können, zählen die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente in den meisten Fällen. [2]

Welche Formen der Rürup für Selbstständige gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der Rürup-Rentenversicherung. Selbstständige können zwischen folgenden drei Optionen wählen:

  • Klassische Rentenversicherung mit vorwiegend festverzinslicher Anlage der Beiträge
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Fondssparplan

Welcher Rürup-Vertrag am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt, sollte man individuell abwägen. Jeder Versicherte hat andere Voraussetzungen und Anforderungen. So sind nicht alle Basisrenten gleich. Ein Versicherungsvergleich hilft, den richtigen Tarif für die eigenen Ansprüche zu finden.

Was sollte man beim Abschluss einer Rürup-Rente als Selbständiger beachten?

Da bei jedem Unternehmer die individuelle Situation etwas anders aussieht, gibt es unterschiedliche Tarife auf dem Markt. Nicht für jede Person eignet sich der gleiche Rürup-Vertrag. Doch worauf gilt es ganz besonders zu achten, bevor man die Versicherung abschließt?

Die Rürup-Rente gilt als wenig flexible Form der Absicherung für das Alter. Genau aus diesem Grund sollte man es sich gut überlegen, ob sie für die individuellen Ansprüche die geeignete Lösung ist. Die Vorteile der Rentenversicherung sind großartig, doch man sollte sich dessen bewusst sein, dass sich der Vertrag nicht einfach kündigen lässt.

Außerdem ist keine einmalige Auszahlung möglich. Die Rürup-Rente bietet eine lebenslange Rente. Nur in absoluten Ausnahmefällen können Versicherte all das angesparte Geld auf einen Schlag erhalten.

Des Weiteren ist bei der Rürup-Rente – anders als bei vielen anderen Versicherungen – kein Schutz für Hinterbliebene integriert. Das bedeutet in der Praxis, dass beim Ableben des Versicherten all das gesparte Geld zurück in die Versicherung fließt. Andere Versicherungsnehmer profitieren davon. Hinterbliebene bekommen jedoch nichts.

Von anderen Versicherungen kennt man womöglich die Witwen- oder Waisenrente. Damit Hinterbliebene auch bei der Rürup-Rente versorgt werden, ist ein separater Schutz zu vereinbaren. Dieser ist zwar teuer, gewährleistet allerdings, dass das Geld in der Familie bleibt. Ein Vererben der Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht möglich.

Fazit: Die Rürup-Rente als beliebte Alternative für Selbstständige

Häufig fungiert die Rürup-Rente als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige können es sich aussuchen, wie sie sich für das Alter absichern. Die Rürup-Rente ist eine beliebte Möglichkeit, da sich damit eine lebenslange Rente sichern und Steuervorteile in der Ansparphase erzielen lassen.

Dennoch ist die Rürup-Rente nicht ausnahmslos für alle Selbstständigen die ideale Wahl. Bei einem zu geringen oder unregelmäßigen Einkommen eignen sich andere Formen der Absicherung. Vor allem Personen, die am Anfang ihrer Geschäftstätigkeit stehen, sollten vor einem lebenslangen Vertrag wie der Rürup-Rente absehen.

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