Ratgeber

Lässt sich die Rürup-Rente verkaufen?

Die Altersvorsorge nach Bert Rürup gibt es bereits seit 2005. Es handelt sich um eine private Rentenversicherung, die staatlich gefördert wird. Ihr Hauptvorteil liegt darin, die Steuerlast zu senken. Damit ist sie für Besserverdiener und Unternehmer eine gute Option.

Vielen Selbstständigen wird die Rürup-Rente ans Herz gelegt. Dennoch kann es sein, dass sie für die jeweilige Person gar nicht richtig geeignet ist. Lässt sich die Versicherung dann kündigen?

Ob eine Kündigung oder ein Verkauf der Rürup-Rente generell infrage kommt, zeigt dieser Artikel. Außerdem gehen wir auf die Besonderheiten dieser Form der Altersvorsorge ein, die die Kündigung beeinflussen.

Lässt sich die Rürup-Rente verkaufen

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Generell lässt sich ein Rürup-Vertrag nicht kündigen oder verkaufen.
  • Es gibt jedoch Wege, um die Zahlungen zu pausieren oder zu reduzieren.
  • Es kommt immer auf den Versicherer an, welche Optionen zur Verfügung stehen.
  • Versicherungsmakler müssen ihre Mandanten demnach gut beraten, da sonst teure Folgen auf sie zukommen.

Ist die Kündigung einer Rürup-Rente möglich?

Rürup-Verträge lassen sich anders als die Riester-Rente nicht kündigen. Es handelt sich um Verträge, die ein Leben lang laufen. Wer sich einmal für diese Form der Rente entschieden hat, kann sich nicht plötzlich umentscheiden. Das ist keine individuelle Regeln einzelner Anbieter, sondern die Regelung ist gesetzlich festgelegt.

Der Versicherungsvertrag muss gemäß § 10 Abs. Nr. 2 Bstb. b EStG gewisse Bedingungen erfüllen. Darin ist ganz klar festgelegt, dass eine Kündigung oder ein Verkauf der Rürup-Rente nicht möglich sind.

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?

Wer seine Basisrente verkaufen oder kündigen möchte, kann das zwar nicht tun. Doch es gibt womöglich eine Alternative, die man in dem Fall ergreifen kann. Folgende drei Möglichkeiten stehen Versicherungsnehmern zur Auswahl:

  • Vertrag beitragsfrei stellen
  • Anbieterwechsel vornehmen
  • Mindestbeitrag zahlen

Wer seine Rürup-Rente kündigen möchte, kann die Versicherung meist einfach beitragsfrei stellen. Damit ist gemeint, dass der Vertrag zwar weiterläuft, man aber keine Beiträge mehr einzahlt. Dadurch steht zwar weniger Geld bei der Rentenauszahlung zur Verfügung, doch man muss in der Ansparphse nicht weiter bezahlen.

Einige sind womöglich nicht mit Rürup-Renten im Allgemeinen unzufrieden, sondern vielmehr mit einzelnen Versicherungsgesellschaften. Dann mag ein Anbieterwechsel das Richtige sein. Hier sollten Versicherte jedoch zunächst abklären, ob das bei ihrem Vertrag auch möglich ist.

Bei einigen Versicherern lässt sich auch eine Umstellung vornehmen, sodass nur noch der Mindestbeitrag anfällt. Das stellt eine Möglichkeit dar, die monatlichen Beiträge auf ein Minimum zu beschränken. Zwar senkt auch das die ausgezahlte Rente zu Rentenbeginn. Doch einige können sich die hohen monatlichen Beiträge nicht dauerhaft leisten.

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Falschberatung: Was sind die Folgen?

Viele Versicherungsnehmer lassen sich vor Abschluss eines Vertrags von Versicherungsvermittlern beraten. Im späteren Verlauf kann es jedoch sein, dass sie nicht voll mit ihrem Rürup-Vertrag zufrieden sind. Dann kommt es darauf an, ob der Berater seine Pflicht erfüllt hat. Es ist immerhin seine Aufgabe, über alle Vor- und Nachteile der Rürup-Rente zu informieren.

Kommt es zu einer Falschberatung oder einer unterlassenen Aufklärung über die Nachteile eines Rürup-Vertrags, möchten Versicherte womöglich kündigen. Sie haben gemäß § 63 VVG Schadenersatzansprüche, wenn der Berater nicht ausdrücklich und unmissverständlich über die Nachteile aufgeklärt hat. In dem Fall werden dem Versicherten alle bisher gezahlten Beiträge zurückgezahlt. [2]

Über welche Nachteile muss ein Berater aufklären?

  • Man kann eine Rürup-Rente nicht kündigen, sondern lediglich beitragsfrei stellen.
  • Man kann eine Rürup-Rente nicht vererben, übertragen, veräußern oder beleihen.
  • Abschluss- und Verwaltungskosten können sehr hoch ausfallen.
Folgen der Falschberatung zur Rürup-Rente

Fazit: Die Basisrente lässt sich nicht verkaufen

Unter keinen Umständen lässt sich die Rürup-Rente kündigen oder verkaufen. Einzig und allein dann, wenn eine Fehlberatung stattgefunden hat, kommen Versicherte aus ihrem Vertrag heraus.

Wer sein Altersvorsorgeprodukt jedoch rein aus finanziellen Gründen verkaufen will, hat keine Möglichkeit dazu. Hier gibt es nur wenige Alternativen, die in Betracht gezogen werden können. Somit sollte man sich den Abschluss einer Versicherung immer vorab gut überlegen.

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