Betriebliche Krankenversicherung als geldwerter Vorteil
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine beliebte Zusatzversicherung für Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber ist sie gleichzeitig ein starkes Argument, um qualifizierte Top-Arbeitskräfte an das Unternehmen zu binden.
Die betriebliche Krankenversicherung kann in verschiedenen Varianten an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Eine dieser Varianten ist die Auszahlung als geldwerter Vorteil.
In diesem Artikel schauen wir uns die steuerliche Bewertung von geldwerten Vorteilen im Allgemeinen an und analysieren die Vor- und Nachteile für den Angestellten und für den Chef.
Inhalt dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- Geldwerte Vorteile sind Einnahmen, die Angestellte nicht in Geldform erhalten, sondern als Sachleistungen. Ein geldwerter Vorteil muss zum Arbeitsentgelt hinzugerechnet und wie das Arbeitsentgelt versteuert werden.
- Die bKV kann als Sachlohn ausbezahlt werden. Hierfür können Chefs die Freibetragsgrenze in Höhe von 50 Euro nutzen.
- Sofern diese Freibetragsgrenze überschritten wird, muss der Versicherungsnehmer auf diese Leistung Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen
- In der Praxis wird dieses Modell für die bKV nur selten genutzt, da sich für den Versicherungsnehmer mehr Nachteile als Vorteile ergeben
- Alternativen sind die Nettolohnversteuerung und Pauschalversteuerung, die für den Mitarbeiter mit geringeren Kosten verbunden sind
Was bedeutet geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil ist eine Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die der Arbeitnehmer sonst aus eigener Tasche bezahlen müsste. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wird der geldwerte Vorteil den Einnahmen zugerechnet.
Da eine steuerliche Behandlung als Einnahme gemäß § 8 EStG[1] vorliegt, müssen diese Einnahmen über die Freibetragsgrenze hinaus voll versteuert werden und unterliegen der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.
Zu den typischen Leistungen, die dem geldwerten Vorteil zugerechnet werden, zählen
- Verpflegungskosten auf Reisen oder vor Ort
- Firmenfahrzeuge für die private Nutzung
- Tankkarten
- Unterkünfte als Sachleistung
- Rabatte für Mitarbeiter
Auch die bKV kann als geldwerter Vorteil ausbezahlt werden. Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung werden auf der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen und unterliegen der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Warum diese Form der Auszahlung in den meisten Fällen mehr Nachteile als Vorteile bietet, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten.
Wie wird die betriebliche Krankenversicherung als geldwerter Vorteil behandelt?
Die betriebliche Krankenversicherung wird als zusätzliche Einnahme auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt. Sie unterliegt wie das Arbeitsentgelt in voller Höhe der Steuer- und Sozialversicherungspflicht, sofern bei der Auszahlung die Freibetragsgrenze überschritten wird.
Bei der Auszahlung der bKV als geldwerten Vorteil, sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sich der geldwerte Vorteil nicht in einen Nachteil umkehrt. Gerade bei höheren Beiträgen ist es häufig der Fall, dass die Kosten den Nutzen übersteigen.
Grund: Je höher die Auszahlung, desto umfangreicher sind die Lohnsteuer- und die Sozialversicherungsabgaben. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Arbeitnehmer gegen eine steuerliche Behandlung als geldwerten Vorteil, da finanziell die Nachteile die Vorteile überwiegen.
Entgegen der steuerlichen Behandlung als Gruppenversicherung wird diese Art der Versicherung mit der Individualbesteuerung gleichgesetzt.
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Betriebliche Krankenversicherung geldwerter Vorteil – Welche Freigrenzen gelten bei geldwerten Vorteilen?
Die Freigrenze für Sachbezüge liegt derzeit bei 50 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag sind geldwerte Vorteile grundsätzlich abgabenfrei. Darüber hinaus gibt es einzelne Leistungen wie gesundheitsfördernde Maßnahmen, die ebenfalls Freibeträge bieten.
Folgende Arten von Leistungen unterliegen höheren Freibetragsgrenzen:
- Rabatte für Mitarbeiter unterliegen einem Freibetrag von bis zu 1.080 Euro pro Jahr
- Leistungen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderungen unterliegen einer Freibetrag-Grenze in Höhe von 500 Euro
- Bei Sachleistungen zur Kinderbetreuung profitieren Arbeitnehmer von einem Freibetrag von bis zu 600 Euro.
Eine detaillierte Auflistung aller Freibeträge findet sich hier [2].
Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – Wer ist zuständig für die Einhaltung der Freigrenzen?
Für die Einhaltung der Freigrenzen ist der Arbeitgeber zuständig. Er muss sich darum kümmern, dass die Freigrenzen richtig eingesetzt werden. Von der Einhaltung dieser Grenzen profitieren Mitarbeiter und Arbeitgeber, da hierdurch unnötig hohe Steuer- und Beitragszahlungen vermieden werden.
Durch maximale Ausnutzung der Freibeträge steigt die Mitarbeiterzufriedenheit. Wenn die Freibeträge bei Sonderleistungen regelmäßig überschritten werden und der Mitarbeiter zuzahlen muss, dürfte sich das nicht positiv auf die Zufriedenheit der Angestellten auswirken.
Chefs sollten daher bei der Auszahlung der bKV als geldwerten Vorteil jede Möglichkeit nutzen, um die Versteuerung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen so transparent und günstig wie möglich zu gestalten.
Welche Vorteile gibt es bei der Behandlung der bKV als geldwerten Vorteil?
Arbeitnehmer profitieren von einer besseren Gesundheitsversorgung, während Arbeitgeber geringere Kosten haben als bei der Nettolohnversteuerung. Für Arbeitgeber ergibt sich ein geringer Aufwand, während Arbeitnehmer die Freibetragsgrenze nutzen können.
Für Arbeitgeber gibt es weitere Benefits:
- Chefs können ihren Mitarbeitern durch die bKV attraktive Job-Konditionen anbieten und so effektiv Top-Arbeitskräfte an das Unternehmen binden
- Der administrative Aufwand hält sich bei der Behandlung als geldwerter Vorteil in Grenzen. Der Betrag wird als zusätzliche Leistung auf der Gehaltsabrechnung angegeben
- Chefs können die Sachbezugsfreigrenze berücksichtigen, sollten dabei aber auch beachten, dass die Grenze nicht überschritten wird, damit sich aus dem Vorteil kein Nachteil ergibt
Arbeitnehmer können von den folgenden Benefits profitieren:
- Mitarbeiter erhalten zusätzliche Leistungen, die im Rahmen der klassischen gesetzlichen Krankenversicherung mit Kosten verbunden sind
- Abhängig von der Höhe der Sachleistung kann die Auszahlung der bKV Beiträge als geldwerter Vorteil finanziell und steuerlich attraktiver sein als eine Gehaltserhöhung. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass die Sachbezugsfreigrenze nicht überschritten wird
Welche Nachteile gibt es bei der Behandlung der bKV als geldwerter Vorteil?
Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erhöhen sich die Sozialabgaben. Der Arbeitnehmer zahlt darüber hinaus mehr Lohnsteuer, wenn die Freibetragsgrenze überschritten wird. Die Steuerlast steigt jeweils mit dem Einkommen.
Weitere Nachteile ergeben sich für den Arbeitgeber:
- Die Mitgliedschaft in der bKV in Form von geldwerten Vorteilen ist für den Angestellten die ungünstigste Art der Versicherung. Dadurch kann sich ein negatives Verhältnis zwischen Chef und Arbeitnehmer entwickeln
- Durch diese Variante der Auszahlung sind Arbeitnehmer schlechter gestellt. Somit wirkt der Arbeitgeber als solcher nicht sonderlich attraktiv, da die Benefits einer bKV nahezu vollständig verloren gehen. Hierdurch wird es schwerer qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten
Für Arbeitnehmer ergeben sich die folgenden Nachteile:
- Sofern geldwerte Vorteile die Freibetragsgrenze überschreiten, erhöht sich damit die Steuerlast. Darüber hinaus zahlen Arbeitnehmer höhere Sozialversicherungsbeiträge
- Die Steuer- und Beitragszahlung steigt mit der Höhe der Vergütung. Je höher die Vergütung – unabhängig davon, ob geldwerter Vorteil oder Lohn – desto mehr steigen die Steuern und Beiträge
Ist die Auszahlung der Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als geldwerter Vorteil sinnvoll?
Die Auszahlung der bKV Beiträge als geldwerter Vorteil ist für den Arbeitnehmer in den meisten Fällen mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden. Arbeitnehmer zahlen oft deutlich höhere Beiträge zur Sozialversicherung und tragen eine höhere Steuerlast. Diese negative Bilanz sorgt dafür, dass der Arbeitsplatz nicht sonderlich attraktiv wirkt.
Da diese Form der Abrechnung für beide Seiten mehr Nachteile als Vorteile bringt, wird die Auszahlung als geldwerter Vorteil in der Praxis nur selten verwendet.
Was sind die Alternativen zur Auszahlung der bKV-Beiträge als geldwerter Vorteil?
Die Auszahlung als Nettolohnversteuerung und Pauschalversteuerung nach § 40 EStG [3] bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber deutlich mehr Vorteile. In der Nettolohnversteuerung übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die zusätzliche Sozialversicherung und Lohnsteuer. In der Pauschalversteuerung erfolgt die steuerliche Behandlung als Gruppenversicherung.
Sowohl die Nettolohn- als auch die Pauschalversteuerung ist mit einem größeren Aufwand für den Chef verbunden. Dieser zahlt sich jedoch langfristig durch attraktivere Bedingungen für den Mitarbeiter aus.
Durch die Übernahme der zusätzlichen Lohnsteuer und Versicherungsbeiträge in der Nettolohnversteuerung fallen beim Chef höhere Kosten als bei der Auszahlung als geldwerter Vorteil an. Bei der Pauschalversteuerung besteht der Aufwand in der Kalkulation und der Beantragung dieser Besteuerungsform beim zuständigen Finanzamt. Diese Art der Versteuerung lohnt sich daher besonders bei einer größeren Belegschaft.
Fazit zum geldwerten Vorteil in der bKV
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Auszahlung der bKV-Beiträge als geldwerter Vorteil unter Umständen mehr Vorteile bringt als Nachteile. In den meisten Fällen verzichten Arbeitnehmer und Chefs jedoch auf die Nutzung dieses Besteuerungsmodells, da es insbesondere für Arbeitnehmer mit mehr Kosten verbunden ist.
Als Alternativen zur Versteuerung als geldwerter Vorteil hat sich die Nettolohnversteuerung und die Pauschalversteuerung bewährt. Beide Varianten sind mit geringeren Kosten für den Mitarbeiter verbunden. Für Arbeitgeber mit vielen Mitarbeitern bietet die Pauschalversteuerung in der bKV die meisten Vorteile.
Quellen
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
Original-Gesetzestext zum § 8 EStG
[2] https://www.lohn-info.de/freibetraege_lohnsteuerabzug.html
Auflistung der Freibeträge zum Lohnsteuerabzug
[3] https://dejure.org/gesetze/EStG/40.html
Original-Gesetzestext zum § 40 EStG
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