Betriebliche Krankenversicherung Pauschalversteuerung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile: Angestellte erhalten einen Krankenversicherungsschutz auf dem Niveau einer PKV, Arbeitgeber binden qualifiziertes Personal an das Unternehmen.
Um die maximalen Benefits aus der bKV herauszuholen, kommt es auf die steuerliche Behandlung der Beiträge an: Arbeitgeber haben die Wahl zwischen der Versteuerung als geldwerten Vorteil, Nettolohnversteuerung und der pauschalen Besteuerungsart.
In diesem Beitrag erklären wir, warum die pauschale Versteuerung sowohl den Angestellten als auch dem Chef viele Vorteile bietet. Wir klären die steuerliche Behandlung sowie die Voraussetzungen, die Arbeitgeber erfüllen müssen, um die Beiträge auf diese Art zu versteuern.
Inhalt dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine sinnvolle Zusatzversicherung für Arbeitnehmer, die sich mehr Leistung von ihrer Krankenversicherung wünschen.
- Chefs haben bei der Besteuerung die Auswahl zwischen drei Formen: Auszahlung als geldwerten Vorteil, Nettolohnversteuerung sowie Pauschalversteuerung
- Aus Arbeitnehmersicht sollte es das Ziel sein, dass der Angestellte in den Genuss der Vorteile dieser Versicherung kommt, ohne für die Leistungen zuzahlen zu müssen
- Für größere Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern hat sich die Pauschalversteuerung als sinnvoller und unbürokratischer Weg etabliert
- Arbeitgeber müssen sich für die Nutzung dieser Besteuerungsart die Freigabe beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt einholen.
Allgemeines zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV)
Die betriebliche Krankenversicherung [1] ist eine vielseitige Krankenzusatzversicherung speziell für Angestellte in einem Betrieb. Sie bietet für gesetzlich Versicherte zusammen mit ihren Kassenleistungen Vorteile auf dem Niveau einer privaten Krankenvollversicherung.
Viele Chefs stellen eine betriebliche Krankenversicherung bereits in der Personalplanung in Aussicht, da diese Zusatzleistung für viele Bewerber ein starkes Argument ist, wenn es darum geht, sich für einen neuen Arbeitgeber zu entscheiden.
Damit Arbeitnehmer die Leistungen einer bKV möglichst kostenlos und ohne Zuzahlung erhalten, kommt es auf die richtige Besteuerungsart an. Chefs können ihren Angestellten diese Benefits als geldwerten Vorteil, Nettolohnversteuerung oder als pauschale Abrechnung anbieten.
Gut zu wissen: Die bKV gibt es nicht nur für Angestellte der freien Wirtschaft, sondern auch im Öffentlichen Dienst.
Die bKV und die drei Besteuerungsarten für Beiträge
Für Arbeitnehmer werden die Kosten der bKV in Form von geldwertem Vorteil, Versteuerung mit Nettolohn oder Pauschalversteuerung erstattet. In den folgenden Abschnitten erklären wir diese drei Varianten mit den dazugehörigen Vor- und Nachteilen:
Versteuerung als geldwerter Vorteil
Die Versteuerungsart der bKV-Beiträge als geldwerter Vorteil funktioniert genauso wie die Behandlung aller anderen Sachbezüge: Der Wert der Einnahmen erscheint auf der Lohnabrechnung des Mitarbeiters.
Der Mitarbeiter zahlt auf die Einnahmen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer, sofern die Freigrenze von 50 EUR überschritten wird.
Positiv: Der Arbeitgeber hat einen sehr geringen Verwaltungsaufwand. Nachteile ergeben sich für den Arbeitnehmer, da dieser für die Leistungen der bKV durch zusätzliche Beiträge zuzahlen muss. Der Vorteil der bKV als Bonusleistung vom Chef geht damit verloren.
Weiterführende Informationen zu dieser Besteuerungsform gibt es in diesem Beitrag.
Nettolohnversteuerung
In dieser Besteuerungsart erhalten Angestellte die Beiträge zur Krankenversicherung zzgl. der weiteren Kosten für Steuer, die diese Versicherung verursacht, als Auszahlung. Dadurch ergibt sich für den Arbeitnehmer ein Nullsummenspiel.
Positiv: Der Arbeitnehmer zahlt keine zusätzliche Lohnsteuer oder andere Beiträge zur Sozialversicherung. Der Nachteil ergibt sich für den Chef, da dieser eine gesonderte Berechnung für jeden Mitarbeiter vornehmen muss.
Pauschalversteuerung
In der pauschalen Besteuerung fasst der Chef eine bestimmte Anzahl von Angestellten in einer Anfrage zusammen und lässt vom Versicherer einen Gruppentarif berechnen. Nach einer Freigabe durch das Finanzamt kann der Chef die Beiträge gesammelt als Betriebsausgabe geltend machen.
Positiv: Der Verwaltungsaufwand ergibt sich nur zu Beginn, danach hält sich der Aufwand in Grenzen. Hinzu kommt, dass die Beiträge nicht auf der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers auftauchen, sondern lediglich in der Finanzbuchhaltung des Chefs.
Detailliertere Informationen zur bKV und den Besteuerungsarten gibt es hier nachzulesen.
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Welche Vorteile bringt eine Pauschalversteuerung in der bKV?
Die Pauschalversteuerung erlaubt es dem Chef, seinen Angestellten günstige Gruppentarife anzubieten. Arbeitnehmer müssen keine zusätzliche Steuer oder Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die Beträge erscheinen auch nicht auf der Lohnabrechnung.
Was müssen Arbeitnehmer bei der Pauschalversteuerung beachten?
Arbeitnehmer müssen bei der Pauschalversteuerung keine Besonderheiten beachten. Der Chef übernimmt den Verwaltungsaufwand. Versicherte Arbeitnehmer sollten allerdings wissen, welche Leistungen sie über ihre betriebliche Krankenversicherung konkret beziehen können.
Worauf müssen Arbeitgeber bei der Pauschalversteuerung achten?
Die pauschale Besteuerung der bKV-Beiträge ist das einzige der drei Steuermodelle, die eine Freigabe durch das Betriebsstättenfinanzamt erfordert. Chefs müssen u. a. die Anzahl der Mitarbeiter, den Tarif sowie die Versicherungskonditionen dem Finanzamt melden.
Können Arbeitgeber die Beiträge zur bKV als Betriebsausgaben absetzen?
Arbeitgeber können die bKV-Beiträge als Betriebsausgaben absetzen. In der pauschalen Besteuerung profitieren Unternehmen von einer größeren Übersicht. Im Gegensatz zu anderen Besteuerungsarten müssen nicht einzelne Buchungen für jeden Angestellten berücksichtigt werden.
Die Vorteile liegen damit auch aufseiten des Arbeitgebers: Im Gegensatz zur geldwerten Besteuerungsform sind sämtliche Zahlungsströme zusammengefasst und werden pauschal als Beitrag direkt an die Versicherung abgeführt.
Weiterführende Informationen zur steuerlichen Behandlung finden sich in diesem Beitrag [2].
Fazit
Zusammenfassend kann als Fazit festgehalten werden, dass die bKV für Angestellte eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung sein kann.
Für Arbeitgeber sind die Vorzüge der betrieblichen Krankenversicherung ein starkes Argument, wenn es darum geht, qualifiziertes Personal langfristig an das Unternehmen zu binden.
Quellen:
Weiterführender Artikel von haufe.de zur gesetzlichen Grundlage der betrieblichen Krankenversicherung.
[2] https://www.pkv.de/positionen/betriebliche-krankenversicherung/
Artikel vom PKV Verband über die bKV allgemein und die steuerlichen Benefits.
Alles rund um das Thema betriebliche Krankenversicherung
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