So funktioniert die Lohnabrechnung in der betrieblichen Krankenversicherung

Die steuerliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung (BKV) spielt eine wichtige Rolle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich für die Vorteile der BKV interessieren.

In diesem Artikel werden wir die verschiedenen steuerlichen Aspekte der BKV beleuchten und aufzeigen, welche finanziellen Vorteile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daraus ziehen können. 🙂

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Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und bindet Fachkräfte an das Unternehmen
  • Bei der steuerlichen Bewertung der bKV gibt es die Wahl zwischen der Berücksichtigung als Bar- oder Sachzuwendung
  • Eine günstige Versteuerung entsteht dann, wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Eine individuelle Versteuerung, besonders dann, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt, wirkt sich negativ auf die Steuerersparnis aus.
  • Vorteile ergeben sich durch die 50-Euro-Freigrenze
  • Arbeitgeber und -nehmer haben die Wahl zwischen 3 Besteuerungsmodellen. Bei der pauschalen Besteuerung muss ein Antrag beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt erfolgen.

Betriebliche Krankenversicherung – wie muss die Versicherung in der Lohnabrechnung aussehen um Steuern zu sparen?

Versicherungsnehmer haben die Wahl zwischen der Bewertung als Sach- oder Barlohn. Bei einer Bewertung als Sachlohn und Finanzierung durch den Arbeitgeber gibt es für Arbeitnehmer ein beträchtliches Einsparpotenzial. Die betriebliche Krankenversicherung als Zusatzversicherung, wird meistens durch den Arbeitgeber organisiert und finanziert.

Diese Zusatzversicherung ist ein geldwerter Vorteil und muss in der Lohnabrechnung für den Arbeitnehmer erkennbar ausgewiesen sein, sofern die Prämie direkt an ihn ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber kann die Beträge als Betriebsausgaben geltend machen und profitiert daher von den Vorteilen bei der Versteuerung.

Arbeitnehmer sollten vor allem folgende Fragen klären:

  • Übernimmt der Chef die Finanzierung oder müssen Angestellte sich selbst versorgen?
  • Werden die Beiträge als Sach- oder Barlohn bewertet?
  • Bei Übernahme durch den Chef: Welches Besteuerungsmodell wird bei der Gehaltsabrechnung verwendet? Individuelle, Pauschal- oder Nettolohnversteuerung?
  • Wie sind die Konditionen für Privatversicherte, die sich über die betriebliche Krankenversicherung absichern möchten? Gibt es hier steuerliche Auswirkungen?

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Betriebliche Krankenversicherung – werden die Beiträge als Barlohn oder Sachlohn in der Lohnabrechnung bewertet?

In der Praxis haben Betriebe die Wahl zwischen der steuerlichen Berücksichtigung als Bar- oder Sachlohn. Beim Barlohn erhält der Versicherungsnehmer die Auszahlung eines Geldbetrags und muss sich selbst um die bKV kümmern. Bei der Bewertung als Sachlohn übernimmt das der Arbeitgeber.

Aus Sicht des Angestellten ist die steuerliche Bewertung als Barlohn nicht sonderlich attraktiv. Die Steuern sind meist höher und der Angestellte muss sich selbst um den Abschluss dieser Zusatzversicherung kümmern. Der Angestellte ist in diesem Fall Vertragspartner im Versicherungsvertrag.

Attraktiver ist die Berücksichtigung als Sachlohn und wenn damit der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auftritt. Das Unternehmen zahlt die Prämien direkt an den Versicherer.

Arbeitgeber profitieren von vorteilhaften Rabatten und Versicherungsnehmer erhalten trotzdem den vollen Versicherungsschutz ohne sich um den administrativen Aufwand rund um den Abschluss einer Zusatzversicherung kümmern zu müssen.

Betriebliche Krankenversicherung in der Lohnabrechnung – Was ist die 50-Euro Freigrenze für Sachbezüge?

Sofern die bKV als Sachzuwendung steuerlich berücksichtigt wird, kann der Chef die 50-Euro-Freigrenze nutzen. Alle Beiträge, die darüber hinaus anfallen, unterliegen der Lohnsteuerpflicht in voller Höhe.

Gut zu wissen: Neben den Beiträgen zur Zusatzversicherung müssen Angestellte auch weitere Benefits als Sachbezüge bei der Berechnung der 50-Euro-Grenze mit berücksichtigen. Dazu zählen:

  • Geschenke
  • Tankgutscheine
  • Vergünstigte Leistungen oder Waren, die der Arbeitgeber speziell für seine Arbeitnehmer erbringt
  • Sonstige Belohnungen

Wichtig: Arbeitnehmer kommen nur dann in den Genuss der 50-Euro-Grenze, wenn der Arbeitgeber auch Vertragspartner des Versicherers ist. In einem Urteil vom Juni 2018 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Vorteil entfällt, wenn der Angestellte das Geld zusätzlich zu den Einnahmen erhält und er selbst den Versicherungsvertrag abschließt.

Betriebliche Krankenversicherung – wie wirkt sich die bKV auf die Lohnabrechnung aus?

Bei der Lohnabrechnung mit bKV als Barlohn wird der Versicherungsbeitrag im Bereich „Entgeltbestandteile“ zusammen mit dem Bruttolohn aufgeführt. Sofern die Versicherungsprämie vom Chef im Rahmen der Pauschalversteuerung als Sachzuwendung gezahlt wird, taucht der Beitrag nur auf dem Lohnkonto des Arbeitgebers auf.

Betriebliche Krankenversicherung Lohnabrechnung – was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sonst noch wissen?

In welchem Umfang sind die Prämien zur bKV für den Arbeitgeber von der Steuer absetzbar?

Wie bereits erwähnt, kann der Chef die Ausgaben zu dieser Zusatzversicherung vollständig als Betriebsausgaben geltend machen. Besonders einfach ist die steuerliche Behandlung dann, wenn der Arbeitgeber zugleich Versicherungsnehmer ist. In diesem Fall sind die Aufwendungen für Arbeitslohn und die Prämien zum Versicherungsvertrag klar voneinander getrennt und somit deutlich transparenter.

Muss der Arbeitgeber das Besteuerungsverfahren genehmigen lassen?

Ja, sofern eine Pauschalversteuerung gemäß § 40 Abs. 1 EStG vorgenommen werden soll, muss das zuständige Betriebsstätten-Finanzamt informiert werden und muss zustimmen.

Für die erfolgreiche Beantragung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Prämien zu dieser Zusatzversicherung werden als sonstige Bezüge eingestuft und nicht als laufender Arbeitslohn
  • Der Arbeitgeber bezahlt die Lohnsteuer
  • Die Zusatzversicherung wird für eine größere Anzahl von Mitarbeitern gewährt (meist 20 Mitarbeiter oder mehr)
  • Die 1.000-Euro-Grenze je Kalenderjahr und Mitarbeiter muss eingehalten werden

Um den durchschnittlichen Lohnsteuersatz zu berechnen, benötigt der Mitarbeiter die folgenden Angaben:

  • Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter inkl. Steuerklasse
  • Durchschnittliches Jahresbruttogehalt der Arbeitnehmer
  • Durchschnittlicher Versicherungsbeitrag zur Zusatzversicherung je Arbeitnehmer

Wie sehen die drei Besteuerungsmodelle auf der Gehaltsabrechnung genau aus?

In den einzelnen Besteuerungsmodellen wird die bKV in der Lohnabrechnung folgendermaßen ausgewiesen:

Individuelle Besteuerung: Der Beitrag zur Krankenversicherung wird auf der Lohnabrechnung als gesonderter Posten neben dem Gehalt und etwaiger Provisionen ausgewiesen. Der Betrag unterliegt – wie das Gehalt – der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Nettolohnversteuerung: Der Arbeitnehmer erhält den Beitrag zur bKV als Gehaltserhöhung inkl. der zusätzlichen Kosten, die für Steuer und Sozialversicherung anfallen. Dieser Gesamtbetrag wird in einem zweiten Schritt in der Lohnabrechnung wieder in Abzug gebracht, sodass der Arbeitnehmer die volle Leistung der bKV erhält ohne die Lohnnebenkosten tragen zu müssen.

Pauschalversteuerung: Bei diesem Modell taucht die Prämie für die bKV unter „Entgeltbestandteile“ gar erst nicht auf, sondern wird stattdessen auf dem Lohnkonto des Arbeitgebers hinterlegt. Als Grundlage für die Prämie verwendet der Chef einen Durchschnittswert aller versicherten Angestellten. Berechnungsgrundlage ist die Arbeitnehmergruppe, die aus einer bestimmten Anzahl von versicherten Angestellten besteht.

Bei der individuellen Versteuerung und der Nettolohnversteuerung muss der Arbeitgeber die Prämien für jeden Angestellten einzeln berechnen. Bei der Pauschalversteuerung, darf der Chef mit Durchschnittswerten arbeiten.

Wie sieht es mit Mitarbeitern aus, die bereits eine private Krankenversicherung haben?

Sofern der Mitarbeiter schon eine private Krankenversicherung hat, kann er eine Anwartschaft vereinbaren oder seinen privaten Vertrag kündigen. Eine doppelte Versicherung ist weder sinnvoll noch steuerlich zielführend.

Versicherungsnehmer erhalten dadurch nicht mehr Leistungen, sondern zahlen insgesamt mehr für diese Art der Versicherung. Damit entfallen auch alle steuerlichen Benefits, die es bei der besten steuerlichen Bewertung der betrieblichen Krankenversicherung anfallen.

Fazit zur Lohnabrechnung in der bKV

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es verschiedene Arten gibt, wie die betriebliche Krankenversicherung versteuert werden kann: Die individuelle Versteuerung als geldwerter Vorteil, die Nettolohnversteuerung und die pauschale Versteuerung.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von einer Freigrenze von 50 Euro. Sofern diese Grenze überschritten wird, müssen die Prämien steuerlich berücksichtigt werden.

Für Arbeitnehmer und für den Chef dürfte die pauschale Versteuerung am sinnvollsten sein: Arbeitnehmer haben keinen Verwaltungsaufwand und erhalten trotzdem die vollen Leistungen der bKV. Arbeitgeber müssen nicht jeden Monat jeden einzelnen Versicherungsbeitrag gesondert berechnen, sondern können die Prämien für alle Mitarbeiter pauschal festlegen.

Um in den steuerlichen Genuss der Pauschalversteuerung zu kommen, müssen Arbeitgeber einen Antrag beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt stellen. Erst wenn das Finanzamt dem Antrag zugestimmt hat, kann der Chef dieses Steuermodell nutzen.

Kundenstimmen

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