Betriebliche Kranken­versicherung für den öffentlichen Dienst

Die betriebliche Krankenversicherung für den öffentlichen Dienst ist eine sinnvolle Krankenzusatzversicherung für Mitarbeiter bzw. Beamte, die nicht über die private Krankenversicherung abgesichert sind, aber dennoch in den Genuss einer privaten Vorsorge kommen möchten.

Für Dienstherren bzw. Arbeitgeber ist die betriebliche Krankenversicherung zunächst einmal mit einem Anfangsaufwand verbunden. Langfristig kann sich die Absicherung jedoch lohnen, da die Mitarbeiter bzw. Beamten besser versorgt sind und etwaige Deckungslücken zur gesetzlichen Versicherung geschlossen werden.

In diesem Artikel schauen wir uns die betriebliche Krankenversicherung für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst im Detail an. Wir werden uns hierzu die Vor- und Nachteile anschauen sowie die einzelnen Schritte, die ein Dienstherr in die Wege leiten muss, um diese Krankenzusatzversicherung für seine Mitarbeiter abzuschließen.

Abschließend beantworten wir einige der wichtigsten Fragen rund um die betriebliche Krankenversicherung für Beamte bzw. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Betriebliche Krankenversicherung öffentlicher Dienst

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die bKV verbessert die Gesundheitsvorsorge für Arbeitnehmer und schließt Lücken zum gesetzlichen Versicherungsschutz der Krankenkassen
  • Der Vertrag wird zwischen dem Dienstherr bzw. Arbeitgeber und der Versicherung geschlossen
  • Durch den Vertrag profitiert der Dienstherr von einem geringen Verwaltungsaufwand und geringeren Ausfallzeiten seiner Mitarbeiter
  • Das Thema Gesundheitsversorgung wird immer wichtiger, daher sollten Dienstherrn diese private Zusatzversicherung nicht unterschätzen, auch wenn es noch keine gesetzliche Grundlage für einen flächendeckenden Versicherungsschutz gibt

Wie sieht der Krankenschutz für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aus?

Der Versicherungsschutz für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gliedert sich in einen privaten Versicherungsschutz für einzelne Beamtengruppen und in die gesetzliche Krankenversicherung für alle weiteren Mitarbeiter. Mehr dazu hier [1].

Insbesondere in den letzten Jahren geht der Leistungsumfang in beiden Gruppen immer stärker auseinander. Schließlich werden die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr gekürzt. In der Folge ist die bKV immer beliebter geworden [2].

In einer Zeit, in der sich im Öffentlichen Dienst auf schleichendem Wege eine Zweiklassen-Medizin zu entwickeln scheint, schließt die bKV essenzielle Lücken zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. 

Die bKV enthält nicht nur umfassende Zusatzleistungen, die Versicherungskunden aus der privaten Krankenversicherung kennen (z.B. Zahnersatz und Heilpraktiker-Leistungen), sondern bietet im Gegensatz zu einer privaten Krankenzusatzversicherung einen vereinfachten Zugang zu der Versicherung, der nicht von einer tiefgreifenden Gesundheitsprüfung abhängig gemacht wird.

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Wie können Arbeitgeber bzw. Dienstherren eine betriebliche Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter abschließen?

Der Dienstherr oder Arbeitgeber ist in der Regel Vertragspartner der Versicherung. Das heißt, dieser schließt den Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen ab. Vorab sollte er seine Mitarbeiter befragen, wie der Versicherungsschutz im Idealfall aussehen sollte, um ihn den Wünschen der Mitarbeiter anzupassen.

Der Abschluss der bKV sieht aus Sicht des Vorgesetzten folgendermaßen aus:

Schritt 1: Da der Chef bzw. der Arbeitgeber fast immer Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft ist, muss dieser sich um den administrativen Aufwand kümmern.

Schritt 2: Im zweiten Schritt geht es darum, Angebote einzuholen und die Tarife zu vergleichen. Dabei soll zum einen der Umfang der Leistungen verglichen werden, aber auch die Konditionen für die Mitarbeiter, also bspw. wie umfangreich die Gesundheitsprüfung ist und wie einfach es ist, Mitglied zu werden. Bei zahlreichen Beschäftigten gibt es die Möglichkeit, einen Gruppenvertrag abzuschließen und damit Geld zu sparen.

Schritt 3: Die meisten Versicherungen werden mittlerweile in Form von Bausteinen angeboten. Das heißt, Versicherer können wählen, welche Leistungen infrage kommen und welche nicht. Hier gibt es für Dienstherrn die Möglichkeit auf die Wünsche der Mitarbeiter einzugehen, um herauszufinden, welche Bausteine für die Mitarbeiter interessant und welche Bausteine weniger sinnvoll sind.

Schritt 4: Nach Zusammenstellung der Module und einem Leistungsvergleich zwischen den Anbietern, können Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag abschließen. Als Versicherungskunde hat der Dienstherr das letzte Wort über den Leistungsumfang bzw. die Zusammensetzung der einzelnen Module. Dennoch erhöht es die Motivation, wenn Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Wünsche zu äußern.

Schritt 5: Beim Abschluss der Versicherung muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer jeden einzelnen Mitarbeiter melden. Wenn außerdem Mitarbeiter aus dem Versicherungsvertrag ausscheiden, muss dies ebenso gemeldet werden wie Mitarbeiter, die in den Gruppenvertrag neu eintreten.

Schritt 6: Nach Abschluss der Versicherung besteht der einzige Verwaltungsaufwand darin, neue und ausgeschiedene Mitarbeiter dem Versicherer zu melden. Bezüglich der einzelnen Leistungen sowie der Inanspruchnahme dieser Leistungen läuft die Kommunikation in der Regel zwischen dem Arbeitnehmer und dem Versicherer.

Damit unterscheidet sich der Ablauf zwischen Angebotseinholung und Vertragsabschluss nicht wesentlich vom Abschluss dieser Versicherung in einem Unternehmen der freien Wirtschaft. Ein erstes Beratungsgespräch mit einem Versicherungsvermittler sowie ein Überblick über die einzelnen Tarife erleichtert dem Antragsteller den Durchblick zwischen den einzelnen Versicherungen und den Tarifen.

Betriebliche Krankenversicherung öffentlicher Dienst – wie sehen die Leistungen aus?

Die Leistungen der bKV sind vergleichbar mit den typischen Leistungen einer privaten Krankenversicherung (PKV). Dazu zählt die Übernahme von Heilpraktiker-Behandlungen, Kontaktlinsen und Brillen sowie alternative Behandlungsformen wie beispielsweise Naturheilkunde.

Zu den weiteren Leistungen der bKV zählen 

  • Sämtliche Vorsorgeuntersuchungen – ob von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen oder nicht
  • Übernahme der Kosten für die Sehhilfe von 100 Prozent (maximal 150 Euro)
  • Übernahme der Kosten für Medikamente bei alternativen Behandlungsformen
  • Chefarzt-Behandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer in der Kur oder bei stationären Aufenthalten
  • Übernahme von Kosten für die Zahnbehandlung und Zahnvorsorge – dazu zählen etwa Füllungen, Parodontose-Behandlungen, Wurzelbehandlungen, Prophylaxe sowie die Zahnvorsorge im Allgemeinen
  • Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Rücktransport – diese gilt in der Regel für eine Reisedauer von bis zu 8 Wochen
  • Bei Deckungslücken: Aufstockung oder Zahlung des Krankenhaustagegelds
  • Gesundheitsvorsorge sowie Gesundheitsmanagement z.B. als Sportgruppe innerhalb einer Abteilung

Bei der oben genannten Auswahl handelt es sich um typische Zusatzbausteine, die Versicherungsnehmer bei ihrem Anbieter abschließen können. Letztlich kommt es auf den Versicherer sowie dem versicherten Dienstherrn an, welche Leistungen konkret in der Versicherung enthalten sind.

Wie viel kostet die betriebliche Krankenversicherung für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst?

Eine Versicherung für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist bereits für weniger als 14 Euro im Monat pro Mitarbeiter erhältlich. Bei der Preiskalkulation kommt es auf den Umfang der Leistungen, der Anzahl der Versicherten, dem Zahlungsintervall und vielen anderen Faktoren an.

Was genau sind die Vorteile für eine betriebliche Krankenversicherung im öffentlichen Dienst?

Die bKV bietet sowohl für Dienstherren als auch für Arbeitnehmer eine Reihe von Benefits. Zum einen schließen Arbeitnehmer Lücken zur gesetzlichen Versicherung. Zum anderen können Vorgesetzte älteren Mitarbeitern mit Vorerkrankungen denselben Schutz bieten, wie für jüngere Mitarbeiter.

Vorteile für den Dienstherren bzw. Arbeitgeber

Neben den o.g. Vorteilen gibt es auch weitere starke Argumente aus Sicht des Arbeitgebers, die für den Abschluss einer bKV sprechen:

  • Der Arbeitgeber schafft eine größere Zufriedenheit bei seiner Belegschaft, indem er die offensichtlichen Lücken zwischen der gesetzlichen Versicherung und der privaten Vorsorge schließt
  • Die Leistungen der Krankenversicherung sind im Vergleich zu ähnlichen Produkten sehr preiswert, büßen aber nichts in ihrer Attraktivität ein
  • Behörden können ihren Mitarbeitern die bKV als Alternative zur Gehaltserhöhung anbieten
  • Für Arbeitgeber gibt es keinen nennenswerten Verwaltungsaufwand mit der bKV – die Beiträge werden monatlich gezahlt, zuständig ist letztlich der Anbieter oder bKV-Betreuer
  • Aufgrund der guten Gesundheitsvorsorge und der Motivation der Mitarbeiter sinkt die Anzahl der krankheitsbedingten Ausfälle und Fehltage

Die Vorteile oben sind als typische Vorteile zu verstehen. Unterschiede ergeben sich je nach Umfang der Zusatzversicherung, der Anzahl der Mitarbeiter und in welcher Behörde diese Zusatzversicherung zur Verfügung gestellt wird.

Vorteile für den Beamten bzw. Angestellten

Versicherte profitieren bei der bKV ebenfalls von einer Reihe von Vorteilen, insbesondere was den Vergleich mit ähnlichen Versicherungslösungen, wie bspw. der privaten Rentenversicherung angeht.

Folgende Vorteile bietet die bKV dem Versicherten:

  • Die Aufnahme in die Gruppenversicherung erfolgt für den Versicherten sofort und ohne Wartezeit
  • In den meisten Fällen müssen Versicherte keine Gesundheitsprüfung durchführen lassen, was gerade für ältere Personen ein echter Vorteil sein kann
  • In der Regel bezahlen Dienstherren die Beiträge zur bKV bzw. beteiligen sich an den entstehenden Kosten
  • Der Versicherungsschutz im Rahmen der bKV ist deutlich günstiger als die private Vorsorge
  • Akute Gesundheitsprobleme, Schäden und Krankheiten sind mitversichert, ohne dass hierfür Risikozuschläge oder weitere Kosten fällig werden
  • Es gibt keinen Ausschluss bestimmter Gesundheitsleistungen. Die Gesundheitsversorgung gilt vollumfänglich über die gesamte Vertragsdauer
  • Der Versicherungsschutz gilt für zahlreiche Zusatzleistungen, angefangen von alternativer Medizin bis hin zu zahnärztlichen Behandlungen wie z.B. Zahnersatz
  • Die Versicherung schließt für den Versicherten die Leistungslücken zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Viele Produkte erlauben es dem Versicherten seine Familienangehörigen für einen günstigen Zusatzbeitrag oder sogar kostenlos mitzuversichern
  • Nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst, kann die Versicherung als Einzelversicherung weitergeführt werden, ohne dass eine Kürzung der Leistung erfolgt

Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die Versicherungsverträge untereinander. Je nach Zusammenstellung der Bausteine kommen unterschiedliche Leistungen der Versicherung zu Geltung. Die beiden größten Vorteile für Mitarbeiter dürfte die Übernahme der Beiträge durch den Dienstherrn sowie der umfangreiche Katalog an Leistungen sein.

Welche Bedingungen gibt es für die bKV im öffentlichen Dienst?

Eine betriebliche Krankenversicherung ist im öffentlichen Dienst nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, Dienstherren und Vorgesetzte können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie ihre Mitarbeiter versichern. Weiterführende Informationen zum Beamtengesetz finden sich hier [3].

Aus den oben aufgeführten Gründen ist es jedoch sinnvoll, den Mitarbeitern diesen Versicherungsschutz als Gesundheitsversorgung anzubieten. Auf der einen Seite muss der Dienstherr Geld in diese Maßnahmen investieren, andererseits spricht eine bessere Versorgung der Mitarbeiter für diesen Versicherungsschutz.

Können auch privat versicherte Beamte eine betriebliche Krankenversicherung abschließen?

Privat versicherten Mitarbeitern im öffentlichen Dienst steht der Weg in die betriebliche Krankenversicherung offen und kann eine sinnvolle Entscheidung sein, bspw. wenn es darum geht, die privaten Leistungen mit weiteren Benefits zu ergänzen. Trotzdem sollten Versicherte beachten, dass sich das Angebot aus der bKV hauptsächlich an gesetzlich Versicherte richtet.

Wer trifft die Entscheidung, über welchen Tarif und Anbieter die Versicherung abgeschlossen wird?

Das Vertragsverhältnis in der bKV besteht zwischen den Arbeitgebern und dem Versicherungsunternehmen. Das heißt, der Dienstherr trifft letztendlich die Entscheidung über einen Vertragsabschluss mit dem Versicherungsunternehmen.

Natürlich ist es sinnvoll, wenn sich der Vorgesetzte mit den zukünftig versicherten Personen über die Leistungen und Bausteine unterhält. Eine Empfehlung für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist es auch, sich von einem unabhängigen Experten und Berater Informationen über die Wahl der Versicherung, das Unternehmen sowie andere Aspekte zur Versicherung einzuholen.

Der Mitarbeiter als Versicherter kann keinen direkten Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen schließen. Für Arbeitnehmer, die direkt mit einem Versicherer den Vertrag schließen wollen, ist die Krankenzusatzversicherung oder eine private Krankenversicherung die passende Alternative.

Wer schließt den Versicherungsvertrag zur bKV im öffentlichen Dienst ab?

Der Versicherungsvertrag besteht zwischen Versicherungsunternehmen und der Behörde, somit unterzeichnet der zuständige Dienstherr den Versicherungsvertrag. Der Beitrag wird in der Regel vollständig vom Arbeitgeber bezahlt. In einigen Fällen muss die versicherte Person sich an den Beiträgen für den Versicherungsschutz beteiligen.

Tipps zur Einrichtung der bKV

Beim Abschluss der bKV gibt es für nicht nur für einen Betrieb aus der freien Wirtschaft, sondern auch für eine Behörde einige wichtige Punkte zu beachten. Dazu gehören bspw. die folgenden:

  • Versicherungsvertrag genau lesen. Was für so manchen selbstverständlich erscheint, ist keineswegs überall üblich. Vertragspartner sollten sich die Daten des Versicherungsvertrages sowie sämtliche Regelungen im Detail durchlesen.
  • Bausteine sinnvoll zusammenstellen. Der Versicherungsschutz sollte ausschließlich Leistungen umfassen, die für die Mitarbeiter notwendig sind und vom Versicherten voraussichtlich in Anspruch genommen werden.
  • Rabatte nutzen. Bei der Kalkulation des Beitrags sollten Dienstvorgesetzte mögliche Rabatte nutzen, bspw. für bestimmte Zahlungsintervalle. Hierbei sollten sie selbstverständlich die behördlichen Abläufe berücksichtigen und zunächst prüfen, welche Zahlungsintervalle durch die zuständige Abteilung umgesetzt werden können.

Fazit zur bKV für den öffentlichen Dienst

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die bKV nicht nur für einen Betrieb in der freien Wirtschaft ein Vorteil sein kann, sondern auch für den öffentlichen Dienst. Eine gesetzliche Verordnung oder Grundlage ist im Beamtenversorgungsgesetz [4] noch nicht festgehalten. Ob eine gesetzliche Grundlage hierfür in naher Zukunft geschaffen wird, ist noch offen und bleibt abzuwarten.

Die Höhe der bKV-Beiträge ist insbesondere in Gruppenversicherungen überschaubar und leicht abzurechnen. Für Arbeitnehmer bietet die Versicherung den Vorteil, dass sie sehr unbürokratisch, ohne Wartezeiten und oft ohne Gesundheitsprüfung in ein bestehendes System einsteigen können.

Darüber hinaus können Versicherungskunden einen bestehenden Versicherungsschutz privat weiterführen, wenn sie aus dem öffentlichen Dienst austreten.

Die Finanzierung läuft über den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. In einigen Fällen beteiligen sich auch die Versicherten an den Kosten für die Police.

Der Versicherungsschutz kann individuell nach dem Bausteinprinzip zusammengesetzt werden. Das heißt, für so ziemlich jedes Budget gibt es eine betriebliche Krankenversicherung.

Informationen zu Leistung, Beitrag sowie anderen relevanten Themen zur betrieblichen Krankenversicherung gibt es im Internet sowie von Beratern und anderen Experten.

Quellen

[1] https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit-2721-krankenversicherung_idesk_PI13994_HI2240196.html

Weiterführende Informationen zur Krankenversicherung im öffentlichen Dienst von haufe.de.

[2] https://www.pkv.de/positionen/betriebliche-krankenversicherung/

Informationen über die Entwicklung der betrieblichen Krankenversicherung in den letzten Jahren.

[3] https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/

Link zum vollständigen BBG

[4] https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11022021_D4303011423.htm

Link zum Beamtenversorgungsgesetz

Kundenstimmen

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