Optimale Private Krankenversicherung fürs Ausland

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet für Versicherungsnehmer viele Vorteile und Zusatzleistungen. Kein Wunder also, wenn Versicherungsnehmer diese Leistungen auch bei Reisen mit ins Ausland nehmen möchten.

In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Punkte rund um die private Krankenversicherung im Ausland ein. Wir werden uns ansehen, welche Unterschiede es zwischen Urlaub, Umzug innerhalb der EU und dem weltweiten Ausland gibt.

Abschließend schauen wir uns die Auslandsreisekrankenversicherung mit ihren einzelnen Bestandteilen, wie den Krankenversicherungsschutz und den Rücktransport aus dem Ausland sowie die Vor- und Nachteile für Versicherungskunden aus Deutschland an.

Private Krankenversicherung im Ausland

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Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungsnehmer profitieren in der privaten Krankenversicherung (PKV) von einem Versicherungsschutz im EU-Ausland sowie im Nicht-EU-Ausland
  • Während der Versicherungsschutz im Nicht-EU-Ausland zeitlich beschränkt ist, gilt innerhalb der EU ein deutlich längerer Versicherungsschutz
  • Gesetzlich Versicherte haben im Gegensatz zu Privatversicherten im Zielland lediglich den Anspruch auf den dort zur Verfügung gestellten Heilmittelkatalog
  • Mit der Auslandsreisekrankenversicherung können Versicherungsnehmer die Lücken in ihrem Versicherungsschutz schließen. Das gilt sowohl für eine Urlaubsreise als auch für Langzeitaufenthalte im Ausland.

Gilt die private Krankenversicherung (PKV) auch im Ausland?

Grundsätzlich sind Privatversicherte bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt abgesichert, besonders innerhalb eines EU-Lands sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und Großbritannien. Zur Versicherungsdauer sowie zum Schutz über diese Länder hinaus sollten Versicherungsnehmer ihre Krankenversicherung kontaktieren.

Der Auslandsschutz ist ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, die private von der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden.

Während der Schutz der GKV außerhalb von Deutschland stark eingeschränkt ist, profitieren Versicherungsnehmer mit einer privaten Krankenversicherung von einem Schutz in Deutschland, der EU und im außereuropäischen Ausland.

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Vergleich GKV und PKV im Ausland

Im Ausland profitieren Privatversicherte von deutlich mehr Vorteilen als gesetzlich Versicherte. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die einzelnen Leistungsbestandteile im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Versicherungsdauer

Privatversicherte sind in EU-Ländern zeitlich unbegrenzt abgesichert. Anders sieht es für gesetzlich Versicherte aus. Hier gilt der Versicherungsschutz nur bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. [1]

Außerhalb der Europäischen Union können sich die meisten Privatversicherten auf einen Schutz von vier Wochen verlassen. Für Kassenmitglieder ist kein Schutz außerhalb der EU vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen (mehr dazu unten).

Umfang der Versicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Versicherungsnehmer dieselben Leistungen wie im Urlaubsland.

Das bedeutet, Kassenpatienten haben bei einer Reise nach Spanien nur Anspruch auf die Leistungen, die durch die gesetzliche Versicherung in Spanien übernommen werden.

Für Privatversicherte gilt das, was vertraglich vereinbart wurde: Auch im Ausland werden dieselben Leistungen übernommen, die Versicherungsnehmer in ihrem Versicherungsvertrag vereinbart haben.

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Was leistet die private Krankenversicherung beim Auslandsaufenthalt?

Mittlerweile enthält so ziemlich jeder PKV-Versicherungsvertrag einen Versicherungsschutz für Reisen innerhalb Europa. Über das Bestehen eines Versicherungsschutzes im übrigen Ausland sollten sich Kunden bei ihrem Anbieter vorab informieren. Der Umfang der Leistungen unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.

Der Ablauf von Behandlung und Kostenerstattung lässt sich im Wesentlichen vergleichen mit dem Prozess in Deutschland:

Schritt 1: Der Patient begibt sich in Behandlung

Schritt 2: Der behandelnde Arzt bzw. das Krankenhaus stellt eine Rechnung aus

Schritt 3: Der Patient begleicht die Rechnung direkt beim Rechnungsaussteller

Schritt 4: Der Patient kann die Rechnung bei seinem Privatversicherer einreichen

Gerade bei komplexeren Behandlungen kommt es häufig vor, dass Privatversicherte einen hohen Betrag vorauszahlen müssen. Die Bearbeitung der Erstattung verläuft jedoch meist sehr zügig, sodass nur in Extremfällen mit Zahlungsschwierigkeiten zu rechnen sein dürfte.

Außerdem sollten Privatversicherte bei einer Reise ins Ausland auch den folgenden Aspekt beachten: Wenn die medizinische Behandlung den eigentlichen Zweck der Reise darstellt, werden die Versicherungen die Kosten in der Regel nicht übernehmen.

Wenn der Versicherungsnehmer im Ausland also etwa eine Schönheitsoperation vornehmen möchte, werden die Kosten durch den Versicherer nicht übernommen. Dasselbe gilt für die Behandlung chronischer Krankheiten.

Wie sieht es mit dem Krankenrücktransport aus?

Ob ein Krankenrücktransport in der eigenen Versicherung vorhanden ist oder nicht, sollten Versicherungsnehmer in ihren Vertragsunterlagen überprüfen. In vielen Versicherungen ist der Schutz nicht enthalten, sodass Versicherungsnehmer im schlimmsten Fall auf den Transportkosten sitzen bleiben.

Versicherungsnehmer sollten die Formulierungen im Versicherungsvertrag genau überprüfen: Ist die Rede von einem medizinisch notwendigen Rücktransport, kann es sein, dass der Versicherungskunde auch im Ausland behandelt wird, sofern die nötigen Geräte vorhanden sind.

Bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport werden die Kosten auch dann übernommen, wenn der Patient theoretisch im Ausland hätte behandelt werden können.

Kann man auch mit einer deutschen PKV im Ausland leben?

Versicherungsnehmer können auch im Europäischen Wirtschaftsraum mit einer deutschen privaten Krankenversicherung leben und arbeiten. Anders sieht es im Nicht-EU-Ausland aus. Bei langfristigen Aufenthalten endet meist der Versicherungsschutz nach vier Wochen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband informiert in diesem Beitrag [2] über Langzeitaufenthalte von Privatversicherten im Ausland.

Wie sieht der PKV Schutz im Urlaub aus?

Der Versicherungsschutz gilt im Urlaub während des vertraglich festgelegten Zeitraums. Im EU-Ausland dürfte also eine Reise über mehrere Wochen und Monate unproblematisch sein.

Etwas anders sieht es bei langen Urlaubsreisen außerhalb der EU aus. Wie bereits erwähnt, sollten Versicherungsnehmer bei ihrem Versicherer die entsprechenden Fristen erfragen.

Wie schützt die PKV bei einem Umzug innerhalb der EU?

Bei einem Umzug innerhalb der EU können Versicherungsnehmer auf den gewohnten Versicherungsschutz ihrer Privatversicherung zurückgreifen. Das heißt, der Versicherer übernimmt die Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel, Transporte, Heilmittel und Klinikaufenthalte.

Die Abrechnung funktioniert genauso wie in Deutschland: Der Versicherungsnehmer bezahlt die Rechnung direkt und reicht die Rechnung bei seinem Versicherer ein.

Sofern die Abrechnung in einer Fremdwährung erfolgt, rechnet der Versicherer den Betrag zum tagesaktuellen Wechselkurs um und erstattet die Summe auf das Konto des Versicherungsnehmers.

Bei einem dauerhaften Umzug ins EU- bzw. EWR-Ausland müssen sich Versicherungsnehmer über eine bestehende Versicherungspflicht an ihrem neuen Wohnort informieren.

Sofern am neuen Wohnort eine Versicherungspflicht besteht, muss der Versicherungskunde einen Nachweis über das Bestehen einer Versicherung erbringen. Dieses sogenannte „Certificate of Entitlement“ können Versicherungskunden bei ihrem Anbieter beantragen.

Wie schützt die PKV bei einem Umzug außerhalb der EU?

Bei einem Umzug außerhalb der EU bzw. EWR erlischt in der Regel der Versicherungsschutz. Der Versicherer kann seinen Kunden anbieten, den Vertrag im Ausland fortzuführen. In der Regel müssen Versicherungsnehmer mit Preiserhöhungen rechnen, insbesondere in den USA und Kanada.

Grundsätzlich ist ein Privatversicherer gesetzlich nicht dazu verpflichtet, seinen Kunden eine Versicherung im außereuropäischen Ausland anzubieten.

Da es oftmals günstige Alternativen zum privaten Schutz gibt, wie bspw. eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, sollten Versicherungsnehmer die Modelle vergleichen.

Muss ich bei meiner Rückkehr einen neuen Versicherungsschutz beantragen?

Wer als Privatversicherter lange Zeit im außereuropäischen Ausland lebt, hat die Möglichkeit, mit einer Anwartschaftsversicherung seinen Versicherungsstatus in Deutschland „einzufrieren“ und sich bei seiner Rückkehr direkt wieder versichern zu lassen.

Im Vergleich zum Abschluss einer neuen Versicherung bietet eine Anwartschaftsversicherung die folgenden Vorteile:

Der Versicherungsnehmer verliert nicht die angesparten Anwartschaften für das Rentenalter und profitiert außerdem davon, dass der Versicherungsschutz bei Rückankunft direkt wieder greift und keine zusätzlichen Gesundheitsfragen notwendig sind.

In diesem Beitrag [3] finden Versicherungsnehmer weitere Informationen über die sogenannte Anwartschaftsversicherung.

Wie sinnvoll ist eine Auslandskrankenversicherung?

Für privat Versicherte ist eine Auslandskrankenversicherung oftmals überflüssig, selbst bei kurzfristigen Reisen außerhalb der EU. Bei langfristigen Aufenthalten oder wenn der Versicherte gesetzlich versichert ist, lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung.

Beim Abschluss der Auslandskrankenversicherung sollten Versicherungskunden darauf achten, dass alle medizinisch notwendige Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. Dazu zählen Rücktransporte ins Heimatland sowie notwendige stationäre Aufenthalte.

Es gibt einzelne Leistungen, die in der Auslandsreisekrankenversicherung ausgeschlossen sind, mehr dazu unten. Diese Ausschlüsse gelten sowohl für kurze Reisen als auch für Langzeitaufenthalte von mehreren Monaten und Jahren.

Was sind die Leistungen einer Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für alle ambulanten und stationären Akutbehandlungen sowie Kosten für den Rücktransport. Enthalten ist hierbei auch die Organisation des Rücktransports, die – je nach Schwere der Erkrankung bzw. Einschränkung – enorm sein kann.

Versicherungsnehmer sollten genau wissen, wann die Versicherung nicht leistet. Gerade bei Reisen in ein Kriegsgebiet entfällt der Versicherungsschutz. Dasselbe gilt bei bestehenden Erkrankungen, die im Ausland behandelt werden sollen.

Ausgeschlossen sind außerdem medizinische Leistungen rund um die Schwangerschaftsvorsorge und der künstlichen Befruchtung.

Gut zu wissen: Unabhängig von den angebotenen Leistungen, kann sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auch für einen Privatversicherten lohnen, insbesondere wenn es sich um vorübergehende Urlaubsreisen handelt.

Wenn Versicherungsnehmer in ihrer Police von einer Beitragsrückerstattung profitieren, wird diese gefährdet, wenn Arztrechnungen aus dem Urlaub eingereicht werden.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kostet zwischen 7 und 10 Euro pro Jahr.

Wer also bei dieser Zusatzversicherung statt in seiner privaten Krankenversicherung eine Arztrechnung einreicht, spart wertvolle Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung und profitiert von deutlich geringeren Kosten.

Die Stiftung Warentest informiert hier [4] über die Auslandskrankenversicherung und welche Versicherungsprodukte Reisende im Ausland sonst noch benötigen.

Wie sieht es mit langfristigen Auslandskrankenversicherungen aus?

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es einige wenige Anbieter, die ihren Kunden einen langfristigen Versicherungsschutz im Ausland zu vergleichsweise günstigen Preisen anbieten. Dazu zählen bspw. die Hansemerkur sowie der ADAC. Die Versicherungsdauer liegt zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren.

Preislich liegen die Tarife zwischen einer inländischen privaten Krankenversicherung und einer kurzfristigen Auslandskrankenversicherung.

Die Versicherung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Der Versicherungsnehmer darf sich während der Laufzeit – wenn überhaupt – nur wenige Wochen im Jahr in Deutschland aufhalten, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

Versicherungsnehmer sollten außerdem beachten, dass einige Anbieter nicht alle Leistungen abdecken. Bspw. werden gerade in günstigeren Tarifen, die besonders kostspieligen Behandlungen nicht übernommen.

Versicherungskunden sollten zudem beachten, dass sie für einen Versicherungsschutz in Kanada und den USA in der Regel einen Zuschlag bezahlen müssen, da die Behandlungskosten im Durchschnitt deutlich höher sind als in Deutschland und dem Rest der Welt.

In den Standard-Tarifen der kurzfristigen Reisekrankenversicherung fallen diese Gebühren in der Regel nicht an und der Schutz gilt weltweit in allen Ländern (ausgenommen Kriegsgebiete).

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die private Krankenversicherung nicht nur im Inland, sondern auch innerhalb von Europa und weltweit einen umfangreichen Schutz bietet.

Versicherungsnehmer haben im Ausland das Recht auf dieselben Leistungen wie im Inland.

Der Versicherungsschutz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist zeitlich unbegrenzt, nicht nur bei Urlaubsreisen, sondern auch beim Umzug ins Ausland.

Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten einen weltweiten Versicherungsschutz, der mindestens vier Wochen gültig ist.

Sofern sich Versicherungsnehmer dazu entscheiden, in das außereuropäische Ausland umzuziehen, müssen sie damit rechnen, dass der Versicherungsschutz endet und die private Krankenversicherung den Versicherungsvertrag kündigt.

Geltungsbereich und Dauer der Privaten Krankenversicherung für Urlaub

Planen Sie eine Auslandsreise, ist es von großer Bedeutung, sich über den Geltungsbereich PKV im Klaren zu sein. Speziell für Ihren Private Krankenversicherung Urlaub sollten Sie die Tarifdetails genau kennen. Im EU-Raum genießen Sie meist eine längere Versicherungsdauer, während Sie sich bei Reisen außerhalb der EU mit kürzeren Fristen auseinandersetzen müssen.

Innerhalb der EU ist Ihr Versicherungsschutz in der Regel unbegrenzt. Dies gibt Ihnen die Freiheit, ohne zusätzliche Sorgen zu reisen. Für Aufenthalte im Nicht-EU-Ausland sollten Sie allerdings Ihr Bewusstsein schärfen und die Versicherungsdauer prüfen. Hier kann der Schutz oft auf vier Wochen oder den im Tarif definierten Zeitraum begrenzt sein.

Ein bedeutender Aspekt Ihrer Versicherungsleistung ist der medizinisch notwendige Rücktransport. Dieser ist insbesondere für das Nicht-EU-Ausland relevant, wo der private Versicherungsschutz zeitlich begrenzt sein kann. Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihre Versicherung diesen wichtigen Punkt abdeckt – für ein sorgloses Reiseerlebnis.

ReisezielVersicherungsdauerNotwendiger Rücktransport
EU-AuslandZeitlich unbegrenztNicht immer notwendig, oft abgedeckt
Nicht-EU-AuslandBegrenzt auf 4 Wochen (standardmäßig)Essentiell zu prüfen und zu bestätigen

Vergessen Sie nicht, vor Ihrer Abreise den Geltungsbereich Ihrer Privaten Krankenversicherung zu überprüfen. Eine gründliche Prüfung und ggf. Anpassung Ihrer PKV vor einer Urlaubsreise ins EU- oder Nicht-EU-Ausland kann verhindern, dass Sie im Notfall ohne ausreichenden Versicherungsschutz dastehen.

Private Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte

Wenn Sie einen langfristigen Auslandsaufenthalt planen oder gar einen permanenten Umzug ins Ausland in Erwägung ziehen, sollten Sie sich eingehend mit den Versicherungsoptionen Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) auseinandersetzen. Die richtige Absicherung während eines Langzeitaufenthalts kann Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit geben, sondern auch eine Sorge weniger bedeuten, wenn es um Ihre Gesundheitsversorgung geht. Insbesondere die Anwartschaftsversicherung spielt hierbei eine bedeutende Rolle.

Anwartschaftsversicherung und ihre Vorteile für Langzeitaufenthalte

Die Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen den Vorteil, bei Rückkehr aus dem Ausland wieder in Ihre bestehende PKV aufgenommen zu werden – und das zu den gleichen Konditionen, zu denen Sie Ihre Versicherung vor Ihrem Aufenthalt abgeschlossen haben. Das bedeutet, dass keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist und gleichzeitig kein Risiko besteht, aufgrund neuer Gesundheitsrisiken oder altersbedingt höhere Prämien zahlen zu müssen. Somit bietet Ihnen die Anwartschaftsversicherung eine zuverlässige Option, besonders bei längeren Aufenthalten oder bei einer ungeplanten Verlängerung Ihres Auslandsaufenthalts – ein entscheidender Vorteil für den Langzeitaufenthalt.

Versicherungsoptionen bei einem permanenten Umzug ins Ausland

Ein dauerhafter Umzug in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kann oft das Ende Ihres aktuellen Krankenversicherungsverhältnisses bedeuten. Experten empfehlen, sich frühzeitig an Ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden, um die PKV Versicherungsoptionen für einen möglichen permanenten Umzug ins Ausland zu klären. In einigen Fällen könnten zusätzliche Gebühren für die Umrechnung in Fremdwährung, Überweisungen und Übersetzungen anfallen. Das Wissen um die Versicherungspflicht im Ausland sowie eine frühzeitige Anfrage hinsichtlich der Fortsetzung Ihrer Versicherung kann Ihnen helfen, vergleichbaren Schutz zu erhalten und die Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung auch nach einem Umzug weitgehend zu genießen.

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FAQ

Was muss ich hinsichtlich der Gültigkeit meiner privaten Krankenversicherung im EU-Ausland beachten?

Innerhalb der EU besteht Ihr Versicherungsschutz oftmals unbegrenzt. Allerdings sollten Sie sich vor Reiseantritt oder einem Umzug ins EU-Ausland direkt bei Ihrem Versicherer informieren, um sicherzustellen, dass keine besonderen Regelungen oder Einschränkungen für Ihren Tarif gelten.

Wie lange ist meine private Krankenversicherung im Nicht-EU-Ausland gültig?

Außerhalb der EU ist Ihr Versicherungsschutz in der Regel auf vier Wochen beschränkt, einige Anbieter erweitern diesen Rahmen bis zu drei Monaten oder mehr. Es ist ratsam, dies vor Abreise mit Ihrem Versicherer abzuklären, um gegebenenfalls den Schutz anpassen zu lassen.

Welche Leistungen umfasst meine private Krankenversicherung normalerweise im Ausland?

Die Methodik der Leistungserstattung im Ausland ist ähnlich wie in Deutschland. Bei der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie begleichen und zur Erstattung einreichen. Dies beinhaltet in der Regel auch den medizinisch notwendigen Rücktransport, insbesondere im Rahmen von EU-Reisen.

Wie funktioniert die private Krankenversicherung bei einem langfristigen Aufenthalt in einem EU-Land?

Bei einem Aufenthalt oder Umzug in ein EU-Land können Sie Ihre Krankenversicherung oftmals fortsetzen, ohne Änderungen an Ihrem Vertrag vornehmen zu müssen, und die Leistungen werden äquivalent zu den in Deutschland angebotenen Leistungen erstattet. Es kann jedoch eine Vorlage eines „Certificate of Entitlement“ erforderlich sein, um die gesetzliche Versicherungspflicht zu umgehen.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung und was sind die Vorteile bei einem Langzeitaufenthalt im Ausland?

Eine Anwartschaftsversicherung erlaubt es, Ihren bestehenden Versicherungsvertrag ruhend zu stellen. Bei Rückkehr nach Deutschland können Sie den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu vorherigen Konditionen wieder aktivieren, was sich hinsichtlich der Prämien und des Leistungsumfangs als besonders vorteilhaft erweisen kann.

Was sollte ich beachten, wenn ich dauerhaft außerhalb des EWR umziehe?

Wenn Sie dauerhaft in ein Land außerhalb des EWR umziehen, endet oftmals Ihre private Krankenversicherung in Deutschland. Eine Fortsetzung des Versicherungsschutzes sollte klargestellt werden, wobei möglicherweise Zusatzkosten für Fremdwährungsumrechnung und Überweisungen entstehen können. In diesem Fall ist eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen, um die gewohnte Absicherung bei einer möglichen Rückkehr zu gewährleisten.

Wie sollte ich mich vor Urlaubsreisen ins EU- und Nicht-EU-Ausland versicherungstechnisch vorbereiten?

Sie sollten vor Urlaubsreisen Ihren Versicherungstarif genau überprüfen und sich über den Umfang des Schutzes im jeweiligen Zielgebiet informieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Leistungen wie dem medizinisch notwendigen Rücktransport gelegt werden, insbesondere wenn es um Reisen außerhalb der EU geht.

Alles rund um die Private Krankenversicherung

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