Private Krankenversicherung im Ausland
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet für Versicherungsnehmer viele Vorteile und Zusatzleistungen. Kein Wunder also, wenn Versicherungsnehmer diese Leistungen auch bei Reisen mit ins Ausland nehmen möchten.
In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Punkte rund um die private Krankenversicherung im Ausland ein. Wir werden uns ansehen, welche Unterschiede es zwischen Urlaub, Umzug innerhalb der EU und dem weltweiten Ausland gibt.
Abschließend schauen wir uns die Auslandsreisekrankenversicherung mit ihren einzelnen Bestandteilen, wie den Krankenversicherungsschutz und den Rücktransport aus dem Ausland sowie die Vor- und Nachteile für Versicherungskunden aus Deutschland an.
Inhalt dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- Versicherungsnehmer profitieren in der privaten Krankenversicherung (PKV) von einem Versicherungsschutz im EU-Ausland sowie im Nicht-EU-Ausland
- Während der Versicherungsschutz im Nicht-EU-Ausland zeitlich beschränkt ist, gilt innerhalb der EU ein deutlich längerer Versicherungsschutz
- Gesetzlich Versicherte haben im Gegensatz zu Privatversicherten im Zielland lediglich den Anspruch auf den dort zur Verfügung gestellten Heilmittelkatalog
- Mit der Auslandsreisekrankenversicherung können Versicherungsnehmer die Lücken in ihrem Versicherungsschutz schließen. Das gilt sowohl für eine Urlaubsreise als auch für Langzeitaufenthalte im Ausland.
Gilt die private Krankenversicherung (PKV) auch im Ausland?
Grundsätzlich sind Privatversicherte bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt abgesichert, besonders innerhalb eines EU-Lands sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und Großbritannien. Zur Versicherungsdauer sowie zum Schutz über diese Länder hinaus sollten Versicherungsnehmer ihre Krankenversicherung kontaktieren.
Der Auslandsschutz ist ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, die private von der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden.
Während der Schutz der GKV außerhalb von Deutschland stark eingeschränkt ist, profitieren Versicherungsnehmer mit einer privaten Krankenversicherung von einem Schutz in Deutschland, der EU und im außereuropäischen Ausland.
Vergleich GKV und PKV im Ausland
Im Ausland profitieren Privatversicherte von deutlich mehr Vorteilen als gesetzlich Versicherte. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die einzelnen Leistungsbestandteile im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherungsdauer
Privatversicherte sind in EU-Ländern zeitlich unbegrenzt abgesichert. Anders sieht es für gesetzlich Versicherte aus. Hier gilt der Versicherungsschutz nur bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. [1]
Außerhalb der Europäischen Union können sich die meisten Privatversicherten auf einen Schutz von vier Wochen verlassen. Für Kassenmitglieder ist kein Schutz außerhalb der EU vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen (mehr dazu unten).
Umfang der Versicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Versicherungsnehmer dieselben Leistungen wie im Urlaubsland.
Das bedeutet, Kassenpatienten haben bei einer Reise nach Spanien nur Anspruch auf die Leistungen, die durch die gesetzliche Versicherung in Spanien übernommen werden.
Für Privatversicherte gilt das, was vertraglich vereinbart wurde: Auch im Ausland werden dieselben Leistungen übernommen, die Versicherungsnehmer in ihrem Versicherungsvertrag vereinbart haben.
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Was leistet die private Krankenversicherung beim Auslandsaufenthalt?
Mittlerweile enthält so ziemlich jeder PKV-Versicherungsvertrag einen Versicherungsschutz für Reisen innerhalb Europa. Über das Bestehen eines Versicherungsschutzes im übrigen Ausland sollten sich Kunden bei ihrem Anbieter vorab informieren. Der Umfang der Leistungen unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.
Der Ablauf von Behandlung und Kostenerstattung lässt sich im Wesentlichen vergleichen mit dem Prozess in Deutschland:
Schritt 1: Der Patient begibt sich in Behandlung
Schritt 2: Der behandelnde Arzt bzw. das Krankenhaus stellt eine Rechnung aus
Schritt 3: Der Patient begleicht die Rechnung direkt beim Rechnungsaussteller
Schritt 4: Der Patient kann die Rechnung bei seinem Privatversicherer einreichen
Gerade bei komplexeren Behandlungen kommt es häufig vor, dass Privatversicherte einen hohen Betrag vorauszahlen müssen. Die Bearbeitung der Erstattung verläuft jedoch meist sehr zügig, sodass nur in Extremfällen mit Zahlungsschwierigkeiten zu rechnen sein dürfte.
Außerdem sollten Privatversicherte bei einer Reise ins Ausland auch den folgenden Aspekt beachten: Wenn die medizinische Behandlung den eigentlichen Zweck der Reise darstellt, werden die Versicherungen die Kosten in der Regel nicht übernehmen.
Wenn der Versicherungsnehmer im Ausland also etwa eine Schönheitsoperation vornehmen möchte, werden die Kosten durch den Versicherer nicht übernommen. Dasselbe gilt für die Behandlung chronischer Krankheiten.
Wie sieht es mit dem Krankenrücktransport aus?
Ob ein Krankenrücktransport in der eigenen Versicherung vorhanden ist oder nicht, sollten Versicherungsnehmer in ihren Vertragsunterlagen überprüfen. In vielen Versicherungen ist der Schutz nicht enthalten, sodass Versicherungsnehmer im schlimmsten Fall auf den Transportkosten sitzen bleiben.
Versicherungsnehmer sollten die Formulierungen im Versicherungsvertrag genau überprüfen: Ist die Rede von einem medizinisch notwendigen Rücktransport, kann es sein, dass der Versicherungskunde auch im Ausland behandelt wird, sofern die nötigen Geräte vorhanden sind.
Bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport werden die Kosten auch dann übernommen, wenn der Patient theoretisch im Ausland hätte behandelt werden können.
Kann man auch mit einer deutschen PKV im Ausland leben?
Versicherungsnehmer können auch im Europäischen Wirtschaftsraum mit einer deutschen privaten Krankenversicherung leben und arbeiten. Anders sieht es im Nicht-EU-Ausland aus. Bei langfristigen Aufenthalten endet meist der Versicherungsschutz nach vier Wochen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband informiert in diesem Beitrag [2] über Langzeitaufenthalte von Privatversicherten im Ausland.
Wie sieht der PKV Schutz im Urlaub aus?
Der Versicherungsschutz gilt im Urlaub während des vertraglich festgelegten Zeitraums. Im EU-Ausland dürfte also eine Reise über mehrere Wochen und Monate unproblematisch sein.
Etwas anders sieht es bei langen Urlaubsreisen außerhalb der EU aus. Wie bereits erwähnt, sollten Versicherungsnehmer bei ihrem Versicherer die entsprechenden Fristen erfragen.
Wie schützt die PKV bei einem Umzug innerhalb der EU?
Bei einem Umzug innerhalb der EU können Versicherungsnehmer auf den gewohnten Versicherungsschutz ihrer Privatversicherung zurückgreifen. Das heißt, der Versicherer übernimmt die Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel, Transporte, Heilmittel und Klinikaufenthalte.
Die Abrechnung funktioniert genauso wie in Deutschland: Der Versicherungsnehmer bezahlt die Rechnung direkt und reicht die Rechnung bei seinem Versicherer ein.
Sofern die Abrechnung in einer Fremdwährung erfolgt, rechnet der Versicherer den Betrag zum tagesaktuellen Wechselkurs um und erstattet die Summe auf das Konto des Versicherungsnehmers.
Bei einem dauerhaften Umzug ins EU- bzw. EWR-Ausland müssen sich Versicherungsnehmer über eine bestehende Versicherungspflicht an ihrem neuen Wohnort informieren.
Sofern am neuen Wohnort eine Versicherungspflicht besteht, muss der Versicherungskunde einen Nachweis über das Bestehen einer Versicherung erbringen. Dieses sogenannte „Certificate of Entitlement“ können Versicherungskunden bei ihrem Anbieter beantragen.
Wie schützt die PKV bei einem Umzug außerhalb der EU?
Bei einem Umzug außerhalb der EU bzw. EWR erlischt in der Regel der Versicherungsschutz. Der Versicherer kann seinen Kunden anbieten, den Vertrag im Ausland fortzuführen. In der Regel müssen Versicherungsnehmer mit Preiserhöhungen rechnen, insbesondere in den USA und Kanada.
Grundsätzlich ist ein Privatversicherer gesetzlich nicht dazu verpflichtet, seinen Kunden eine Versicherung im außereuropäischen Ausland anzubieten.
Da es oftmals günstige Alternativen zum privaten Schutz gibt, wie bspw. eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, sollten Versicherungsnehmer die Modelle vergleichen.
Muss ich bei meiner Rückkehr einen neuen Versicherungsschutz beantragen?
Wer als Privatversicherter lange Zeit im außereuropäischen Ausland lebt, hat die Möglichkeit, mit einer Anwartschaftsversicherung seinen Versicherungsstatus in Deutschland „einzufrieren“ und sich bei seiner Rückkehr direkt wieder versichern zu lassen.
Im Vergleich zum Abschluss einer neuen Versicherung bietet eine Anwartschaftsversicherung die folgenden Vorteile:
Der Versicherungsnehmer verliert nicht die angesparten Anwartschaften für das Rentenalter und profitiert außerdem davon, dass der Versicherungsschutz bei Rückankunft direkt wieder greift und keine zusätzlichen Gesundheitsfragen notwendig sind.
In diesem Beitrag [3] finden Versicherungsnehmer weitere Informationen über die sogenannte Anwartschaftsversicherung.
Wie sinnvoll ist eine Auslandskrankenversicherung?
Für privat Versicherte ist eine Auslandskrankenversicherung oftmals überflüssig, selbst bei kurzfristigen Reisen außerhalb der EU. Bei langfristigen Aufenthalten oder wenn der Versicherte gesetzlich versichert ist, lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung.
Beim Abschluss der Auslandskrankenversicherung sollten Versicherungskunden darauf achten, dass alle medizinisch notwendige Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. Dazu zählen Rücktransporte ins Heimatland sowie notwendige stationäre Aufenthalte.
Es gibt einzelne Leistungen, die in der Auslandsreisekrankenversicherung ausgeschlossen sind, mehr dazu unten. Diese Ausschlüsse gelten sowohl für kurze Reisen als auch für Langzeitaufenthalte von mehreren Monaten und Jahren.
Was sind die Leistungen einer Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für alle ambulanten und stationären Akutbehandlungen sowie Kosten für den Rücktransport. Enthalten ist hierbei auch die Organisation des Rücktransports, die – je nach Schwere der Erkrankung bzw. Einschränkung – enorm sein kann.
Versicherungsnehmer sollten genau wissen, wann die Versicherung nicht leistet. Gerade bei Reisen in ein Kriegsgebiet entfällt der Versicherungsschutz. Dasselbe gilt bei bestehenden Erkrankungen, die im Ausland behandelt werden sollen.
Ausgeschlossen sind außerdem medizinische Leistungen rund um die Schwangerschaftsvorsorge und der künstlichen Befruchtung.
Gut zu wissen: Unabhängig von den angebotenen Leistungen, kann sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auch für einen Privatversicherten lohnen, insbesondere wenn es sich um vorübergehende Urlaubsreisen handelt.
Wenn Versicherungsnehmer in ihrer Police von einer Beitragsrückerstattung profitieren, wird diese gefährdet, wenn Arztrechnungen aus dem Urlaub eingereicht werden.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung kostet zwischen 7 und 10 Euro pro Jahr.
Wer also bei dieser Zusatzversicherung statt in seiner privaten Krankenversicherung eine Arztrechnung einreicht, spart wertvolle Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung und profitiert von deutlich geringeren Kosten.
Die Stiftung Warentest informiert hier [4] über die Auslandskrankenversicherung und welche Versicherungsprodukte Reisende im Ausland sonst noch benötigen.
Wie sieht es mit langfristigen Auslandskrankenversicherungen aus?
Auf dem Versicherungsmarkt gibt es einige wenige Anbieter, die ihren Kunden einen langfristigen Versicherungsschutz im Ausland zu vergleichsweise günstigen Preisen anbieten. Dazu zählen bspw. die Hansemerkur sowie der ADAC. Die Versicherungsdauer liegt zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren.
Preislich liegen die Tarife zwischen einer inländischen privaten Krankenversicherung und einer kurzfristigen Auslandskrankenversicherung.
Die Versicherung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Der Versicherungsnehmer darf sich während der Laufzeit – wenn überhaupt – nur wenige Wochen im Jahr in Deutschland aufhalten, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.
Versicherungsnehmer sollten außerdem beachten, dass einige Anbieter nicht alle Leistungen abdecken. Bspw. werden gerade in günstigeren Tarifen, die besonders kostspieligen Behandlungen nicht übernommen.
Versicherungskunden sollten zudem beachten, dass sie für einen Versicherungsschutz in Kanada und den USA in der Regel einen Zuschlag bezahlen müssen, da die Behandlungskosten im Durchschnitt deutlich höher sind als in Deutschland und dem Rest der Welt.
In den Standard-Tarifen der kurzfristigen Reisekrankenversicherung fallen diese Gebühren in der Regel nicht an und der Schutz gilt weltweit in allen Ländern (ausgenommen Kriegsgebiete).
Fazit
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die private Krankenversicherung nicht nur im Inland, sondern auch innerhalb von Europa und weltweit einen umfangreichen Schutz bietet.
Versicherungsnehmer haben im Ausland das Recht auf dieselben Leistungen wie im Inland.
Der Versicherungsschutz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist zeitlich unbegrenzt, nicht nur bei Urlaubsreisen, sondern auch beim Umzug ins Ausland.
Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten einen weltweiten Versicherungsschutz, der mindestens vier Wochen gültig ist.
Sofern sich Versicherungsnehmer dazu entscheiden, in das außereuropäische Ausland umzuziehen, müssen sie damit rechnen, dass der Versicherungsschutz endet und die private Krankenversicherung den Versicherungsvertrag kündigt.
Quellen
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html
Information vom Bundesgesundheitsministerium über den Schutz von gesetzlich Versicherten im EU-Ausland.
[2] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-was-gilt-bei-langzeitaufenthalten-im-ausland-63338
Informationen der Verbraucherzentrale Bundesverband über Langzeitaufenthalte im Ausland.
[3] https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/anwartschaftsversicherung-pkv_idesk_PI42323_HI3530044.html
Beitrag von haufe.de zur Anwartschaftsversicherung für Privatversicherte im Ausland.
[4] https://www.test.de/FAQ-Reiseversicherungen-5991732-0/
Beitrag der Stiftung Warentest über die Reisekrankenversicherung und welcher Versicherungsschutz im Urlaub noch benötigt wird.
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