Freiwillig krankenversichern – ist das sinnvoll?
In Deutschland muss seit 2009 jeder Bürger als Mitglied einer Krankenkasse gesetzlich versichert oder über eine private Krankenversicherung versichert sein. Bestimmte Personengruppen, wie bspw. Selbstständige, Rentner oder Studenten können sich freiwillig gesetzlich versichern lassen.
Mehr allgemeine Informationen zum Thema Versicherungspflicht gibt es hier [1].
Die gesetzliche Krankenversicherung erscheint vor allem dann attraktiv, wenn die Konditionen in der privaten Absicherung erheblich schlechter sind als die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.
In diesem Artikel werden wir uns den Kreis von Personen, die sich freiwillig gesetzlich versichern lassen können, genauer ansehen. Wir werden die Besonderheiten für diese einzelnen Personengruppen unter die Lupe nehmen und zum Abschluss die Vorteile und besonders die Probleme einer freiwilligen gesetzlichen Absicherung näher beleuchten.
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Das Wichtigste in Kürze
- Sofern keine Versicherungspflicht besteht, können sich Versicherungsnehmer freiwillig über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) krankenversichern.
- Bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen Versicherungsnehmer 14,6 % von ihrem Einkommen als Beitrag für die Krankenversicherung. Hier ist der Zusatzbeitrag für die Pflegeversicherung noch nicht enthalten.
- Bei Rentnern und Studenten werden die Beiträge nicht nur aus dem Einkommen berechnet
- Die freiwillige gesetzliche Versicherung ist für Personen sinnvoll, die dafür langfristig weniger bezahlen als für einen vergleichbaren privaten Versicherungsschutz
- Insbesondere für Selbstständige, die den gesamten Beitrag aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist der freiwillige gesetzliche Versicherungsschutz oft teurer als ein privater Tarif
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Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern lassen?
Hierzulande können sich Selbstständige, Rentner und (ältere) Studenten freiwillig über eine Krankenkasse versichern lassen. Eine freiwillige Absicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse kommt meistens dann infrage, wenn eine bestehende Versicherungspflicht ausgelaufen ist und/oder die PKV ungünstige Konditionen bietet.
Zu den Personengruppen, die sich freiwillig gesetzlich versichern können, zählen
- Selbstständige und Freiberufler
- Studenten ab dem 30. Lebensjahr
- Beamte
- Ärzte
- Angestellte mit einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze
- Schwerbehinderte
- Kinder, bei denen das Einkommen der Eltern über der Versicherungspflichtgrenze liegt (66.600 Euro im Jahr)
- Für Arbeitnehmer, die zuvor im Ausland tätig waren
- Für Personen, die bisher über die Familienversicherung abgesichert waren
Wie hoch sind die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung?
Die Kosten für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung errechnen sich nach einem pauschalen Mindestbetrag, Höchstbetrag oder nach der Einkommenshöhe. Versicherungskunden zahlen pauschal 14,6 Prozent von ihrem Einkommen sowie einen Beitrag zur Pflegeversicherung und den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Die Prozentuale gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die für 2023 bei 59.850 Euro liegt. Für freiwillig Versicherte ergeben sich damit Kosten von bis zu 808 Euro pro Monat. Im Angestelltenverhältnis beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Kosten. In diesen Kosten ist der Zusatzbeitrag sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung bereits enthalten.
Durch Krankengeld sowie der studentischen Versicherung ergeben sich somit für die einzelnen Personengruppen erhebliche Unterschiede in der freiwilligen Absicherung.
Während Studenten zwischen 76 und 160 Euro im Monat bezahlen, müssen Angestellte mindestens 353 Euro für einen Versicherungsschutz bezahlen. Die höchsten Beiträge zahlen Selbstständige mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Kein Wunder also, dass sich viele Selbstständige gegen eine gesetzliche und für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Ein typisches Abrechnungsschema zur Absicherung findet sich unter diesem Link [2]
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Was sind die Voraussetzungen für eine freiwillige Krankenversicherung?
Die Voraussetzungen für einen Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) [3] festgehalten. Demnach sind Antragsteller versicherungsberechtigt, die aus einer Versicherungspflicht ausgeschieden sind und gleichzeitig die gesetzlich festgelegte Vorversicherungszeit eingehalten haben.
Konkret bedeutet es, dass Antragsteller eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen:
- Berechtigte Antragsteller müssen in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein
- Die versicherte Person muss vor Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate durchgängig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein
Wie sehen die ersten Schritte aus?
Sofern Sie bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Familienversicherung abgesichert oder pflichtversichert waren, können Sie die Absicherung einfach weiterlaufen lassen. Sie werden automatisch freiwillig versichert.
Falls Sie selbstständig sind, müssen Sie zunächst mal einen Antrag bei der Krankenkasse Ihrer Wahl einreichen. Anschließend erfolgt die Schätzung Ihrer Einkommenshöhe. Den Steuerbescheid müssen Sie jährlich bei der Krankenkasse einreichen, damit Beitragsdifferenzen oder Überschüsse am Ende gezahlt oder zurückerstattet werden können.
Bei der Höhe der Beiträge kommt es nicht nur auf das Einkommen, sondern auch auf die Frage an, ob der Versicherungsnehmer Krankentagegeld mitversichern lassen möchte. In diesem Fall werden die Beiträge etwas höher sein.
Was bedeutet fiktives Mindesteinkommen?
So wie es eine Höchstgrenze bei den Versicherungsbeiträgen gibt, gibt es auch eine Untergrenze. Dieses sogenannte fiktive Einkommen ist das für die Beitragsberechnung herangezogene Mindesteinkommen, das zugrunde gelegt wird für diejenigen, die genau diesen Betrag oder weniger verdienen.
Im Jahr 2023 liegt das fiktive Mindesteinkommen in der GKV bei 1.1131,67 Euro im Monat, was zu einem Beitrag für die Kasse in Höhe von 160,11 Euro führt.
Kassenmitglieder, die mehr verdienen, zahlen bis zur Beitragsbemessungsgrenze 14,6 Prozent von ihrem Einkommen.
Weitere Informationen zum fiktiven Mindesteinkommen sowie relevante Rechengrößen finden sich hier. [4]
Wie sind die Fristen der Krankenkasse in der freiwilligen Krankenversicherung?
Um in die freiwillige Absicherung zu wechseln, sind Fristen einzuhalten. Erwerbstätige, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, müssen ihre Krankenkasse innerhalb von drei Monaten informieren. Die Frist beginnt ab Ende der Versicherungspflicht zu laufen.
Falls ein Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze liegt, bspw. durch eine Gehaltserhöhung, wechselt er automatisch in die freiwillige Krankenversicherung. Die Möglichkeit jederzeit auch in die PKV zu wechseln ist hiervon nicht betroffen.
Die Kündigungsfrist für die freiwillige Krankenversicherung beträgt zwei Monate. Eine freiwillige Krankenversicherung endet spätestens dann, wenn der Versicherungsnehmer unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder Arbeitslosigkeit eintritt.
Wann beginnt und endet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?
Die freiwillige Absicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen beginnt mit Ablauf der Pflichtversicherung oder mit dem Austritt aus der Familienversicherung. Die freiwillige Absicherung endet mit der schriftlichen Kündigung oder mit dem Tod des Versicherten.
Beim Beginn und dem Ende der Absicherung sollten Versicherungsnehmer einige wichtige Punkte beachten:
- Es gilt in Deutschland Versicherungspflicht, das heißt beim Wechsel von der Familienversicherung in die freiwillige Absicherung dürfen keine Lücken entstehen
- Dasselbe gilt beim Ende der freiwilligen Krankenversicherung. Hier muss der Versicherungsnehmer einen Nachweis über das Bestehen einer neuen Versicherung vorlegen. Dies kann der Nachweis über eine neue gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung sein
Welche Besonderheiten gibt es für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern zahlen Selbstständige die volle Beitragshöhe für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie haben hierbei die Wahl zwischen zwei Beitragssätzen: Für 14,6 % des Einkommens erhalten Versicherungskunden ein Krankentagegeld, bei 14,0 % vom Einkommen entfällt das Krankentagegeld.
Gutverdiener mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen dürften daher regelmäßig über der Bemessungsgrenze liegen und damit rund 800 Euro pro Monat für ihre gesetzliche Krankenversicherung bezahlen.
Bei Aufnahme in die Krankenkasse wird zunächst das Einkommen des Versicherten geschätzt. Am Ende eines jeden Jahres prüft die Kasse anhand des Steuerbescheids die genaue Höhe des Einkommens. Liegt der Versicherungskunde mit seinem Einkommen über den bisher gezahlten Beiträgen, muss er die Differenz bezahlen. Bei zu viel gezahlten Beiträgen erfolgt eine Rückerstattung.
Selbstständige sollten genau abwägen, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sein möchten. Für die meisten Versicherten dürfte die private Krankenversicherung deutlich günstiger sein.
Was gilt für Rentner und Studenten in der freiwilligen Krankenversicherung?
Die Versicherungsbeiträge für Rentner und Studenten orientieren sich in der Praxis überwiegend an der Mindestbemessungsgrundlage von derzeit 1.131,67 Euro. Unterschiede ergeben sich, wenn Kassenmitglieder in ihrem Verdienst über dieser Einkommensgrenze liegen. In diesem Fall steigen die Beiträge proportional zum Einkommen.
Rentner haben die Möglichkeit, der Krankenversicherung der Rentner beizutreten. Dazu müssen Versicherte mindestens 90 % ihres Erwerbslebens eine Mitgliedschaft, in der gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können.
Hierbei sollten Rentner einige Sonderregelungen beachten:
- Für jedes Kind werden drei Jahre Versicherungszeit angerechnet
- Rentner müssen grundsätzlich auf alle Einnahmen ihre Beiträge entrichten. Freiwillig Versicherte bezahlen nur Beiträge auf ihre Rentenzahlung
Was sind die Vorteile in der freiwilligen Krankenversicherung?
Zu den Vorteilen der freiwilligen Krankenversicherung zählen die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern, keine Gesundheitsprüfung sowie – sofern gewünscht oder notwendig – der mögliche Wechsel in die private Absicherung.
An den Ausführungen oben wird deutlich, dass sich für Versicherungsnehmer, die freiwillig versichert sind, die Vorteile maßgeblich vom Einkommen abhängig sind. Im Gegensatz zu privat abgesicherten Kunden wird das Einkommen häufig als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Die größten Vorteile ergeben sich vor allem für ältere Versicherungsnehmer und für junge Versicherungsnehmer mit einem geringen Einkommen. Je jünger der Versicherungsnehmer und je höher das Einkommen, desto größer wirken die Minuspunkte und desto offensichtlicher erscheinen die Probleme einer GKV und die Vorteile einer PKV, insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer sich nicht fest angestellt ist.
Freiwillig gesetzlich versichert Nachteile – was sind die Nachteile in der freiwilligen Krankenversicherung?
Für selbstständig Tätige oder Angestellte mit hohem Einkommen sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung oft höher als in der privaten Krankenversicherung. Ebenso übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung nur die Basisleistungen.
Bei der Beitragsberechnung sollten Versicherungsnehmer zudem beachten, dass für die Berechnung der Beiträge auch Einnahmen aus Vermietung sowie Kapitalanlagen herangezogen werden.
Wie bereits erwähnt, spielt das Einkommen bei der freiwilligen Krankenversicherung eine tragende Rolle. Das bedeutet auch, dass Gutverdiener bei einem gleichbleibenden Beitragssatz immer den höchstmöglichen Beitrag bezahlen. Wenn sich der Arbeitgeber oder der Dienstherr (Beamte) an den Beiträgen beteiligen, fallen die Kosten nicht so stark ins Gewicht.
Wenn Freiberufler oder Selbstständige jedoch die gesamten Beiträge selbst bezahlen müssen, ist das dauerhaft für viele Versicherungsnehmer nicht die passende Lösung, insbesondere für jüngere Versicherte, die privat versichert deutlich mehr Kosten sparen.
Tipps rund um die freiwillige Absicherung
Vertragskonditionen überprüfen
Für viele Menschen sind Versicherungen und Finanzen eine lästige Notwendigkeit. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung macht den Wechsel von der Pflichtversicherung in die freiwillige Absicherung besonders einfach.
Trotzdem sollten sich gerade jüngere Kassenpatienten nicht ohne eine genaue Überprüfung der Vertragskonditionen und der Leistungen auf eine freiwillige Fortführung der gesetzlichen Krankenversicherung einlassen.
Aus diesem Grund sollten sich Versicherungsnehmer bei einem Wechsel von der Pflichtversicherung in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung die Vertragskonditionen genau ansehen.
Welche Art von Leistungen werden übernommen? Wie viel Euro im Monat muss ich für die Absicherung ausgeben und wie wirkt sich das auf meine finanzielle Leistungsfähigkeit aus? Zahle ich vielleicht etwas mehr in der privaten Krankenversicherung, bekomme dafür aber überproportional mehr Leistungen?
Tarife vergleichen
Im Zusammenhang mit dem Prüfen der Vertragskonditionen sollten Versicherungsnehmer auch andere Tarife und Verträge unter die Lupe nehmen.
Gesetzlich krankenversichert bedeutet oftmals weniger Leistung. Weniger bekannt ist jedoch, dass die gesetzliche Krankenversicherung in vielen Fällen teurer sein kann als die private Absicherung, obwohl der Versicherungskunde weniger Leistung erhält.
Gerade für jüngere Leute lohnt sich daher ein Vergleich zwischen den einzelnen Tarifen. Wer bspw. als Student von der Familienversicherung in die Krankenversicherung wechselt, kann bei einem günstigen Tarif in der privaten Krankenversicherung deutlich sparen.
Ähnlich sieht es für Jungunternehmer aus, die ihre Beiträge oft vollständig selbst bezahlen müssen. Rund 150 Euro im Monat in der PKV sehen deutlich attraktiver aus als 800 Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eigenen Bedarf überprüfen
Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert sein möchte, sollte zunächst mal seinen persönlichen Bedarf überprüfen. Dabei sollten Antragsteller die einzelnen Vorteile beider Versicherungsarten unter die Lupe nehmen.
Selbstständige sollten sich z.B. die Frage stellen: Ist die vermeintlich günstige private Krankenversicherung nicht sehr viel teurer, wenn ich meine Familie für höhere Kosten zusätzlich versichern lassen möchte?
Gleichzeitig sollten freiwillig Versicherte, die im Angestelltenverhältnis zum ersten Mal über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, überlegen, wie sinnvoll es ist, in die private Krankenversicherung zu wechseln, wenn sie ohnehin innerhalb von einem Jahr wieder unter der Beitragsbemessungsgrenze sind.
Studenten sollten sich die Frage stellen, wie sinnvoll es ist, sich für rund 160 Euro freiwillig zu versichern, wenn sie sich bspw. für 40 Euro weniger im Monat privat versichern lassen könnten.
Kurz gesagt: Der Versicherungsbedarf sollte immer der eigenen Lebenssituation angepasst werden. Dazu zählt nicht nur das Hier und Jetzt, sondern wie sich das Privat- und Berufsleben in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Der Gesetzgeber erschwert Versicherungsnehmern den Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die gesetzliche Krankenversicherung ist nach dem Solidaritätsprinzip aufgebaut. Das bedeutet, jüngere Mitglieder zahlen in der Regel deutlich mehr, als sie verbrauchen, während ältere Mitglieder oft mehr verbrauchen, als sie einzahlen.
Wenn alle jüngeren Versicherungsnehmer bis kurz vor der Rente ihr Leben lang relativ günstig privat abgesichert sind und dann in die gesetzliche Versicherung wechseln, würde eine Unwucht und damit eine Unterfinanzierung im Versorgungssystem entstehen.
Damit Privatversicherte zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, müssen sie grundsätzlich einen konkreten Bedarf nachweisen. Das ist meistens dann der Fall, wenn selbstständig Tätige zurück in ein Angestelltenverhältnis wechseln oder Arbeitslosengeld II beantragen.
Vor dem Wechsel in die PKV sollten sich Versicherungskunden daher überlegen, welche Konsequenzen der Wechsel mit sich ziehen kann und welche Vorteile möglicherweise verloren gehen. Auch lohnt sich ein Blick auf die Alternativen, wie bspw. die betriebliche Krankenversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung.
Freiwillig gesetzlich versichert: Das Fazit
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass ein sinnvoller Wechsel in die freiwillige Versicherung von der individuellen Lebenssituation abhängig ist. Arbeitnehmer und Selbstständige, die überdurchschnittlich hoch verdienen, dürften bei einem privaten Anbieter eine bessere Versicherungslösung für ihre Lebenssituation finden.
Anders sieht es bspw. für Studenten und Rentner aus. Diese Personengruppen können von einer Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung durchaus profitieren.
Insbesondere wenn es um die Einkommensfrage geht, können Versicherungsnehmer mit einem geringen Einkommen in der freiwilligen Absicherung meist den passenderen Tarif finden.
Berücksichtigt man jedoch alle Personengruppen, dürften mehr Argumente gegen als für eine freiwillige Absicherung in einer Krankenkasse sprechen. Die private Krankenversicherung bietet oft mehr Leistungen zu besseren Konditionen.
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