Ratgeber

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der PKV

Als Privatversicherter genießen Sie die Freiheit, aus dem breiten Spektrum approbierter Ärztinnen und Ärzte in Deutschland frei zu wählen.

Diese Wahlmöglichkeit gibt Ihnen die Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung und die Sicherheit, dass Ihre Arztrechnungen auf einer soliden Grundlage kalkuliert werden – der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Dieses zentrale Dokument regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen und sorgt dafür, dass Sie als Patient transparent und nachvollziehbar nach den Tarifbedingungen Ihres Versicherungsunternehmens abgerechnet werden.

Gebührenordnung für Ärzte und Privatversicherung

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Wissenswertes auf einen Blick

  • Privatversicherte wählen ihre Ärzte selbst und erhalten Abrechnungen nach der GOÄ.
  • Die Tarifbedingungen des Versicherungsunternehmens bestimmen die Kostenerstattung.
  • Die GOÄ bedarf einer zeitgemäßen Anpassung, um den Fortschritt der Medizin widerzuspiegeln.
  • Der PKV-Verband und die Ärzteschaft arbeiten an einem Entwurf für eine neue GOÄ.
  • Transparente Abrechnungsmodalitäten dienen dem Verbraucherinteresse und der Ärzteschaft.
  • Die Überarbeitung der GOÄ fördert eine klare und gerechte Honorierung medizinischer Leistungen.

Freie Arztwahl und Abrechnung nach GOÄ für Privatpatienten

Die Möglichkeit der freien Arztwahl ist ein wesentliches Privileg für Sie als Privatpatient in Deutschland. Diese Freiheit ermöglicht es Ihnen, die medizinische Betreuung zu wählen, die Ihren persönlichen Bedürfnissen und Vorstellungen am besten entspricht. Ein entscheidender Aspekt Ihrer Patientenrechte ist die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die eine transparente und geregelte Arztrechnung sicherstellt.

Wenn Sie eine ärztliche Behandlung erhalten, wird die Abrechnung Ihrer Leistungen entsprechend der GOÄ vorgenommen. Ihr Arzt legt die Gebühren auf der Grundlage von Schwierigkeit und Behandlungsdauer fest. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass Sie als Privatpatient eine nachvollziehbare und angemessene Rechnung erhalten, die von Ihrer Krankenversicherung entsprechend den Tarifbedingungen erstattet wird.

Seit dem Frühjahr 2023 werden auch Corona-Impfungen und Tests wie andere Schutzimpfungen behandelt, wobei die Regelungen auf unserem Service-Portal für Privatpatienten ausführlich dargestellt werden. So bleibt Ihnen die neuartige Form der GOÄ Abrechnung stets transparent und verständlich.

Wichtig für Sie als Patient: Sie haben die Möglichkeit, jede Position Ihrer Arztrechnung genau zu prüfen und zu verstehen, wofür die Kosten anfallen. Dies schafft ein hohes Maß an Transparenz und ermöglicht Ihnen im Zweifel auch, mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über die Rechnung zu sprechen oder eine Klärung von Ihrer Versicherung zu erhalten.

Im Folgenden finden Sie eine übersichtliche Tabelle, die Ihnen zeigt, wie die Abrechnung für unterschiedliche medizinische Leistungen nach GOÄ aussehen kann:

LeistungMindestsatzHöchstsatzBemerkungen
Ärztliche Beratung10,72 €20,11 €nach Zeitaufwand
Komplexe Untersuchung20,11 €75,33 €abhängig von Schwierigkeit
Ultraschalluntersuchung27,12 €81,36 €je nach Umfang
ImpfleistungenIndividuellIndividuellgemäß neuster Regelung

Beachten Sie bitte, dass die hier aufgeführten Beträge exemplarisch sind und sich je nach individueller Situation und Tarif Ihres Versicherungsvertrages ändern können. Die aktuelle und vollständige Gebührenordnung für Ärzte finden Privatpatienten in Deutschland auf den offiziellen Seiten der privaten Krankenversicherungen sowie auf den Informationsportalen für GOÄ Abrechnung.

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Unterschiede zwischen GOÄ und EBM – Was bedeutet das für Ärzte und Patienten?

Im deutschen Gesundheitssystem herrschen zwei bedeutende Abrechnungssysteme vor: die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Doch was genau unterscheidet diese beiden Systeme und wie wirken sie sich auf Ihre medizinische Versorgung aus, wenn Sie entweder gesetzlich versichert sind oder eine private Versicherung besitzen?

Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Für Ärztinnen und Ärzte, die Privatpatienten behandeln, stellt die GOÄ die Abrechnungsbasis dar. Sie definiert nicht nur die Mindest- und Höchstsätze für die erbrachten medizinischen Leistungen, sondern legt auch fest, in welchem Rahmen sich die Honorare je nach Aufwand und Komplexität der Behandlung bewegen dürfen. Dies bedeutet für Sie als Privatpatient, dass Ihr Arzt jede erbrachte Leistung individuell nach dieser Verordnung abrechnen wird, was Ihnen wiederum ermöglicht, transparente und detailgenaue Rechnungen zu erhalten.

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) für gesetzlich Versicherte

Im Gegensatz zur GOÄ kommt der EBM zum Einsatz, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Hierbei erhalten ärztliche Leistungen eine feste Punktzahl, die im Verhältnis zu anderen Leistungen steht und somit die Grundlage der Honorierung bildet. Der EBM legt genau fest, wie viele Punkte eine bestimmte ärztliche Tätigkeit wert ist und sorgt somit für eine einheitliche und geregelte Abrechnung im System der gesetzlichen Krankenversicherung.

Um die Unterschiede zwischen diesen Abrechnungssystemen besser zu veranschaulichen, schauen wir uns folgende Tabelle an:

AbrechnungssystemRelevanz für:BemessungsgrundlageSpezifische Eigenschaften
GOÄPrivatversicherteMindest- und Höchstsätze ärztlicher LeistungenIndividuelle Anpassung je nach medizinischer Leistung
EBMGesetzlich VersichertePunktesystem für ärztliche LeistungenEinheitliche Vergütung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

Als Patient, egal ob mit privater Versicherung oder als gesetzlich Versicherter, ist es wichtig, die Grundlagen dieser beiden Systeme zu verstehen, um die Abrechnungsweise und mögliche Kosten Ihrer Behandlungen nachvollziehen zu können. Informieren Sie sich daher stets gut über Ihr jeweiliges Abrechnungssystem und nutzen Sie das Wissen, um eine transparente und faire medizinische Versorgung zu gewährleisten.

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Gebührenordnung für Ärzte: Eingehende Betrachtung der Abrechnungsmodalitäten

Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die Abrechnungsmodalitäten der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) genauer zu betrachten. Diese Abrechnungsmodalitäten determinieren das Fundament der Arzthonorare und spielen eine entscheidende Rolle für Ihre Patientenabrechnung, sobald medizinische Dienstleistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.

Als Teil des rechtlichen Regelwerks, umfasst die GOÄ detailliert festgelegte Gebühren und zeigt Möglichkeiten des Ersatzes von Auslagen auf. Diese Strukturen gewährleisten, dass die Abrechnung Ihrer ärztlichen Leistungen sowohl gerecht als auch dem aktuellen medizinischen Standard entsprechend erfolgt. Hierbei ist zu beachten, dass die GOÄ keinesfalls statisch ist – vielmehr bedarf es regelmäßiger Aktualisierungen, um mit den stetigen Fortschritten der Medizin Schritt halten zu können.

Eine vieldiskutierte Thematik ist die Anpassung der GOÄ an moderne medizinische Verfahren und Behandlungsmethoden. Bisherige Novellierungsversuche, wie zuletzt 1996, konnten nicht mehr nachhaltig den Entwicklungen in der Medizin Rechnung tragen. Es ist ein gemeinsames Ziel der Bundesärztekammer (BÄK) und des PKV-Verbands, diesen Anpassungsprozess durch einen gemeinsamen Entwurf zu beschleunigen.

Dies ist von besonderer Relevanz, wenn man betrachtet, dass erst kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Rechtsprechung klare Vorgaben gemacht hat: Ein Laserzuschlag bei bestimmten Operationen ist zulässig, eine zusätzliche Extra-Gebühr hingegen nicht. Derartige Urteile fungieren als Wegweiser für die Berechnung der Arzthonorare und heben die Bedeutung einer aktuellen und rechtssicheren GOÄ hervor.

Um den Prozess der Abrechnung noch greifbarer für Sie zu machen, finden Sie hier ein Beispiel, wie eine ärztliche Patientenabrechnung aussehen könnte:

LeistungsnummerBezeichnung der LeistungMindestsatzHöchstsatzBemerkungen
1Erstberatung20,11 €40,22 €Beratung, ggf. auch telefonisch
5Blutentnahme4,66 €9,32 €inklusive Material
7Sonographie-Untersuchung27,12 €81,36 €je nach Schwierigkeitsgrad
8Chirurgischer Eingriff102,26 €306,78 €nach Aufwand und Dauer

Die Angaben in dieser Tabelle dienen lediglich als Beispiele und spiegeln nicht unbedingt die aktuell gültigen Sätze wider. Für genauere Informationen zur aktuellen GOÄ sollten Sie stets die Informationen Ihres Versicherungsproviders oder die offiziellen Quellen der ärztlichen Interessenverbände zu Rate ziehen. Klar ist, die Überarbeitung und transparente Gestaltung der Abrechnungsmodalitäten dient letztlich nicht nur der Ärzteschaft, sondern auch Ihnen als Patient, indem sie für nachvollziehbare und korrekte Arzthonorare sorgt.

Die Bedeutung der GOÄ-Abrechnung für Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung

Die GOÄ-Abrechnung spielt eine fundamentale Rolle im Gesundheitswesen für alle, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Durch diese Abrechnungsmethode erhalten Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich einen genauen Überblick über die medizinischen Leistungen zu verschaffen, die Ihr Arzt erbracht hat und wie diese zu Buche schlagen. Verstehen Sie besser, wie die Kostenrückerstattung funktioniert und nutzen Sie Ihr Recht der Rechnungsprüfung, um eine korrekte Abwicklung zu gewährleisten.

Verfahren der Kostenrückerstattung von medizinischen Leistungen

Nach einem Arztbesuch erhalten Sie eine detaillierte Auflistung der in Anspruch genommenen Leistungen, die gemäß GOÄ berechnet werden. Diese Rechnung leiten Sie an Ihr Versicherungsunternehmen weiter, welches je nach Tarif und vereinbarter Kostenübernahme die Kostenrückerstattung vornimmt. Es ist entscheidend, dass Sie die Abrechnung nachvollziehen können, da Fehler oder Unstimmigkeiten direkt Ihre Rückerstattung beeinflussen können.

Prüfung der ärztlichen Rechnungen durch Privatpatienten

Als Privatpatient haben Sie die Option, jede Position Ihrer Arztrechnung genau zu prüfen. Insbesondere bei Leistungen, die nicht direkt in der GOÄ gelistet sind, sollten Sie aufmerksam sein: Ärzte nehmen in solchen Fällen häufig eine Analogabrechnung vor. Dabei stellen Kommentierungen durch den PKV-Verband und andere Fachgesellschaften eine essenzielle Hilfe dar, um die Angemessenheit der Berechnung zu überprüfen. Nutzen Sie diese Ressourcen, um bei Ihrer Rechnungsprüfung sicherzugehen, dass alle Posten korrekt angesetzt wurden und Ihrer GOÄ-Abrechnung die nötige Transparenz zu verleihen.

Gebührenordnung für Ärzte private Krankenversicherung: Aktuelle Herausforderungen und Novellierung

In der sich stets weiterentwickelnden medizinischen Landschaft Deutschlands steht die Gebührenordnung Aktualisierung an oberster Stelle der Diskussionen unter Fachleuten. Es zeigt sich ein deutlicher Handlungsbedarf, die GOÄ Novellierung voranzutreiben, um den Anschluss an den rasanten medizinischen Fortschritt nicht zu verlieren.

Notwendigkeit der Aktualisierung der GOÄ aufgrund medizinischer Fortschritte

Die letzte umfassende Überarbeitung der GOÄ datiert aus dem Jahr 1982. Seitdem haben sich die medizinischen Behandlungsmethoden spürbar weiterentwickelt. Dieser Fortschritt verlangt nach einer zeitgemäßen Abrechnungsgrundlage, die aktuelle und innovative Leistungen abbildet und somit eine adäquate Vergütung ermöglicht. Versäumniße in der Gebührenordnung Aktualisierung führen zu Abrechnungsproblemen, welche sowohl für Versicherungsnehmer wie auch für behandelnde Ärzte zu Unstimmigkeiten führen können.

Gemeinsame Entwicklungsarbeit von BÄK und PKV-Verband für eine neue GOÄ

Im Bestreben, diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband eine gemeinsame Initiative zur Entwicklung einer neuen GOÄ gestartet. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, ein Regelwerk zu schaffen, welches den facettenreichen Neuerungen der Medizin Rechnung trägt und schnelle Eingliederungen von medizinischen Innovationen möglich macht. Solch eine GOÄ Novellierung ist nicht nur im Sinne der Ärzteschaft, sondern stellt auch für Sie als Verbraucher einen erheblichen Mehrwert dar, indem Sie von einer transparenteren Abrechnungspraxis und somit von einer erhöhten Planungssicherheit im Hinblick auf Ihre Versicherungsleistungen profitieren.

Fazit

Als engagierter Versicherungsnehmer Ihrer privaten Krankenversicherung stehen Sie im Mittelpunkt einer umfassenden medizinischen Versorgung, die sich durch Transparenz und Gerechtigkeit auszeichnet. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist hierbei von zentraler Bedeutung, da sie die Abrechnung ärztlicher Leistungen strukturiert und reguliert. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie als Privatpatient die Abrechnungen Ihrer medizinischen Behandlungen regelmäßig prüfen und stets auf dem neuesten Stand der Bestimmungen bleiben.

Die Notwendigkeit einer zeitnahen Anpassung der GOÄ an den medizinischen Fortschritt ist evident. Nur durch eine aktuelle und den modernen Anforderungen entsprechende GOÄ kann sichergestellt werden, dass sowohl Patienten als auch Ärzteschaft von einer fairen und nachvollziehbaren Abrechnungspraxis profitieren. Die Abschlussbetrachtung zeigt: Eine solche Aktualisierung würde die Abrechnungsverfahren nicht nur erleichtern, sondern ebenfalls zu einer verbesserten Qualität der Patientenversorgung führen.

In Ihrer Rolle als Versicherungsnehmer macht es Sinn, ein aktives Interesse an den Entwicklungen rund um die GOÄ zu haben. Fragen Sie bei Unklarheiten nach, und nutzen Sie Kommentierungen und Empfehlungen, die Sie dabei unterstützen, Ihre Abrechnung zu verstehen und angemessen zu prüfen. Letztendlich trägt jede Veränderung, die zu einer transparenteren und gerechteren Abrechnung führt, zu Ihrem direkten Nutzen bei und stärkt Ihr Vertrauen in das Gesundheitssystem.

FAQ

Was versteht man unter der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Rechtsverordnung in Deutschland, die die Abrechnung ärztlicher Leistungen bei privatversicherten Patienten regelt. Sie gibt die Rahmenbedingungen für Arztrechnungen vor, einschließlich der festgelegten Mindest- und Höchstsätze für die einzelnen medizinischen Leistungen.

Wie unterscheidet sich die Abrechnung nach GOÄ von der Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)?

Die Abrechnung nach GOÄ erfolgt bei privatversicherten Patienten und ermöglicht den Ärzten eine individuelle Honorargestaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Der EBM ist hingegen ein Katalog, der die Bewertung ärztlicher Leistungen für gesetzlich Versicherte vorsieht und festgelegte Punktwerte enthält.

Welche Vorteile bietet die freie Arztwahl für Privatpatienten?

Als Privatpatient in Deutschland haben Sie das Recht, Ihren Arzt frei zu wählen. Sie sind nicht auf ein bestimmtes Netzwerk oder eine bestimmte Liste von Leistungserbringern beschränkt. Dadurch können Sie Ihre medizinische Versorgung individueller auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

In welchem Umfang erstattet die private Krankenversicherung die Kosten für ärztliche Behandlungen?

Die Erstattung der Behandlungskosten durch die private Krankenversicherung richtet sich nach den Tarifbedingungen Ihres Versicherungsvertrags. In der Regel werden die Kosten bis zu einem bestimmten Satz der GOÄ übernommen, je nachdem, wie Sie versichert sind.

Wie können Privatpatienten ihre Arztrechnungen überprüfen?

Als Privatpatient sollten Sie Ihre Arztrechnungen anhand der GOÄ genau prüfen. Hierbei können Sie auf Kommentierungen und Abrechnungsempfehlungen zurückgreifen, die von verschiedenen ärztlichen Organisationen und dem PKV-Verband bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt ist.

Warum ist eine Aktualisierung der GOÄ notwendig?

Die GOÄ muss regelmäßig aktualisiert werden, um mit dem medizinischen Fortschritt Schritt zu halten und neue medizinische Leistungen und Methoden angemessen abbilden zu können. Dies stellt sicher, dass Ärzte faire Vergütungen für ihre Leistungen erhalten und Privatpatienten ihre medizinischen Innovationen nutzen können.

Was geschieht derzeit in der Entwicklung einer neuen GOÄ?

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Bundesärztekammer (BÄK) arbeiten gemeinsam an einem Entwurf für eine aktualisierte GOÄ. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, eine Gebührenordnung zu entwickeln, die den aktuellen medizinischen Leistungsstand und die Bedürfnisse von Ärzten und Patienten gleichermaßen berücksichtigt.

Wie werden Corona-Impfungen und Tests nach GOÄ abgerechnet?

Seit Frühjahr 2023 werden Corona-Impfungen und Tests nach den Regelungen für Schutzimpfungen in der GOÄ behandelt und entsprechend abgerechnet. Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungstarif.

Können Ärzte Leistungen, die nicht in der GOÄ aufgeführt sind, abrechnen?

Ja, Ärzte können Leistungen, die noch nicht in der GOÄ aufgeführt sind, über Analogabrechnungen geltend machen. Dies ermöglicht es ihnen, für neuartige oder spezielle medizinische Verfahren ein adäquates Honorar zu erhalten.

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