Der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Kranken­versicherung (2023)

Die private Krankenversicherung (PKV) ist mit ihren Zusatzleistungen eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Während sich der Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Hälfte an den Beiträgen seiner Mitarbeiter beteiligt, gelten für privat versicherte Erwerbstätige ähnliche Regelungen, auch wenn die rechtliche Ausgestaltung etwas komplizierter ist.

In diesem Artikel werden wir uns die Rechtslage aus Sicht von Arbeitgebern und Angestellten im Detail ansehen. Wir erläutern, wie der Arbeitnehmer Zuschüsse beantragen kann und wann der Angestellte kein Recht auf Bezuschussung hat.

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Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Privat versicherte Angestellte haben Anspruch auf einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung durch den Arbeitgeber
  • Unter Umständen beteiligt sich der Chef auch an den Beiträgen der Angehörigen, sofern diese auch in der PKV versichert sind
  • Der Zuschuss gilt sowohl für die private Krankenversicherung als auch für die Pflegeversicherung
  • Der Arbeitgeber zahlt maximal einen Höchstbetrag von 403,99 Euro. Sofern der Arbeitgeberzuschuss höher liegt, unterliegt die Differenz der Lohnsteuer
  • Der Zuschuss zur PKV lohnt sich nicht für Geringverdiener oder für ehemals Selbstständige mit einem geringen Einkommen im Angestelltenverhältnis

Was ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?

Laut Gesetz müssen sich Arbeitgeber an den Versicherungsbeiträgen zur Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter beteiligen. Der Umfang des Beitragszuschusses ist allerdings nicht unbegrenzt. Er beträgt im Jahr 2023 maximal 403,99 Euro pro Monat [1].

Berechnungsgrundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze, die vom Gesetzgeber regelmäßig neu festgelegt wird. Je mehr das Lohnniveau steigt – was in den letzten Jahrzehnten grundsätzlich der Fall war -, desto höher liegt die Beitragsbemessungsgrenze.

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Wie wird der Arbeitgeberzuschuss berechnet?

Der Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte an den Versicherungsbeiträgen der privaten Krankenversicherung. Sofern der Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, muss der Arbeitgeber 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags bezahlen.

Die Beteiligung gilt bis zu einer Beitragshöhe von 403,99 Euro im Monat. Sollte der Versicherte mit seinem Verdienst also über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, muss der Arbeitgeber trotzdem maximal im Umfang des Höchstbetrags bezuschussen.

Beitragsrückzahlungen oder Selbstbeteiligungen haben keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Auch lohnsteuerlich hat der Arbeitgeberzuschuss keine Auswirkungen.

Sofern sich der Arbeitgeber dazu entscheidet, freiwillig mehr zu bezahlen, sind diese Zuschüsse steuerlich als geldwerter Vorteil zu bewerten.

Beispiel:

Wer 350 Euro pro Monat für seine private Krankenversicherung bezahlt, bekommt von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags, also in diesem Fall in Höhe von 175 Euro.

Wer jedoch 850 Euro für Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, bekommt nicht etwa die Hälfte des Beitrags (425 Euro), sondern maximal den Höchstzuschuss in Höhe von 403,99 Euro.

Gibt es auch einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?

Der Arbeitgeber beteiligt sich (unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze) zur Hälfte an den Versicherungsbeiträgen für die Pflegeversicherung. Der Höchstbeitrag für Versicherte mit Kindern liegt derzeit bei 76,06 Euro.

Nähere Informationen zu Beitragssatz, Bezuschussung und Berechnung bietet das Portal haufe.de [2].

Wer bekommt den Arbeitgeberzuschuss?

Ob und in welchem Umfang der Angestellte ein Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber hat, hängt davon ab, ob der Angestellte sozialversicherungspflichtig angestellt ist, vom Versicherungsstatus der Angehörigen sowie vom Umfang der Tätigkeit (Vollzeit, Teilzeit).

Für Selbstständige, Rentner, Vorstände/Geschäftsführer und Beamte gelten andere Gesetze.

Wird der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung immer gezahlt?

Der Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf einen Zuschuss, wenn er tatsächlich einer Tätigkeit nachgeht und arbeitet. Somit haben auch Erwerbstätige in Kurzarbeit Anspruch auf einen Zuschuss. In Elternzeit haben Angestellte grundsätzlich kein Recht auf eine Bezuschussung.

Ausnahmen bestätigen die Regel: In der Elternzeit kann ein Ausgleich über den arbeitenden Elternteil erfolgen (mehr dazu unten).

Welche Nachweise muss der Angestellte erbringen?

Versicherungsnehmer müssen den Versicherungsstatus sowie die Höhe der Beiträge dem Arbeitgeber nachweisen. Hierzu genügt ein Versicherungsnachweis vom Privatversicherer mit allen erforderlichen Angaben, insbesondere der Höhe des aktuellen Versicherungsbeitrags.

Welche Anforderungen muss der Versicherungsvertrag erfüllen?

Damit der Versicherungsnehmer einen Zuschuss zu seiner privaten Krankenversicherung erhält, muss der Vertrag ein ordentliches Kündigungsrecht ausschließen sowie Altersrückstellungen, stationäre, ambulante Behandlungen und Krankentagegeld umfassen.

In der Praxis erfüllen Versicherungstarife die oben genannten Bedingungen, sodass einer Bezuschussung aus rechtlicher Sicht nichts im Wege steht.

Wie erhalten Angestellte den Zuschuss?

Sofern noch nicht vorhanden, müssen Versicherungsnehmer zunächst eine private Krankenvollversicherung abschließen. Anschließend müssen sie den Versicherungsnachweis bei ihrem Anbieter anfordern, dem Arbeitgeber vorlegen und erhalten damit den Zuschuss.

Wichtig: Sofern sich Änderungen in der Familiensituation ergeben, müssen diese dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, da sich diese Änderungen auf den Zuschuss auswirken können.

Wer hat keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss?

Anspruch auf einen Zuschuss zur PKV haben grundsätzlich nur sozialversicherungspflichtige Angestellte. Für andere Berufsgruppen, wie bspw. Geschäftsführer, Selbstständige und Beamte gibt es eigene Regelungen und Verordnungen.

Geschäftsführer

Geschäftsführer haben kein Anrecht auf eine Bezuschussung ihrer privaten Krankenversicherungsbeiträge. Dasselbe gilt für Gesellschafter und Vorstände in Aktiengesellschaften.

Eine Bezuschussung kann zwar im Geschäftsführervertrag vereinbart werden, wird aus lohnsteuerrechtlicher Sicht allerdings als geldwerter Vorteil gewertet und muss versteuert werden.

Selbstständige

Selbstständige haben keinen Arbeitgeber und erhalten daher keinen Zuschuss. Für einzelne Berufsgruppen gibt es Ausnahmen. Für Publizisten, Journalisten und Künstler bezuschusst die Künstlersozialkasse die Beiträge und übernimmt somit die Funktion des Arbeitgebers.

Beamte

Beamte sowie Anwärter erhalten von ihrem Dienstherren keinen Zuschuss, sondern Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe ist abhängig vom Status des Beamten, der Familienmitglieder sowie vom Bundesland.

(Angestellte) in Rente

Angestellte, die in Rente gehen, erhalten von ihrem Arbeitgeber keine Bezuschussung mehr. Dafür bekommen sie von der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. vom Staat einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.

Wie sieht es mit dem Arbeitgeberzuschuss für Ehepartner und Kinder aus?

Sofern der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung nicht den Höchstbetrag erreicht, kann die Differenz für die private Krankenversicherung von Familienmitgliedern aufgewendet werden. Je nach Konstellation ist das Einsparpotenzial hier recht groß.

Wenn ein Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe von 175 Euro für seine Krankenversicherung erhält, verbleiben 228,99 Euro, um die Beiträge der übrigen Familienmitglieder zu bezuschussen. Dazu gehören der Ehepartner sowie die Kinder des Versicherungsnehmers.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist ein Ausgleich zur Familienversicherung in der GKV. Während in der GKV in der Regel sämtliche Familienmitglieder familienversichert sind, müssen Versicherte in der privaten Krankenversicherung ihre Beiträge selbst bezahlen.

Sofern der angestellte Versicherte den Höchstbeitrag überschreitet, erhält der Versicherte keinen Zuschuss für die Versicherung seiner Familie.

Zuschuss Arbeitgeber private Krankenversicherung – Welche Ausnahmen gelten während der Elternzeit?

Während der Elternzeit wird die Bezuschussung pausiert. Dennoch kann die Elternzeit Auswirkungen auf den Zuschuss haben. Sofern der arbeitende Elternteil privat versichert ist, muss dessen Arbeitgeber sich bis zum Maximalbetrag an der PKV beteiligen.

Näheres zur Beitragserstattung und insbesondere zu aktuellen Gesetzesänderungen finden sich hier [3].

Welche Regelungen gelten für Teilzeitbeschäftigte?

Teilzeitbeschäftigte sind meistens nicht privat versichert. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, wie bspw. ehemals Selbstständige. In diesen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber an den Versicherungsbeiträgen, allerdings fallen die Zuschüsse hier deutlich geringer aus.

Besonders unattraktiv ist diese Regelung für ehemals Selbstständige. Wer bspw. 600 Euro im Monat für seine PKV bezahlt, erhält bei einer Teilzeitarbeit und einem Verdienst von rund 1.800 Euro brutto knapp 150 Euro Zuschuss.

Bei geringem Einkommen zahlt sich die Bezuschussung in der privaten Krankenversicherung durch den Arbeitnehmer also kaum bis gar nicht aus.

Weitere Fragen zur Bezuschussung

Ist der Zuschuss zur PKV für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend?

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist gesetzlich verpflichtend. Er soll den Angestellten analog zu gesetzlich Versicherten bei der Bezahlung seiner Versicherungsbeiträge entlasten. Zu den Voraussetzungen zählt ein tatsächlich existierendes Angestelltenverhältnis.

Ebenso müssen Arbeitgeber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezuschussen.

Sofern der Versicherungsnehmer unter der Grenze liegt, aber die Familienmitglieder ebenfalls privat versichert sind, muss sich der Arbeitgeber unter Umständen an den Versicherungsbeiträgen der Familienangehörigen beteiligen.

Muss der Zuschuss bei einer Beitragsrückerstattung (anteilig) zurückbezahlt werden?

Der Beitragszuschuss und die Rückerstattung sind zwei getrennte Vorgänge. Eine Beitragsrückerstattung erhalten Versicherungsnehmer, wenn sie eine Zeit lang keine Leistungen beansprucht haben. Der Beitragszuschuss ist eine Leistung des Arbeitgebers.

Der Angestellte ist nicht dazu verpflichtet, seinen Arbeitgeber über Beitragsrückerstattungen zu informieren und der Arbeitgeber ist nicht dazu berechtigt, diese Information vom Versicherungsnehmer einzufordern.

Wie können andere Familienmitglieder den Zuschuss nutzen?

Sofern der Mitarbeiter mit seiner Familie privat versichert ist und normalerweise in der GKV familienversichert wäre, muss sich der Arbeitgeber an den Beiträgen der Familienangehörigen beteiligen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Höchstbeitrag nicht voll ausgeschöpft ist.

Wenn der Arbeitgeber sich also mit 250 Euro an den Beiträgen für die private Krankenversicherung seines Angestellten beteiligt, verbleiben 152,99 Euro für die Bezuschussung der Beiträge von Familienangehörigen.

Wer zahlt den Arbeitgeberzuschuss bei Rentnern?

Wenn ein Angestellter in Rente geht, beteiligt sich nicht mehr der bisherige Arbeitgeber an den Beiträgen für die Versicherung, sondern die gesetzliche Rentenversicherung. Versicherungsnehmer erhalten 8,10 % der gesetzlichen Rente als Zuschuss zum PKV Beitrag.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass der Rentner im Laufe seines Berufslebens in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat. Für Selbstständige, die sich privat versichert haben, dürfte in vielen Fällen kein Anspruch auf Bezuschussung bestehen.

Nähere Informationen dazu gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung [4].

Haben Selbstständige und Freiberufler auch Anspruch auf einen Zuschuss?

Da Freiberufler und Selbstständige keinen Arbeitgeber haben, besteht kein Recht auf einen Zuschuss. Wie bereits erwähnt, bestätigen Ausnahmen die Regel: Wenn sich bspw. ein Journalist krankenversichern lassen möchte, beteiligt sich die Künstlersozialkasse an den Beiträgen.

Wann sollte ich bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Zuschuss zur privaten Krankenversicherung stellen?

Sofern der private Versicherungsschutz schon bei Antritt des neuen Jobs besteht, sollte der Angestellte den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit stellen. Falls der Erwerbstätige während seiner Tätigkeit eine PKV abschließt, ist diese Änderung dem Chef sofort zu melden.

Wie wirken sich die Zuschüsse steuerlich und sozialversicherungsrechtlich aus?

Bis zum Höchstbetrag bleibt die Bezuschussung zur privaten Krankenversicherung steuerfrei. Sofern sich der Arbeitgeber dazu entscheidet, einen höheren Zuschuss zu bezahlen, muss der zusätzliche Beitrag gesondert als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Hierbei sollte der Arbeitgeber sämtliche Freibetragsgrenzen nutzen, damit keine zusätzliche finanzielle Belastung für den Arbeitnehmer entsteht.

Wenn der Arbeitnehmende bspw. 900 Euro im Monat für seine private Krankenversicherung bezahlt und der Arbeitgeber beteiligt sich zu 600 Euro an den Kosten, müssen knapp 200 Euro als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen höhere Beiträge.

Werden auch Krankenzusatzversicherungen bezuschusst?

Krankenzusatzversicherungen müssen vom Arbeitgeber nicht bezuschusst werden. Allerdings können sich Arbeitgeber an dem Versicherungsbeitrag für diese Zusatzversicherung beteiligen. In diesem Fall bleibt der Zuschuss jedoch nicht steuerfrei, sondern gilt als geldwerter Vorteil.

Gut zu wissen: Für gesetzlich Versicherte im Angestelltenverhältnis, die durch eine Krankenzusatzversicherung die Leistungen einer PKV nutzen möchten, gibt es mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) eine attraktive Alternative.

Fazit zum Arbeitgeberzuschuss in der PKV

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die private Krankenversicherung ihren Versicherungskunden viele Vorteile bietet und sich der Arbeitgeber bei seinen Angestellten mit einem Zuschuss an den Versicherungsbeiträgen beteiligt.

Anspruch haben nur Versicherungsnehmer im Angestelltenverhältnis. Für privat Versicherte, die verbeamtet, selbstständig oder in Rente sind, gelten andere Bedingungen.

Für Versicherungsnehmer mit geringem Einkommen lohnt sich der Zuschuss vom Arbeitgeber kaum, da sich der Zuschuss stets am Einkommen orientiert und dem Beitrag, der in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig wäre.

Für Teilzeit-Beschäftigte, die lange Zeit selbstständig waren, lohnt sich der Zuschuss daher nicht wirklich. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die lange in Vollzeit gearbeitet haben und nun in ihrer Rente in Teilzeit arbeiten.

Den Antrag auf Bezuschussung sollten Versicherungsnehmer stellen, sobald sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen. Vor Abschluss der Versicherung lohnt es sich ggf. gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu überprüfen, ob die Versicherung bezuschusst werden kann.

Eine Pflicht zur Bezuschussung gibt es bei der Krankenzusatzversicherung in der Regel nicht. Sofern sich der Arbeitgeber trotzdem an den Kosten beteiligen möchte, werden die Zuschüsse als geldwerter Vorteil behandelt und besteuert.

Quellen

[1] https://www.lohn-info.de/privatversichert_2023.html

Ausführliche Erläuterungen von lohn-info.de zum Höchstbetrag, Angehörige in der PKV, Bruttoeinkommen und Versicherungspflichtgrenze

[2] https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/beitragszuschuss-61-privat-pflegeversicherte_idesk_PI42323_HI2923579.html

Ausführlichere Informationen zur Bezuschussung der Pflegeversicherung in Bezug auf Privatversicherte.

[3] https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Besoldung/Information_Merkblaetter/InfoEltZV_12_2010.pdf;jsessionid=7815820E2C6B4AA4968D77A77D311FD0.intranet242?__blob=publicationFile&v=9

Merkblatt des Bundesverwaltungsamts mit einem Überblick über die Krankenversicherungspflicht und Erstattung von Beiträgen in der Elternzeit.

[4] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2021/210112_zuschuss_krankenversicherung.html

Informationen zur Versicherungspflicht und Bezuschussung zur Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner.

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