Voraussetzungen für den Eintritt in die private Kranken­versicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) verspricht mehr Leistungen, kürzere Wartezeiten und geringere Beiträge als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Während der Wechsel in die PKV, für einige Personengruppen möglich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es wiederum Personen, die dazu verpflichtet sind, sich privat versichern zu lassen.

In diesem Artikel werden wir uns die Voraussetzungen im Detail ansehen. Dabei schauen wir uns an, wer in die PKV wechseln kann und wer in die PKV wechseln muss.

Private Krankenversicherung Voraussetzungen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Menschen können ohne Probleme in die private Krankenversicherung wechseln, sofern der Berufsstatus und die Einkommenshöhe nicht die Versicherungspflicht in der GKV vorschreibt
  • Selbstständige, Beamte, Freiberufler und Studenten haben in der Regel keinerlei Probleme beim Schritt in die PKV
  • Bzgl. der Annahmerichtlinien gibt es in der PKV andere Bedingungen als in der GKV: In der PKV kommt es auf den Gesundheitszustand und die Anzahl der Vorerkrankungen an
  • Der Wechsel von der PKV in die GKV ist nur in bestimmten Umständen und nur für bestimmte Personengruppen möglich.

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Grundsätzlich steht den meisten Menschen der Wechsel in die PKV offen. Dazu gehören Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, Selbstständige, Beamte, Studenten und Rentner. Je nach Personengruppe gibt es bestimmte Einschränkungen, z.B. hinsichtlich der Vorerkrankungen.

Kurz gesagt: Gerade gut verdienende Menschen und junge Versicherungsnehmer profitieren in der privaten Krankenversicherung von einer Menge Vorteilen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.

Während sich die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung am Einkommen des Kassenmitglieds orientiert, steht bei der PKV die Anzahl der Vorerkrankungen im Vordergrund.

Da junge Leute statistisch gesehen wenige Vorerkrankungen haben und gut verdienende Erwerbstätige in der GKV oft unverhältnismäßig hohe Beitragszahlungen leisten müssten, profitieren diese beiden Personengruppen am meisten von dem Schritt in die private Krankenversicherung.

Welche Personengruppen können in die PKV wechseln?

Selbstständige und Freiberufler sowie Studenten haben jederzeit die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Beamte und Beamtenanwärter sowie Arbeitssuchende außerhalb Deutschlands und der EU müssen sich unter Umständen privat versichern lassen.

Welche Personengruppen müssen in die PKV wechseln?

Unter gewissen Bedingungen, wie bspw. ab einer bestimmten Einkommenshöhe, müssen gut verdienende Angestellte sowie Freiberufler, die Mitglieder der Künstlersozialkasse sind, in die private Krankenversicherung wechseln. Das gilt zum Teil auch für deren Angehörige.

Über den Wechsel in die PKV und die Gestaltungsmöglichkeiten für Versicherungsnehmer informiert der PKV Verband in diesem Beitrag [1].

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Welches Einkommen spielt zur Berechnung der Versicherungspflichtgrenze eine Rolle?

Zum relevanten Einkommen zur Berechnung der Versicherungspflichtgrenze zählen Gehaltszahlungen, Sachbezüge, Überstundenvergütung, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Einmalige und variable Zahlungen werden nicht berücksichtigt.

Weitere Bezüge, die für die Beitragsberechnung irrelevant sind, sind Aufwandsentschädigungen, Studiengebühren, Einkommen außerhalb der Beschäftigung, Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowie Arbeitgeberleistungen an Direktversicherer.

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet die Einkommenshöhe, ab der sich gut verdienende Angestellte privat versichern lassen können. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, der für die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird.

Mehr zur Versicherungspflichtgrenze sowie einzelne Kennzahlen finden sich unter diesem Link [2].

Private Krankenversicherung Voraussetzungen – welche Rolle spielt die Gesundheitsprüfung?

Jeder Antragsteller muss vor Aufnahme in die PKV Gesundheitsfragen beantworten. Im Rahmen dieser Gesundheitsprüfung muss der Antragsteller wahrheitsgemäß alle Angaben zu Vorerkrankungen sowie zurückliegende ambulante und stationäre Behandlungen offenlegen.

Bei Vorerkrankungen kann es sein, dass Risikozuschläge fällig werden oder der Versicherer den Antrag ganz ablehnt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Privatversicherer nicht dazu verpflichtet, jeden Antrag anzunehmen.

Wenn der Versicherer Risikozuschläge berechnet, betragen diese häufig zwischen 10 % und 30 % der Krankenversicherungsbeiträge. Gesundheitsfragen beziehen sich meist auf die letzten 5-10 Jahre und betreffen sowohl stationäre als auch ambulante Behandlungen.

Auch wenn die Aussicht auf ein Beitragszuschlag für den Antragsteller nicht sonderlich verlockend erscheint, sollte er trotzdem die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.

Sollte sich eine Angabe später als falsch herausstellen, hat der Versicherer das Recht auf Leistungsausschlüsse sowie einen nachträglichen Rücktritt vom Versicherungsvertrag.

Welche Vorbedingungen werden in der privaten Krankenversicherung abgefragt?

Beim Antrag auf eine private Krankenversicherung fragen Versicherer in der Regel nach Alter, Gewicht und Größe, die regelmäßige Einnahme von Medikamenten sowie nach bisherigen Kündigungen und Ablehnungen bei anderen Versicherern und Anträgen.

Ebenso stellt der Versicherer Fragen über Behandlungen zu Herz-Kreislauf-Beschwerden, psychischen Problemen, Atemproblemen, Allergien sowie Rückenleiden. Hinzu kommen Fragen zu früheren Unfällen sowie Beschwerden, die bisher nicht diagnostiziert wurden.

Privat versichern – Wie sehen die Voraussetzungen für die einzelnen Berufsgruppen aus?

Für einzelne Berufsgruppen gelten unterschiedliche Voraussetzungen, was den Abschluss einer PKV betrifft. In den folgenden Abschnitten werden wir uns die Voraussetzungen ansehen, angefangen vom Studenten bis hin zu Beamten und Selbstständigen.

Studenten

Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums privat absichern lassen. Spätestens nach Ende der Familienversicherung dürften die Tarife der Privatversicherer deutlich attraktiver erscheinen als die Mitgliedsbeiträge der Krankenkasse.

Kein Wunder, denn in jungen Jahren und mit einem guten Gesundheitszustand können sich Versicherungsnehmer im Studium für sehr wenig Geld versichern lassen.

Wer sich in der Studienzeit privat absichern lassen möchte, muss mindestens bis zum Ende der Studienzeit in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Studenten mit Eltern im Beamtenstatus sollten überprüfen, ob Beihilfe durch den Dienstherrn des jeweiligen Elternteils möglich ist. Oftmals ist das Einsparpotenzial hier sehr groß, auch für andere Berufsgruppen.

Wenn der Versicherungsnehmer später in die Selbstständigkeit wechselt, bleibt der private Versicherungsschutz erhalten. Wenn der Versicherungsnehmer ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, wechselt er in die gesetzliche Krankenversicherung.

Angestellte

Angestellte können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer dann einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen.

Beim Schritt von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV sollten Angestellte einige wichtige Punkte beachten. In erster Linie sollten sie sich fragen, ob die Versicherungspflichtgrenze nur vorübergehend oder dauerhaft überschritten wird.

Das Risiko bei der PKV liegt auch in den höheren Beiträgen, die Familien bezahlen müssen. Der Vorteil in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für Familien in der Familienversicherung.

Gerade für Familien mit Kindern sind die Gesamtkosten für den Versicherungsschutz in der GKV oft deutlich günstiger als in der PKV.

Eine Familienversicherung ist in der privaten Krankenversicherung nicht vorgesehen. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen Einzelpersonen oft geringere und vom Einkommen unabhängige Beiträge bezahlen.

Dies mag für Einzelpersonen oftmals günstiger sein, bei einem Ehepartner und mehreren Kindern dürften die Gesamtkosten für die Absicherung deutlich höher ausfallen.

Freiberufler und Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler haben die Wahl, sich privat oder gesetzlich versichern zu lassen. Bei Selbstständigen sind die Beiträge in der GKV an das Einkommen des Versicherungsnehmers gekoppelt.

Selbständige haben den Nachteil, dass sie die gesamten Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Bereits bei einem kleinen Einkommen kommt es daher häufig vor, dass sie 700 Euro und mehr pro Monat für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen.

Gerade für jüngere Selbständige erscheinen die Tarife der PKV mit 200 Euro und weniger im Monat sehr attraktiv.

Unternehmer und Freiberufler sollten dennoch langfristig planen und den Beitritt zur PKV gut überlegen.

Wenn die Selbstständigkeit nur kurz andauert oder lediglich ergänzend zur Angestelltentätigkeit ausgeübt wird, könnte es langfristig günstiger sein, sich über die GKV versichern zu lassen, insbesondere wenn es einen Arbeitgeber gibt, der die Kosten mitträgt.

Wenn Selbstständige in die PKV wechseln, ist der Schritt zurück in die gesetzliche Absicherung schwierig und kompliziert.

Um zurück wechseln zu können, müssen sie sich entweder sozialversicherungspflichtig anstellen lassen oder in eine andere Situation kommen, die eine Absicherung über die GKV erfordert (z.B. beim Bezug von Arbeitslosengeld II).

Beamte

Beamte unterliegen ebenso der Versicherungspflicht, wie alle anderen Personengruppen. Sie haben die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen und von den Zuschüssen ihres Dienstherrn zu profitieren.

Der Dienstherr übernimmt für seine Mitarbeiter meist 50 % der Beiträge für die PKV. Im Gegensatz zur PKV bei Angestellten übernimmt der Dienstherr auch einen Teil der Beiträge der Ehepartner und Kinder des Versicherungsnehmers.

Durch die hohe Beihilfe und dem langfristig gesicherten Einkommen sind Beamte von den möglichen Nachteilen der PKV nur sehr wenig betroffen.

Steigende Beiträge im Alter können durch Pensionen und Zuschüsse des Dienstherrn ausgeglichen werden und wiegen im Vergleich zu Selbstständigen und Angestellten nicht sonderlich schwer.

Personen mit geringem Einkommen

Auch Personen mit geringem oder gar keinem Einkommen, wie z.B. Kinder, die nicht familienversichert sind oder Hausfrauen, können sich privat absichern lassen. Ob sie versicherungspflichtig sind, können sie bei den gesetzlichen Krankenkassen erfragen.

Auch wenn der Schritt in die PKV in einem solchen Szenario sinnvoll erscheinen mag, sollten Betroffene zunächst prüfen, ob sie sich anderweitig versichern lassen können.

Hausfrauen sollten sich bspw. informieren, ob sie sich nicht auch über die Familienversicherung ihres Ehepartners versichern lassen können.

Bei Ehepartnern oder Kindern von Beamten sollte außerdem überprüft werden, in welchem Umfang der Dienstherr die Kosten für die Krankenvollversicherung übernehmen kann.

Ausländer und Einwanderer

Grundsätzlich gilt in Deutschland für alle Menschen die Krankenversicherungspflicht. Je nach Personengruppe müssen sich Versicherungsnehmer entweder gesetzlich oder privat versichern lassen.

Ausländer aus einem EU-Land, die vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland wohnen und arbeiten, können sich gesetzlich versichern lassen. Einreisende außerhalb der EU müssen sich prinzipiell privat absichern lassen.

Der Nachweis einer Krankenversicherung ist in der Regel die Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Bei vorübergehenden Aufenthalten bietet das Gesundheitssystem kurzfristige Versicherungen, die mehrere Versicherungsarten in einem Tarif abbilden.

In diesen Tarifen ist meistens nicht nur eine Krankenversicherung, sondern auch eine Unfallversicherung und eine Privathaftpflicht inklusive. Auch der Rücktransport in das Heimatland ist in diesen Versicherungstarifen oftmals enthalten.

In diesem Beitrag [3] informiert haufe.de über die Besonderheiten bezüglich der Versicherungspflicht für ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland eine Tätigkeit aufnehmen.

Für welche Personengruppen ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?

Für welche Personengruppen eine private Krankenversicherung sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für junge Versicherungsnehmer, die nicht angestellt sind, ist die PKV sinnvoll, ebenso für Beamte. Ältere Versicherungsnehmer dürften in der GKV finanziell mehr Vorteile haben.

Wann eine PKV sinnvoll ist und wann nicht, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: Je unwichtiger die medizinische Behandlung und je weniger Lebensjahre, desto günstiger und sinnvoller ist die PKV.

Wenn jedoch der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nicht sonderlich gut ist und die Krankheitskosten die Beiträge übersteigen, dürfte – trotz der schlechteren Qualität – eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse sinnvoller sein.

Wer sich in jungen Jahren privat versichern lassen möchte, sollte beachten, dass die Tarife der PKV nicht immer niedrig sein werden. Nicht selten ist eine Beitragsverdoppelung innerhalb von 10-15 Jahren Versicherungszeit zu beobachten.

Die Gründe dafür liegen in der Inflation, statistisch höheren Kosten für medizinische Behandlungen bei steigendem Alter sowie wirtschaftliche und demografische Bewegungen.

Dadurch ist die Frage, ob ein Wechsel in die GKV sinnvoll ist oder nicht, vor allem eine langfristige. Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden in jungen Jahren preiswerte Tarife, unabhängig vom Jahreseinkommen.

Im Laufe der Jahre können die Krankenversicherer die Beitragshöhe nicht aufrechterhalten, was gerade im Alter zu hohen Beitragszahlungen führen kann.

Voraussetzungen in der PKV – Ein Fazit

Stand heute ist es für viele Personengruppen relativ unkompliziert, in die PKV zu wechseln. Besonders Unternehmer, Freiberufler und Beamte profitieren von einfachen Wechselbedingungen sowie günstigen Beiträgen in jungen Jahren.

Angestellte haben grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der GKV und können erst bei einem deutlich überdurchschnittlichem Einkommen in die private Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung wechseln.

Versicherungsnehmer, die in die PKV wechseln möchten, sollten sich über die Besonderheiten der PKV informieren und ob sich der Wechsel auch langfristig lohnt.

Ein Wechsel von PKV-Tarif zu PKV-Tarif ist relativ unproblematisch. Der Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist für den Versicherten nur unter bestimmten Umständen und in der Regel nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.

Die Stiftung Warentest informiert hier [4] über die wichtigsten Vor- und Nachteile zur Absicherung in der privaten Krankenversicherung.

Quellen

[1] https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/versicherungsbeginn/

Beitrag des PKV Verbands über die private Krankenversicherung sowie die Gestaltungsmöglichkeiten für Versicherte.

[2] https://www.lohn-info.de/jahresarbeitsentgeltgrenze.html

Artikel von Lohn Info über die Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie aktuelle Kennzahlen.

[3] https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/auslaendische-arbeitnehmer-3-krankenversicherung-in-deutschland_idesk_PI42323_HI7621254.html

Beitrag von haufe.de über die Besonderheiten für ausländische Arbeitnehmer, die sich in Deutschland versichern lassen müssen.

[4] https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Alles-was-Sie-wissen-muessen-5353750-0/

Beitrag der Stiftung Warentest über die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung.

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