So reichst du Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung ein
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen deutlich größeren Umfang an Leistungen.
Gleichzeitig nimmt die GKV dem Patienten ein Stück Verwaltungsaufwand in der Abrechnung ab, denn im Gegensatz zu Kassenpatienten müssen Privatversicherte zunächst selbst bezahlen und erhalten bei ihrem Anbieter eine Erstattung des Rechnungsbetrags.
In diesem Artikel zeigen wir dir, wie die Kostenerstattung für Privatpatienten aussieht, was dabei zu beachten ist und wo die typischen Fehler liegen. Abschließend gehen wir noch auf einige typische Kostenbeispiele ein.
Inhalt dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
- In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt das Kostenerstattungsprinzip: Patienten erhalten von ihrem Arzt eine Rechnung über die erbrachten Behandlungen und können die Kosten dafür bei ihrem Versicherungsanbieter geltend machen
- Beim Einreichen der Rechnung sollten Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen sowie eventuelle Beitragsrückerstattungen und Boni berücksichtigen
- Die Kosten bei stationären Aufenthalten rechnet das Krankenhaus direkt mit dem Versicherungsunternehmen ab. Ausgenommen hiervon sind Wahlleistungen wie Chefarzt-Betreuung oder Einzelzimmer
- Die Erstattung der Kosten erfolgt, Stand heute, überwiegend per App und Foto oder Online-Portal. Ein Rechnungsversand auf dem Postweg ist bei vielen Versicherern in der Regel nicht mehr notwendig
Wie funktioniert die Erstattung von Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt der Versicherungsnehmer in der PKV seine Arztrechnungen nach dem Arztbesuch selbst und kann die Kosten bei seinem Versicherungsunternehmen geltend machen. Hierzu kann er die Arztrechnungen einreichen.
Nach Prüfung erfolgt die Erstattung durch den Privatversicherer.
Hierbei solltest du beachten, dass dein Anbieter zunächst überprüft, ob sich die medizinische Behandlung mit dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang deckt, was gerade bei komplexerem Zahnersatz und alternativen Heilbehandlungen der Fall ist.
Wenn es sich um typische ambulante Behandlungen, wie bspw. Sportverletzung oder Grippe handelt, werden die Kosten üblicherweise voll erstattet.
Letztlich kommt es darauf an, ob der Leistungskatalog im Versicherungsvertrag die Erstattung dieser Behandlungen abdeckt und das Versicherungsunternehmen die Kosten als medizinisch notwendig anerkennt.
Mehr zum Kostenerstattungsprinzip findest du auf der Seite des Verbands der Privaten Krankenversicherungen e.V. [1]
Wie erstattet die private Krankenversicherung die Arztrechnung?
Um das Geld aus einer bezahlten Arztrechnung von deiner Versicherung zurückzubekommen, musst du die Rechnung dem Versicherer übermitteln (früher per Post, heute üblicherweise online). Anschließend überweist dir der Versicherer den Rechnungsbetrag auf dein Girokonto.
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So bekommst du dein Geld zurück – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Auch wenn Privatversicherte im Vergleich zu Kassenpatienten einen erhöhten Verwaltungsaufwand haben, ist der Erstattungsprozess dank Internet und App in den letzten Jahren viel einfacher geworden.
Schritt 1: Insbesondere bei umfangreicheren Eingriffen solltest du dir einen Kostenvoranschlag vom behandelnden Arzt geben lassen und beim Versicherer zur Prüfung einreichen.
Schritt 2: Im zweiten Schritt nimmst du die medizinische Leistung in Anspruch.
Schritt 3: In diesem Schritt stellt dir der Arzt bzw. die Abrechnungsstelle die Rechnung aus.
Schritt 4: Nach Erhalt der Rechnung solltest du überprüfen, ob alle Leistungen aufgeführt sind.
Schritt 5: In diesem Schritt erfolgt die Zahlung der Arztrechnung.
Schritt 6: Im letzten Schritt reichst du den Beleg bei deinem Versicherer ein – je nach Anbieter entweder elektronisch per Mail/Onlineportal/App oder traditionell per Post.
Private Krankenversicherung Rechnungen einreichen – wie funktioniert die Kostenerstattung bei stationären Behandlungen?
Stationäre Behandlungen werden direkt mit dem Privatversicherer abgerechnet, vorausgesetzt der Versicherungsnehmer hat eine Abtretungserklärung unterzeichnet. Dazu benötigt das Krankenhaus außerdem die Versicherungskarte bzw. eine Kostenübernahmeerklärung.
Der Privatversicherer übernimmt grundsätzlich alle allgemeinen Krankenhausleistungen.
Anders sieht es mit Wahlleistungen aus, die der Versicherungsnehmer mit seinem Anbieter vereinbart hat. Diese muss der Versicherungsnehmer zunächst selbst bezahlen, anschließend erfolgt die Erstattung der Kosten durch das Versicherungsunternehmen.
Mehr zur Leistungsabrechnung und Fragen im Zusammenhang mit stationären Behandlungen stellt das Bundesgesundheitsministerium [2] zur Verfügung.
Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung GKV?
Gemäß dem Sachleistungsprinzip tritt die gesetzliche Krankenversicherung als Vertragspartner des Arztes auf und erstattet anfallende Gebühren für die Behandlung. In der privaten Krankenversicherung ist der Patient selbst Vertragspartner des Arztes.
In beiden Versorgungssystemen ergeben sich hierzu für den Kunden Vor- und Nachteile:
Privatversicherte müssen gemäß Vertrag zwar Rechnungen einreichen und haben dadurch einen erhöhten Aufwand. Im Gegenzug erhalten Sie mehr Leistungen, weil der Arzt höhere Gebühren für die Behandlung abrechnet und sich mehr Zeit mit dem Patienten lassen kann.
Kassen-Mitglieder müssen auf die Zusatzleistungen aus der privaten Krankenversicherung verzichten und haben bzgl. der abgerechneten Leistungen weniger Transparenz. Dafür müssen sie nicht in Vorleistung gehen und haben insgesamt einen geringeren Verwaltungsaufwand.
Welche Fristen gelten bei der Kostenerstattung in der PKV?
Die Fristen rund um die Abrechnung in der PKV sind abhängig vom Thema. Die Kostenübernahme-Auskunft der PKV sollte dem Patienten spätestens nach vier Wochen vorliegen. Wenn es um Arztrechnungen geht, haben Versicherte Zeit bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Im Folgenden findest du einige der typischen Fristen im Zusammenhang mit der Erstattung von Behandlungsgebühren:
Auskunft zur Kostenübernahme
Bei voraussichtlichen Gebühren von 2.000 Euro und mehr, haben Patienten das Recht auf eine verbindliche Auskunft von ihrem Privatversicherer, ob die Behandlungsgebühren übernommen werden.
Hierfür kann sich der Privatversicherer bis zu vier Wochen Zeit lassen. In besonders dringenden Fällen muss sich das Versicherungsunternehmen nach spätestens zwei Wochen bei seinem Kunden zurückmelden.
Arztrechnung einreichen
Versicherungsnehmer haben Zeit bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist, um Rechnungen bei ihrem Privatversicherer einzureichen. Diese Frist beträgt drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres.
Der Einfachheit halber solltest du deine Rechnungen möglichst im selben Abrechnungsjahr bei deinem Privatversicherer einreichen. Das erleichtert dir zum einen den Überblick, zum anderen müssen bei einer späteren Einreichung ggf. Rückerstattungen neu verrechnet werden.
Begleichung der Rechnung
In den seltensten Fällen erhält der Patient vom behandelnden Arzt direkt nach der Behandlung die Rechnung. Üblicherweise sendet der Arzt die Behandlungsdaten an eine externe Abrechnungsstelle, die sich um die Forderung und ggf. um das Inkasso kümmert.
Diese Abrechnungsstelle sendet dem Versicherungsnehmer eine Rechnung mit Fristsetzung zu. Diese Frist beträgt meist zwischen 14 und 30 Tage.
Der Versicherungsnehmer muss die Rechnung bezahlen, kann aber schon vor Ausgleich des Betrags dem Versicherungsunternehmen die Rechnung zur Kostenerstattung einreichen.
Welche Fehler sollte man bei Einreichung der Arztrechnungen vermeiden?
Um den Abrechnungsprozess zu beschleunigen, solltest du bei deinem Privatversicherer nur Originalrechnungen einreichen und die Abrechnungsformulare des Versicherers nutzen. Dabei solltest du auch überprüfen, wie umfangreich die Selbstbeteiligung ist.
Im Folgenden findest du einige weitere wichtige Tipps:
- Fertige Duplikate an, damit du die Kostenerstattung später nachverfolgen kannst
- Prüfe, ob die Summe der Rechnungsbeträge die Beitragsrückerstattung und Selbstbeteiligung übersteigt. Ist dies nicht der Fall, solltest du die Rechnung selbst bezahlen. Eine spätere Erstattung ist immer möglich.
- Rabatte und andere Boni überprüfen: Wenn dein Privatversicherer dir großzügige Rabatte für rechnungsfreie Jahre gewährt, solltest du die Kostenerstattung überdenken
Was ist der günstigste Zeitpunkt zum Einreichen einer Arztrechnung?
Versicherungsnehmer sollten die Arztrechnungen zunächst sammeln und überprüfen, ob alle Leistungen aufgeführt sind. Hierbei sollten Patienten auch ihre Selbstbeteiligung überprüfen, um herauszufinden, ob sie beim Rechnung-Einreichen überhaupt eine Erstattung erhalten.
Was kosten ärztliche Behandlungen üblicherweise?
Die Kosten für eine ärztliche Behandlung sind abhängig vom Umfang der Behandlung und dem Gebührensatz, den der Arzt berechnet. Ein Mammografie-Screening kostet zwischen 60 und 190 Euro, während die Behandlung eines Schlaganfalls mehr als 40.000 Euro kosten kann.
Im Folgenden findest du einige weitere Beispiele aus unterschiedlichen Fachbereichen mit den jeweiligen Kosten:
Behandlung beim Zahnarzt:
- Zahnstein-Entfernung: 65 Euro
- Professionelle Zahnreinigung: 95 Euro
- Kunststoff-Füllung: 120 Euro
- Kontrolle/Untersuchung: 30 Euro
Sehhilfen:
- Mehrstärkengläser: 420 Euro
- Entspiegelung: 80 Euro
- Tönung: 80 Euro
- Brillengestell: 390 Euro
Weitere Kostenpunkte:
- Akupunktur Heilpraktiker: 45 Euro pro Stunde
- Natürliche Geburt: 1.550 Euro
- Herzinfarkt: 765 Euro
- Bypass: 16.130 Euro
Einen Überblick über die Krankheitskosten, getrennt nach Geschlecht, findet sich auf der Seite des Statistischen Bundesamts [3].
Rechnung einreichen in der PKV: Das Fazit
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung etwas aufwändiger ist als in der GKV. Mobile Apps sowie Rechnungs-Upload über Online-Portale haben den Prozess in den letzten Jahren deutlich vereinfacht.
Zunächst bezahlen Privatpatienten den Rechnungsbetrag aus eigener Tasche. Gleichzeitig reichen sie ein Rechnungsoriginal bei ihrem Krankenversicherer ein. Nach Prüfung durch das Versicherungsunternehmen erhält der Versicherungsnehmer eine Rückerstattung.
Vor Einreichen der Rechnung empfehlen wir dir, das Dokument auf Fehler zu überprüfen: Sind alle Leistungen, die durch den Arzt erbracht wurden, auf der Rechnung aufgeführt? Lohnt es sich, die Rechnung einzureichen oder ist deine Selbstbeteiligung zu hoch?
Bei einer stationären Behandlung musst du dir um die Erstattung der allgemeinen Behandlungskosten keine Gedanken machen. Diese verrechnet das Krankenhaus direkt mit deinem Privatversicherer.
Falls du Zusatzleistungen, wie z.B. Chefarztbehandlung vereinbart hast, musst du hier zunächst in Vorleistung gehen und dir die Kosten, analog zum Kostenerstattungsprinzip in der ambulanten Behandlung, von der Versicherungsgesellschaft erstatten lassen.
Quellen
[1] https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/
Übersicht zum Kostenerstattungsprinzip der privaten Krankenversicherung vom PKV-Verband.
[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/abrechnung-krankenhausleistungen.html
Infos vom Bundesgesundheitsministerium über Rechnungseinreichung im Rahmen stationärer Aufenthalte sowie Informationen zur Abrechnung von Wahlleistungen.
[3] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_316_236.html
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts über die Arztkosten im Jahr 2020.
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