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So wechselst du deinen Versicherungsmakler

Bist du auf der Suche nach einem neuen Versicherungsmakler? Überlegst du, zu einem anderen Makler zu wechseln, bist dir aber nicht sicher, wie du vorgehen sollst? Ein Wechsel kann unterschiedliche Gründe haben, doch das Vorgehen bleibt im Grunde immer gleich.

André Disselkamp
Autor & ExperteAndré Disselkamp
Co-Founder & ungebundener Makler · Insurancy · §34d-zugelassen
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Co-Founder Insurancy. Berät Privatpersonen und Unternehmen über alle Sparten – von PKV und bAV bis Cyber und D&O. Statt einem Vertreter mit einer Gesellschaft im Rücken: ein ungebundener Makler nach §34d GewO mit Zugriff auf 200+ Anbieter.
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In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige, was du beim Wechsel deines Versicherungsmaklers beachten musst. Außerdem findest du einige Tipps, wie du das Beste aus der Zusammenarbeit mit deinem neuen Versicherungsmakler herausholen kannst.

Egal, ob du auf der Suche nach günstigeren Tarifen, einem besseren Kundenservice oder besseren Deckungsoptionen bist: Ein Wechsel des Versicherungsmaklers muss nicht kompliziert sein, kann sich für dich aber lohnen!

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechsel des Versicherungsmaklers kann viele Gründe haben, etwa einen Umzug oder die Möglichkeit für bessere Konditionen bei einem neuen Makler.
  • Mit dem Maklerwechsel gehen die bestehenden Versicherungsverträge des Kunden normalerweise in den Bestand des neuen Maklers über.
  • Der Versicherungsmakler informiert deine Versicherer eigenständig über das veränderte Maklermandat und den Wechsel.
  • Der Maklerwechsel erfordert in den allermeisten Fällen die Kündigung des alten Versicherungsmaklervertrags. Beachte allfällige Kündigungsfristen!
  • Als Kunde hast du grundsätzlich die Möglichkeit, mehrere Versicherungsmakler gleichzeitig zu beauftragen.

Der einfachste Weg

Der einfachste Weg seinen Versicherungsmakler zu wechseln, ist ein neues Maklermandat bei einem anderen Versicherungsmakler zu unterschreiben.

Es gilt: Das Maklermandat mit der aktuellsten Unterschrift überwiegt dem alten und somit bedarf es auch keiner expliziten Kündigung.

Wichtig ist aber, dass die Versicherungsgesellschaften über den Wechsel informiert werden, damit der entsprechend neue Ansprechpartner hinterlegt werden kann und ein Betreuungswechsel stattfindet. (Dadurch werden die Verträge intern umgeschlüsselt)

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Was ist ein Maklerwechsel rechtlich?

Ein Maklerwechsel ist aus rechtlicher Sicht der Vorgang, bei dem der alte Versicherungsmaklervertrag mit deinem bisherigen Makler durch eine Kündigung beendet und mit einem neuen Makler ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

Das bedeutet oftmals auch, dass der neue Versicherungsmakler die Vertragsbetreuung deiner bestehenden Versicherungen übernimmt.

Gründe für einen Maklerwechsel

Ein Maklerwechsel kann viele Gründe haben. Oftmals kommt es dazu, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise umzieht und mit einem Makler in seiner Nähe zusammenarbeiten möchte.

Oder natürlich dann, wenn man als Kunde mit der Beratung und Vermittlung des bisherigen Maklers nicht zufrieden war und sich daher einen neuen Versicherungsmakler sucht.

Ebenso kann es passieren, dass man auf einen Versicherungsmakler trifft, der bessere Konditionen und Leistungen bei den Versicherungsverträgen in Aussicht stellt.

Alle genannten Gründe (und einige mehr) können dazu führen, dass der Kunde sich für einen Maklerwechsel entscheidet. (1)

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Versicherungsmakler wechseln – wie vorgehen?

Um seinen Versicherungsmakler zu wechseln, ist der erste Schritt in der Regel die Kündigung des alten Versicherungsmaklers bzw. des mit ihm bestehenden Maklervertrags. Nach der vollzogenen Kündigung kann ein neuer Versicherungsmaklervertrag mit dem neuen Makler abgeschlossen werden.

Deine Versicherungsverträge gehen üblicherweise nicht mit dem Wechsel des Versicherungsmaklers verloren – der neue Makler übernimmt die Betreuung deiner bestehenden Verträge.

Der Versicherungsmakler informiert deine bestehenden Versicherer eigenständig über sein Maklermandat und bittet diese um die Übertragung deiner Verträge in seinen eigenen Bestand.

Damit geht auch die Zahlung künftiger Courtagen an deinen neuen Versicherungsmakler über. Sollte nach der Prüfung deiner Verträge kein Bedarf bestehen, Anpassungen oder Änderungen daran vorzunehmen, setzt sich die Laufzeit der Verträge normal fort. (2)

Kündigung des Maklervertrags

Deinen alten Versicherungsmaklervertrag beendest du durch dessen Aufhebung oder Kündigung. Bei der Kündigung handelt es sich nach Definition um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.

Ihre Wirksamkeit beginnt also erst, wenn sie den Empfänger erreicht. Du als Kunde bist bei einem Maklervertrag übrigens in den seltensten Fällen an eine Kündigungsfrist gebunden. Der Maklervertrag wird nämlich als sogenannter Vertrag höherer Dienste angesehen.

Dies bedeutet für dich, dass du den bestehenden Maklervertrag jederzeit kündigen kannst – etwa dann, wenn das für die Durchführung des Vertrags erforderliche Vertrauen in deinen Makler nicht mehr gegeben ist.

Anders sieht die Situation für den Versicherungsmakler aus: Er darf einen bestehenden Maklervertrag mit seinem Kunden nicht zur Unzeit kündigen. Zudem muss er dem Mandanten genügend Zeit einräumen, seine Versicherungsinteressen einem anderen fachkundigen Makler oder Berater zu übergeben.

Versicherungsmakler wechseln: das sind die Besonderheiten

Der Wechsel des Versicherungsmaklers beinhaltet einige Besonderheiten, über die du dir als Versicherungsnehmer und Kunde (aber auch als Makler) bewusst sein solltest.

Der bisherige Versicherungsmakler erhält nicht selten lediglich eine Meldung des Versicherungsunternehmens, dass ein Maklerwechsel stattgefunden hat. Für den Makler hat dies zur Folge, dass er höchstwahrscheinlich seinen Courtageanspruch ab der nächsten Hauptfälligkeit verliert.

Und dies oft ohne ausdrückliche Kündigung des Maklervertrags durch den Kunden. Ebenso kann dies dazu führen, dass der bestehende Makler auch nach dem Maklerwechsel theoretisch Pflichten gegenüber seinem ehemaligen Kunden hat.

Wechsel ist nicht immer automatisch Kündigung des bestehenden Versicherungsmaklers

Denn: Beauftragt der Kunde lediglich einen neuen Versicherungsmakler, führt dies nicht automatisch zur Kündigung des alten Maklervertrags. Dies ist deshalb der Fall, weil es jedem Kunden freisteht, mehrere Versicherungsmakler gleichzeitig zu beauftragen.

Dies wiederum führt dazu, dass allein durch die Tatsache, dass sich ein neuer Versicherungsmakler bei der Versicherung meldet und einen Maklerwechsel anzeigt, der alte Maklervertrag nicht endet. Zumeist hat dies zur Folge, dass die Versicherungen sich direkt beim Kunden melden und den Sachverhalt klären.

Maklervollmacht für den Wechsel des Versicherungsmaklers

Manchmal kündigt der neue Versicherungsmakler im Namen des Kunden den bestehenden Maklervertrag. Eine solche Kündigung ist allerdings nicht in allen Fällen wirksam und hängt davon ab, ob der neue Versicherungsmakler eine entsprechende Vollmacht des Kunden hat.

Diese Maklervollmacht sollte klar festhalten, dass der neue Versicherungsmakler dazu berechtigt ist, die Kündigung durchzuführen. Damit vermeidet man Unklarheiten und kann für einen schnelleren Ablauf des Versicherungsmaklerwechsels sorgen.

Kann man zwei Versicherungsmakler haben?

Du kannst grundsätzlich zwei Versicherungsmakler haben und diese getrennt voneinander mit derselben Tätigkeit beauftragen. Dabei ist immer zu beachten, dass mit der Beauftragung eines weiteren Versicherungsmaklers der bestehende Maklervertrag nicht automatisch gekündigt wird.

Versicherungsmakler wechseln – das Fazit

Ein Maklerwechsel ist in der Praxis keine Seltenheit. Kunden können sich aus unterschiedlichen Gründen dazu entscheiden, ihren alten Versicherungsmakler durch einen neuen zu ersetzen.

Unabhängig von den Gründen läuft ein Maklerwechsel in der Regel immer nach dem gleichen Muster ab: Der alte Maklervertrag wird durch eine Kündigung beendet und ein neuer Versicherungsmakler beauftragt. Sobald der neue Maklervertrag unterzeichnet ist, gehen die derzeitigen Versicherungen in den Bestand des neuen Maklers über.

Für die Versicherungsnehmer bzw. Mandanten ist dies mit wenig bis kaum Aufwand verbunden. Im Gegenteil: Die Vorteile, die man bei einem Makler mit besseren Konditionen erlangen kann, wiegen die ohnehin geringe Mühe bei Weitem auf.

Und nicht nur das: Die Prüfung der bestehenden Versicherungen – oftmals beim Maklerwechsel durchgeführt – kann dazu führen, dass man sich von nicht länger benötigten oder zu teuren Versicherungslösungen trennen und damit noch mehr einsparen kann.

Quellen

  1. Das Wirtschaftslexikon über den Beruf des Versicherungsmaklers. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/versicherungsmakler-48993
  2. Vom richtigen Umgang mit einem Maklerwechsel: Ein informativer Beitrag für Versicherungsnehmer und Makler. https://www.asscompact.de/nachrichten/vom-richtigen-umgang-mit-einem-maklerwechsel

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