Ratgeber

Anerkannte Krankheiten der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zahlreiche Fälle, in welchen der Versicherer einen entsprechenden Antrag ablehnte, zeigen, dass die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente nicht garantiert ist. Gleichwohl gibt es Krankheitsbilder, die eine Bewilligung wahrscheinlich machen.

Dabei gehören langfristige Ausfälle zum Arbeitsleben in Deutschland: Bis zu jeder Vierte ist in seinem Leben von einer Berufsunfähigkeit betroffen.

Welche die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind, welche Diagnosen meist den Positivbescheid im Versicherungsfall begründen und welche Vorerkrankungen zu Komplikationen führen bei der Vertragsführen, erfährst Du hier.

Anerkannte Krankheiten der Berufsunfähigkeitsversicherung

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Bestimmte Krankheiten führen seit Jahren die Statistik an
  • Für die Berufsunfähigkeit anerkannte Krankheiten sind am häufigsten psychischer Natur
  • Bei älteren Arbeitnehmern kommen häufig Tumorerkrankungen und Probleme des Bewegungsapparates hinzu
  • Bestimmte, tückische Vertragsklauseln können auch bei Erreichung des BU-Grads zum Zahlungsstopp führen

Was ist die Voraussetzung für Berufsunfähigkeit?

Die Berufsunfähigkeit wird festgestellt, wenn mehr als eine bloße Arbeitsunfähigkeit aber weniger als eine vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die BU meint dabei (meist) eine mindestens fünfzigprozentige Einschränkung bei der Berufsausübung (BU-Grad) die spezielle Tätigkeit betreffend.

Dies kann z.B. bedeuten, dass man krankheitsbedingt von einer 40- zu einer 20-Stunden-Woche wechselt. Oder aber, dass man einen Teil der berufsüblichen Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann.

Im Schadensfall lohnt es sich, angemessen abgesichert zu sein, um vor finanziellen Einbußen gefeit zu sein. Auch bei einem geringfügigen Ausfall

Manche Verträge beinhalten eine AU-Klausel, die bei einer „bloßen“ Arbeitsunfähigkeit greift. Auf diese Weise ist der Versicherte bereits geschützt, auch wenn keine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt.

Es gibt keine festgesetzten Krankheiten, die automatisch die Anerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente zur Folge haben. Es geht um den Grad der Verhinderung.

Weiterführende Informationen zur AU-Klausel/Arbeitsunfähigkeitsversicherung findest Du in unserem Artikel zum Thema.

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Was sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit?

Die häufigsten Leiden, die (in absteigender Reihenfolge) ursächlich für Berufsunfähigkeit sind, sind:

  • Psychische Erkrankungen: Dazu gehören Depressionen, Angststörungen, Burnout und andere psychische Belastungen, die häufig mit dem beruflichen Umfeld oder persönlichen Lebensumständen in Verbindung stehen.
  • Muskel-Skelett-Erkrankungen: Rückenleiden, Bandscheibenvorfälle, Gelenkentzündungen und andere Krankheiten des Bewegungsapparates können durch langes Sitzen, einseitige Belastung oder körperlich anstrengende Berufe verursacht werden.
  • Krebserkrankungen: Verschiedene Krebsarten können zur Berufsunfähigkeit führen, insbesondere wenn sie mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit oder Therapiebedarf einhergehen. Auch die schweren Nebenwirkungen mancher Therapieformen, die den Krankheitsverlauf mitbestimmen, werden berücksichtigt.
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen können die körperliche Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen und zur Berufsunfähigkeit führen.
  • Nerven- und Sinnesorgankrankheiten: Neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Augenerkrankungen wie Makuladegeneration können die Berufsausübung stark einschränken.
  • Unfälle und Verletzungen: Schwere Unfälle, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen, können ebenfalls eine Ursache für Berufsunfähigkeit sein. Dies gilt insbesondere für Knochenbrüche mit Langzeitfolgen wie bspw. im Bereich der Wirbelsäule
  • Atemwegserkrankungen: Chronische Lungenerkrankungen wie Asthma oder COPD können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, insbesondere in Berufen, die körperliche Anstrengungen erfordern.
  • Stoffwechsel- und Verdauungserkrankungen: Diabetes, Morbus Crohn und andere Erkrankungen des Stoffwechsels oder Verdauungssystems können zur Berufsunfähigkeit führen, wenn sie eine kontinuierliche Behandlung erfordern oder körperliche Einschränkungen mit sich bringen.

Dir fällt vielleicht auf, dass viele dieser Krankheitsbilder sich mit denen überschneiden, die zu einer Ablehnung des Versicherungsnehmers in spe führen können. Dies unterstreicht das Risikoempfinden derlei Erkrankungen betreffend auf Seiten des Unternehmens.

Da man mit zunehmendem Alter immer anfälliger für viele der hier vorliegenden Krankheiten wird, empfiehlt sich ein Vertragsabschluss, solange man noch jung und gesund ist. Wer sich zu spät um seine Vorsorge kümmert, kann in nicht zu unterschätzende finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn der Schadensfall eintritt.

Hauptursache: Psychische Erkrankungen

Seit einigen Jahren zeichnet sich der Trend ab, das der absolute Hauptgrund für Berufsunfähigkeit psychischer Natur ist. Der Software-Entwickler Morgen & Morgen gibt jedes Jahr eine Analyse von Versicherungsdaten heraus, die Die Ursachen von Berufsunfähigkeit zum Gegenstand hat.

Ihre 2023 herausgegebene Statistik unterstreicht diesen Trend erneut. 34% aller Berufsunfähigkeitsversicherungsanträge erfolgen aufgrund psychischer Erkrankungen.

Auf Platz zwei liegen Erkrankungen des Bewegungsapparates mit ca. 20%. Etwa 17% der Anträge gehen auf Tumorerkrankungen zurück. [1]

Eine Aufschlüsselung der Hauptgründe für Berufsunfähigkeit.

Die häufigsten psychischen Erkrankungen, die zur BU führen, sind wiederum Depressionen, die oft die Leistungsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen erheblich beeinträchtigt.

Angststörungen können zu einer starken Einschränkung der beruflichen Tätigkeit führen, insbesondere wenn sie unbehandelt bleiben und sind ebenfalls in den letzten Jahren verstärkt zum Tragen gekommen.

Chronischer Stress und Überlastung am Arbeitsplatz können zu einem Burnout führen, der zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Berufsunfähigkeit führen kann.

Nach traumatischen Ereignissen können psychische Belastungsstörungen auftreten, die die Fähigkeit zur Ausübung des Berufs beeinträchtigen können.

Schizophrenie ist eine schwere psychische Erkrankung, die bei schweren Verläufen zu dauerhafter Berufsunfähigkeit führen kann. Bis zu 1% der Menschen sind im Laufe ihres Lebens betroffen.

Entwicklung der Ursachen bezogen auf unterschiedliche Alterskohorten

Basierend auf der Analyse durch Morgen & Morgen kann man sich auch ein Bild darüber machen, wie sich die Gründe für Ausfälle im Beruf über verschiedene Altersgruppen hinweg entwickelt. [2]

Die Entwicklung der Erkrankungen, die zu Berufsunfähigkeit führen anhand unterschiedlicher Altersgruppen.

Es fällt auf, dass psychische Ursachen für Berufsunfähigkeit über alle aufgeführten Altersspannen die häufigsten bleiben. Dennoch gibt es einige andere Auffälligkeiten hinsichtlich unterschiedlicher Risiken in unterschiedlichen Altersgruppen.

Jüngere Menschen sind signifikant häufiger aufgrund von Unfällen berufsunfähig. Dies lässt sich damit erklären, dass andere Erkrankungen in späteren Lebensabschnitten deutlicher zum Tragen kommen.

Besagte Erkrankungen, nämlich solche des Bewegungsapparates (häufigste Vorkommnisse hier sind Rückenbeschwerden, Arthrose, Rheumatoide Arthritis, Gelenkentzündungen und Bandscheibenvorfälle) treten im späteren Alter häufiger auf. Auch das Krebsrisiko steigt mit zunehmendem Alter.

Anerkannte Berufserkrankungen

Sogenannte Berufskrankheiten, also solche Leiden, die im Zuge der spezifischen Tätigkeit aufkommen, finden keine besondere Berücksichtigung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (Der BU-Grad, also der Grad der Beeinträchtigung ist hierbei wichtiger), im Gegensatz zu gesetzlichen Absicherungen. Hierzu zählen:

  • Silikose: Lungenkrankheit durch das wiederholte Einatmen von Silikat. Häufig sind Bauarbeiter betroffen.
  • Kontaktekzeme: Viele Friseure werde durch wiederholten Hautkontakt mit Chemikalien geplagt
  • Staublungenerkrankung: Im Bergbau weit verbreitet durch die konstante Exposition von belastenden Feststoffen in der Umgebungsluft
  • Gehörschäden/Schwerhörigkeit: In der Metallverarbeitung kann die dauerhafte hohe Lautstärke derlei Erkrankungen zur Folge haben
  • Karpaltunnelsyndrom: Sowohl Schreibtischarbeiter als auch viele Handwerker entwickeln dieses Syndrom über ihre Verdienstjahre hinweg

Was muss ich tun, um eine Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen?

Zunächst muss man natürlich eine für sich passende Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Dies ist eine private Versicherung, die als Ergänzung zu den staatlichen Unterstützungen betrachtet werden kann, da diese oftmals unzureichend sind.

Nachdem Du einen für dich passenden Vertrag abgeschlossen und mit dem Einzahlen der Versicherungsprämien begonnen hast (i.d.R. ununterbrochen, etwaige Unterbrechungen der Zahlungen sind nur temporär und in Absprache mit dem Versicherer möglich) und der Schadensfall eingetreten sein sollte, muss dem Versicherungsunternehmen dieser Umstand so bald wie möglich mitgeteilt werden.

Jegliche relevante Unterlagen für die Berufsunfähigkeitsversicherung müssen dem Versicherer eingereicht werden.

Normalerweise folgt darauf eine vom Versicherer angeordnete medizinische Beurteilung. Nach der ärztlichen Untersuchung sind alle relevanten Dokumente (zusammen mit allen sonstigen Antragsunterlagen, die umfassend und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden müssen) dem Versicherungsunternehmen einzureichen.

Zu den Dokumenten zählen neben den medizinischen ein Antragsformular, Dokumente, die den Beruf betreffen wie etwa Einkommensnachweise, ggf. der Versicherungsschein oder eine Einwilligung bzgl. der Einsicht in die medizinischen Unterlagen. Der Versicherer überprüft die Dokumente und entscheidet dann über den Antrag.

Das Problem Abstrakte Verweisung

Die Abstrakte Verweisung ist als Klausel in vielen Verträgen von Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten. Sie besagt, dass im Falle der (berufsspezifischen) Berufsunfähigkeit das Versicherungsunternehmen das Anrecht darauf hat, Versicherte auf eine passende Stelle verweisen kann.

Die Abstrakte Verweisung funktioniert nicht gänzlich ohne Bedingungen. So muss die neue Arbeit sich mit den Qualifikationen des Vertragspartners decken und ein ähnliches Einkommen abwerfen. Besteht eine entsprechende Klausel im Vertrag, kommt der Versicherer oft um die Auszahlung der BU-Rente herum.

Erklären wir das Phänomen einmal anhand eines beispielhaften Szenarios:

Angenommen Du bist als Marketingleiter in einem großen Unternehmen tätig. Aufgrund von langanhaltendem Stress, starken Angstzuständen und Depressionen bist Du jedoch immer häufiger arbeitsunfähig. Nach ärztlicher Untersuchung und Diagnose wirst Du schließlich als berufsunfähig eingestuft.

In Deinem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag ist eine abstrakte Verweisungsklausel enthalten, die besagt, dass der Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigern kann, wenn Du noch in der Lage bist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die Deinen Fähigkeiten und Deiner Ausbildung entspricht.

Der Versicherer prüft daraufhin Deine berufliche Qualifikationen, Ausbildung und Erfahrung. Da Du einen Hochschulabschluss in Betriebswirtschaft und langjährige Erfahrung im Marketing hast, kommt der Versicherer zu dem Schluss, dass Du durchaus in der Lage wärst, eine Bürotätigkeit in einem anderen Unternehmen auszuüben.

Obwohl Du aufgrund Deiner psychischen Erkrankungen für Deine bisherige Tätigkeit als Marketingleiter nicht mehr geeignet bist, wird Dir die BU-Rente aufgrund der abstrakten Verweisung verweigert. Der Versicherer argumentiert, dass Du noch in der Lage ist, eine andere Bürotätigkeit auszuführen, und somit nicht als berufsunfähig im Sinne des Vertrags gilt.

Infolgedessen musst Du dich nun selbst um eine andere Arbeitsstelle bemühen, die Deinen gesundheitlichen Einschränkungen entspricht. Da Du jedoch aufgrund Deiner psychischen Erkrankungen auf dem Arbeitsmarkt nur begrenzte Möglichkeiten hast, gerätst Du in finanzielle Schwierigkeiten und musst Deine Lebensplanung grundlegend überdenken.

Die sogenannte Konkrete Verweisung greift, wenn du bereits einer weiteren Tätigkeit nachgehst. Grundsätzlich darfst du dies weiterhin. Das harte Kriterium ist in der 50%-Klausel festgehalten. Besteht im Vertrag die entsprechende Klausel, kann der Versicherer auch in diesem Fall die Rentenzahlung verweigern.

Der BU-Grad Deine Tätigkeit betreffend ist in beiden Fällen erreicht doch die Versicherungsgesellschaft hat ein Schlupfloch gefunden, das dich potenziell in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann.

Versicherungsnehmer tun gut daran, solche Klauseln zu vermeiden, um sich im Falle einer Erkrankung auf die finanzielle Unterstützung durch die BU-Rente verlassen zu können.

In gewissen Fällen kann die Konsultation eines Fachanwaltes Abhilfe schaffen, wenn die Versicherungsleistungen möglicherweise nicht ganz rechtskonform ausbleiben. Auch im Vorfeld kann sich dies lohnen, um gar nicht erst in der Bredouille zu landen. [3]

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