Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer: Was ist absetzbar?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen wirksamen Schutz vor finanziellen Risiken im Zuge der Unfähigkeit der Berufsausübung. Für einige Arbeitnehmer sind die dadurch entstehenden Kosten ein Argument, diese Versicherung gar nicht erst abzuschließen, auch wenn statistisch jeder Vierte betroffen ist.

Der Umstand, dass die BU-Versicherung steuerlich absetzbar ist, könnte die Vorbehalte ob der monatlichen Zahlungen wieder relativieren. Doch wie kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen? Wo liegt die Höchstgrenze? Und was müssen verschiedene Berufsgruppen beachten?

Mann fragt sich ob der die BU absetzen kann

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei der Steuer in einigen Fällen als Sonderausgabe angegeben werden
  • Im Hinblick auf die Steuern, die auf die BU anfallen, ist entscheidend, ob sie alleinstehend ist oder mit anderen Versicherungspaketen kombiniert wurde
  • Steuerfreibeträge bei der BU sind relativ hoch, doch sie sind von anderen, üblichen Versicherungen schnell ausgeschöpft
  • Die Kombination mit anderen Versicherungen kann Steuerrückzahlungen begünstigen
  • Selbst bei steuerlichen Vorteilen während der Einzahlphase ist zu bedenken, dass die BU-Rente, welche man im Schadensfall ausgezahlt bekommt, als Einkommen versteuert wird

Wie werden die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich abgesetzt?

Im Grunde genommen wird nicht die BU-Versicherung als solche teilerstattet. Sie kann als Sonderausgabe angegeben werden, die sich auf die Gesamtsteuerlast auswirkt und diese mindert. Es handelt sich also um eine Art passive steuerliche Entlastung.

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)?

Die BU-Versicherung kann als eigenständige Leistung oder aber im Rahmen eines kombinierten Versicherungspakets in Anspruch genommen werden. Die unterschiedlichen Beschaffenheiten hier verändern auch jeweils die Umstände und das Verfahren für die Berücksichtigung der BU-Versicherung in der Steuererklärung.

Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ermöglicht im Hinblick auf die Steuererklärung, dass sie unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ vermerkt werden kann. Die jährliche Höchstgrenze liegt hier bei 1900€ für Arbeitnehmer und Beamte und bei 2800€ für Selbstständige. Der Haken hieran ist, dass viele andere Versicherungen in den Bereich der Vorsorgeaufwendungen fallen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung): Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, inklusive der Pflegeversicherung, sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können ebenfalls als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
  • Private Rentenversicherung: Die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung (z. B. Riester-Rente oder Rürup-Rente) können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und mindern das zu versteuernde Einkommen.
  • Arbeitslosenversicherung: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
  • Unfallversicherung: Die Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

Diese Ausgaben sorgen bisweilen dafür, dass der Höchstbetrag schnell ausgeschöpft ist.

Der Unterschied zwischen SBU und BUZ kann bei der Frage nach der steuerlichen Belastung entscheidend sein.

Anders sieht es aus, wenn Du die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer oder mehreren anderen Versicherungsleistungen kombinierst. Hierbei spricht man dann von der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).

Die BUZ ist mit verschiedenen Aufwendungen kombinierbar. Hierzu zählen private Rentenversicherungen, die betriebliche Altersvorsorge, private Unfallversicherungen oder eine Risikolebensversicherung.

Die ertragreichste Variante der BU-Versicherung bietet die Kombination mit der Rürup-Rente. In diesem Fall entfallen die angegebenen Höchstgrenzen für die BU-Versicherung. Der Höchstbetrag, der angerechnet werden kann, liegt bei dieser Kombination bei 26.528€ (Einzelveranlagung) oder 53.056€ (Zusammenveranlagung) im Jahr.

Achtung: Dies gilt nur, wenn maximal 49% der Einzahlung auf das Konto der BU-Versicherung geht. Mindestens 51% der Zahlungen muss zugunsten der Altersvorsorge ausfallen.

Was passt zu mir – die eigenständige BU oder eine BU-Zusatzversicherung?

Die Wahl zwischen SBU und BUZ ist von einigen Faktoren abhängig. Hier einige Faktoren, die eine Entscheidungshilfe sein könnten.

SBUBUZ
Selbstständige und Freiberufler genießen keinen gesetzlichen Schutz in dem Fall des Unvermögens der BerufsausbildungWer bereits eine gesetzliche oder betriebliche Absicherung hat, kann von dem weitergehenden Schutz der BUZ profitieren. Im Falle der Berufsunfähigkeit stehen dem Arbeitnehmer größere finanzielle Mittel zur Verfügung.
Die eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt über eine größere Flexibilität bei der Anpassung der Konditionen an individuelle Lebens- und ArbeitsumständeWeiterhin sollte erwähnt werden, dass die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als zusätzlicher Baustein eines Versicherungspaketes günstiger ist als eine alleinstehende.
Durch die Entkopplung der Berufsunfähigkeitsversicherung von anderen Versicherungsprodukten, bleibt ihr Schutz, auch wenn die Hauptversicherung vorzeitig oder zeitweise gekündigt wird. Dies kommt hinsichtlich der langen Laufzeit recht häufig vor. Wenn die Leistungen aus finanziellen Erwägungen nicht mehr bezahlt werden können, ist man dennoch durch die BU-Versicherung geschützt.Wie bereits erwähnt ist es bei bestimmten Kombinationen einfacher, etwas von der Steuer zurück zu bekommen. Am besten eignet sich dafür die Rürup-Rente. Hier kannst Du bis zu 100% von der Steuer absetzen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung für Selbstständige

Als Selbstständiger hast Du oft keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz, daher ist es von besonderer Bedeutung, deinen Absicherungsbedarf zu prüfen. Eine BU-Versicherung kann Dich finanziell schützen, wenn Du aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr arbeiten kannst.

Ein steuerlicher Vorteil für Selbstständige ist, dass die Beiträge zur BU-Versicherung in bestimmten Fällen als Betriebsausgaben absetzbar sind. Dazu muss eine Versicherung gegen spezifische Berufsrisiken abgeschlossen werden.

Im Leistungsfall einer BU-Versicherung, wenn eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ausgezahlt wird, unterliegt diese Rente der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die BU-Rente im Ruhestand als Einkommen versteuert wird.

Für Selbstständige kann es auch sinnvoll sein, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu prüfen, um zusätzlich für den Ruhestand vorzusorgen. Die Beiträge zur bAV können steuerlich begünstigt sein.

Da Selbstständige oft unregelmäßiges Einkommen haben, kann es vorteilhaft sein, eine BU-Versicherung mit flexiblen Vertragsbedingungen zu wählen. Dies ermöglicht es, die Beiträge an die finanzielle Situation anzupassen.

Die Auswahl einer passenden BU-Versicherung kann komplex sein, daher ist es ratsam, sich von einem unabhängigen Versicherungsberater oder Fachexperten beraten zu lassen. Ein Experte kann die individuellen Bedürfnisse und Risiken angemessen berücksichtigen und die optimale Absicherung empfehlen.

Wo muss ich die BU bei der Steuererklärung angeben?

In Deutschland wird die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) in der Regel im Rahmen des Mantelbogens der Steuererklärung angegeben. Der Mantelbogen ist das Hauptformular, das die persönlichen Daten und die allgemeinen Angaben zur Steuererklärung enthält.

Die BU-Versicherung und die Versicherungsbeiträge werden im speziellen Abschnitt „Vorsorgeaufwendungen“ der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Dort kannst Du die entsprechenden Versicherungsbeiträge angeben, die im Steuerjahr gezahlt wurden.

Bevor Du die Angaben machst, solltest Du die Beitragsnachweise und Versicherungsunterlagen Deiner BU-Versicherung sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass die Daten korrekt sind. Die genaue Vorgehensweise und die zu verwendenden Formulare können sich von Jahr zu Jahr leicht ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Formulare und Richtlinien des Finanzamtes zu verwenden.

Ist die BU-Rente steuerpflichtig?

Ja, die BU-Rente ist in vielen Fällen steuerpflichtig. Ihre Besteuerung erfolgt nach dem nachgelagerten Besteuerungsprinzip. Das bedeutet, dass die BU-Rente im Ruhestand als Einkommen betrachtet und entsprechend dem persönlichen Steuersatz des Rentenempfängers besteuert wird.

Anders als bei der Beitragsphase, in der Beiträge zur BU-Versicherung steuerlich abgesetzt werden können, wird die BU-Rente als Einkommen im Ruhestand steuerpflichtig. Als Faustformel beziffern hier viele Experten den Nettobetrag mit ca. 80% des Bruttobetrags. (1)

Dies gilt nicht, wenn die jeweils geltenden Grundfreibeträge nicht überschritten werden. Diese liegen im Jahr 2023 bei 10.908€ für Einzelpersonen und bei 21.816€ für Ehepartner.

Mann fragt sich ob die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzbar ist

Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist der persönliche Steuersatz des Rentenempfängers. Je höher dieser Steuersatz ist, desto mehr Steuern müssen auf die BU-Rente gezahlt werden.

Auch das gesamte zu versteuernde Einkommen, inklusive der BU-Rente, beeinflusst die Besteuerung. Ein höheres Gesamteinkommen kann zu einer höheren Besteuerung der BU-Rente führen.

Der Familienstand des Rentenempfängers spielt ebenfalls eine Rolle. Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner können in der Regel günstigere Steuerklassen haben, was sich positiv auf die Besteuerung der BU-Rente auswirken kann.

Um die genauen steuerlichen Auswirkungen zu verstehen, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, die mit den individuellen steuerlichen Regelungen und dem persönlichen Einkommensstatus vertraut sind. Eine vorausschauende Planung kann dazu beitragen, die steuerliche Belastung im Ruhestand zu optimieren und die finanzielle Situation bei Bezug der BU-Rente zu berücksichtigen.

Besteuerung der BU-Rente: Gefördert vs. ungefördert

Je nachdem, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, kann dies erhebliche Unterschiede bei der Besteuerung der BU-Rentenbezüge bedeuten.

Das Schicht-Modell

Es gibt drei sogenannte Schichten bei der Altersvorsorge. Sie entscheiden, inwiefern eingezahlte Leistungen versteuert werden bzw. wie Du sie in der Steuererklärung geltend machen kannst. Dies hat ebenso Auswirkungen auf die Besteuerung der Bezüge im Leistungsfall.

  • Schicht 1: Basisversorgung (Rürup-Rente)
    • private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
    • steuerlich als Sonderausgabe absetzbar
    • Bezüge im Rentenalter steuerpflichtig
  • Schicht 2: kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riesterrente)
    • private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung.
    • steuerlich absetzbar als Sonderausgabe
    • Steuerpflichtige Bezüge im Leistungsfall
  • Schicht 3: Private Altersvorsorge (ungefördert)
    • keine staatliche Förderung
    • oft schwieriger, von der Steuer abzusetzen
    • Steuervorteile (geringere oder keine Besteuerung) im Leistungsfall

Tatsächliche Besteuerung der Bezüge als Einkommen

Bei der Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, sind die Beiträge steuerlich begünstigt und können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Im Leistungsfall, wenn die BU-Rente aus der Rürup-Rente gezahlt wird, unterliegt sie jedoch der nachgelagerten Besteuerung.

Die steuerliche Begünstigung der Beiträge wird somit durch die Besteuerung der BU-Rente ausgeglichen. Auch hier gibt es Sonderfälle. Wird etwa die Versicherung, mit welcher die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert ist, nicht steuerlich begünstigt, kann die BUZ selbst auch nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung können Erhöhungen der BU-Rente aus vereinbarten Leistungsdynamiken oder Überschüssen bis zu 100 % steuerpflichtig sein. Die Besteuerung der BU-Rente hängt dabei von der steuerlichen Behandlung der Hauptversicherung ab, da die BUZ eng mit der Hauptversicherung verknüpft ist. In Verbindung mit der Rürup-Rente ist zum Jahr 2040 eine hundertprozentige Versteuerung der BU-Rente zu erwarten. (2)

Es kommt also auf die Frage an, ob man steuerliche Vorteile beim Erbringen der Zahlungen oder beim Erhalten der Leistungen genießen will.

Du hast noch Fragen? Wir stehen Dir für eine kostenlose Beratung zur Verfügung. Lies auch gern unseren Artikel für weitere Informationen bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung. (3)

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