Darum wird die Erwerbsminderungsrente nicht ausreichen
Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit und die daraus resultierenden finanziellen Probleme können durch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente teilweise, aber nicht komplett gedeckt werden.
Inhalt dieser Seite
Das Wichtigste auf einen Blick
- Jede Person, die von einer Erwerbsminderung betroffen ist und die gesetzlich rentenversichert ist, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente
- Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente haben Personen, die weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können (zwischen drei und sechs Stunden täglich)
- Voraussetzung: Personen, die mindestens fünf Jahre in eine Rentenversicherung einbezahlt haben, können einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
- Die deutsche Rentenversicherung ist Ansprechpartner für Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Eine Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung des Staates. Wenn du als Arbeitnehmer erwerbsunfähig wirst, das heißt nicht arbeiten kannst, hast du, solange du in den letzten fünf Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hast, Anspruch auf die EM Rente.
Dabei wird prinzipiell unterschieden, ob du teilweise oder vollständig erwerbsunfähig bist. Auch spielen die Jahre der Renteneinzahlung eine Rolle. Die Erwerbsminderungsrente wird nur dann ausgezahlt, wenn man bei Eintritt der Erwerbsminderung das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hat.
Das heißt, prinzipiell fällt die Erwerbsminderungsrente sehr gering aus und reicht in den meisten Fällen nicht aus, die finanziellen alltäglichen Kosten zu decken.
Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, musst du einen Antrag bei der deutschen Rentenversicherung einreichen.
Was bedeutet Erwerbsunfähig?
Erwerbsunfähigkeit wird bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente anders als die Berufsunfähigkeit bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung definiert.
Bei der EM-Rente spielt es keine Rolle, welche Ausbildung und welchen Beruf du als letztes ausgeübt hast. Es geht um die reine Leistungsfähigkeit jeglichen Beruf auszuüben.
Volle Erwerbsfähigkeit haben alle Menschen, die mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können. Und das an 5 Tagen in der Woche. Bei Erwerbsfähigkeit hat man keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Eine teilweise Erwerbsminderung bedeutet, dass eine Person weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, aber mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Erwerbsunfähig sind alle Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Dein Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung
- Papierlos glücklich
Wir arbeiten 100 % digital und deine Versicherungen werden alle zentral in unserer App gespeichert – Tschüss Aktenorder! - Tu etwas Gutes mit deinen Versicherungen
Wir spenden 20 % unseres Gewinns an soziale und nachhaltige Organisationen. Natürlich, ohne dass es dadurch für dich teurer wird. - Service ist uns wichtig
Bei uns gibt es keine Hotline, sondern immer einen von uns als deinen direkten Ansprechpartner. 🙂 - Unabhängig
Sagen viele, wir haben aber das Glück nicht finanziell darauf angewiesen zu sein, die Produkte anzubieten, die uns das meiste Geld einbringen. - Klar und verständlich
Versicherungen können wirklich undurchsichtig sein, deshalb sind wir erst zufrieden, wenn du wirklich alles verstanden hast
So erreichst du uns
Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Oder buche ein kostenloses Webmeeting
- Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
- Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen
Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?
Erwerbsunfähigkeit bezieht sich auf die Ausübung jeglicher Tätigkeit bzw. dessen Einschränkung. Dabei spielt die Ausbildung und vorherige Berufe keine Rolle.
Berufsunfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit dagegen bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Kann man diesen nicht mehr ausüben, ist man berufsunfähig.
Gründe für Erwerbsunfähigkeit
Die Gründe für eine Erwerbsunfähigkeit sind sehr vielfältig. Typisch sind psychische Erkrankungen, Kreislauferkrankungen aber auch Krankheiten des Bewegungsapparates. Aber auch Personen, die erwerbsunfähig sind, aufgrund einer anderen Krankheit oder Behinderung, haben einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.
Wie funktioniert die Erwerbsminderungsrente?
Zahlst du in die gesetzliche Rentenversicherung ein, hast du Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese kannst du bei Eintritt der Erwerbsminderung beantragen. Das heißt, du erfüllst die grundlegenden Voraussetzungen. Ansprechpartner dafür ist die deutsche Rentenversicherung.
Bei Antragstellung wird von der Rentenversicherung überprüft, ob die Erwerbsminderung, also die Gesundheit unter Umständen durch Reha wiederhergestellt werden kann. Helfen die Reha Maßnahmen, um die Gesundheit wieder herzustellen, hat die Person keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Das heißt, es gilt „Reha vor Rente“.
Was sind Voraussetzungen für EM Rente?
Prinzipiell haben alle Personen, die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, Anspruch auf eine EM Rente. Das heißt, die Pflichtmitgliedschaft bei der Rentenkasse ist eine der Voraussetzungen.
Außerdem muss der Antragsteller mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bei der Rentenversicherung bezahlt haben (muss nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum sein)
Die wichtigste Voraussetzung ist die Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit. Das heißt, Personen, die weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, haben die Möglichkeit eine EM Rente zu erhalten.
Sowohl eine volle Erwerbsminderungsrente als auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt voraus, dass die Erwerbsminderung immer ärztlich bestätigt werden muss. Die Kategorien der Erwerbsminderung definiert dabei auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente.
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Volle Erwerbsminderungsrente erhalten alle Menschen, die weniger als drei Stunden an einem Tag arbeiten können. Das heißt, wenn sie erwerbsunfähig sind, haben sie Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Hier gibt es eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 € im Jahr. Wird diese überschritten, gibt es eine Kürzung des Rentenbetrags.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Kann eine Person weniger als sechs Stunden, aber mehr als drei Stunden täglich arbeiten, ist sie nur teilweise eingeschränkt und bekommen deshalb eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Die Rentenhöhe der Erwerbsminderungsrente fällt in diesem Fall halb so hoch aus wie die volle Erwerbsminderungsrente. Es handelt sich also um eine Ergänzung bei Teilzeitarbeit.
Es gibt eine Ausnahme, bei der Menschen, die zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnten, die aber arbeitslos sind, die volle Rentenhöhe erhalten können.
Wie viel Geld bekommt man bei der Erwerbsminderungsrente
Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente ist sehr komplex. Verschiedene Aspekte spielen beim Anspruch auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente eine Rolle.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente
Es gibt 5 Anhaltspunkte, die bei der Berechnung der Höhe der Rente berücksichtigt werden:
- Das durchschnittliche Einkommen
- Der Rentenanspruch des Antragstellers
- Anzahl der Jahre, in denen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurden.
- Rentenpunkte, die gesammelt wurden
- Zeitraum bis gesetzliches Rentenalter erreicht wird
Die deutsche Rentenversicherung legt dabei eine durchschnittliche Höhe für erstmals gezahlter Erwerbsminderungsrente von 936 € im Jahr 2021 fest. Die durchschnittliche Höhe der ausgezahlten Erwerbsminderungsrenten betrug im Jahr 2021 876,86 €.
Die tatsächlich ausgezahlte EM Rente ist oft sehr viel weniger, da der Antragsteller oft nicht alle Anforderungen zur Erwerbsminderung komplett erfüllt.
Die Wartezeit der Erwerbsminderungsrente
Die deutsche Rentenversicherung setzt eine bestimmte Anzahl an Jahren als Wartezeit voraus. Diese beträgt mindestens fünf Jahre. Diese muss eine Person bei Antragsstellung einer EM Rente erfüllen.
Das heißt, Pflichtbeiträge müssen in die Rentenversicherung einbezahlt worden sein und es muss freiwillige Beitragszeiten geben. Zur Wartezeit zählen auch Kindererziehungszeiten und häusliche Pflegezeiten. Auch Versorgungsausgleich oder Rentensplittung werden dazu gezählt.
Hat der Antragsteller Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Übergangsgeld erhalten, wird dies auch in die Wartezeit einbezogen.
Kleiner Tipp: Wenn die deutsche Rentenversicherung dir jährlich die Renteninformation zuschickt, hast du die Wartezeit zur Erwerbsminderungsrente schon erfüllt.
Warum die Erwerbsminderungsrente nicht ausreichend ist
Wer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt und diesen bewilligt bekommt, wird bald feststellen, dass dieser Betrag nicht ausreichend ist, um alltägliche Kosten zu decken.
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft, was heißt, dass Menschen, die berufsunfähig sind, keinen finanziellen Anspruch haben. Die Erwerbsminderungsrente bezahlt nur einen Teilbetrag der benötigen Leistungen bei Erwerbsminderung.
Viele Personen entscheiden sich aus diesen Gründen dafür, eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um im Falle einer Berufsunfähigkeit, das heißt, wenn sie nicht mehr arbeiten können, ihren Lebensstandard beibehalten können.
Kontaktdaten der Deutschen Rentenversicherung Bund
Zentralrufnummer: 030 865 0
Allgemeines Service-Telefon: 0800 1000 4800
Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Bund: 0800 1000 480 70
Website: www.deutsche-rentenversicherung.de
Alles rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Kundenstimmen
Du willst mit einem Berufsunfähigkeitsversicherung-Experten sprechen?
So erreichst du uns
Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Oder buche ein kostenloses Webmeeting
- Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
- Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen