Berufshaftpflichtversicherung für Architekten
Für viele Berufe ist eine Berufshaftpflicht verpflichtend. Verschiedene Gesetze und Regelungen setzen fest, dass der Architektenberuf einer davon ist. Eine Berufshaftpflicht für Architekten ist allerdings auch absolut notwendig – immerhin sind die Haftungsrisiken nicht gerade gering.
Durch Fehler und Unachtsamkeiten können hohe Kosten durch Schadensersatzforderungen entstehen. Um sich vor den Folgen entsprechender Schäden schützen zu können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung absolut sinnvoll.
Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Wahl einer Versicherung zu achten gilt. Zudem gehen wir näher darauf ein, was eine Berufshaftpflicht für Architekten überhaupt bringt.
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Das Wichtigste in Kürze
- Einige Berufsgruppen sind dazu verpflichtet, vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, wozu auch Architekten gehören.
- Der Beruf des Architekten geht mit vielen Risiken einher, die meist Sach- und Vermögensschäden, aber auch Personenschäden nach sich ziehen können.
- Daher ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten unverzichtbar, um die eigene Existenz zu schützen.
- Es ist absolut wichtig, dass Architekten ihre Versicherung individuell an ihre Haftungsrisiken anpassen lassen, da es viele verschiedene Formen dieses Berufs gibt.
- Die Kosten einer Berufshaftpflicht setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und auch die Art der Versicherung spielt keine unerhebliche Rolle.
Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten so wichtig?
Der Beruf eines Architekten ist mit viel Verantwortung verbunden. Ein Fehler und schon kann ein Bauvorhaben nicht gemäß den Anforderungen durchgeführt werden. Immerhin bauen die Leistungen von Architekten und Fachplanern aufeinander auf.
Architekten müssen viele Bereiche im Blick behalten: den Schall- und Wärmeschutz, den Brandschutz, die Technische Ausrüstung und die Statik zum Beispiel. Wenn nun ein Architekt einen Fehler macht, kann es zu einem Planungs- oder Ausführungsmangel kommen.
Dann stellt sich meist eine ganz einfache Frage: Steht der Architekt dem Bauherrn gegenüber mit in der Haftung? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Stellt sich allerdings heraus, dass den Architekten die Schuld trifft, können Schadenersatzansprüchen gestellt werden. [1]
Solche Ansprüche können sehr hoch sein – je nach Projekt und Art des Fehlers. Da Architekten mit ihrem gesamten Vermögen haften, stellt das schnell ihren finanziellen Ruin dar. Die Insolvenz droht. Schon allein aus diesem Grund ist ein ausreichender Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung essenziell.
Des Weiteren besteht in Deutschland die Pflicht, dass sich Architekten und Ingenieure mit einer Haftpflicht versichern. Diese muss der Berufskammer vor Antritt der Tätigkeit als Nachweis vorgelegt werden. Andernfalls ist die Ausübung dieses Berufs nicht erlaubt.
Das hat unter anderem den Grund, dass Bauprojekte nicht nur eine kostspielige Angelegenheit sind, sondern auch die Gesundheit von Menschen beeinflussen können. Die Unversehrtheit von Personen steht im Fokus.
Gesetzliche Grundlagen zur Versicherungspflicht
Folgende Gesetze bilden die rechtliche Grundlage für die Versicherungspflicht für Architekten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Versicherungsvertragsgesetz (VGG)
- Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB/AVB)
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren (BBR Arch./Ing.) [2]
Welche Leistungen enthält eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?
Zu den Aufgaben der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten gehört es, den Architekten vor den finanziellen Folgen durch Schadenersatzforderungen Dritter bei Planungsfehlern zu schützen. Außerdem erfolgt eine Absicherung von Spätschäden.
Grundsätzlich sollte eine gute Berufshaftpflichtversicherung immer Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Dann ist eine Rundum-Absicherung gegeben, die die Existenz des Architekten schützt.
Besonders dann, wenn man ein Architektenbüro führt, ist eine Architektenhaftpflicht essenziell. Es gibt spezielle Versicherungsmodelle, die die Berufshaftpflichtversicherung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung vereinen. So ist nicht nur der Architekt selbst, sondern auch seine Belegschaft entsprechend versichert.
Die Architektenhaftpflicht übernimmt allerdings nicht nur die Kosten in Schadensfällen. Sie prüft zunächst Haftungsfragen. Dabei wird ein Anspruch genau unter die Lupe genommen. Ist er unzulässig, kann die Versicherung ihn abwehren. Man spricht auch von einem passiven Rechtsschutz.
Folgende Risiken sind es unter anderem, vor denen eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten schützt:
- Planungsfehler
- Beratungs- und Aufklärungsfehler
- Termin- und Kostenüberschreitung
Was ist eine Planungs-Haftpflichtversicherung?
Die Planungs-Haftpflichtversicherung deckt nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch Vermögensschäden ab, die aus einer planenden Tätigkeit hervorgehen. Sie ist vor allem im Hoch- und Tiefbau sowie im Anlagen- und Maschinenbau relevant.
Sie lässt sich sogar auf Schäden ausdehnen, die sich bei der Selbstausführung eines Projekts ergeben, das man selbst geplant hat. [3]
Fehler bei der Planung können vielfältig sein. Folgende sind die gängigsten Planungsfehler im Architektenberuf:
- lückenhafte oder fehlerhafte Planung oder Konstruktion
- Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik
- Nichtberücksichtigen wirtschaftlicher Voraussetzungen oder vorhandener baulicher Gegebenheiten
- Nichteinschalten von Sonderfachleuten
- geänderte Pläne
- nicht dauerhaft genehmigungsfähige Planung
- nicht weitergeleitete Zeichnungen
Besonderheiten bei Planungsfehlern
Wenn ein Architekt ein Fehler bei der Planung gemacht hat, haftet er nicht immer gänzlich allein dafür. Das ist dann der Fall, wenn der Bauunternehmer den Fehler erkannt, aber nicht darauf hingewiesen hat. Jedoch hat der Architekt den Schaden ganz überwiegend zu tragen. [4]
Weitere Fehler im Architektenberuf
Eine Haftung kann nicht nur wegen Planungsfehlern vorliegen. Auch eine Überschreitung von Kosten und Terminen kann Architekten teuer zu stehen kommen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Überwachung und das Aufstellen eines Zeitplans vernachlässigt wird.
Und auch die Unterschätzung von Baugrundverhältnissen, die zeitaufwendige und teure Anpassungen nach sich ziehen, ist ein mögliches Risiko.
Ein großer Bereich, in dem es zu Risiken kommen kann, sind Beratungs- und Aufklärungsfehler:
- fehlende Beratung bei der Wahl ausführender Firmen
- unzureichende Bauüberwachung während der Ausführung
- unzureichende Informationen zu den Themen Fördergelder, notwendige Versicherungen und Finanzierungen
- fehlende Informationen bei nötigen Umplanungen
- Nichterkennen von Kostenüberschreitungen und unterlassene Information des Auftraggebers
Was sollte man bezügliche Spätschäden wissen?
Eine sehr typische Form von Versicherungsfällen im Architektenberuf sind sogenannte Spätschäden. Damit sind alle Schäden gemeint, die stark verzögert eintreten. So kann ein kleiner, unentdeckter Mangel nach vielen Jahren zu einem ernsthaften Problem werden.
Wenn ein Spätschaden unter die Lupe genommen wird, versucht der Versicherer zu ermitteln, ob zurückliegende Verstöße des Architekten vorliegen. Deshalb ist es wichtig, dass der Schutz einer Berufshaftpflicht für die gesamte Dauer möglicher Haftungsansprüche fortbesteht.
Die gesetzlichen Verjährungsfristen liegen bei 30 Jahren. Die Nachversicherung bei den meisten Versicherern beträgt allerdings nur 5 Jahre. Einige Anbieter haben sich bereits dazu entschieden, diesen Zeitraum zu erweitern. Auf jeden Fall ist es für Architekten wichtig, bis zur Verjährung gut versichert zu bleiben.
Die Tendenz geht in die Richtung, dass Versicherungsgesellschaften eine bedingungslose und zeitlich unbegrenzte Nachhaftung ermöglichen. Das ist nur dann der Fall, wenn der Schaden unverschuldet erst nach Ablauf der üblichen 5 Jahre gemeldet werden konnte.
Architekten müssen an dieser Stelle also gutes Organisationstalent und Informationsmanagement an den Tag legen. Nur so können Informationen über einen Schadenersatzanspruch dem Versicherer rechtzeitig gemeldet werden. Denn bei verspäteter Meldung kann er die Schadensbearbeitung unter Umständen in Frage stellen.
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Welche Architekten benötigen eine Berufshaftpflicht?
Wer selbstständig als Architekt arbeitet, muss schon aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Landeskammern haben dies beschlossen und ganz klar geregelt. Somit müssen alle nachfolgenden Architekten über eine entsprechende Versicherung verfügen:
- Innenarchitekten
- Garten- und Landschaftsarchitekten
- Stadtplaner
- Architekten für Hoch- und Tiefbau
- Generalplaner
Brauchen angestellte Architekten eine Berufshaftpflicht?
Nicht jeder Architekt ist selbstständig, sondern vielleicht auch Angestellter eines Architekturbüros. In diesem Fall kann man meist auf eine eigene Berufshaftpflicht verzichten. In der Regel sind angestellte Architekten und Ingenieure über das Büro mitversichert.
Auch dann, wenn ein Architekt bei einem Bauträger, einer Hausverwaltung oder einem Bauherren angestellt ist, ist er meist über die Haftpflicht der jeweiligen Firma versichert.
Jedoch sollten angestellte Architekten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit die Art und den Umfang der Versicherung überprüfen. Denn nicht immer ist der Versicherungsschutz ausreichend. In manchen Fällen ist es also selbst in einem Angestelltenverhältnis nötig, sich selbst um eine Versicherung zu kümmern. Dann ist man für alle Eventualitäten gewappnet.
Welche Besonderheiten gibt es für Architekturbüros?
Wer ein Architekturbüro führt, braucht mehr also nur eine Einzelversicherung für sich selbst. Vor allem bezüglich der Angestellten sollte man einen Profi über den bisherigen Versicherungsschutz schauen lassen. Es kann gut sein, dass noch ein Zusatz nötig ist, damit auch das Personal entsprechend abgesichert ist.
Des Weiteren empfiehlt es sich für Leiter eines Büros, sich mit den gängigen Versicherungen für Selbstständige zu befassen. Wer zum Beispiel Kunden empfängt, muss damit rechnen, dass sich dort einmal jemand verletzt oder ein Gegenstand beschädigt wird.
Für entsprechende Personen- und Sachschäden ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll. Und um die Einrichtung des Büros zu schützen, sollte eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Jahres- und einer Objektversicherung?
Einige Versicherungsgesellschaften bieten ihren Versicherungsnehmern unterschiedliche Möglichkeiten einer Berufshaftpflicht an. Grob unterscheidet man zwischen:
- Jahresversicherung
- Objektversicherung
Das ermöglicht es jedem Architekten abhängig von seiner Projektdichte den richtigen Tarif zu finden. Um die Versicherungsprämie einer Objektversicherung zu berechnen, ziehen Versicherer das Leistungsbild und die -phasen heran. Dazu kommt noch die Bausumme des jeweiligen Projekts.
Bei einer Jahresversicherung spielt vor allem das Jahreshonorar eine entscheidende Rolle. Zudem gelten auch hier die gewünschten Leistungen als Berechnungsgrundlage. Die Bausummen sind für die Höhe der Prämien weniger wichtig.
Woran erkenne ich eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Architekten?
Nicht jeder Architekt arbeitet gleich. Einige haben sich auf einen bestimmten Sektor spezialisiert und ein anderer ist in einem ganz anderen Feld tätig. So unterschiedlich die Bereiche des Architektenberufs sind – so verschieden sind auch die möglichen Gefahren.
Aus diesem Grund ist nur eine individuell passende Berufshaftpflicht eine gute Versicherung. Der Versicherungsschutz sollte sich an den persönlichen Anforderungen orientieren. Viele Versicherer bieten daher entsprechende Zusatzbausteine an, mit denen sich ein maßgeschneidertes Produkt zusammenstellen lässt.
Viele Versicherungsnehmer neigen heute zum Online-Abschluss von Versicherungen. Das Internet bietet tolle Möglichkeiten. Hier können Architekten einen Vergleich verschiedener Produkte vornehmen. So sieht man alles, was Kosten und Leistungen betrifft, auf einen Blick und kann sich für den passenden Tarif entscheiden.
Da die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure sehr wichtig ist, empfiehlt es sich auch, die Entscheidung zusammen mit einem Profi zu treffen. Berater und Makler können dabei helfen, eine individuell passende Berufshaftpflicht eines kompetenten Versicherers zusammenzustellen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Architektenhaftpflicht?
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten variieren. Immerhin ist nicht jede Versicherung gleich. Es gibt verschiedene Versicherer, unterschiedliche Leistungen und weitere Faktoren, die dabei eine Rolle spielen.
Folgende Aspekte bestimmen die Kosten einer Architektenhaftpflicht:
- Mitarbeiteranzahl
- Lohn- und Gehaltskosten
- jährlicher Honorarsatz
- Deckungssumme / Versicherungssumme
- Selbstbeteiligung
- Tätigkeitsgebiet
- Vertragslaufzeit
- gewünschte Zusatzleistungen
Ganz allgemein sollten Architekten jedoch davon absehen, bei der Haftpflicht zu sparen. Wer bei Versicherungen am falschen Ende spart, geht aus einem Schadensfall wenig erfolgreich hervor. Für einen ausreichenden Schutz sollten Architekten und Architektinnen immer eine gute Versicherung wählen.
Wie hoch müssen die Versicherungssummen sein?
Ist es gesetzlich geregelt, dass eine Berufsgruppe eine Berufshaftpflichtversicherung haben muss, sind auch oft die Versicherungssummen festgesetzt. Bei Architekten unterscheidet man zwischen der Versicherungssumme für Personenschäden und der Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden – sogenannte sonstige Schäden.
Die Summe für Personenschäden liegt im Normalfall bei 2 oder 3 Millionen Euro. Zwar sind Personenschäden im Architektenberuf recht selten. Doch wenn sie einmal eintreten, können sie sehr hoch ausfallen.
Bei einem Personenschaden muss nicht selten neben Schmerzensgeld auch eine lebenslange Rente gezahlte werden. Eine mögliche Ursache kann ein Unfall wegen mangelnder Bauüberwachung sein.
Sonstige Schäden kommen dafür wesentlich häufiger vor. Vermögens- und Sachschäden werden zusammengefasst, da sich aus einem Sachschaden meist ein Vermögensschaden ergibt. Ein gutes Beispiel: Wegen eines Baumangels konnte das Gebäude erst verspätet fertiggestellt werden und deshalb entgeht dem Bauherren die Miete.
Die niedrigste Deckungssumme, die für sonstige Schäden bei einer Architektenhaftpflicht üblich ist, liegt bei 500.000 Euro je Schaden.
Allerdings gilt: Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich immer nach der Anzahl gleichzeitig zu bearbeiteten Projekte, nach den Forderungen von Bauherren und nach der Größe der Bauvorhaben.
Was bedeuten Maximierung und Höchstleistung bei der Haftpflichtversicherung?
Die Versicherungssumme, die ein Architekt mit seinem Versicherer vereinbart, steht je Schadensfall zur Verfügung. Damit die Leistungspflicht des Versicherers kalkulierbar wird, setzen die meisten Anbieter noch eine sogenannte Höchstleistung fest. Diese gilt für ein Jahr.
Bei einer Objektversicherung handelt es sich meist um das Zwei- oder Dreifache der Versicherungssumme. Man spricht daher auch von einer Maximierung. Der genau Betrag kann allerdings von Anbieter zu Anbieter variieren.
Wie steht es um die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung gibt es deshalb, damit sich der Versicherer nicht mit Kleinschäden herumschlagen muss. Damit kann er sich um die wirklich großen Fälle kümmern, in denen auch Hilfe nötig ist. Außerdem führt eine Selbstbeteiligung dazu, dass Architekten gründlich arbeiten.
Immerhin ist er bei jedem Schadenfall mit eigenem Geld beteiligt. Durch die Selbstbeteiligung will eine Versicherungsgesellschaft lediglich zu sorgsamem Arbeiten anhalten.
Welche Versicherungen sind für Architekten und Ingenieure außerdem sinnvoll?
Wer selbstständig als Architekt tätig ist und womöglich sogar ein Architekturbüro leitet, braucht mehr Versicherungen als nur eine Berufshaftpflicht. Folgende Versicherungen lohnen sich:
- Firmen-Rechtsschutzversicherung
- Inhaltsversicherung
- Cyberversicherung
- Elektronikversicherung
- Maschinenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Krankenversicherung
- private Haftpflichtversicherung
- private Altersvorsorge
- Unfallversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht für Architekten ist immer ein Teil der Berufshaftpflichtversicherung und muss deshalb nicht separat abgeschlossen werden.
Was mache ich, wenn ich meine Selbstständigkeit als Architekt aufgebe?
Es kann viele Gründe geben, aus denen Architekten ihre Tätigkeit aufgeben. Einige haben womöglich ein gewisses Alter erreicht und begeben sich in den Ruhestand. Andere hingegen sind vielleicht insolvent gegangen. Ganz gleich, was der Grund dafür ist: Bei Aufgabe der Selbstständigkeit muss man sich Gedanken über seine Versicherungen machen.
Einige Versicherungen bleiben bestehen. Dazu gehören zum Beispiel die Private Krankenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch Versicherungen wie die Berufshaftpflicht benötigt man nach Beendigung der Tätigkeit nicht mehr.
Aus diesem Grund bieten die meisten Versicherer ein Sonderkündigungsrecht an. Damit dieses wirksam wird, müssen Versicherte ihrer Versicherungsgesellschaft lediglich die Gewerbeabmeldung als Bestätigung zusenden.
Am besten erfolgt die Zusendung vor Beendigung der Selbstständigkeit. Dann wird der Versicherungsvertrag in der Regel direkt zum Termin der Gewerbeabmeldung vorgenommen. Wer seinen Versicherer jedoch erst nach der Abmeldung informiert, hat nur einen geringen Nachteil.
In dem Fall beendigt der Versicherer die Versicherung zu dem Tag, an dem die Abmeldung bei ihm eingegangen ist. Länger müssen Architekten und Architektinnen ihre Berufshaftpflicht normalerweise nicht bezahlen.
Fazit: Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten lohnt sich!
Nur mit einem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung dürfen Architekten ihrer Tätigkeit nachgehen. Ohne Versicherung wäre dieser Beruf auch ziemlich unsicher. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann große Schäden und somit auch hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Architekten können sich mit einer guten Architektenhaftpflicht vor Risiken schützen. Ein maßgeschneidertes Produkt passt am besten – so sind alle individuellen Gefahren des Berufs abgedeckt. Denn diese können je nach beruflicher Ausrichtung variieren.
Typische Berufsgruppen in der Berufshaftpflichtversicherung
- Angestellte
- Apotheker
- Architekten
- Ärzte
- Assistenzarzt
- Buchhalter
- Coaches
- Energieberater
- Erzieher
- Fitnesstrainer
- Fotografen
- Freiberufler
- Grafikdesigner
- Hausverwalter
- Hebammen
- Heilpraktiker
- Hundetrainer
- Immobilienmakler
- IT-Freelancer
- IT-Unternehmen
- Journalisten
- Kosmetik & Fußpflege
- Künstler
- Medizinstudent
- Notfallsanitäter
- Öffentlicher Dienst
- Physiotherapeuten
- Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Rettungssanitäter
- Selbstständige
- Steuerberater
- Tanzlehrer
- Unternehmensberater
- Wirtschaftsprüfer
- Yogalehrer
- Zahnärzte
Das sind die wichtigsten Gewerbeversicherungen
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