Berufshaftpflicht für Ärzte

Während die Berufshaftpflicht in vielen Branchen optional ist, ist sie bei Ärzten ein Muss-Kriterium. Nur so können sich Mediziner ausreichend schützen und damit auch ihre Existenz sichern. Des Weiteren schreiben die Landesärztekammern eine Berufshaftpflicht für Ärzte vor.

Von Erste-Hilfe-Leistungen bis hin zu OperationenBehandlungsfehler können in jedem medizinischen Bereich passieren. Deshalb ist es für jeden Mediziner wichtig, eine seiner Tätigkeit entsprechende Versicherung abzuschließen.

In diesem Artikel zeigen wir, welche Informationen Ärzte brauchen, um eine geeignete Versicherung abschließen zu können. Wir zeigen außerdem, worauf es bei der Absicherung zu achten gilt.

Berufshaftpflicht für Ärzte

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufshaftpflicht für Ärzte ist unabdingbar, da sie zum einen von den Landesärztekammern vorgeschrieben wird und zum anderen den nötigen Schutz bietet.
  • In jedem Tätigkeitsfeld kann es zu einem anderen Risiko kommen, weshalb es verschiedene Versicherungstarife gibt.
  • Nicht nur Praxisinhaber, sondern auch Assistenzärzte und Medizinstudenten sollten eine Absicherung vornehmen.
  • Durch einen Vergleich lässt sich abwägen, welcher Versicherungsschutz für den individuellen Fall am besten geeignet ist.

Warum ist die Berufshaftpflicht für Ärzte so wichtig?

Es gibt einige Gründe, aus denen Ärzte nicht auf eine Berufshaftpflichtversicherung verzichten sollten. Zunächst einmal sind da die klaren Vorschriften der Ärztekammer, die es einzuhalten gibt.

Doch auf der anderen Seite ist eine starke Entwicklung zu beobachten: Die Schadensersatzforderungen seitens der Patienten nehmen zu. Ärzte müssen daher auf eine Berufshaftpflichtversicherung setzen, um im Schadenfall ausreichend versichert zu sein. Sonst kann das schnell das Aus bedeuten.

Wann greift die Berufshaftpflicht bei Ärzten? Allgemein springt sie dann ein, wenn ein Patient im Rahmen der Tätigkeit eines Mediziners Schaden nimmt und dieser Schadensersatz fordert.

Da die Berufshaftpflicht für Ärzte nicht nur finanziell eine erhöhte Sicherheit darstellt, profitieren unter anderem folgende Experten davon:

  • Allgemeinmediziner
  • Chirurgen
  • Dermatologen
  • Tierärzte
  • Zahnärzte

Benötigen Assistenzärzte und Medizinstudenten ebenfalls eine Berufshaftpflicht?

Bevor ein Arzt zu praktizieren beginnt, ist es immer ratsam, sich zunächst nach einer entsprechenden Versicherung zu erkundigen. Nicht alle Krankenhausträger haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Ärzte im Praktikum oder Assistenzärzte inkludiert.

Wenn es dann zu einem Fehler in der Behandlung kommt, liegt die Haftung ganz allein bei dem Arzt selbst. Gleiches gilt auch für Medizinstudenten: Es ist wichtig, sich einen Versicherungsschutz noch vor dem ersten Arbeitstag zuzulegen.

Was bringt eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in der Praxis?

Die Leistungen einer Arzthaftpflichtversicherung sind klar geregelt. Die Versicherung bietet einen Schutz bei Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden. Schadensersatzforderungen durch Dritte, die für einen Arzt große Risiken darstellen können, werden mit entsprechenden Versicherungen also abgedeckt.

Jedoch eignet sich nicht für alle Heilberufe die gleiche Berufshaftpflicht. Welche Gefahren im Detail abgesichert sind, richtet sich nach den Tätigkeiten des jeweiligen Arztes. Das Tätigkeitsfeld, in dem ein Mediziner praktiziert, spielt somit beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung eine erhebliche Rolle. Nur so kann ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet werden, der zur entsprechenden Tätigkeit passt.

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Welche Tätigkeiten umfasst die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Grundsätzlich gilt: Die Berufshaftpflicht deckt die Schäden ab, die bei der beruflichen Tätigkeit eines Arztes entstehen. Dabei wird allerdings nicht ausnahmslos jeder Behandlungsfehler an Patienten abgedeckt. Die Versicherung greift nur für die Schäden, die im Zuge von Tätigkeiten der eigenen Fachrichtung entstehen.

Wenn ein Arzt fachfremde Aufgaben übernimmt und dabei einen Fehler macht, übernimmt die Berufshaftpflicht für Ärzte das meist nicht. Ein Arzt kann solche Tätigkeiten jedoch auch gesondert in die Versicherung aufnehmen.

Kommen bei einer Behandlung Geräte und Apparate zum Einsatz, die in der Heilkunde nicht zugelassen sind und es kommt bei einem Kunden zu einem Schaden, bedeutet das ebenfalls, dass die Berufshaftpflichtversicherung nicht greift. Bei Medikamenten verhält es sich ebenso.

Beim Einsatz von Arzneimitteln, die für eine bestimmte Behandlung nicht zulässig sind, spricht man auch vom „Off-Label-Use„. Nur unter speziellen Voraussetzungen kann die Arzthaftpflicht greifen:

  • Man ist sich in Fachkreisen einig, dass eine Behandlung mit dem jeweiligen Medikament positiv sein kann.
  • Es ist keine alternative Behandlung möglich.
  • Die zu behandelnde Krankheit ist lebensbedrohlich.

Welche Schäden kann eine Berufshaftpflicht für Ärzte abdecken?

Anhand von Beispielen wird die Funktion einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen deutlicher. Wir haben die häufigsten Risiken zusammengetragen, die der Beruf des Arztes mit sich bringt. Selbstverständlich lässt sich die Liste noch weiter ergänzen.

Allgemeinmedizin

  • Nichterkennen von Symptomen eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls
  • Zu spät erkannte Symptome bei einer Krebserkrankung oder Blinddarmentzündung
  • Dokumentationsmängel bei Befunden

Anästhesie

Die häufigsten Fehler, wegen denen Mediziner in der Anästhesie einen Versicherungsschutz benötigen, sind die Fehlintubation oder eine fehlerhafte Medikamentendosis. Auch ein Zahnschaden kann ein mögliches Risiko darstellen.

Gynäkologie

Zu den häufigsten Risiken im Bereich der Gynäkologie zählen das Nichterkennen einer Eileiterschwangerschaft oder eines Mammakarzinoms. Auch die unterlassene Schwangerschafts- oder Missbildungsdiagnostik kann Patienten zu einer Klage auf Schadensersatz bewegen.

Schwierig wird es auch bei einer misslungenen Sterilisation. Unterläuft dem Arzt oder der Ärztin hier ein Fehler und die Patientin wird anschließend schwanger, kann sie Schmerzensgeld und Unterhalt für das Kind verlangen. Der entstandene Schaden zählt zu den sogenannten unechten Vermögensschäden und wird von der Berufshaftpflicht übernommen.

Orthopädie

  • Fehler bei der Diagnose
  • Übersehen einer Hüftgelenksdysplasie
  • Komplikationen bei Zehenkorrekturen
  • Infektionen bei intraartikulären Injektionen oder Gelenkpunktionen
  • falsche Winkelstellung bei Hüftgelenksoperation
  • nicht erkannter Zeckenbiss mit Borreliose als Folge

Radiologie

Vor einer Röntgenuntersuchung gilt es, den Schmuck abzunehmen. Patienten übergeben ihre wertvollen Gegenstände oft an die Arzthelferin, damit diese darauf aufpasst. Ist sie jedoch unachtsam und der Schmuck wird gestohlen, kann der Patient Schadensersatz fordern. Hier übernimmt die Berufshaftpflicht für Ärzte die Kosten für den Ersatz.

Zu den weiteren Risiken zählen Schäden im Diagnosebereich. Ein Nichterkennen oder zu spätes Erkennen von Krebsgeschwülsten und Knochenbrüchen kann ein Problem darstellen. Auch eine Darmperforation bei Rektoskopien oder Konstrastmitteleinläufen kann vorkommen.

Einen weiteren Schadensfall stellen Verbrennungen dar, die die Folge einer fehlerhaften Bestahlungsdosis sein können. Auch hier wird der Erfahrung nach oft die Leistung der Arzthaftpflicht beansprucht.

Worauf gilt es bei der Wahl einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte zu achten?

Der grundsätzliche Sinn und Zweck einer Berufshaftpflichtversicherung ist klar. Jedoch gibt es einige Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsmodellen. Ärzte und Ärztinnen sollten gut abwägen, bevor sie sich für ein Angebot entscheiden.

Zunächst gilt es, sich die Frage zu stellen: Besteht bei der entsprechenden Versicherung eine Verpflichtung zum Schadensersatz? Und wenn dem so ist: Wie hoch fällt er aus?

Dann sollte noch geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung geleistet wird, wenn ein Anspruch besteht. Und auch die Abwehr unberechtigter Forderungen nach Schadensersatz ist sinnvoll. Darunter fallen unter anderem Prozess- und Gerichtskosten.

Natürlich sollte sich der gewählte Versicherungsschutz immer auf die eigene Tätigkeit beziehen. Allgemeinmediziner müssen ganz andere Bereiche abdecken lassen als Gynäkologen und diese tragen wiederum ein anderes Risiko als Chirurgen.

Zudem unterscheiden sich die Versicherungen für niedergelassene Ärzte von denen für Honorarärzte. Bei angestellten Ärzten verhält es sich wieder anders. (2)

Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Wie hoch die Versicherungssummen für eine Arzthaftpflicht sind, kann nicht pauschal gesagt sein. Immerhin spielen hier einige Faktoren eine Rolle. Zu den Kostenfaktoren gehören:

  • Leistungsumfang
  • Deckungssumme
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Unternehmenskennzahlen wie z.B. Umsatz, Mitarbeiteranzahl

Was sollten Ärzte hinsichtlich der Deckungssumme beachten?

Obwohl die Ärzte-Haftpflicht für Praxisinhaber und alle anderen Mediziner ein Muss ist, werden von Berufsverbänden keine Mindestdeckungssummen vorgeschrieben. Allerdings gilt: Ärzte müssen im Schadenfall mitunter sogar mit ihrem Privatvermögen haften.

Deshalb ist es sinnvoll, möglichst hohe Deckungssummen zu wählen. Dieses sollte besonders den Personenschaden abdecken, da dies das Kernrisiko eines jeden Mediziners darstellt. Experten empfehlen eine Absicherung in Form einer Deckungssumme in der Höhe von mindestens 3-5 Millionen Euro.

Da hohe Deckungssummen die Kosten für die gesamte Versicherung erhöhen können, sollten Ärzte die verschiedenen Tarife einem Vergleich unterziehen.

Wie haftet ein Arzt?

Im Schadensrecht ist es ganz einfach geregelt, wer im Schadensfall haftet: der Schadensverursacher. Bei einem Behandlungsfehler muss der Arzt selbst mit seinem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe haften.

Ist ein Arzt in einem Krankenhaus angestellt, übernimmt oft der Arbeitgeber die Berufshaftpflichtversicherung für die Belegschaft. Ist dem nicht so, sollten sich Ärzte um eine eigene Versicherung bemühen. (1)

Was passiert mit der Berufshaftpflichtversicherung bei Aufgabe der Tätigkeit?

Niemand möchte gerne daran denken, seine Praxis aufzugeben. Doch es kann passieren, dass ein Arzt seine Tätigkeit niederlegt und seine Praxis schließt. Was passiert dann mit der abgeschlossenen Arzthaftpflichtversicherung?

Wenn der Schutz der Versicherung nicht mehr benötigt ist, sollte sie so schnell wie möglich gekündigt werden können. Aus diesem Grund gibt es Tarife mit einem inkludierten Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, dass ein Arzt nur in der Zeit seine Versicherungsbeiträge entrichten muss, in der er selbstständig ist.

Versicherungsgesellschaften benötigen hierfür meist nur einen Nachweis. Die Gewerbeabmeldung reicht in vielen Fällen aus.

Welche Versicherungen sind für Ärzte außerdem ratsam?

Im Berufsalltag eines Arztes dreht sich alles um seinen Patienten. Deshalb ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte so wichtig. Dennoch gibt es noch weitere Versicherungen, mit denen sich jeder Arzt befassen sollte:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Praxisausfallversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Geschäftsinhaltsversicherung

So wichtig ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte – Fazit

Die Haftpflichtversicherung für Ärzte ist nicht nur verpflichtend, sondern auch absolut notwendig. Ein Arzt trägt eine große Verantwortung. Da trotz sorgfältiger Behandlung auch einmal Fehler passieren können, muss jeder Arzt gut abgesichert sein.

Die Arzthaftpflicht greift im Schadensfall und kann viele Vorteile mit sich bringen. Auf diese Weise müssen Ärzte nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Arzthaftung ist kein einfaches Thema – zu den Folgen kann sogar der finanziellen Ruin gehören. Deshalb ist die Berufshaftpflicht für Mediziner so relevant.

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