Hilfsmittel in der privaten Kranken­versicherung

Die private Krankenversicherung ist eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eines der Alleinstellungsmerkmale der PKV ist die umfangreiche Kostenübernahme für Hilfsmittel.

Die Hilfsmittel, der Hilfsmittelkatalog und der Anspruch auf Erstattung von Hilfsmitteln ist ein komplexes Thema, bei dem es nicht nur um den Leistungsumfang des Versicherers geht, sondern auch um die medizinische Notwendigkeit eines Hilfsmittels.

In diesem Artikel gehen wir auf die Definition von Hilfsmitteln ein, auf den Hilfsmittelkatalog, die einzelnen Unterschiede sowie die aktuelle Rechtssprechung zum Thema Hilfsmittel und Kostenübernahme in der PKV.

Hilfsmittel private Krankenversicherung

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Welche Hilfsmittel in welchem Umfang von der privaten Krankenversicherung übernommen werden, ist abhängig vom ausgewählten Tarif.
  • In der Regel erstattet die private Krankenversicherung dem Versicherten nur einfache Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Krankenversicherungen unterscheiden hierbei zwischen einem geschlossenen und einem offenen Hilfsmittelkatalog.
  • In einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog sind die Leistungen abschließend definiert, daher ist dieser Tarif in der Regel günstiger.
  • Bei der Erstattung von einem Hilfsmittel (z.B. Rollator) oder von Heilmitteln, die zur Genesung dienen, sollten Versicherungsnehmer den Vertrag zu den Themen Eigenbeteiligung und Höchstbetrag genau überprüfen.

Was versteht man unter Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung?

Hilfsmittel entlasten Versicherungsnehmer in ihrem Alltag. Sie helfen bei der Behandlung einer Krankheit, beugen einer Behinderung vor oder helfen dabei eine Behinderung auszugleichen. Hierbei kann es sich um Hör und Sehhilfen handeln, aber auch um technische Produkte wie Inhalationsgeräte oder Applikationshilfen.

Folgende Produkte zählen zu den Hilfsmitteln:

  • Körperersatzstücke bzw. Prothesen
  • Inkontinenz- und Stoma-Artikel
  • Orthopädische Hilfsmittel (Rollstühle oder Schuhe)
  • Dialysegeräte und Beatmungsgeräte
  • Hör- und Sehhilfen (z.B. Hörgeräte)
  • Andere Hilfsmittel

Grundsätzlich haben Patienten einen Anspruch auf Hilfsmittel, wenn sie den Anwender bei den Grundbedürfnissen unterstützen. Dazu zählen bspw. der Schulbesuch, die Berufstätigkeit, die Ernährung und die Körperpflege.

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Was gilt nicht als Hilfsmittel?

Medizinische Dienstleistungen oder der Umbau einer Wohnung, um diese behindertengerecht zu machen sowie Gegenstände des täglichen Lebens (z.B. Heizdecken) zählen nicht zu den Hilfsmitteln. Im Zweifel sollten Versicherte die Kostenübernahme abklären.

Gemäß Sozialgesetzbuch haben Patienten Anspruch auf alle Hilfsmittel, die dazu dienen, die sozialen und körperlichen Grundbedürfnisse zu befriedigen. Welche Produkte im Einzelnen vom Versicherer erstattet werden, können bei der Krankenversicherung erfragt werden.

Was gilt beim Leihen und Mieten von Hilfsmitteln?

Wenn Hilfsmittel nur vorübergehend benötigt werden, können Patienten Geräte ausleihen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer die Erstattung zusagt, ist beim Ausleihen eines Gerätes höher als beim Kauf, da die Kosten oft nicht so hoch ausfallen.

In welchem Umfang werden Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung erstattet?

Ob und in welchem Umfang der Versicherer die Kosten für Hilfsmittel erstattet, hängt von den Tarifbestimmungen ab. Hierbei kommt es auch darauf an, ob der Versicherungskunde einen offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog in seinem Tarif wählt.

Für die Erstattung von Hilfsmitteln gibt es keine amtliche Gebührenordnung. Entscheidend sind die Tarifbedingungen. Beim Basistarif ist der Erstattungsumfang vergleichbar mit dem der Krankenkassen.

Die GKV greift hierfür auf das Hilfsmittelverzeichnis [1] der gesetzlichen Krankenversicherung zurück. Hierbei sollten Versicherte auf die Höchstgrenze achten, das heißt bis zu welchem Umfang die Kosten für Rollatoren, Hörgeräte, Rollstuhl, Brillen usw. erstattet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem geschlossenen und offenen Hilfsmittelkatalog?

In einem offenen Hilfsmittelkatalog erstattet der Versicherer deutlich mehr Hilfsmittel als in einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Dafür sind geschlossene Hilfsmittelkataloge meist günstiger als offene. Bei den Kosten kommt es auf den Versicherer und die Tarifbedingungen an.

Geschlossener Hilfsmittelkatalog

Ein geschlossener Hilfsmittelkatalog zählt alle Hilfsmittel auf, die durch den Versicherer ersetzt werden. Er ist deshalb „geschlossen“ weil außer den aufgezählten Hilfsmitteln keine weiteren Geräte erstattet werden.

Typische Hilfsmittel, die in einem gewöhnlichen PKV-Tarif mit offenem Hilfsmittelkatalog erstattet werden, sind Sehhilfen, Hörgeräte, künstliche Augen, Krankenfahrstühle bis 620 Euro sowie elektronische Kehlköpfe.

Offener Hilfsmittelkatalog

Wie in allen anderen Lebensbereichen bleibt auch in der Medizin der technische Fortschritt nicht stehen. Für den offenen Hilfsmittelkatalog definiert die private Krankenversicherungdaher keine konkreten Hilfsmittel, sondern lässt diese Definition bewusst offen.

Erstattet werden daher alle medizinisch notwendigen Apparate und Geräte, die den Patienten im Alltag unterstützten.

Da die technischen Entwicklungen sowie die damit verbundenen Ausgaben nicht vorhersehbar sind, sind offene Hilfsmittelkataloge oft deutlich teurer als geschlossene Kataloge.

Welcher Hilfsmittelkatalog passt zu mir?

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung und der Frage, ob ein offener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog gewählt wird, sollten sich Versicherungskunden nicht nur vom Status quo leiten lassen, sondern auch von potenziellen Kosten in der Zukunft.

Wenn bspw. eine Krankheit, für die Hilfsmittel in großem Umfang erforderlich ist, innerhalb der Familie gehäuft auftritt, besteht auch beim Patient ein gewisses Risiko. Dieses Risiko sollten Versicherte bei der Entscheidungsfindung beachten.

Auch sollten Versicherte bei der Auswahl der Tarife ihren persönlichen Lebensstil berücksichtigen.

Wer sich bspw. von alternativen Heilmethoden viel verspricht, sollte beachten, dass diese Leistungen im geschlossenen Hilfsmittelkatalog, wenn überhaupt, nur in einem geringen Umfang erstattet werden.

Hilfsmittel private Krankenversicherung – Wie ist die Rechtssprechung zur Erstattung von Hilfsmitteln?

Die Erstattung von Hilfsmitteln ist häufig Gegenstand von Gerichtsprozessen. Aus der Vergangenheit finden sich zahlreiche Fälle, in denen Versicherer sich weigern, die Kosten für gewisse Hilfsmittel zu übernehmen. Häufig fallen die Urteile zugunsten der Patienten aus.

In einem Fall vor dem Landgericht Düsseldorf ging es im November 2012 um die Erstattung der Kosten für einen Multifunktionsrollstuhl.

Der Versicherer lehnte die Erstattung ab, mit der Begründung, es handele sich um ein Luxusmodell. Stattdessen verwies der Versicherer darauf, dass lediglich ein Modell in einfacher Ausführung übernommen werde.

Das Gericht lehnte das Argument des Versicherers ab, mit der Begründung, dass die Formulierung zu unbestimmt sei.

Ferner wies das Gericht den Versicherer hinsichtlich seiner Zuständigkeit in die Schranken: Demnach sei es nicht die Aufgabe des Versicherers, die medizinische Notwendigkeit von Hilfsmitteln, sondern von Heilbehandlungen zu überprüfen.

Bei einem Fall vor dem BGH aus dem Jahr 2015, sprach das Gericht ein Urteil zugunsten des Versicherungsunternehmens. In dem konkreten Fall wollte sich der Versicherer auf eine Erstattung eines Hörgeräts in Höhe von maximal 1.500 Euro beschränken (statt 3.083 Euro).

Kurz gesagt: Versicherer legen einen Höchstbetrag fest, für den bestimmte Hilfsmittel erstattet werden. Bei teuren medizinischen Geräten hat der Patient nachzuweisen, warum die Anschaffung eines teureren Gerätes medizinisch notwendig ist.

Weitere Urteile zur Kostenerstattung in der PKV finden sich hier [2].

Lohnt sich ein Tarifwechsel, wenn der Versicherer meine Hilfsmittel nicht erstattet?

Der Wechsel einer PKV von einem Tarif zu einem gleichartigen ist unkompliziert. Bei einem Wechsel in einen Tarif mit mehr Leistung, stellt der Versicherer erneut Gesundheitsfragen, daher ist ein Wechsel nicht sinnvoll, vor allem wenn die Beiträge dadurch steigen.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist eine langfristige Entscheidung, bei dem die nächsten Lebensjahrzehnte berücksichtigt werden sollten. Das betrifft auch die Erstattung von Hilfsmitteln.

Bei einem Wechsel von einem Tarif mit geschlossenem Hilfsmittelkatalog zu einem Anbieter mit offenem Hilfsmittelkatalog müssen Versicherungskunden mit erneuten Gesundheitsfragen rechnen.

Medizinische Behandlungen der letzten Jahre müssen hierbei mit berücksichtigt werden. Demzufolge ist es nicht ungewöhnlich, wenn die Beiträge für die neue Krankenversicherung höher ausfallen.

Diese höheren Kosten sind dann nicht nur auf den offenen Hilfsmittelkatalog, sondern auch auf das fortgeschrittene Alter und ggf. den Ergebnissen aus den Gesundheitsfragen zurückzuführen.

Statt später die Versicherung zu wechseln, sollten Versicherungsnehmer bereits vor Abschluss der Versicherung genau abwägen, welche Hilfsmittel, bspw. für eine Sehschwäche und für andere Leiden in Zukunft benötigt werden.

Fazit

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es erhebliche Unterschiede im Umfang der Hilfsmittelerstattung seitens der privaten Krankenversicherer gibt. Entscheidend ist, für welchen Katalog bzw. Tarif sich der Patient entscheidet.

Versicherungsunternehmen unterscheiden in puncto Leistungspflicht zwischen offenem und geschlossenem Hilfsmittelkatalog.

Im geschlossenen Katalog sind die Regelungen sowie die erstattungsfähigen Hilfsmittel abschließend in einem Hilfsmittelverzeichnis definiert. Im offenen Katalog lassen Versicherungen die Definitionen offen, um auch neuartige Geräte erstatten zu können.

Auch wenn SGB V [3] einige Gesetze vorgibt, kommt es bei der privaten Krankenversicherung – im Gegensatz zur GKV – auf die genauen Formulierungen im Versicherungsvertrag an. Kunden sollen sich die Bestimmungen daher vor Unterzeichnung genau durchlesen.

Alles rund um die Private Krankenversicherung

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