Akupunktur – Das zahlt die private Kranken­versicherung

Akupunktur ist eine alternative Heilmethode, die sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten großer Beliebtheit erfreut. Da die Behandlungen nicht gerade kostengünstig sind, stellt sich für Patienten stets die Frage nach der Kostenerstattung durch den Krankenversicherer.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Behandlungen mit Akupunktur seit 2007 unter bestimmten Bedingungen und Krankheiten übernommen. In der privaten Krankenversicherung können Patienten eine Erstattung zwischen 50 und 100 Prozent erwarten.

In diesem Artikel sehen wir uns die Fragen rund um die Erstattung von Akupunktur in der privaten Krankenversicherung an und worauf Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss achten sollten.

Akupunktur private Krankenkasse

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Akupunktur wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Bedingungen, bspw. bei länger bestehenden chronischen Schmerzen übernommen
  • Private Krankenversicherer übernehmen je nach Tarif zwischen 50 und 100 Prozent der anfallenden Behandlungskosten
  • Vor Abschluss der Versicherung sollten Antragsteller überprüfen, aus welcher Gebührenordnung der Versicherer die Behandlungskosten übernimmt
  • Für mehr Sicherheit bei der Kostenerstattung sollten Privatversicherte vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung von ihrem Versicherer einholen

Welche Vorteile haben Akupunktur-Behandlungen?

Bei Akupunktur handelt es sich um eine traditionelle chinesische Heilmethode, die hierzulande der Alternativmedizin zugeordnet wird. Je nach Erkrankung werden durch das Einsetzen feiner Nadeln Akupunkturpunkte stimuliert und Blockaden gelöst.

Akupunktur wird bei einer großen Bandbreite an Krankheiten und Beschwerden eingesetzt. Dazu zählen:

  • Atemwegserkrankungen
  • Allergien
  • Schlafstörungen
  • Magen- und Darmbeschwerden
  • Heuschnupfen und anderen Allergien

Wie viel kostet Akupunktur?

Patienten müssen bei einer Akupunktur mit Kosten zwischen 30 und 100 EUR je Sitzung rechnen. Die Gebühren sind abhängig vom Aufwand, der Dauer der Behandlung, dem behandelnden Arzt und der angewendeten Gebührenordnung.

Wer führt Behandlungen mit Akupunktur durch?

Behandlungen mit Akupunktur werden von spezialisierten Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt. Patienten sollten darauf achten, dass eine entsprechende Qualifikation vorliegt. Für die Behandlung mit Akupunktur ist eine entsprechende Vorbildung erforderlich.

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Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für Akupunktur?

Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel einen Teil oder die gesamten Kosten für Akupunktur-Behandlungen. Die Erstattungssätze liegen bis 50, 75 oder 100 Prozent der Kosten und unterscheiden sich zwischen den einzelnen Anbietern und dem ausgewählten Tarif.

Die Kosten für Akupunktur-Behandlungen können von Heilpraktikern oder Ärzten nicht nach Belieben festgelegt werden. Die Kosten für einzelne Behandlungen können Versicherungsnehmer der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) [1] entnehmen.

Akupunktur private Krankenkasse – Welche Kosten übernimmt die PKV?

Die PKV übernimmt zwischen 50 und 100 Prozent der Kosten für Akupunktur. Der Umfang der Erstattung ist abhängig von der Anzahl der Sitzungen, den Kosten, dem ausgewählten Tarif sowie der Frage, ob ein Arzt oder ein Heilpraktiker die Behandlung durchführt.

Je nach Behandlung müssen Versicherungsnehmer mit mindestens 10 bis 20 Sitzungen rechnen, abhängig von der Erkrankung und dem Behandlungsansatz.

In besonders günstigen Tarifen übernimmt der Versicherer nicht mehr als 50 Prozent der Kosten. Bei Tarifen mit offenem Hilfsmittelkatalog und vielen Komfortleistungen können Patienten mit einer Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent rechnen.

Wichtig zu beachten: In einem Standard- oder Basis-Tarif, der mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist, werden Behandlungen mit Akupunktur nur selten erstattet. Versicherungsnehmer müssen die meisten Behandlungen selbst bezahlen.

Worauf sollten Versicherungsnehmer bei Akupunktur und der PKV achten?

Patienten sollten sich möglichst schon vor Vertragsabschluss überlegen, welchen Stellenwert alternative Heilmethoden in ihrem Leben haben. Wer großen Wert darauf legt, sollte einen Versicherungstarif abschließen, der diese Leistungen möglichst vollumfänglich erstattet.

Tarifvergleich nutzen

Wie bei jeder anderen Versicherung lohnt sich auch bei der privaten Krankenversicherung der Tarifvergleich.

Wer sich häufig mit Akupunktur behandeln lässt, auf den dürften Premium-Tarife attraktiv wirken. Wenn allerdings die monatlichen Beiträge höher ausfallen als die potenziellen Kosten für eine Behandlung, sollten Versicherungsnehmer auf günstigere Tarife ausweichen.

Bei einem Tarifvergleich haben Interessenten sämtliche Tarife auf einen Blick und können selbst berechnen, wie viel sie bei einem günstigeren Angebot tatsächlich einsparen und wie die Kosten bspw. mit einem höheren Selbstbehalt gesenkt werden können.

Gebührenordnung beachten

Ärzte und Heilpraktiker rechnen ihre Leistungen nach getrennten Gebührenordnungen ab. Heilpraktiker greifen hierfür auf das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker [2] zurück, während Ärzte die Gebührenordnung für Ärzte nutzen.

Vor dem Abschluss eines Vertrags sollten Interessenten daher prüfen, welche Versicherung welche Kosten übernimmt. Diese Detailinformation findet sich oft im Kleingedruckten.

Auch eine Beratung durch einen Versicherungsexperten kann dabei helfen, herauszufinden, ob die Gebühren aus sämtlichen Verzeichnissen erstattet werden.

Voranfragen bei der PKV nutzen

Versicherungsnehmer, die bereits in der PKV versichert sind, sollten sich vor der Behandlung eine Kostenübernahme durch den Versicherer bestätigen lassen.

Hierzu genügt eine schriftliche Anfrage beim Versicherer. Bei diesem Schritt kann der behandelnde Arzt oder Heilpraktiker oft weiterhelfen.

Versicherer müssen Anfragen zur Kostenübernahme innerhalb von vier Wochen, in dringenden Fällen innerhalb von zwei Wochen beantworten.

Mit einer Bestätigung durch den Versicherer können sich Versicherungsnehmer sicher sein, dass sie nicht auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Versicherungsunternehmen sind dazu verpflichtet, nach einer Kostenübernahmeerklärung die anfallenden Kosten zu tragen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Akupunktur-Behandlung ein weitverbreitetes Verfahren der chinesischen Medizin darstellt, um Erkrankungen des Kniegelenks, Allergien oder Rückenschmerzen zu behandeln.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Akupunktursitzungen nur unter bestimmten Voraussetzungen, bspw. wenn der Versicherte die chronischen Schmerzen seit sechs Monaten nachweisen kann.

Für alle anderen Behandlungen können Kassenpatienten eine Zusatzversicherung abschließen, um Leistungslücken zur PKV zu schließen.

Je nach Tarif übernehmen die privaten Krankenversicherungen zwischen 50 und 100 Prozent der Behandlungskosten. Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von der Behandlung, der Anzahl der Sitzungen sowie der Art des Tarifs.

Um die besten Krankenversicherungen für eine Akupunktur zu finden, lohnt sich ein Vergleich. Bei einer bevorstehenden Behandlung mit Akupunktur sollten Privatversicherte von ihrem Versicherer eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung einholen.

Quellen

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/

Link zum Gesetzestext der GOÄ

[2] https://www.bdh-online.de/heilpraktiker/praxismanagement/abrechnung/

Link zur Webseite zum Bund Deutscher Heilpraktiker mit einem Beitrag über die Abrechnung sowie einem Link zur Gebührenordnung.

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