Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert Manager, Vorstände, Geschäftsführer und CEOs finanziell ab, wenn sie berufliche Fehler gemacht haben. Die Versicherung gewährleistet dir als Geschäftsführer, dass aufgetretene Schäden oder Risiken im Unternehmen nicht zu privaten Problemen werden.

Was die Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer umfasst, worauf du als Geschäftsführer beim Abschluss einer Versicherung achten solltest, wie viel diese kostet und noch weitere Fragen beantworten wir dir in diesem Artikel. 🙂

Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer schützt diese vor der Haftung von Vermögensschäden
  • Diese wird in Innenhaftung, gesamtschuldnerische Haftung und Außenhaftung eingeteilt
  • Die Deckungssumme muss an den jeweiligen Geschäftsführer und dessen Bedürfnisse angepasst werden
  • Kommt es zu einem Rechtsstreit, müssen sich Geschäftsführer dank der Vermögensschadenhaftpflicht nicht darum kümmern
  • Die D&O-Versicherung gilt als die am weitesten verbreitete Geschäftsführer-Versicherung

Was umfasst eine Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht versichert dich als Geschäftsführer gegen deine berufliche Gefährdung durch einen Vermögensschaden oder auch die Verursachung eines finanziellen Schaden beim Kunden. 

Unter Vermögensschaden versteht man, wenn Geschäftsführer …

Missmanagement betreiben 

… wichtige gesetzliche Fristen nicht einhalten 

… ihre Kunden oder Patienten falsch beraten 

… ihren Kunden oder Patienten falsche Auskunft erteilen

falsche Berechnungen aufstellen

… vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben oder diese veröffentlichen

… das Urheberrecht verletzen

… die Rechte ihrer Kunden oder Patienten verletzen

Geschäftsführer müssen demnach mit dem Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für weder große noch kleine berufliche Fehler finanziell aufkommen. Aufgrund dessen ist die Vermögensschadenhaftpflicht ein Teil der Risikomanagementstrategie von Unternehmen.

Aber: Im Falle eines vorsätzlichen Handelns ist ein Versicherungsschutz durch die Vermögensschadenhaftpflicht ausgeschlossen!

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Welche Schäden übernimmt die Versicherung für Geschäftsführer?

Die Versicherung für Geschäftsführer übernimmt ausschließlich Schäden im Zusammenhang mit dem Vermögen. Hier wird wiederum zwischen Innenhaftung, gesamtschuldnerischer Haftung und Außenhaftung unterschieden. Die Innenhaftung ist die Verpflichtung des Geschäftsführers gegenüber seinem Unternehmen.    

Eine gesamtschuldnerische Haftung ist, wenn mehrere beteiligte Personen für denselben Schaden gleichermaßen haften müssen, und als Außenhaftung wird die Verpflichtung des Geschäftsführers gegenüber Dritter bezeichnet. Die Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer übernimmt demnach keine Sach- oder Personenschäden, denn dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig. 

Innenhaftung

Wie bereits erwähnt ist die Innenhaftung die Haftung des Geschäftsführers gegenüber seinem Unternehmen. Der Geschäftsführer hat sich gesetzestreu zu verhalten, das heißt, wenn der Geschäftsführer sich nicht an seine Pflichten hält und es zu Vermögensschäden kommt, ist er dazu gezwungen, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Man spricht hier auch von einer sogenannten Organhaftung. 

Gesamtschuldnerische Haftung

Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass zwei oder mehrere betroffene Parteien für einen Schaden gleichermaßen haften müssen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es bei einer GmbH mehrere Geschäftsführer gibt. Diese Geschäftsführer müssen dann im Falle eines Vermögensschadens im selben Maße haften und jeweils mit gleichem Anteil für den Schaden aufkommen.

Außenhaftung

Die Außenhaftung, also die Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritter tritt ein, wenn:

  • ein Geschäftsführer beispielsweise eigenständig und nicht mit anderen Organen abgesprochene Geschäfte eingeht
  • ein Verschulden bei Vertragsschluss vorliegt
  • Steuerschulden des Unternehmens aufkommen 
  • Verletzungen anderer Schutzgesetze vorliegen

Was müssen Geschäftsführer beim Abschließen einer Vermögensschadenhaftpflicht beachten?

Das Wichtigste, was du als Geschäftsführer beim Abschließen einer Vermögensschadenhaftpflicht beachten solltest, ist die Deckungssumme. Die Höhe der Deckung sollte an die potenzielle Haftung des jeweiligen Geschäftsführers angepasst werden, sodass dieser bei keinem Schaden selbst dafür aufkommen muss. 

Generell gilt: Je höher das Risiko von Vermögensschäden bei einem Beruf ist, desto höher sollte die Deckungssumme sein. Aus diesem Grund solltest du als Geschäftsführer darauf achten, dass die abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflicht eine geringe Selbstbeteiligung hat.

Auch muss sichergestellt werden, dass die Versicherungsgesellschaft den Beruf des Geschäftsführers in ihrer Police der Vermögensschadenhaftpflicht mit einschließt. 

Die eigenen Bedürfnisse des Geschäftsführers spielen ebenfalls eine große Rolle, wenn es um das Abschließen einer Vermögensschadenhaftpflicht geht. Was genau erwartet der Versicherungsnehmer von der Vermögensschadenhaftpflicht? Was wird vom Versicherungsnehmer gebraucht und was muss der Versicherungsschutz unbedingt umfassen?

Bei einem detaillierten und sorgfältigen Vergleich kannst du feststellen, welche Versicherungsgesellschaft dir zusagt und deinen Anforderungen entspricht. Auf diese Weise kannst du die optimale Vermögensschadenhaftpflicht für dich finden.

Welche Versicherung brauche ich als Geschäftsführer?

Neben der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, brauchen Geschäftsführer ebenfalls eine Cyber-Versicherung, einen Gewerberechtsschutz, eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung und eine Strafrechtsschutzversicherung.

Natürlich sollten Geschäftsführer darüber hinaus noch weitere persönliche Versicherungen wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung, eine Krankenversicherung inkl. Krankengeldversicherung und eine Altersvorsorge abschließen.

Wann kommt eine Geschäftsführer-Versicherung zum Tragen? 

Eine Geschäftsführer-Versicherung kommt meist in den folgenden Fällen zum Tragen:

  1. Ohne Vermögensschadenhaftpflicht: Vermögensschäden bei Kunden oder Dritten sind aufgetreten und der Geschäftsführer muss für den gesamten Schaden selbst aufkommen.

    Mit Vermögensschadenhaftpflicht: Die Vermögensschäden werden dank der Versicherung ersetzt.
  2. Ohne Vermögensschadenhaftpflicht: Geschäftsführer müssen bei einem Rechtsstreit beweisen, dass er seinen Pflichten nachgegangen ist und fehlerfrei gehandelt hat.

    Mit Vermögensschadenhaftpflicht: Dank der Versicherung kümmern sich Experten um den Rechtsstreit.
  3. Ohne Vermögensschadenhaftpflicht: Geschäftsführer können für alles in Haftung genommen werden.

    Mit Vermögensschadenhaftpflicht:  Die Versicherung kommt sowohl in der Innen- als auch in der Außenhaftung zum Tragen.

Was kostet eine Geschäftsführer-Versicherung?

Eine Geschäftsführer-Versicherung kostet im Durchschnitt zwischen 230 € und 4.700 €. Der genaue Preis hängt von verschiedenen Faktoren wie der Deckungssumme, dem Job, der Anzahl an versicherten Personen, der Unternehmensgröße, dem jährlichen Umsatz und den Ansprüchen an den Versicherungsschutz ab. 

Wie hoch die Kosten in deinem Unternehmen tatsächlich sind, solltest du als Geschäftsführer von der gewünschten Versicherungsstelle berechnen lassen. Von dieser Versicherungsstelle kannst du schließlich auch ein Angebot für dein Unternehmen individuell ausstellen lassen.

Auf den ersten Blick mögen diese jährlichen Kosten sehr hoch erscheinen, doch wenn es wirklich zu einem Vermögensschadensfall kommen sollte, musst du als Geschäftsführer für den Schaden selbst aufkommen. Dabei handelt es sich meist um weitaus höhere Beträge als die Beträge, die du an die Versicherungsgesellschaft zahlst.

Was ist eine D&O-Versicherung?

D&O-Versicherung ist wohl die bekannteste Geschäftsführer-Versicherung und gehört zu den Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Es steht für „Directors-and-Officers-Versicherung”, was auf Deutsch „Vorstände-und-Geschäftsführer-Versicherung” bedeutet.

Die D&O-Versicherung hat zwei Komponenten: die Rechtsschutzfunktion und die Freistellungsfunktion. Dank der Rechtsschutzfunktion sind Geschäftsführer gegen unbegründete Forderungen oder Ansprüche abgesichert und die Freistellungsfunktion befreit Geschäftsführer vor der Zahlung von Schadensersatzforderungen.

Für wen ist eine D&O-Versicherung?

Eine D&O-Versicherung ist für alle Geschäftsführer, Manager und andere Führungskräfte. Diese Personen haben aufgrund der D&O-Versicherung Ansprüche auf inneren sowie äußeren Schadensersatz. Die Versicherung schützt Geschäftsführer vor finanziellen Konsequenzen falscher Entscheidungen im Unternehmen.

Die D&O-Versicherung gilt darüber hinaus ausschließlich für Einzelpersonen wie Organe, Geschäftsführer, Vorstände und Manager eines Unternehmens und nicht für das gesamte Unternehmen selbst. Auch gilt die D&O-Versicherung für Entscheidungsträger aller Art innerhalb eines Unternehmens.

Sind noch Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer offen geblieben?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist für jeden Geschäftsführer eine gute Idee, der sich vor beruflichen Fehlern, die Vermögensschäden ihrer Kunden oder Dritter schützen wollen. Für einige Berufsfelder ist diese Versicherung sogar Pflicht. Informiere dich demnach bitte, ob du als Geschäftsführer dazu gesetzlich verpflichtet bist, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen oder nicht.

Falls du noch weitere Fragen zum Thema Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer hast, dann schreibe uns doch gerne eine E-Mail oder rufe uns an. Gerne bieten wir dir auch eine kostenlose Erstberatung oder ein persönliches und kostenloses Webmeeting an!

Kundenstimmen

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