Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater

Der Beruf des Steuerberaters ist mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden, da steuerliche Fehler schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für Mandanten haben können. Aus diesem Grund ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater von entscheidender Bedeutung, um im Schadensfall finanzielle Risiken abzudecken.

Bist du Steuerberater und möchtest keine bösen Überraschungen erleben? Dann lies unbedingt unseren Artikel zu den neuesten Änderungen und Bestimmungen in Bezug auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Jahr 2023. Mit wertvollen Informationen und Tipps kannst du deine Versicherungspolicen optimal anpassen und dich und deine Mandanten bestmöglich absichern.

Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater sichert finanzielle Vermögensschäden ab.
  • Steuerberater sind gesetzlich dazu verpflichtet, Haftungsschäden bis zu einer Höhe von 250.000 Euro durch eine Versicherung abzusichern.
  • Die Versicherung übernimmt Schadensersatzkosten und überprüft in jedem Fall die Haftungsfrage.
  • Vermögensschäden sind zum Beispiel: Falschberatungen, Fehler in der Berechnung oder Spätschäden durch Fristversäumnisse etc.
  • Diese Anbieter empfehlen wir für Steuerberater: Allianz, HDI, ERGO, AIG und AXA

Was ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater ist eine Art von Berufshaftpflichtversicherung, die speziell für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften entwickelt wurde.

Sie soll die Steuerberater vor finanziellen Schäden schützen, die ihren Kunden aufgrund von Fehlern oder Unterlassungen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten entstehen können.

Konkret bedeutet das, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater in der Regel Schäden abdeckt, die aufgrund von Fehlern bei der Erstellung von Steuererklärungen oder anderen steuerlichen Dokumenten entstehen, sowie Schäden, die aufgrund von Fehlern bei der Beratung von Kunden in steuerlichen Angelegenheiten entstehen können.

Die Versicherung kann auch Haftungsansprüche decken, die sich aus Verletzungen von Vertrauensverhältnissen ergeben, beispielsweise wenn ein Steuerberater versehentlich vertrauliche Informationen seines Kunden preisgibt.

Die genauen Details und Bedingungen der können je nach Anbieter und individuellem Vertrag variieren. Es ist jedoch für Steuerberater in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, eine solche Versicherung abzuschließen, um ihre Berufshaftung zu decken und ihre Kunden vor finanziellen Schäden zu schützen.

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Welche Tätigkeiten sollten bei Steuerberatern versichert werden?

Die Tätigkeiten eines Steuerberaters und Steuerberatergesellschaften sind im StBerG geregelt.

Dazu gehören folgende Tätigkeiten:

  • Hilfeleistung bei Führung von Büchern, Aufzeichnungen
  • Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen
  • Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen
  • Erstellung von Gutachten, Bilanzanalysen
  • Prüfung von Lohnabrechnungen, Erteilung von Verdienstbescheinigungen
  • Bearbeitung und Absicherung von öffentlichen Abgaben und Zuwendungen
  • Tätigkeit als Treuhänder, Insolvenzverwalter, Sachwalter etc.
  • Beratung von wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Lehr- und Vortragsveranstaltungen
  • Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, Vormund, Betreuer, Nachlasspfleger/Verwalter, Beistand
  • Tätigkeit als Mediator, Schiedsrichter
  • Financial Planning, Mandanten-Service

Tipp: Es ist sinnvoll, mit der Versicherung genau abzuklären, welche Tätigkeiten im Versicherungsschutz inbegriffen sein müssen. Ein unvollständiger Versicherungsschutz kann schwerwiegende Folgen haben.

Welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten für Steuerberater?

Für selbstständige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer macht eine Berufshaftpflicht bzw. eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Sinn, denn sie haben ein erhöhtes Risiko Vermögensschäden in ihrer Tätigkeit zu erleiden und sollten dieses Haftungsrisiko durch einen entsprechenden Versicherungsschutz absichern.

Steuerberater und weitere freie Berufe sind gesetzlich verpflichtet (Versicherungspflicht), einen Versicherungsschutz für Vermögensschäden abzuschließen. Im §67 STBerG ist detailliert formuliert, in welchem Rahmen Steuerberater Haftpflichtrisiken versichern müssen.

Beispielsweise ist eine Höhe der Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro vorausgesetzt. Bei einer Part GmbH muss eine Versicherungssumme von mindestens 1 Million Euro versichert sein.

Nutzt ihr als Steuerberater vorformulierte Vertragsbedingungen, gilt der vierfache Betrag. Sprich als selbstständige Steuerberater benötigst du eine Mindestversicherungssumme von 1 Million Euro und für eine Part GmbH gilt ein Satz von 4 Millionen Euro.

Diese Mindestversicherungssumme ist oft für die tatsächlichen Haftungsrisiken nicht ausreichend und sollte je nach Art der Tätigkeit, der zu versichernden Personen und der Unternehmensform höher angelegt werden als der verpflichtete Betrag von 250.000 Euro.

Im Versicherungsschutz müssen die in § 33 StberG genannten Aufgaben der Hilfestellung in Steuersachen inbegriffen sein.

Was versteht man unter Haftungsumfang?

Haftungsumfang beschreibt die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber dem Gläubiger.

Im Falle einer Berufshaftpflicht oder Vermögensschaden Haftpflicht für Steuerberater ist dies die Vereinbarung zwischen Versicherung und Steuerberater als Versicherter.

Der Haftungsumfang umfasst folgende Aspekte:

  • Vermögensschäden: Im Vertrag ist die Deckung der Kosten für Vermögensschäden inbegriffen. Sachschäden und Personenschäden sind nicht inbegriffen.
  • Gesetzliche Haftung: Die Versicherung garantiert Versicherungsschutz für Steuerberater, wenn diese aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen einen Schaden verursachen.
  • Öffentlich-Rechtliche Haftung: Neben der gesetzlichen Haftung gewährt die Versicherung auch einen Versicherungsschutz bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen.
  • Vertragliche Haftung: Entstehen Schäden durch Verschulden bei Vertragsverhandlung, Nichterfüllung von Leistungspflichten oder Verletzung nebenvertraglicher Nebenpflichten, so haftet die Versicherung dafür.

Zusatzbausteine der Vermögensschaden Haftpflicht für Steuerberater

Eine Vermögensschaden-Haftpflicht kann durch Zusatzbausteine individuell ergänzt werden.

Mitversichern von Personen

Eine Erweiterung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater ist der Einbezug von Dritten. Entstehen Schäden durch die Tätigkeit einer mitversicherten Person, so übernimmt die Versicherung die Kosten.
Meist gilt eine Entschädigungsgrenze von maximal 100.000 € pro Versicherungsfall für einen Vermögensschaden.

Cyberversicherung für Steuerberater

Steuerberater oder Steuerberatergesellschaften verwalten Daten von Dritten. Um diese zu schützen, empfiehlt sich eine Cyberversicherung als Ergänzung. Cyber-Risiken können dadurch abgedeckt werden.

Betriebshaftpflichtversicherung für Steuerberater

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für einen unechten Vermögensschaden. Entstehen Schäden durch den Betrieb (und nicht die Tätigkeit des Steuerberaters) so übernimmt die Betriebshaftpflicht die Kosten für Schadensersatzforderungen.

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Ein wichtiger Versicherungsschutz ist die Berufshaftpflicht für Steuerberater. Es werden Personen- und Sachschäden sowie im geringen Maße finanzielle Schäden übernommen. In Kombination mit der Vermögensschaden-Haftpflicht bietet dies einen umfassenden Versicherungsschutz.

Wer ist durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater versichert?

Wichtig ist abzuklären, wer durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert ist.

Grundsätzlich gilt:

  • Steuerberater in freier Mitarbeit oder in einem Anstellungsverhältnis. Versicherungsschutz gilt nur für den Versicherungsnehmer (nicht für eigene Mandate)
  • Gesetzliche Vertreter des Versicherten (Vertretertätigkeit), wenn dieser an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert wird.
  • Erben des Versicherungsnehmers aus Verstößen (Achtung, besondere Bedingungen gelten)
  • Praktikanten, Werkstudenten, Referendare, Datenschutzbeauftragte

Speziell für Steuerberater gilt ein Versicherungsschutz:

  • allgemeine Vertreter, Praxisabwickler, Praxistreuhänder für die Dauer ihrer Bestellung

Gibt es eine Versicherung für ganze Steuerbüros?

Es gibt verschiedene Tarife und Verträge von Versicherungen, die eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften anbieten.

Arbeitest du selbständig, gelten gesetzliche Voraussetzungen, die eine Vermögensschaden Haftpflicht erfüllen muss.

Auch die Vermögensschaden-Haftpflicht einer Sozietät oder PartGmbB muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Versicherungen bieten Tarife für Firmen, Partnerschaftsgesellschaften, Unternehmer, Steuerbüros und auch Steuerbevollmächtigte, um Haftpflichtgefahren und die Berufshaftung bestens abzusichern.

Durch diese Verträge können bestimmte Personen (Arbeitnehmer), zu bestimmten Voraussetzungen versichert werden.

Tipp: Nehme eine Beratung deiner Versicherung in Anspruch und lass dir erklären, mit welchen Tarifen du eine maximale Absicherung für deine PartGmbB erhältst.

Was kostet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater?

Es gibt einige Faktoren, die die Höhe der Vermögensschaden-Haftpflicht beeinflussen.

  • Risiko und Umfang der Tätigkeit als Steuerberater
  • Größe des Unternehmens/Anzahl der zu versichernden Personen
  • Jahresumsatz
  • Deckungssumme
  • Selbstbehalt
  • Zahlungsintervall

Durch die gesetzlichen Voraussetzungen der Versicherungspflicht musst du als Steuerberater mit einer etwas höheren Mindestsumme rechnen.

Willst du dich besonders umfangreich schützen, ist die Vermögensschaden-Haftpflicht teurer als wenn du dich für eine hohe Selbstbeteiligung und niedrige Deckungssumme entscheidest.

Reicht eine Vermögensschafenhaftpflicht für Steuerberater aus?

Unter bestimmten Bedingungen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater ausreichend.

Um die gesetzlichen Voraussetzungen der Versicherungspflicht zu erfüllen und einen umfangreichen Versicherungsschutz zu haben, muss ein Vermögensschaden sehr gut versichert werden.

Eine klassische Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater versichert vorwiegend Personen- und Sachschäden. Zu einem bestimmten Grad sind auch Vermögensschäden im Versicherungsschutz inbegriffen.

Vereinbarst du mit deiner Versicherung einen umfangreichen Schutz bei Vermögensschäden in deiner Berufshaftpflicht, ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater ausreichend.

Deckt deine Berufshaftpflicht für Steuerberater jedoch einen Vermögensschaden nicht ausreichend ab, musst du eine zusätzliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater abschließen.

Vorteile einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater

Hast du als Steuerberater eine Vermögensschadenhaftpflicht, dann bist du grundsätzlich auf der sicheren Seite. Und zwar bist du abgesichert, wenn du selbst einen Fehler gemacht hast und dadurch eine dritte Person (meist Mandanten) finanziell zu Schaden kam.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist immer maßgeschneidert. Und das ist genau der Vorteil für dich, denn wenn du einen individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz als Steuerberater hast, dann hast du eine finanzielle Absicherung, die deine Tätigkeiten zu 100 % schützt.

Die maßgeschneiderten Versicherungen erfüllen die Bedingungen der gesetzlichen Versicherungspflicht und legen den Fokus auf deine individuellen Haftungsrisiken.

Bevor du eine Berufshaftpflicht für Steuerberater oder Vermögensschaden Haftpflichtversicherung abschließt, überprüfen wir, welchen finanziellen Schutz du benötigst. Das heißt, durch eine genaue Risiko- und Bedarfsanalyse kann genau ermittelt werden, welchen Versicherungsschutz du für den Versicherungsfall benötigst.

Vorteil einer Vermögensschaden-Haftpflicht ist außerdem, dass du rund um die Uhr professionelle Betreuung und Beratung im Schadensfall hast und bei möglichen finanziellen Herausforderungen nicht allein dastehst, sondern einen Experten an deiner Seite hast.

Die meisten Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sind flexibel und zeitgemäß anpassbar. Das heißt, verändern sich deine Tätigkeiten und Risiken, kann die Versicherung, die Versicherungssumme und dessen Umfang individuell angepasst werden.

Hast du eine Partnerschaft mbB können Partner prämienfrei mitversichert werden. Somit sind Risiken (zum Beispiel Altmandate aus einer vorherigen Sozietät) automatisch versichert.

Diese Versicherer empfehlen wir für Steuerberater

Sehr viele Versicherungsgesellschaften bieten Vermögensschaden Haftpflichtversicherungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften an. Welche jedoch am besten ist, muss zum einen am individuellen Bedarf und zum anderen an den Risiken gemessen werden.

Grundsätzlich empfehlen wir folgende Versicherungen für Steuerberater, da sie einen sehr guten Versicherungsschutz anbieten, maßgeschneiderte Haftpflichttarife und eine sehr hohe Kundenzufriedenheit haben.

  1. Allianz
  2. HDI
  3. ERGO
  4. AIG
  5. AXA

Vergleiche die Angebote der Versicherungen und lass dich professionell beraten, sodass du als Steuerberater einen optimalen Versicherungsschutz im Falle eines Vermögensschadens hast.

Kundenstimmen

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Linda Krämer
/
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Transparente Beratung auch mal zu flexiblen Zeiten. Bei Unklarheiten im Schadensfall immer unterstützend zur Seite.
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/

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