Vermögensschadenhaftpflicht für Stiftungen – Das solltest du wissen

Eine Vermögensschadenhaftpflicht haftet sowohl für selbstverschuldete Vermögensschäden gegenüber der Stiftung als auch für den Schaden gegenüber Dritter. Diese können entweder von Organen ausgelöst werden oder aber auch von Angestellten einer Stiftung. Als Organ einer Stiftung werden die Geschäftsführung, das Management und andere Führungspositionen bezeichnet.

In diesem Artikel beantworten wir dir Fragen rund um das Thema Vermögensschadenhaftpflicht für Stiftungen und klären unter anderem, warum eine Vermögensschadenhaftpflicht wichtig ist und was genau Vermögensschäden sind. 🙂

Vermögensschadenhaftpflicht für Stiftungen

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vermögensschadenhaftpflicht bietet umfassenden Schutz vor Fehlern und daraus resultierende finanzielle Schäden 
  • die Deckungssumme muss an die jeweilige Tätigkeit des Versicherungsnehmers angepasst werden
  • Vermögensschäden sind rein finanzielle Schäden und nicht Sach- oder Personenschäden
  • die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Geschäftsführern

Was bietet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Stiftungen? 

Eine Vermögensschadenhaftpflicht bietet für Stiftungen einen ausgiebigen Schutz vor fahrlässigem Handeln und den daraus entstehenden finanziellen Schäden seitens der Stiftung oder der Kunden. Um für diese Schäden nicht selbst aufkommen zu müssen, sichert sich die Stiftung mit einer Versicherung ab.

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Warum ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Stiftungen wichtig?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist für Stiftungen wichtig, damit diese nicht für die hohen Kosten der entstandenen Schäden selbst aufkommen müssen, sondern diese von der Versicherung bezahlen lassen können. Es ist nämlich Pflicht, dass Stiftungen für jeglichen Grad der Achtlosigkeit haften müssen.

Darüber hinaus werden mit dem Abschließen einer Vermögensschadenhaftpflicht alle bei der Stiftung arbeitenden Mitarbeiter mitversichert und schützt Mitarbeiter davor, bei Fehlern oder Verstößen mit ihrem eigenen Privatvermögen zu haften.

Wie hoch sollte eine Vermögensschadenhaftpflicht für Stiftungen sein?

Die Summe für eine Vermögensschadenhaftpflicht sollte für Stiftungen bei mindestens 100.000 € pro Schadensfall liegen. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Architekten ist es sogar Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen, weswegen die Mindestdeckungssumme bei diesen Berufsfeldern ebenfalls meist höher liegt.

Auch hier gilt: Je höher das Risiko eines Vermögensschadens beim jeweiligen Beruf, desto höher sollte die Deckungssumme sein.

Was sind Vermögensschäden bei Stiftungen?

Vermögensschäden sind finanzielle Verluste einer Stiftung oder eines Dritten, die durch ein unverantwortliches oder rechtswidriges Handeln von Mitarbeitern entstehen. Dies bezieht sich ausschließlich auf das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens – nicht auf die Personen- oder Sachschäden.

Beispiele für das Auftreten von Vermögensschäden sind:

  • Zahlendreher
  • falsche oder unterlassene Beratung 
  • Verletzung des Urheberrechts
  • fehlerhafte Buchführung
  • Steuerhinterziehung

Was ist eine D&O-Versicherung für Stiftungen?

Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung speziell für Geschäftsführer von Stiftungen oder anderen Organisationen und schützt diese vor Schadensersatzansprüchen, wenn Verstöße oder Fehler in Vermögensschäden resultieren.

Die D&O-Versicherung gilt demnach als Absicherung der eigenen Existenz der Führungskräfte und schützt diese Organe vor dem Aufkommen von finanziellen Schäden aufgrund von Fehlentscheidungen oder Missmanagement.

Wann greift die Vermögensschadenhaftpflicht bei einer Stiftung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht greift bei einer Stiftung direkt mit dem Pflichtverstoß und wird daraufhin von der Versicherung geprüft. Besteht ein berechtigter Schadensfall, übernimmt dies die Versicherung. Ist dies nicht der Fall, wird die Versicherung für eine Abwehr der Beschuldigung sorgen.

Zu beachten ist jedoch, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht greift, wenn ein Fehler oder ein Verstoß bewusst und vorsätzlich getätigt wurde. Ist dies der Fall, muss die verantwortliche Person für den Schaden selbst aufkommen.

Hast du noch weitere Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht für Stiftungen?

Falls in diesem Artikel nicht alle Fragen, die du zur Vermögensschadenhaftpflicht für Stiftungen hattest, beantworten werden, kontaktiere uns gerne via. Telefon oder E-Mail. Wenn du möchtest, kannst du auch einen Termin für eine Beratung mit uns ausmachen oder ein kostenloses Webmeeting bei uns buchen. Wir freuen uns auf dich!

Kundenstimmen

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