Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine

Früher oder später muss sich jeder Verein mit der Frage nach seiner Versicherung beschäftigen und damit auch mit einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine. Bei den Versicherungen für Vereine wird zwischen den zwei bedeutendsten, der Vermögensschaden Haftpflicht sowie der sogenannten D O Versicherung unterschieden.

Unser Überblick präsentiert dir hierzu die wichtigsten Informationen. Er zeigt, worauf du besonders achten solltest und welche Versicherungen für die Vereinsarbeit in Betracht zu ziehen sind.

Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die zwei gängigsten Versicherungen für Vereine sind die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie die D&O Versicherung
  • Die Versicherung für Vereine dient dem Schutz des Vereinsvermögens und sichert den Vorstand sowie Vereinsmitglieder vor Haftungsansprüchen Dritter ab
  • Schäden, die durch Vorsatz entstehen, sind bei der Vermögensschaden Haftpflichtversicherung mitversichert
  • Risiken in Zusammenhang mit Vereinsausflügen und Reisen sind ebenfalls versichert
  • Dient als Versicherung bei administrativen Fehlern in der Vereinsführung, etwa bei versäumten Fristen oder fehlerhafter Buchhaltung
  • Ein passiver Rechtsschutz ist ebenfalls Bestandteil der Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Was ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine?

Eine Vermögenschadenhaftpflicht Versicherung deckt das finanzielle Risiko des Vorstands sowie der Vereinsmitglieder bei Fehlern und Schäden in der Ausübung der Tätigkeit, die in der Satzung des Vereins formuliert ist. Versichert ist der finanzielle Schaden an Dritten sowie Eigenschäden des Vereins.

Damit ist die Vereinshaftpflichtversicherung ein nicht zu vernachlässigender Bestandteil im Vereinsleben und zum Schutz der Personen, die daran teilhaben. Vereine und Verbände tragen mitunter ein hohes Haftungsrisiko bei entstandenen Schäden und sollten sich deshalb umfassend absichern.

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Wann brauche ich eine Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine?

Man braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine, sobald einer regelmäßigen Vereinstätigkeit nachgegangen wird, z.B. Treffen und Veranstaltungen organisiert werden. Kommt es nämlich zu einem Schaden durch fahrlässiges Verhalten bei der Ausübung der Vereinsarbeit, kann der Verein zur Verantwortung gezogen wird.

Heisst im Klartext: Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist im Grunde immer dann sinnvoll, wenn ein Verein die übliche Vereinstätigkeit durchführt. Dies können gemeinsame Veranstaltungen, Reisen und Ausflüge, oder auch andere Tätigkeiten sein, an denen ein Vereinsmitglied oder mehrere beteiligt sind.

Dies aus dem Grund, weil jede Form einer aktiven Vereinstätigkeit Risiken birgt, aus denen Forderungen Dritter entstehen können. Fahrlässigkeit, Versäumnisse, Verletzungen sind nur einige Beispiele, deren Kosten aus dem Vereinsvermögen getragen werden müssen.

Was sollte ein Versicherungsschutz für Vereine und Verbände abdecken?

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist dazu da, sämtliche Mitglieder, Die Vereinshaftpflichtversicherung ist dazu da, sämtliche Mitglieder, Mitarbeiter und den Vereinsvorstand der Vereine und Verbände vor Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen. Darum sollte sie Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der Vereinstätigkeit sowie bei Veranstaltungen und Vereinstreffen abdecken.

Im Einzelnen ist insbesondere darauf zu achten, dass die Versicherung deines Vereins folgende wichtigen Punkte abdeckt:

  • Die Vereinshaftpflicht zur Deckung von Personen- und Sachschäden an Dritten während der Tätigkeit des Vereins.
  • Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Vereinsvermögen im Falle eines Rechtsstreits oder vor Forderungen, die aus Schäden bei der Vereinstätigkeit auftreten können.
  • Die Veranstalterhaftpflicht gilt für eine vorab bestimmte Dauer und greift bei Sach- und Personenschäden, die innerhalb dieses definierten Zeitraums auftreten.

Warum braucht mein Verein eine D O Versicherung?

Zwar ist eine D O Versicherung gesetzlich für einen Verein nicht verpflichtend. Allerdings wird der Abschluss einer solchen Versicherung von den meisten Experten empfohlen. Tatsache ist, dass in der Verwaltungsarbeit und beim Geschäftsablauf schnell Fehler passieren können und damit auch unvorhergesehene Kosten entstehen.

Fehlentscheidungen, Versäumnisse, Schadenfälle: Schneller als man denkt, kommt es dazu. Es entstehen erhebliche Kosten. Und diese übersteigen in der Regel die finanziellen Mittel des Vereins und das Vermögen des Vorstands bei weitem. Ohne Absicherung haftet insbesondere der Vorstand mit seinem Privatvermögen für jeglichen Schadenersatz.

In diesem Punkt wird zwischen dem Vorstand eines Firmenkunden oder von Vereinen nicht unterschieden. Auch Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer im Ehrenamt eines Vereins sind von der Haftung für Vermögensschäden nicht ausgeschlossen.

Ein klassisches Beispiel für einen solchen Schadenfall ist die Abführung von Steuern und Sozialabgaben. Dies ist ein klassisches Aufgabenfeld der Vereinsleitung. Forderungen, die durch eine falsche Abführung dem Staat gegenüber entstehen, werden in der Regel beim Verein geltend gemacht.

Wird grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln festgestellt, kann dem Vorstand als gesetzlichem Vertreter des Vereins diese Forderung aus dem Schadenersatz übertragen werden. In der Folge haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen.

Nun muss der Vorstand beweisen, dass er keine Fehler begangen hat. Und genau bei diesem Nachweis wird er rechtlich von der D O Versicherung und dem damit gebotenen Versicherungsschutz unterstützt.

Was sollte eine D O Versicherung abdecken?

Mit der D O-Versicherung ist dein Verein im Schadenfall umfassend abgesichert. Dabei wird die Schadensersatzsumme, bzw. die Forderung gegenüber Vorstand und Geschäftsleitung, vom Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

Die D O Versicherung beinhaltet und versichert im Einzelnen Folgendes:

  • Schützt das Privatvermögen der Organe (Vereinsvorstand, Geschäftsführer, leitende Angestellten)
  • Fahrlässige Eigenschäden durch ein Vorstandsmitglied wie z. B. formelle Fehler, die zu Verlusten von Fördergeldern für die Organisation führen
  • Fahrlässige Drittschäden wie z. B. fehlerhafte Spendenbescheinigungen
  • Vorsätzliche Eigenschäden wie z. B. Untreue einer Vertrauensperson
  • Vorsätzliche Drittschäden wie z. B. Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Wichtig bei der Abwägung für oder gegen eine D O Versicherung ist zu erwähnen: Der Vereinsvorstand haftet im Schadenfall gesamtschuldnerisch.

Das heisst im Klartext: Selbst wenn ein Vorstandsmitglied aufgrund eines groben Verschuldens aus dem Verein ausgeschieden ist, verbleibt die Haftung persönlich und uneingeschränkt beim Rest des Vorstands und dessen Mitgliedern.

Diese Haftung umfasst auch das Privatvermögen des Vorstands, sollten Schadensforderungen aus einem Schaden- oder Streitfall entstehen.

Welche Vereinsmitglieder sind durch eine D O Versicherung geschützt?

Nicht nur die Geschäftsführer und der Vorstand eines Vereins sind durch die D O Versicherung geschützt. Der Versicherungsschutz umfasst alle Mitglieder im Verein, die eine besondere Verantwortung tragen. Darunter sind auch:

  • Der Vereinsvorstand
  • Schatzmeister
  • Kassenwarte
  • Mitglieder des Aufsichtsorgans und des Kuratoriums

Ein normales Vereinsmitglied ohne besondere Verantwortung oder Position wird nicht durch die D O Versicherung geschützt. Eine Person, die Vereinsmitglied ist, jedoch nicht Teil der leitenden Organe, ist durch die Vereinshaftpflichtversicherung vor Forderungen aus einem Schadenersatz versichert.

Welche weiteren Versicherungen sind für meinen Verein sinnvoll?

Ist die Vereinsversicherung bei den zuvor erwähnten Punkten essentiell wichtig, so gibt es daneben auch noch weitere Versicherungen, welche zur optimalen Absicherung des Vereins beitragen und mitunter zu empfehlen sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Die Rechtsschutzversicherung unterstützt den Verein, die Vereinsmitglieder sowie den Vorstand in allen Phasen eines Rechtsstreits und übernimmt die finanziellen Kosten, die dabei entstehen.
  • Mit einer Gruppenunfallversicherung sind sowohl die Vereinsmitglieder als auch die Teilnehmer im Ehrenamt des Vereins bei Unfällen versichert. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil bei der Vereinsaktivität die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung oft nicht greift.
  • Immer aktueller und wichtiger wird die Cyber-Versicherung – auch für Vereine. Sie schützt vor Kosten, die durch Cyber-Angriffe entstehen, etwa durch Phishing-Mails (gefälschte E-Mails).
  • Bei Schäden am Inventar des Vereins, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder sogar Einbruchsdiebstahl, hilft die Inhaltsversicherung. Man kann sie sich als Gegenstück zur privaten Hausratversicherung vorstellen.
  • Die Elektronikversicherung dient oft als Ergänzung zur Inhaltsversicherung und greift insbesondere bei Entwendung, Zerstörung oder Beschädigung von elektronischen Geräten oder Anlagen des Vereins.

Wie weiss ich, welche Versicherungen mein Verein wirklich braucht?

Tatsache ist, dass viele Versicherungen rein optional sind, auch wenn sie für einen Rundumschutz beim Verein sorgen. Es ist normal, dass sich der Überblick bei der Auswahl leicht verlieren lässt.

Ein Versicherungsmakler oder Ansprechpartner deines Vertrauens, der sich mit Versicherungen auskennt, ist kein schlechter Tipp für den Anfang. Ein kompletter Rundum-Schutz lässt sich am besten einschätzen, wenn man klar definiert, was die Vereinstätigkeit beinhaltet.

Ein Ortsverein für Gartenfreunde, der kaum Ausflüge oder Reisen veranstaltet, wird in der Regel keine spezielle Reiseversicherung für Vereine benötigen. Andererseits sollte ein Computerfreunde-Club ernsthaft über den Abschluss einer Cyber-Versicherung nachdenken.

Die Bedürfnisse eines Vereins sind so vielfältig wie die Menschen, die darin ihren Platz finden. Gerade deshalb ist eine auf die Bedürfnisse des Vereins zugeschnittene Haftpflichtversicherung kein blosses Verkaufs Schlagwort, sondern Realität.

Warum eine Vermögensschaden Haftpflicht?

Diese schützt Verein und Vorstand, indem sie Personen- und Sachschäden ersetzt, die bei der Vereinstätigkeit entstehen können. Somit sichert die Vereinshaftpflichtversicherung Verein und Vorstand vor den finanziellen Folgen solcher Schäden ab.

Diese Grundversicherungen sind daher für jeden Verein ein Muss. Insbesondere die Vereinshaftpflichtversicherung und im Weiteren die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung.

Diese bieten jedem Verein den grundlegenden Schutz, damit alle Vereinsmitglieder und der Vorstand dem Vereinsleben unbeschwert nachgehen können.

Was kostet mich die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung?

Die Kosten für die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für einen Verein richten sich nach der Versicherungssumme, den gewählten Leistungen sowie der Höhe der Selbstbeteiligung.

Grob geschätzt, erhält man einen guten Versicherungsschutz für die Vereinshaftpflicht schon ab rund 120 Euro im Jahr. Das Angebot kann je nach Anbieter stark variieren.

Ein Versicherungsmakler kann dir jedoch dabei helfen, die passenden Leistungen für deine Organisation zu finden und Verträge aufzusetzen, die auf deine bzw. die Bedürfnisse deines Vereins zugeschnitten sind.

Versicherungsschutz für den Verein – das Fazit

Abschliessend ist zur Haftpflichtversicherung für Vereine und Verbände wichtig zu erwähnen, dass man die Haftung in Fällen von Sach- und Personenschäden kennt. Ein angemessener Versicherungsschutz trägt dazu bei, alle potenziellen Haftungen aus solchen Schadensfällen abzudecken.

Ebenfalls wichtig ist es, dass der Vorstand eines Vereins weiß, welche Verpflichtungen er als Organ der rechtlichen Vertretung aufgrund seiner Satzung, der staatlichen Gesetze und anderer Vorschriften hat. Damit schützt er sich vor möglichen Rechtsstreitigkeiten und Vermögensschäden.

Zu guter Letzt ist darauf zu achten, dass alle Mitglieder der Vereinigung und der Vorstand zusammenarbeiten, um ein sicheres Umfeld zu schaffen. Dies verringert das Risiko und die Haftung in Zusammenhang mit Sach- und Personenschäden.

Wenn du diese Schritte unternimmst, kannst du sicherstellen, dass dein Verein oder deine Organisation angemessen gegen die Haftung für Sach- und Personenschäden geschützt und auch ein allfälliger Vermögensschaden abgesichert ist.

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