Vermögensschadenhaftpflicht für Testamentsvollstrecker
Einige Berufe setzen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich voraus. Als Testamentsvollstrecker trägst du eine große Verantwortung, denn du bist dafür verantwortlich, den letzten Willen des Verstorbenen zu erfüllen. Doch was passiert, wenn etwas schiefgeht? In diesem Artikel erfährst du, wie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dir als Testamentsvollstrecker finanzielle Sicherheit gibt und welche Aspekte du dabei beachten solltest.
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Das Wichtigste in Kürze
- Testamentsvollstrecker haben ein Haftungsrisiko, dass sie durch eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern sollten.
- Testamentsvollstrecker haben sowohl dem Erblasser gegenüber, zivilrechtliche als auch steuerrechtliche Verpflichtungen. Bei Nichtvollbringung kann es zu Vermögensschäden kommen.
- Wichtig ist, dass man sich als Testamentsvollstrecker nicht nur mit einer klassischen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte versichert, sondern einen Tarif hat, der wirklich alle Tätigkeiten eines Testamentsvollstreckers abdecken.
- Umfangreiche Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen bietet die HDI, Allianz und Hiscox.
Vermögensschadenhaftpflicht für Testamentsvollstrecker
Es gibt zum einen Testamentsvollstrecker, die dies als Beruf ausüben. Zum anderen gibt es aber auch einmalig ernannte Testamentsvollstrecker. Grundsätzlich empfiehlt sich sowohl für professionelle als auch für Laien-Testamentsvollstrecker eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abzuschließen.
Wichtig ist es aber vor allem für berufstätige Testamentsvollstrecker, da diese gesetzlich in einem Schulverhältnis zum Erben stehen. Sprich, sie können bei fahrlässigen oder schuldhaft Verletzungen in ihrer Arbeit zum Schadensersatz verpflichtet sein. Dieses Schulverhältnis kann durch den Erblasser nicht aufgehoben werden.
Das heißt also, dass wenn du als Testamentsvollstrecker tätig bist, solltest du dich deinen Tätigkeiten bezüglich Haftpflichtversichern, um dich vor finanziellen Schäden zu schützen.
Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
Gehen wir einmal einen Schritt zurück und werfen einen Blick auf die grundlegende Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, um zu verstehen, welche Absicherung benötigt wird.
Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die sich um die Verfügung über einen Nachlass kümmert.
Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die die Pflichten eines geschäftsunfähigen oder verstorbenen Angehörigen übernimmt. Darüber hinaus kann ein Testamentsvollstrecker vom Gericht bestellt werden, um den Nachlass einer verstorbenen Person zu verwalten.
Ein Testamentsvollstrecker ist also für folgende drei Aspekte verantwortlich:
- Absicherung des Willens des Testamentsverfassers
- Schutz der Erben (Minderjährige)
- Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft
Der Testamentsvollstrecker wird entweder vom Erblasser, einer vom Erblasser ernannten Person oder vom Nachlassgericht ernannt. Seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker beginnt, nachdem sie dem Nachlassgericht gegenüber erklärt wurde.
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Welche Haftung hat ein Testamentsvollstrecker?
Ein Testamentsvollstrecker ist mit Antritt seiner Tätigkeit dem Erben laut § 2218 BGB verpflichtet, seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker gewissenhaft und sorgfältig auszuführen. Verletzt er diese Pflichten, haftet er laut §2219 BGB bei Schadensersatzansprüchen.
Das heißt, der Testamentsvollstrecker hat zum einen eine zivilrechtliche Verpflichtung. Gleichzeitig hat er aber auch steuerliche Pflichten zu erfüllen (§69 AO) und ist dem Erblasser direkt verpflichtet.
Um einen Schadensersatz gültig zu machen, muss eine objektive Pflichtverletzung vorliegen, das Verschulden des Testamentsvollstreckers erkennbar sein und der Schaden eingetreten sein.
Wodurch können Vermögensschäden für Testamentsvollstrecker entstehen?
Es gibt eine Vielzahl an möglichen Vermögensschäden, die durch die Tätigkeit entstehen können.
Ein klassischer Fehler ist die verspätete/ verzögerte Auseinandersetzung mit dem Nachlass. Ein Testamentsvollstrecker hat eine bestimmte Frist, innerhalb dieser er den Nachlass bearbeiten muss. Verletzt er diese Frist, kann es zu Vermögensschäden beim Erben kommen.
Befolgt der Testamentsvollstrecker die Anweisungen des Nachlasses nicht, verletzt er seine Pflichten. Entscheidet er sich beispielsweise zu einer Versteigerung eines Erbgegenstandes, anstatt ihn gemäß dem Testament freihändig zu einem höheren Preis zu verkaufen.
Auch kann es zu Vermögensschäden kommen, wenn Geld aus dem Nachlass über lange Zeiträume angelegt wird, während es eigentlich zur Nachlassschulden-Tilgung benötigt wird.
Ebenfalls betreffen den Testamentsvollstrecker die erbschaftssteuerlichen Verpflichtungen.
Handelst du als Testamentsvollstrecker leichtfertig und in eigenem Interesse, anstatt die Forderungen und Bedingungen der Testamentsvollstreckung zu erfüllen, kannst du für Schäden durch das BGB, das Erbrecht und auch das Steuerrecht verantwortlich gemacht werden.
Worauf muss ich bei einer Vermögensschadenhaftpflicht für Testamentsvollstrecker achten?
Besonders wenn du beruflich als Testamentsvollstrecker tätig bist, ist eine Vermögensschaden haftpflichtversicherung sehr wichtig, da du in deiner täglichen Arbeit einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt bist. In vielen Fällen wird ein Versicherungsschutz für Testamentsvollstrecker empfohlen, der vergleichbar zu Versicherungstarifen für Rechtsanwälte ist.
Trotzdem muss man hier beachten, dass sich die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts zu denen eines Testamentsvollstreckers unterscheidet und somit auch die Deckung des Versicherungsschutzes möglicherweise Lücken aufweist.
Es kann somit sein, dass bestimmte Tätigkeiten bzw. Fehler nicht versichert sind. Beispielsweise werden bestimmte Spekulationsgeschäfte und daraus entstehende Nachteile von der Versicherung nicht übernommen.
Kläre also im Vorhinein ab, welche Tätigkeiten durch deine Versicherung abgesichert sind bzw. wo kein Anspruch besteht. (oder lass uns das erledigen 🙂 )
Diese Versicherer empfehlen wir für Testamentsvollstrecker
Es gibt verschiedene Anbieter, die sehr gute und umfangreiche Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen anbieten. Dazu gehören Allianz, HDI und Hiscox.
Hier solltest du mit einem unabhängigen Versicherungsmakler (ja, das könnten auch wir sein 😉 ) absprechen, was die Versicherung umfasst und ob dies für deine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker passend ist, da es sich hier meist um sehr allgemeine Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen handelt, die möglicherweise nicht genau deinen Bedarfen entsprechen. Mit ergänzenden Versicherungsbausteinen kannst du diese dann vervollständigen.
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