Vermögensschadenhaftpflicht für Sachverständige & Gutachter

Trotz exakten und gründlichen Arbeitens kann es bei Sachverständigen und Gutachtern durchaus zu Missgeschicken oder Fehlern kommen. Kommt es dadurch zu Vermögensschäden bei den Kunden, sind die Schadensersatzforderungen meistens sehr hoch.

Um in diesen Fällen nicht als Privatperson für den Schaden aufkommen zu müssen, wird das Abschließen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sachverständige und Gutachter empfohlen. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz bei Vermögensschäden.

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Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vermögensschadenhaftpflicht für Sachverständige und Gutachter deckt ausschließlich Vermögensschäden ab
  • Die mögliche Anspruchsabwehr ist in der Versicherung beinhaltet
  • Neben der Vermögensschadenhaftpflicht ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht zu empfehlen, um auch Sach- oder Personenschäden abzudecken
  • Sachverständige und Gutachter sind nicht verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen, es wird aber ausdrücklich empfohlen

Bei welchen Schäden haftet die Vermögensschadenhaftpflicht für Sachverständige und Gutachter?

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Sachverständige und Gutachter haftet ausschließlich bei reinen Vermögensschäden. Diese können beispielsweise dann entstehen, wenn Sachverständige und Gutachter eine falsche Einschätzung über den Vermögenswert eines Autos geben oder eine fehlerhafte Fahrzeuganalyse liefern.

Im Allgemeinen bietet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Sachverständige Schutz bei beruflichen Fehlern und den daraus entstandenen finanziellen Nachteilen bei Kunden – selbst bei Flüchtigkeitsfehlern.

Beachte: Die Vermögensschadenhaftpflicht greift nicht, wenn Sachverständige absichtlich eine Pflichtverletzung begehen. In diesem Fall muss er selbst für den Schaden aufkommen.

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Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Sachverständige und Gutachter?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht für Sachverständige und Gutachter und Gutachter kostet bei einer Deckungssumme von 100.000 € ca. 12-36 € im Monat bzw. 146-430 € im Jahr. Wie hoch die Deckungssumme sein sollte, richtet sich nach dem Beruf und den damit verbundenen Risiken. Bei höherer Deckungssumme steigen die Kosten.

Bei den meisten Versicherungsanbietern gibt es eine Mindestdeckungssumme von 100.000 €, bei vielen Berufsgruppen gibt es für Versicherungen sogar eine gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme von 250.000 € oder 500.000 €.

Die genauen Kosten, die auf Sachverständige und Gutachter bei der Vermögensschadenhaftpflicht zukommen, werden individuell nach den Bedürfnissen und beruflichen Gegebenheiten jedes Einzelnen oder der Mitarbeiter eines Unternehmens berechnet.

Warum ist die Vermögensschadenhaftpflicht wichtig für Sachverständige und Gutachter?

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für Sachverständige und Gutachter wichtig, da sie in ihrem Beruf viel Verantwortung tragen, weswegen es jederzeit zu beruflichen Fehlern kommen kann. Im Falle einer Schadensersatzforderung aufgrund eines beruflichen Missgeschicks werden jegliche Kosten übernommen.

Darüber hinaus ist eine Vermögensschadenhaftpflicht wichtig, da es schon bei dem kleinsten Flüchtigkeitsfehler oder Missgeschick zu finanziellen Schäden kommen kann. Fehler sind zwar menschlich, doch musst du in jedem Fall für den entstandenen Schaden aufkommen.

Um somit das Eigenvermögen von Sachverständigen und Gutachtern zu schützen, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einem existenzsichernden Versicherungsschutz unbedingt abzuschließen.

Welche Versicherungen braucht ein Sachverständiger und Gutachter?

Neben der Vermögensschadenhaftpflicht, die wir Sachverständigen und Gutachtern ausdrücklich empfehlen, raten wir auch zu den folgenden Versicherungen:

Berufshaftpflicht:

  • deckt unechte Vermögensschäden sowie Personen- und Sachschäden ab
  • richtet sich hierbei in erster Linie an Unternehmen und die jeweiligen Mitarbeiter aus bestimmten Berufsgruppen.

Rechtsschutzversicherung:

  • Schutz bei strafrechtlicher Verfolgung, Bußgeldverfahren und Schadensersatzansprüchen
  • sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen geeignet

Cyber-Versicherung:

  • Schutz bei Bedrohungen im Internet durch Dritte
  • Schutz bei Datenschutzverletzung

Elektronikversicherung:

  • schützt alle elektronischen Geräte 
  • Reparatur bzw. Neubeschaffung aller elektronischen Geräte

Weitere Versicherungen:

Darüber hinaus sollten Sachverständige und Gutachter ebenfalls über Versicherungen wie eine private Krankenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, falls Sie aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig werden.

Welchen Risiken ist man als Sachverständige und Gutachter ausgesetzt?


Als Sachverständige und Gutachter ist man verschiedenen Risiken ausgesetzt, die im schlimmsten Fall zu hohen Vermögensschäden bei Kunden führen. 

Dieser finanzielle Nachteil und die daraus entstehenden Kosten für den Schadensersatz können durch eine falsche Beratung, ein fehlerhaftes Gutachten oder die Nichteinhaltung von Fristen entstehen. 

Fallbeispiel 1 für Sachverständige und Gutachter:

Nach einem Autounfall musst du als Sachverständiger und Gutachter ein Gutachten über die Höhe des Schadens am Auto schreiben. Du schätzt den Schaden zu niedrig ein und der Betroffene erhält weniger Geld als ihm zusteht. 

Dies fällt dem Betroffenen später auf und fordert Schadensersatz von dir.

Fallbeispiel 2 für Sachverständige und Gutachter:

Dein Kunde möchte ein Auto kaufen und entscheidet sich aufgrund deines Gutachtens dies zu tun. Nun stellt sich aber nach dem Kauf heraus, dass dir kleine Macken beim Auto während des Gutachtens entgangen sind. 
Der Kunde hat zu viel für das Auto bezahlt und fordert daraufhin Schadensersatz von dir.

Sind Sachverständige und Gutachter dazu verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen?

Obwohl es für manche Berufe, wie zum Beispiel Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte Pflicht ist, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, ist dies für Sachverständige und Gutachter gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Da jedoch die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen könnte, falls Sachverständige und Gutachter für einen Vermögensschaden aufkommen müssen, empfehlen wir jedem Sachverständigen und Gutachtern eine Absicherung über die Vermögensschadenhaftpflicht.

Wünschst du dir eine Beratung für die Vermögensschadenhaftpflicht für Sachverständige und Gutachter?

Falls du noch auf der Suche nach einer passenden Versicherungsgesellschaft bist oder noch nähere Informationen zum Thema Vermögensschadenhaftpflicht für Sachverständige und Gutachter haben möchtest, dann kontaktiere uns gerne per E-Mail oder Telefon.

Gerne bieten wir dir auch ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch in Form eines Webmeetings an. Hierbei lernst du uns kennen, wir berechnen dir live die Kosten, die auf dich zukommen und empfehlen dir bewährte Versicherungsanbieter.

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