Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer

Der Wirtschaftsprüfer hat einen vielfältigen Berufsalltag. Durch seine anspruchsvolle Tätigkeit geht er bei vielen Mandanten allerdings ein großes finanzielles Risiko ein. Aus diesem Grund zählt der Wirtschaftsprüfer zu den Berufen, bei denen eine Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

In diesem Artikel werden wir uns den Tätigkeitsbereich eines Wirtschaftsprüfers ansehen. Wir werden die Versicherung unter die Lupe nehmen und einige Beispiele betrachten, wann die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei Wirtschaftsprüfern zum Einsatz kommt.

Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vermögensschaden-Haftpflicht sichert Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter ab
  • Die Vermögensschaden-Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer gibt es bereits ab ca. 19 Euro pro Monat.
  • Die Versicherung ist für Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben.
  • Wichtig für Versicherungsnehmer ist eine ausreichend hohe Deckungssumme, eine Nachversicherung sowie die Option auf eine Betriebshaftpflicht
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer selbst und auf seine Angestellten
  • Die Vermögensschaden-Haftpflicht enthält den passiven Rechtsschutz. Damit wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer ab.

Der Tätigkeitsbereich des Wirtschaftsprüfers

Der Ausbildungsweg zum Wirtschaftsprüfer ist lange und steinig. Der Beruf erfordert nicht nur eine lange Ausbildung, sondern auch einen hohen Grad an Integrität und Transparenz. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tragen in ihrer Berufspraxis die Verantwortung für viele Kunden, Mitarbeiter, Unternehmen und Großkonzerne.

Gemäß § 2 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) ist der Wirtschaftsprüfer in erster Linie mit der Prüfung betriebswirtschaftliche Vorgänge beschäftigt. Dazu gehören bspw. Jahresabschlüsse sowie die sonstige laufende Buchhaltung eines Unternehmens.

Darüber hinaus arbeiten Wirtschaftsprüfer auch als Gutachter und Sachverständiger, bspw. wenn es um die Bewertung eines Unternehmens geht. Abschließend übernehmen Wirtschaftsprüfer auch die Steuer- und Rechtsberatung.

Die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers ist also geprägt von Abwechslung aber auch von Haftungsrisiken. Ein Wirtschaftsprüfer ist oft Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt in Personalunion. Dabei sind sie Ansprechpartner in tief-gehenden Fragen zu Recht und Gesetz.

Die Risiken, bei dieser Form der Unterstützung und Beratung Fehler zu machen, sind immer vorhanden und gehören zu den Haftpflichtgefahren im Berufsalltag. Die Wirtschaftsprüferordnung schreibt daher gemäß § 54 WPO vor, dass Wirtschaftsprüfer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen ausreichend hohen Versicherungsschutz vorweisen müssen.

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Was sind typische Merkmale einer guten Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer?

Eine hohe Deckungssumme, ein geringer Selbstbehalt sowie eine lange Nachmeldefrist zeichnen eine gute Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer aus. Darüber hinaus bieten gute Versicherungen Sonderkonditionen für bestimmte Gruppen wie z.B. Berufseinsteiger.

Deckungssummen

Die Deckungssumme je Versicherungsfall muss mindestens 1 Mio. Euro betragen.

Gerade bei der Prüfung größerer Gesellschaften sind diese einfachen Deckungskonzepte oft nicht ausreichend. Schließlich geht es bei der Prüfung von Großkonzernen oft um zwei oder dreistellige Millionenbeträge.

Für solche Fälle muss die Wirtschaftsprüfung gemäß der Rechtsprechung einen Deckungsbeitrag sicherstellen, der auf jeden Fall die Haftung bei derart hohen Summen einschließt.

Rechtlich zulässig ist eine Selbstbeteiligung seitens des Wirtschaftsprüfers. Die meisten Versicherungen bieten Produkte an, die nur einen sehr geringen oder gar keinen Selbstbehalt enthalten.

Passiver Rechtsschutz

Bestandteil einer jeden Versicherung ist der passive Rechtsschutz. Mit dieser Leistung werden unberechtigte Schadenersatzansprüche von Betroffenen abgewehrt. Der passive Versicherungsschutz greift automatisch, sobald der Versicherungsnehmer oder ein Betroffener einen Versicherungsfall meldet.

Der passive Rechtsschutz erhöht oder verringert nicht die Haftpflichtgefahren bzw. eventuelle Folgen, daher ist diese Leistung in jeder Haftpflichtversicherung ohne weitere Zusatzkosten enthalten.

Sonderkonditionen für Berufseinsteiger

Einige Versicherungsgesellschaften bieten für Startups und für neue Wirtschaftsprüfer besondere Konditionen an, damit diese vollständig abgesichert sind. Gerade junge Firmen sind oftmals mit hohen Gründungskosten konfrontiert, zumal die Gründung einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft alles andere als trivial ist. Versicherer, die hier für finanzielle Entlastung sorgen, sind daher bei jungen Gesellschaften sehr beliebt.

Versicherungswechsel

Viele Anbieter möchten neue Unternehmer und Berufsgruppen für ihre Produkte begeistern, in dem sie ihnen günstige Konditionen anbieten. Einige Versicherer garantieren hierbei dieselben Konditionen, die der Versicherungsnehmer bisher gezahlt hat.

Unabhängig davon, sollten Versicherungsnehmer regelmäßig ihren Schutz überprüfen. So wie bei der Kfz Versicherung, können sich auch bei der Vermögensschaden Haftpflicht Versicherung für Wirtschaftsprüfer die Umstände und Konditionen mit der Zeit verändern.

International abgesichert

Eine gute Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer enthält heutzutage einen Schutz, der global gültig ist. Viele Versicherer machen Ausnahmen bzgl. der Gestaltung der Verträge, wenn es sich um Firmen bzw. Mandanten aus den USA oder Kanada handelt.

Absicherung bei der elektronischen Datenverarbeitung

Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater arbeiten schon lange nicht mehr nur mit Papierakten. Leider gibt es aber einige Versicherer die hier nicht mit der Zeit gegangen sind und in der Berufshaftpflichtversicherung nur nicht-digitale Vorgänge absichern.

Da sich in Puncto Digitalisierung auch bei Wirtschaftsprüfern in den letzten Jahren viel getan hat, sollte sich die Haftpflicht auch auf die elektronische Verarbeitung erstrecken.

In der Praxis beläuft sich der Schutz auf folgende Bereiche:

  • Sämtliche EDV der Kunden, Kooperationspartner und innerhalb der eigenen Kanzlei
  • Datenträger, die dem Versicherungsnehmer und/oder seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden
  • Digitale Akten, bzw. Gerichtsakten, auf die der Versicherungsnehmer Zugriff bekommt

Abwehrschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung bzw. Vorsatz

Oftmals sind Vermögensschäden nur dann abgesichert, wenn es sich nicht um Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt. Für professionelle Versicherungsgesellschaften ist jedoch klar, dass ein Versicherungsnehmer zahlreiche Mitarbeiter beschäftigt. Diese Mitarbeiter können einen Schaden auch vorsätzlich herbeiführen.

In solchen Fällen wäre der Inhaber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft finanziell auf sich alleine gestellt. Glücklicherweise enthalten gute Verträge mittlerweile einen Versicherungsschutz, der auch dieses Risiko vollumfänglich berücksichtigt. In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick in die Pflichten und Obliegenheiten der Vermögensschaden Haftpflicht, die hier [2] ausführlich erklärt werden.

Unbegrenzte Nachmeldefrist

Wenn ein Wirtschaftsprüfer seine Kanzlei aufgibt oder sich von einem Geschäftspartner trennt, hört die Verantwortung nicht einfach auf.

In ihrer Tätigkeit sind Wirtschaftsprüfer kontinuierlich mit dem Thema Haftung konfrontiert. Schließlich gibt es – je nach Geschäftsvorgang – unterschiedlich lange Verjährungsfristen, die von drei Jahren bis zu mehreren Jahrzehnten reichen können.

Damit Versicherungsnehmer nicht Jahre später auf einem Vermögensschaden sitzen bleiben, bieten die meisten Versicherungen eine sehr lange oder zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist. Kunden können also einer bereits gekündigten Versicherung Jahre später einen Versicherungsfall melden. Und die Versicherung übernimmt – sofern der Anspruch berechtigt ist – die Regulierung.

Können Wirtschaftsprüfer die Haftung begrenzen?

Wirtschaftsprüfer und ihre Mandanten haben die Möglichkeit die Haftung im Rahmen einer Zusammenarbeit zu reduzieren. Beide Vertragsparteien können die Haftung auf das gesetzliche Minimum von 1 Mio. Euro reduzieren. Experten empfehlen jedoch einen Schutz deutlich über dieser Mindestsumme zu vereinbaren.

Der Grund ist offensichtlich: Auch wenn der Auftrag vermeintlich einfach ist, können sich Haftungsschäden schnell summieren und im Zweifel bleiben Mandanten auf ihren Kosten sitzen.

Langfristig haben auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht viel von einer solchen Lösung. Schließlich geht es bei ihrer Dienstleistung nicht nur um genaue Arbeit, sondern auch um einen gewissen Konkurrenzkampf. Geschädigte Mandanten – unabhängig vom Verschulden – sind alles andere als gut für das Geschäft und die Reputation.

In welchen Szenarien kommt die Versicherung typischerweise zum Einsatz?

Die Vermögensschaden Haftpflicht Versicherung für Wirtschaftsprüfer greift in der Praxis hauptsächlich bei Fehlern in der Bilanz und sonstigen Buchführungsunterlagen oder beschädigten Unterlagen. Auch bei versäumten Fristen und Falschberatung greift der Versicherungsschutz

Im Folgenden stellen wir einige Versicherungsfälle vor, bei denen Wirtschaftsprüfer auf den Versicherungsschutz zurückgreifen können.

Beschädigte Unterlagen

Die Haftpflichtversicherungen für Wirtschaftsprüfer greifen dann, wenn die Unterlagen des Mandanten beschädigt werden. Vom einfachen Verschütten von Kaffee oder Cola bis hin zum Bürobrand sind hier alle Leistungen enthalten.

Je nach Schaden kann es sein, dass hier andere Versicherungen in der Leistungspflicht stehen. Entscheidend ist also, wer den Kaffee verschüttet oder wo sich die Unterlagen gerade befinden.

Damit die Versicherung den Vermögensschaden abdeckt, muss ein beruflicher Bezug zu den Unterlagen und dem Versicherungsfall bestehen.

Wenn der Wirtschaftsprüfer bspw. seine Unterlagen zuhause hat und ein Bekannter verschüttet Druckertinte über die Bilanz des Mandanten, dürfte zu prüfen sein, ob zunächst die Haftpflichtversicherung des Bekannten in Anspruch genommen wird.

Fehler in der Bilanz

In der Buchhaltung ist das Fehlerpotenzial enorm, die Risiken für den Wirtschaftsprüfer also recht hoch. Folgende Szenarien könnten dafür sorgen, dass der Anbieter der Versicherung für den Schaden einspringt:

  • Eine hohe Forderung wird nicht abgeschrieben, was zu einer Fehlbewertung führt
  • Darlehen werden als Ausgaben gebucht und nicht auf das dafür vorgeschriebene Konto
  • Beim Jahresgewinn, der dem Finanzamt gegenüber erklärt wird, wurden bezahlte Steuern abgezogen
  • Eine Forderung wird nicht als Forderung sondern als Verbindlichkeit gebucht
  • Der Wirtschaftsprüfer versäumt es, den Mandanten auf eine Insolvenz des Unternehmens hinzuweisen
  • Abschreibungen werden nicht ordnungsgemäß vorgenommen und stehen unnötig lang in den Büchern, was zu höheren Steuern führt

Versäumte Fristen

Ein echter Klassiker, der auch Steuerberatern und Rechtsanwälten bekannt vorkommen dürfte. Wenn ein Rechtsdienstleister eine Frist versäumt, haftet er in vollem Umfang für den Schaden der seinem Kunden entsteht.

Gerade in größeren Kanzleien und im Laufe vieler Berufsjahre ist es das Versäumen einer Frist quasi unvermeidlich. In solchen Fällen springt die Versicherung ein und übernimmt den Schaden in Höhe der Deckungssumme. Ein Vorteil für den Versicherungsnehmer: Jeder Anspruch wird geprüft und, sofern der Anspruch unbegründet ist, muss die Versicherung nicht zahlen.

Falschberatung

Auch die Beratung kommt im Berufsalltag eines Rechtsdienstleisters sehr häufig vor. Wenn einem Mandant aufgrund einer Falschberatung ein Geschäft entgeht oder er unnötig hohe Steuern bezahlen muss, springt die Versicherung ein und reguliert den Schaden.

Was sich von selbst verstehen dürfte: Betroffene müssen einen kausalen Zusammenhang zwischen der Falschberatung und dem ihnen entstandenen Schaden nachweisen können. Das heißt, der Versicherungsnehmer muss seine Berufspflicht in besonders groben Maße und für einen Gutachter nachvollziehbar verletzt haben.

Die Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer

Die Versicherung bewertet das individuelle Risiko in der Regel anhand eines Fragebogens, auf dem alle relevanten Risiken erfragt werden.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gibt es für Wirtschaftsprüfer für rund 19,00 EUR pro Monat. Ausschlaggebend für die Höhe der Prämie ist das Risiko für den Versicherer sowie der Umfang der Deckung und das Zahlungsintervall. Auch die Anzahl der gemeldeten Vorschäden sowie bevorstehende, mögliche Versicherungsereignisse wirken sich auf die Versicherungsprämie aus.

Die Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer ist nicht gerade ein triviales Versicherungsprodukt. Ein Vergleich im Internet kann einen ersten Anhaltspunkt über Prämie und Deckungskonzepte geben. Wer jedoch einen passgenauen Schutz haben möchte, sollte sich an einen kompetenten Ansprechpartner wenden und eine Beratung in Anspruch nehmen.

Welche Faktoren wirken sich auf die Versicherungsprämien aus?

Die Prämien für Haftpflichtversicherungen schwanken stark und sind abhängig vom Anbieter, von der Deckungssumme und zahlreichen weiteren Faktoren. Dazu gehören bspw. der Jahresumsatz, die Anzahl der Mitarbeiter, die Anzahl der Kunden und Fälle pro Jahr, der Umfang pro Fall, das Zahlungsintervall sowie die Anzahl der zuvor gemeldeten Schäden.

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Vermögensschaden Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer einen effektiven und umfassenden Schutz bietet. Der Versicherungsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mit einer Mindestversicherungssumme ausgestattet sein.

Die meisten Versicherungen bieten eine Deckungssumme weit über der gesetzlichen Pflicht an. Darüber hinaus ergänzen zahlreiche Anbieter dieses Versicherungsprodukt mit der Betriebshaftpflicht. Diese deckt nicht nur Vermögensschäden sondern auch Personen- und Sachschäden ab.

Die Berufshaftpflicht ist kein triviales Versicherungsprodukt. Daher kann eine ausführliche Beratung bei einem Experten einen ersten Eindruck geben. Wirtschaftsprüfer sollten beachten, dass sie den Versicherungsschutz der zuständigen Kammer nachweisen müssen, bevor sie ihren Beruf ausüben. Mehr Informationen zur Zuständigkeit gibt die Wirtschaftsprüferkammer [3].

Quellen

Quellen:

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/wipro/__54.html

Original-Gesetzestext zu §54 der Wirtschaftsprüferordnung

[2] https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/versicherungsrecht/vermoegensschadenhaftpflicht-obliegenheiten-und-pflichten-des-versicherers-kennen-3233355

Ausführliche Darstellung von Pflichten und Obliegenheiten der Vermögensschaden Haftpflicht

[3] https://www.wpk.de/register/

Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer

Kundenstimmen

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