Vermögensschadenhaftpflicht für Freiberufler – Ratgeber & Vergleich 2024

Für viele Berufe und Branchen ist sie unverzichtbar: Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Freiberufler vor dem finanziellen Ruin.

Die Versicherung greift bei fehlerhafter oder falscher Beratung sowie in vielen anderen Situationen, in denen Freiberufler Vermögensschäden herbeiführen. Sie eignet sich damit für Selbstständige, die sich vor Schadenersatzforderungen ihrer Kunden schützen möchten. 🙂

Vermögensschadenhaftpflicht für Freiberufler

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert Vermögensschäden ab, die Freiberuflern durch schlechte oder fehlerhafte Beratung entstehen.
  • In einigen Berufen ist die Versicherung Pflicht (zum Beispiel Rechtsanwälte und Steuerberater), für andere Berufe und besonders für Freiberufler wird sie empfohlen
  • Unterschieden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden.
  • Die Höhe der Prämien orientiert sich an der Umsatzgröße, der Selbstbeteiligung und dem Zahlungsintervall

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtsversicherung? 

Menschen sind keine Maschinen und wo Menschen arbeiten entstehen Fehler. Um das Risiko eines beruflichen Haftungsschadens zu minimieren gibt es mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine besondere Form der Haftpflichtversicherung, die das Vermögen des Versicherungsnehmers schützt.

Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert Unternehmer, Freelancer und Freiberufler ab. Sie kommt für Forderungen auf, die Mandanten oder Kunden durch eine fehlerhafte oder falsche Beratung entstehen. 

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann einen Freiberufler vor dem finanziellen Ruin schützen. Denn im Gegensatz zu Geschäftsführern oder Anteilseignern in einer GmbH, haften Freelancer, die als Kaufleute oder in einer Personengesellschaft tätig sind, regelmäßig mit ihrem Privatvermögen.

Mit diesem Versicherungsschutz genießen Versicherungsnehmer umfangreichen Rechtsschutz, wenn es zu einem Schadensfall kommt.

Wichtig: Die Vermögenshaftpflicht sichert keine Sach- oder Personenschäden ab. Hierfür eignet sich die Betriebshaftpflichtversicherung. 

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Welche Schäden deckt die Versicherung ab? 

Die Versicherungswirtschaft unterscheidet bei diesem Thema zwischen echten und unechten Vermögensschäden. 

Bei echten Vermögensschäden handelt es sich um finanzielle Schäden, die Personen oder Firmen durch einen finanziellen Nachteil oder einen entgangenen Vorteil entstanden sind. 

Beispiele für echte Vermögensschäden: 

Ein Webdesigner versäumt es das Impressum auf der Webseite seines Kunden hochzuladen, der Kunde wird dadurch abgemahnt.

Ein Dienstleister stellt ein neues System zur Verfügung und versäumt es, Kundendaten aus dem bisherigen System zu importieren. In der Folge muss der Leistungsempfänger die Daten mühsam händisch nachtragen 

Ein freiberuflicher Grafikdesigner verwendet auf der Webseite seines Kunden ein urheberrechtlich geschütztes Bild, der Kunde wird abgemahnt.

Der Versicherer trägt bei Fehlern die Haftpflichtschäden aber auch eigene Schäden, die dem Versicherungsnehmer und seinem Unternehmen entstehen. 

Typische Eigenschäden die versichert werden: 

  • Reputationsschäden Beispiel: Durch einen Datenbankfehler gelangen sämtliche personenbezogenen Kundendaten eines Unternehmens an die Öffentlichkeit. Dadurch entsteht betroffenen Personen aber auch dem Unternehmen hohe Schäden in der Reputation.
  • Vertrauensschäden, z.B. durch (freie) Mitarbeiter Beispiel: Zwei Parteien gehen einen Vertrag ein. Im Vertrauen darauf, dass der Vertrag gültig ist, nimmt der Arbeitnehmer hohe Kosten auf sich. In der Folge stellt sich heraus, dass der Vertrag ungültig ist.
  • Löschung/Zerstörung einer Landing Page oder Webseite Beispiel: Der selbständige Programmierer verwechselt die Server-Zugänge zur Webseite und löscht sowohl den Inhalt als auch alle Backups. Damit ist das Unternehmen im Internet nicht erreichbar und der Betrieb muss hohe Kosten aufwenden um eine neue Webseite zu entwickeln.Versicherte Haftpflichtschäden: 
  • Falsche oder fehlerhafte Beratung und AufklärungBeispiel: Ein Webentwickler teilt seinem Kunden mit, dass eine Datenschutzerklärung im Online-Shop nicht notwendig sei. Anschließend wird der Kunde von der zuständigen Aufsichtsbehörde aufgrund von Verstößen gegen BDSG und DSGVO zur Zahlung eines Bußgelds verurteilt.
  • Versäumnis von Fristen Beispiel: Aufgrund von starkem Arbeitsanfall versäumt es der Designer die Power Point Präsentation für den Pitch seines Kunden rechtzeitig fertigzustellen. Dadurch verliert der Kunde das Ausschreibungsverfahren und einen potenziellen Auftrag.
  • Fehlerhafte GutachtenBeispiel: Das Gebäude-Gutachten eines Architekten lässt die Tatsache außer acht, dass es sich bei dem Haus um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.
  • Programmierfehler Bei einem Rabatt im Online Shop werden dem Kunden 40% statt 20% Rabatt gegeben. Grund hierfür ist ein Rechenfehler durch die Internetagentur.
  • Planungsfehler Ein Programmierer gibt einem Kunden die Zusage, dass das neue ERP-System bis Ende des Jahres funktionsfähig installiert ist um ein altes ERP-System zu ersetzen. Bei der Entwicklung fällt dem Programmierer auf, dass der Arbeitsumfang doch größer ist als gedacht. Der Kunde muss also sein bestehendes ERP-System verlängern und zahlt Gebühren an beide Anbieter.
  • Verjährung (z.B. von Beiträgen) Ein Software-Entwickler versäumt es ein Rechnungstool rechtzeitig bis Ende des Jahres fertigzustellen. Da der Kunde mit dem Tool sein Mahnwesen nicht betreiben kann, verjähren dadurch einige Forderungen.
  • UrheberrechtsverletzungBei seiner Tätigkeit lässt sich ein Grafiker zu sehr von einer geschützten Word-Bildmarke inspirieren, was zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führt.
  • Vertragsstrafen bei Verstoß gegen NDAsEine von zwei Parteien verstößt gegen ihre vertragliche Pflicht zur Bewahrung eines Geschäftsgeheimnisses und gibt eine wichtige Information über ein Patent an einen Konkurrenten weiter.

Bei einem unechten Vermögensschaden handelt es sich bspw. um Personen- oder Sachschäden, die durch die Berufshaftpflichtversicherungen abgedeckt werden. 

Welche Leistungen enthält die Vermögensschadenhaftpflicht? 

Folgende Leistungen übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: 

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche und Übernahme der Gerichtskosten bei juristischen Auseinandersetzungen. Übernahme der Kosten für einen Rechtsanwalt und ggf. für einen Gutachter. 
  • Schadensausgleich bei berechtigten Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme 

Wann der Versicherer zahlt und wann nicht

Wichtig: Im Schadensfall bezahlt die Versicherung in der Regel dann, wenn der Schaden leicht fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Schaden darf nicht gewollt und nicht wissentlich herbeigeführt worden sein. 

Der Versicherer zahlt vor allem in folgenden Situationen:

  • Wenn es der Versicherungsnehmer versäumt bei seiner Tätigkeit und in seiner Beratung neue Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen
  • Wenn Anträge verspätet gestellt werden und dadurch ein Vermögensschaden entsteht.
  • Wenn ein Versicherungsnehmer in seiner Tätigkeit falsch oder lückenhaft berät und durch ein Schaden entsteht

Die Versicherung zahlt grundsätzlich nicht in diesen Fällen:

  • Wenn der Versicherungsnehmer in seiner Tätigkeit vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringt.
  • Wenn der Versicherungsnehmer andere Personen wissentlich falsch berät aber das Risiko eines Schadens trotzdem in Kauf nimmt.

Was kostet die Versicherung? 

Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflicht fangen bei rund 120 EUR im Jahr an. Die Höhe der Prämien orientiert sich u.a. an der Branche, dem Risiko, der finanziellen Konsequenzen und dem finanziellen Schaden. 

Branche: Je höher die Haftungsrisiken der Branche, desto höher fällt die Prämie aus. 

Anzahl Mitarbeiter: Mehr Mitarbeiter bedeutet einen umfangreicheren Versicherungsschutz und höhere Prämien

Umsatz: Je größer der Umsatz, desto höher ist die Versicherungsprämie 

Zahlungsintervall: Wie bei vielen anderen Versicherung können Versicherungsnehmer mit einem hohen Zahlungsintervall die Höhe der Prämien senken 

Zusatzleistungen: Bei zusätzlichen Leistungen werden höhere Prämien fällig 

Versicherungsbeiträge absetzen

Praktisch: Die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflicht können Freiberufler von der Steuer absetzen. Die Beiträge für die Vermögensschadenhaftpflicht zählen zu den Betriebsausgaben und verringern das zu versteuernde Einkommen. Die Angaben sind auf der „Anlage EÜR“ der Einkommensteuererklärung aufzuführen.

Wie findet man den perfekten Anbieter? 

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Freiberufler gibt es bei zahlreichen bekannten klassischen Versicherungen, wie der Allianz oder der Zürich Versicherung, aber auch bei Direktversicherern. Ein Vergleich im Internet kann Ihnen einen ersten Überblick über das Angebot auf dem Markt geben.

Bei der Suche nach dem perfekten Schutz, sollten Freiberufler alle erdenklichen Risiken abwägen und sich an folgenden Faktoren orientieren: 

Deckungssumme: Hier sollten Sie alle potenziellen Schäden für den Worst Case einkalkulieren. Die übliche Deckungssumme bei Freiberuflern liegt zwischen 125.000 Euro und 3.000.000 Euro. 

Beitragssumme: Versicherungsnehmer können die Beitragssumme gezielt reduzieren, indem sie das Zahlungsintervall erhöhen

Checkliste 

Eine Checkliste kann dabei helfen die Risiken richtig einzuschätzen. Je mehr Fragen Sie mit Ja beantworten, desto größer ist die Gefahr von Vermögensschäden und desto umfangreicher sollten Sie sich absichern: 

Könnte durch Ihren Fehler die Produktion bei einem Kunden teilweise oder ganz zum Erliegen kommen? 

Gibt es Potenzial für einen Serienschaden, der nicht einen sondern mehrere Kunden betrifft? 

Könnte es durch einen Fehler zu Umsatzausfällen kommen? 

Wird von Geschäftspartnern für die Vertragserfüllung eine Versicherung gefordert

Wie sieht der Kundenstamm in Ihrem Business aus? Nur kleine oder auch Großkunden?

Weitere sinnvolle Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet für Selbständige aus bestimmten Bereichen einen umfangreichen Versicherungsschutz bei Sach- und Personenschäden.

Für einige Berufe ist die Versicherung nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Hausverwalter
  • Architekten

Wie der Name schon sagt, sichert die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vermögensschäden ab. Die Berufshaftpflicht bietet Schutz bei Sach- und Personenschäden. Somit ist diese Police eher sinnvoll für Versicherungsnehmer, die in Berufen arbeiten, in denen diese Art von Schäden entstehen können.

Inhaltsversicherung

Für einige Freelancer wie bspw. Fotografen kann eine Inhaltsversicherung sinnvoll sein. Bei dieser Versicherung ist die gesamte Betriebseinrichtung geschützt. Dazu gehört bspw. Computer Hardware, Maschinen, Werkzeuge und sonstige betriebliche Ausstattung, die ein Freelancer für seine Tätigkeit braucht.

Die meisten Betriebe und Freelancer profitieren von einer Inhaltsversicherung, da die Wiederbeschaffung von Betriebsausstattung mit Wartezeiten und hohen Kosten verbunden sein kann.

Cyberversicherung

Eine Cyberversicherung eignet sich für alle Freiberufler die im Internet unterwegs sind. Sie bietet verlässlichen Schutz und Unterstützung bei Schäden durch Daten- und Identitätsdiebstahl, Rufschädigung sowie bei Virenangriffen.

Wie bei den bereits genannten Versicherungen gilt auch hier: Die Police greift nur dann, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden nicht vorsätzlich herbeiführt.

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass für Freiberufler das Thema Haftung zum existenziellen Problem werden kann. In solchen Fällen kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Abhilfe schaffen und dem Versicherungsnehmer mehr Sicherheit geben. 

Die Versicherung sichert Vermögensinteressen bei Berufsversehen ab. Für einen noch umfangreicheren Schutz empfiehlt sich der Abschluss einer Berufshaftpflicht, die Personen- und Sachschäden absichert. 

Kundenstimmen

Sehr kompetente Beratung. Freundliche und zuvorkommende Mitarbeiter. Alle zusagen wurden eingehalten. Ist sehr zu empfehlen.
Linda Krämer
/
Dank der sehr guten Beratung und Betreuung konnten wir eine Menge einsparen. Sehr gutes Angebote und bei Neuheiten werden wir stets proaktiv auf dem Laufenden gehalten. Wir sind sehr zufrieden.
Claus Clemens
/
Transparente Beratung auch mal zu flexiblen Zeiten. Bei Unklarheiten im Schadensfall immer unterstützend zur Seite.
Alisa Redlich
/

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