Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsbetreuer (2024)

Als Berufsbetreuer trägst du eine große Verantwortung für die finanziellen Belange deiner Klienten. Aber was passiert, wenn du im Rahmen deiner Arbeit versehentlich Vermögensschäden verursachst?

Hier kommt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie bietet dir als Berufsbetreuer die notwendige Absicherung vor den finanziellen Folgen, die aus Schadensersatzforderungen Dritter resultieren können.

In diesem Text werden wir uns genauer mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer befassen und dir erklären, warum sie so wichtig ist.

Berufsbetreuer

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Berufsbetreuer ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfehlenswert, denn sie stehen in einem Spannungsfeld voller Haftungsrisiken.
  • Ab 2024 gilt eine gesetzliche Verpflichtung, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 250.000 € (1.000.000 € jährlich) als Berufsbetreuer zu haben.
  • Vermögensschäden können durch kleine Fehler wie Fristversäumnisse, fehlerhafte Beratungen oder Vertragsabschlüsse entstehen.
  • Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet zum einen, einen passiven Rechtsschutz und zum anderen die Übernahme der Kosten im Schadensfall
  • Empfehlenswerte Anbieter sind: Allcura, Allianz, AXA, Ergo, HDI und weitere Versicherungen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer

Als Berufsbetreuer stehst du in der Verantwortung verschiedener Parteien. Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen dir, den Klienten (Betreuten), den Angehörigen, Ämtern und Institutionen, denn deine Tätigkeiten verbinden all diese Personen miteinander.

Dadurch entsteht auch eine große Verantwortung und rechtliche Haftungsrisiken für dich in deiner Tätigkeit als Berufsbetreuer. Deshalb ist neben einer generellen Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfehlenswert, um im Falle von Fehlern oder Missverständnissen vor Schäden geschützt zu sein.

Es reichen oft schon kleine Fehler, die einen Vermögensschaden verursachen können, für den du bzw. in dem Fall deine Versicherung aufkommen muss.

Reform des Betreuungsrechts in Bezug auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Ab 2024 soll der Beruf der Berufsbetreuung mehr Anerkennung und bessere Qualitätsstandards durch eine Reform des Betreuungsrechts erhalten.

Bezugnehmend auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt ab dem 1. Januar 2024 eine Pflicht zu einem Versicherungsschutz für Vermögensschäden. Sprich, gesetzlich ist für alle Berufsbetreuer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Grund für diesen Entschluss ist das hohe Haftungsrisiko, das Berufsbetreuer in ihrer Arbeit haben, sodass diese im Falle von finanziellen Schäden besser geschützt sind und die persönliche Haftung möglichst niedrig gehalten wird.

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Welche Voraussetzungen gelten durch die Versicherungspflicht?

Grundsätzlich betrifft die Versicherungspflicht alle Personen, die selbständig als Berufsbetreuer berufstätig sind. Genauso müssen sich Berufsbetreuer, die bei einem Betreuungsverein (Vereinsbetreuer) angestellt sind, eine Vermögensschadenhaftpflicht haben.

Rechtsanwälte und Steuerberater, die als Berufsbetreuer tätig sind, müssen ihre Vermögensschadenhaftpflicht auf diese Tätigkeiten anpassen und die Bedingungen der Pflichtversicherung erfüllen.

Die Versicherung für Vermögensschäden muss eine Versicherungssumme von 250.000 € haben und 1.000.000€ pro Jahr abdecken. Dies entspricht einer 4-fach-Maximierung.

Möglich ist aber auch ein Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von 500.000 € oder mehr, mit einer 2-fach-Maximierung.

Das heißt, grundsätzlich ist eine jährliche Abdeckung von 1.000.000 € von der Versicherung wichtig, um eine Berufserlaubnis als Berufsbetreuer zu erhalten.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss die Tätigkeiten und möglichen Vermögensschäden, die durch die Arbeit als Berufsbetreuer entstehen können, decken.

Wie entstehen Vermögensschäden bei Berufsbetreuern?

Macht ein Berufsbetreuer einen Fehler, dann kann sich dies auf verschiedene Weisen auf den Betreuten auswirken. Ist dies der Fall, kann dieser Ansprüche in unbestimmter Höhe an den Berufsbetreuer stellen.

Zu einem Vermögensschaden kann es zum Beispiel kommen, wenn der Berufsbetreuer die Zahlung für Versicherungen versäumt. Beispielsweise kann dadurch eine Gebäudeversicherung von der Versicherungsgesellschaft gekündigt werden und Schäden, die in der Zukunft entstehen, sind nicht mehr versichert.

Auch können Vermögensschäden entstehen, wenn Fristen versäumt werden (verspäteter Antrag auf Sozialleistungen), Schäden durch Kündigung von privaten Versicherungen und Anträge verpasst werden.

Echte Vermögensschäden werden grundsätzlich von der Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt. Personen und Sachschäden dagegen werden von einer Betriebshaftpflicht versichert. Dadurch, dass das Risiko für finanzielle Schäden wesentlich höher ist als andere Schäden, ist für Berufsbetreuer vor allem die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wichtig.

Das leistet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer sichert echte Vermögensschäden ab. Sprich, wenn es zum Schadensfall kommt, dann bietet die Versicherung einen passiven Rechtsschutz und überprüft, ob die Schadensansprüche gerechtfertigt sind und begleicht dann die entstehenden Kosten.

Abgesichert ist ein Berufsbetreuer durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche. Dazu gehört auch die Nachhaftung bei Aufgaben der Betreuertätigkeit. Vermögensschäden, die durch Verzögerung der Leistungen entstehen sowie fehlerhafte Beratung und Termin sowie Fristversäumnisse werden im Normalfall ebenfalls durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Im Versicherungsschutz inbegriffen sind ebenfalls Datenschutzverstöße, die vertragliche Haftung und der vorher genannte passive Rechtsschutz.

Im Falle von vorsätzlichem und bewusst pflichtwidrigem Handeln übernimmt die Versicherung keine Kosten. Auch wenn beispielsweise Folgeschäden aus ordnungswidrig abgeschlossenen Verträgen entstehen, muss der Berufsbetreuer selbst für die Schäden aufkommen.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflicht können stark variieren.

Zum einen ist die Anzahl der Betreuungen wichtig. Selbstständige Berufsbetreuer müssen mindestens 10 Personen betreuen. Je höher die Betreuungszahl ist, umso höher fällt auch der Beitrag für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aus.

Eine weitere wichtige Variable ist die Deckungssumme und der Umfang der Versicherung. Bei einer minimalen Deckungssumme von 250.000 € liegt der durchschnittliche Preis wesentlich niedriger als bei einer Deckungssumme von 500.000 € und mehr.

Wenn Verträge über einen längeren Zeitraum (mehr als ein Jahr) abgeschlossen werden, dann sinken die Kosten der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Auch gibt es Rabatte, wenn beispielsweise ein Existenzgründer eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließt.

Um einen groben Anhaltspunkt zu geben: die Beitragshöhe kann von einem Minimum von 21 € über 50 € bis zu einer Höhe von mehr als 200 € monatlich reichen.

Abhängig von den vorherigen Variablen können wir dir die Kosten genau berechnen. 🙂

Die besten Anbieter

Wir haben eine Auswahl an Anbietern, die wir grundsätzlich für hochwertige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer empfehlen.

Dazu gehören: Allcura, Allianz, Axa, Ergo, HDI, Hiscox, Markel, R+V und Zurich.

Im Idealfall lässt du dir ein Angebot von mehreren Versicherungsgesellschaften erstellen und entscheidest dann, welche Haftpflicht den besten Versicherungsschutz für dich bietet. (Gerne können wir das für dich übernehmen 🙂 )

Kundenstimmen

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