Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsmakler (+Vermittler)

Versicherungsmakler und Vermittler haben in ihrer beruflichen Tätigkeit nahezu jeden Tag mit Menschen zu tun. Sie beraten umfangreich zu Versicherungsprodukten und sind für ihre Kunden Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Versicherungsportfolio.

Da jedem Menschen Fehler unterlaufen können, ist es für Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler sinnvoll eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

In diesem Artikel gehen wir auf die Versicherung ein, welche Leistungen das Versicherungsprodukt enthält und wie der Versicherungsschutz Makler und Vermittler im Schadensfall entlasten kann. 🙂

Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsmakler

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsberater und Vermittler deckt Schadenersatzansprüche ab, die Beratern durch Fehler in ihrer Berufstätigkeit entstehen.
  • Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab (sogenannter passiver Rechtsschutz).
  • Eine Vermögensschadenhaftpflicht gibt es für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 100.000 Euro bereits ab 150 Euro pro Jahr.
  • In einem versicherten Unternehmen sind der Geschäftsführer aber auch die (freien) Mitarbeiter abgesichert.
  • Die Betriebshaftpflicht bietet eine gute Ergänzung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und sichert den Versicherungsnehmer auch bei Sach- und Vermögensschäden ab.

Was ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Für einige Berufsgruppen, wie bspw. Berater, Makler und Vermittler, ist sie zwingend vorgeschrieben. Für andere Branchen ist der Schutz zwar nicht gesetzlich reguliert, in vielen Fällen aber sinnvoll.

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Ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsvermittler gesetzlich vorgeschrieben?

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist in Deutschland für Versicherungsvermittler, Makler und Finanzberater gesetzlich vorgeschrieben. Wer in der Versicherungsvermittlung oder Beratung tätig sein möchte, muss eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen. Der Nachweis ist gegenüber der zuständigen IKK zu erbringen.

Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Der Versicherungsvermittler befasst sich in seiner Tätigkeit mit fremden Vermögensinteressen.

In einer langjährigen beruflichen Tätigkeit und bei der Beratung tausender Kunden, ist es normal, dass Fehler passieren und Berater unabsichtlich einen finanziellen Schaden verursachen können. Wenn es hart auf hart kommt, kann ein Millionenbetrag im Raum stehen, der einen Versicherungsvermittler finanziell ruinieren kann. Gleichzeitig bleiben Geschädigte auf dem Vermögensschaden sitzen.

Die Zulassung zur Tätigkeit als Finanz- und Versicherungsberater erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Kammer prüft nicht nur die Berufshaftpflichtversicherung des Beraters, sondern ist auch Ansprechpartner, wenn es um die Suche nach dem passenden Anbieter geht.

Wie kann die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler schützen?

Die Vermögensschadenhaftpflicht wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und kommt für berechtigte Schadenersatzforderungen auf. Sie sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer bei berechtigten Schadenersatzforderungen nicht mit seinem Privatvermögen haftet.

Wie in jeder anderen Branche ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Berater alles andere als ein Freibrief. Der Berater hat seine Beratung gewissenhaft durchzuführen, da diese Versicherungen bei Vorsatz nicht leistet.

Versicherungsnehmer, die in ihrer Geschäftstätigkeit zu viele Schadensfälle melden, müssen außerdem mit steigenden Prämien rechnen.

Was sind die Vorteile einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für Versicherungsmakler?

Die Vermögensschadenhaftpflicht sorgt dafür, dass Versicherungsvermittler Schadenersatzforderungen nicht aus ihrem privaten Vermögen bezahlen müssen. Eine gute Vermögensschaden Haftpflichtversicherung hat eine ausreichend hohe Deckungssumme, sodass Vermögensschäden aller Art abgedeckt werden.

Je nach Versicherer bietet das Unternehmen seinen Kunden weitere Vorteile wie bspw. einen Versicherungsvertrag ganz ohne Selbstbehalt.

Was genau ist in einer Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsvermittler abgesichert?

Der Versicherer schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzforderungen. Darüber hinaus schützt die Versicherung bei fehlerhafter Umsetzung der Beratungsleistung, bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie bei vorsätzlichen Verstößen von Mitarbeitern.

Darüber hinaus leistet der Versicherer auch in den folgenden Bereichen:

  • Schutz bei der Umsetzung der Beratung (speziell für Finanzberater)

    Versicherungs- und Finanzberater erstellen ihren Kunden im Rahmen der Beratung oftmals nicht nur einen Katalog an Empfehlungen, sondern wirken auch an der Umsetzung dieser Empfehlungen mit. Bei fahrlässigen Schäden, die hierbei entstehen, springt der Versicherer ein.
  • Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Ansprüche

    Wenn der Auftraggeber im öffentlich-rechtlichen Raum tätig ist oder Verbindungen dorthin bestehen, werden auch dort entstehende Vermögensschäden mit abgesichert.
  • Versicherung von Ansprüchen bzgl. dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    Viele Versicherungen bieten ihren Kunden auch einen Schutz bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wird der Versicherungsnehmer bspw. mit dem Vorwurf der Diskriminierung konfrontiert und macht die betroffene Person berechtigte Ansprüche geltend, übernimmt der Versicherer den Schaden.
  • Versicherung von vorsätzlichen Vermögensschäden, die von angestellten Mitarbeitern verursacht werden

    Wenn ein versicherter Unternehmer mehrere Mitarbeiter beschäftigt und einer oder mehrere verursachen vorsätzlich einen Vermögensschaden, übernimmt der Versicherer den Schadenersatz.
  • Kein Selbstbehalt

    Einige Versicherungen bieten ihren Kunden den Vorteil, dass sie eine Police ganz ohne Selbstbehalt abschließen können. Vergleichsrechner zeigen zwar, dass die Prämien für eine solche Versicherung höher ausfallen, je nach Größe der Firma und dem Versicherungsumfang kann eine solche Form der Vermögenshaftpflicht jedoch sehr sinnvoll sein.

Vermögensschaden Haftpflichtversicherung – Wie hoch sind die Deckungssummen für Vermögensschäden?

Die IHK schreibt für die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme je Versicherungsfall von 1.300.380 Euro vor. Für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Kalenderjahres sollte die Deckungssumme bei mindestens 1.924.560 Euro liegen.

Damit gehört diese Vermögensschadenhaftpflicht zu den Haftpflicht-Policen mit den höchsten Deckungssummen. In vielen anderen Branchen bewegen sich die Beträge zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro.

Wie bei jedem anderen Versicherungsprodukt wirkt sich die Höhe der Deckungssumme auf die Prämien aus. Das heißt, je höher der Versicherungsschutz bzw. der Deckungsbeitrag, desto höher fallen die Prämien aus.

Bei der Ermittlung der Versicherungssumme kommt es auf die Tätigkeit an. Eine Firma mit 20 Mitarbeitern, die täglich zu Finanz- und Versicherungsprodukten beraten, benötigt einen ganz anderen Versicherungsschutz als Selbstständige, die mit wenigen Kunden im Monaten zu tun haben.

Darüber hinaus sollten Versicherungsnehmer auch die Anzahl der potenziellen Pflichtverletzungen berücksichtigen. Je mehr schiefgehen kann, desto größer ist das Risiko und desto teurer ist die Police.

Wie viel kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsvermittler?

Versicherungsberater mit einem Umsatz von 100.000 Euro bezahlen für ihre Vermögensschadenhaftpflicht eine Prämie zwischen 150 Euro und 450 Euro pro Jahr. Die Zahlungsweise, die Anzahl der Vorschäden sowie einige weitere Faktoren wirken sich auf die Höhe der Prämie aus.

Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsvermittler – welche Faktoren sind bei der Beitragsberechnung entscheidend?

Bei der Beitragsberechnung ist die Unternehmensgröße, die Anzahl der Mitarbeiter sowie der Firmenumsatz von großer Bedeutung. Auch der Selbstbehalt, die Anzahl der bisher regulierten Versicherungsfälle und die Anzahl der Zusatzbausteine spielen eine Rolle.

Diese Faktoren wirken sich auf die Prämienberechnung aus:

  • Vertragslaufzeit

    Wie bei den meisten anderen Versicherungen gilt auch hier: Je länger sich ein Versicherungsnehmer verpflichtet, desto günstiger sind die Prämien

    Gut zu wissen: Versicherungsnehmer haben ein Sonderkündigungsrecht, falls sie ihr Gewerbe abmelden oder die Firma Insolvenz anmelden muss.
  • Anzahl der bisherigen Versicherungsfälle

    Kunden müssen bei der Beantragung einer neuen Police die Anzahl der bisherigen Schäden angeben. Je mehr Schäden der Versicherungsnehmer bisher über eine Vermögensschadenhaftpflicht reguliert hat, desto höher sind die Kosten für den Unternehmer.
  • Umsatz

    Je höher der Umsatz, desto signifikanter ist die Auswirkung auf die Prämie. Die Police betrachtet den Umsatz als einen Betrag, den ein Kunde des Unternehmens im Schadenfall zurückfordern wird.
  • Versicherungssumme

    Die Höhe der Versicherungssumme wirkt sich mit am stärksten auf diese Pflichtversicherung aus. Je mehr Fälle abgesichert müssen, je höher die Deckungssumme dieser Fälle und je höher die Deckungssumme insgesamt, desto teurer die Prämie.
  • Selbstbehalt

    In der Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsvermittler ist in der Regel ein Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) vereinbart. Die Höhe des Selbstbehalts ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall bezahlt, bevor die Versicherung greift.

    Entscheidet sich der Versicherungsnehmer dazu, den Selbstbehalt signifikant zu kürzen oder zu streichen, steigt damit das Risiko des Versicherers und damit auch die Versicherungsprämie
  • Zusatzbausteine

    Soll die Police um weitere Zusatzbausteine, wie bspw. die Betriebshaftpflicht oder eine Rechtsschutzversicherung ergänzt werden? In solchen Fällen steigen natürlich auch die Kosten, da der Versicherer in deutlich mehr Bereichen leistet.

    Versicherungsnehmer können in einem Vergleich herausfinden, welche Zusatzbausteine sich lohnen und wie viele Personen in einem Betrieb mit diesen Zusatzprodukten abgesichert werden.

Vermögensschadenhaftpflicht – Welche ergänzenden Versicherungen sind für Versicherungsvermittler sinnvoll?

Da in der Vermögensschadenhaftpflicht keine Personen- und Sachschäden versichert sind, kann eine Betriebshaftpflichtversicherung einen zusätzlichen Schutz bieten. Diese Versicherung bietet dem Versicherungsnehmer auch einen Schutz bei Sach- und Personenschäden.

Die Betriebshaftpflicht bietet dem Versicherungsnehmer weitere Zusatzleistungen:

  • Absicherung bei Personenschäden und Folgekosten

    Beispiel: Wenn ein Versicherungsvermittler eine Präsentation bei seinem Kunden hält und ein Mitarbeiter stolpert über das Stromkabel, springt die Betriebshaftpflicht ein. Der Versicherer prüft den Anspruch und übernimmt die Kosten für den Schaden sowie die Folgekosten, die auf den Versicherungsnehmer zukommen können.
  • Sachschäden und Folgekosten

    Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers beim Besuch eines Kunden einen Serverschrank beschädigt, reguliert der Versicherer den Schaden, sofern der Anspruch berechtigt ist.

    In einem solchen Fall würde die Versicherung nicht nur den direkten Schaden an der Hardware übernehmen, sondern auch die daraus entstehenden Folgekosten. Wenn bspw. die betroffene Firma über mehrere Wochen hinweg die Daten aus dem Server wiederherstellen müsste, übernimmt die Versicherung auch diese Kosten.
  • Prozess- und Anwaltskosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

    Wie die Vermögensschadenhaftpflicht bietet auch die Betriebshaftpflicht einen passiven Rechtsschutz. Das heißt, alle Schadenersatzforderungen, die der Betroffene gegen den Versicherungsnehmer stellt, werden durch die Versicherung geprüft. Die Kosten hierfür – ob Prozesskosten oder Kosten für Gutachter und Rechtsanwälte – übernimmt die Versicherung.

In den meisten Unternehmen ist es üblich die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflicht in einem Versicherungsprodukt abzuschließen.

Gerade in größeren Betrieben erstreckt sich das Risiko nicht nur auf Vermögen, sondern auch auf die Verursachung von Personen- und Sachschäden.

In einer Betriebshaftpflichtversicherung sind nicht nur der Geschäftsführer, sondern auch weitere Organmitglieder und alle fest angestellten Mitarbeiter abgesichert. Bei freien Mitarbeitern und Freelancern kommt es auf die Police an. Die meisten Versicherer sichern auch Freelancer ab, wenn sie im Auftrag und im Namen des versicherten Unternehmens handeln.

Ob einzelne Berater unbedingt eine Betriebshaftpflicht benötigen, ist eine Frage des Einzelfalls.

Die Absicherung gegen Sach- und Personenschäden ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Berater in seinem Büro regelmäßig Kunden empfängt oder seine Kunden vor Ort besucht. Dass dies in der Versicherungsbranche regelmäßig vorkommt, dürfte die Betriebshaftpflicht für so ziemlich jeden Versicherungsvermittler eine sinnvolle Ergänzung zur Vermögensschadenhaftpflicht darstellen.

Was gibt es sonst noch zu wissen?

Versicherungsnehmer können ein Standard-Produkt zur Vermögensschadenhaftpflicht mit einigen Zusatzbausteinen erweitern. Hierzu sollten Versicherungsnehmer das Angebot der Versicherung sowie ihren konkreten Versicherungsbedarf überprüfen.

Weitere sinnvolle Bausteine sind

  • Absicherung bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

    Spätestens seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 wird der Datenschutz im Dienstleistungsbereich großgeschrieben. Fehler bei der Verarbeitung und fahrlässige Verstöße gegen die Vorschriften von DSGVO und BDSG lassen sich mit diesem Baustein sinnvoll absichern.
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten

    Versicherungsvermittler haben die Pflicht, die ihnen mitgeteilten Informationen und Daten geheim zu halten. Bei Verstößen können Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen. Mit diesem Zusatzbaustein können Versicherungsnehmer ihren Versicherungsschutz sinnvoll erweitern.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Versicherungsvermittler und Makler im Berufsalltag erheblich entlasten kann.

Um eine Zulassung durch die zuständige IHK zu bekommen, müssen Berater einen Versicherungsschutz mit einer ausreichend hohen Deckungssumme nachweisen.

Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung liegen zwischen 150 und 450 Euro im Jahr. Einflussfaktoren auf die Höhe der Prämien sind der Jahresumsatz, die Anzahl der Mitarbeiter, die Zahlungsweise, Vertragslaufzeit, die Deckungssumme sowie Zusatzbausteine.

Die Betriebshaftpflicht ist eine sinnvolle Ergänzung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, da diese Versicherung auch Sach- und Personenschäden abdeckt. Gerade in größeren Unternehmen mit vielen Mitarbeitern ist eine Betriebshaftpflicht unverzichtbar.

Da die Betriebshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Makler ein recht spezielles Produkt ist, sollten sich Berater vor der Antragstellung mit einem Experten aus ihrer eigenen Branche unterhalten und klären, welcher Versicherungsschutz und welche Zusatzbausteine sinnvoll sind.

Auch ein Vergleich der größten Anbieter im Internet liefert Klarheit und einen Überblick über die Leistungen der Versicherer.

Kundenstimmen

Sehr kompetente Beratung. Freundliche und zuvorkommende Mitarbeiter. Alle zusagen wurden eingehalten. Ist sehr zu empfehlen.
Linda Krämer
/
Dank der sehr guten Beratung und Betreuung konnten wir eine Menge einsparen. Sehr gutes Angebote und bei Neuheiten werden wir stets proaktiv auf dem Laufenden gehalten. Wir sind sehr zufrieden.
Claus Clemens
/
Transparente Beratung auch mal zu flexiblen Zeiten. Bei Unklarheiten im Schadensfall immer unterstützend zur Seite.
Alisa Redlich
/

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