Berufshaftpflichtversicherung für Notfallsanitäter
Der Beruf des Notfallsanitäters geht mit einer großen Verantwortung und viel Stress einher. Bei der akuten Versorgung kranker und geschädigter Patienten und der Rettung von Leben unter Zeitdruck können sich schnell Fehler einschleichen.
Um in einem solchen Fall vor der persönlichen Haftung gefeit zu sein, empfiehlt es sich, eine umfassende Absicherung vorzunehmen.
Hier kommt die Berufshaftpflichtversicherung für Rettungssanitäter ins Spiel. Für wen ist sie bindend? Was deckt sie ab? Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Berufshaftpflicht? All dies und mehr erfahrt ihr in diesem Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
- Notfallsanitäter tragen große Verantwortung und müssen unter Zeitdruck handeln, was das Fehlerpotenzial erhöht.
- Berufshaftpflichtversicherung schützt Notfallsanitäter vor persönlicher Haftung bei Schadensersatzforderungen.
- Arbeitgeber bietet oft Schutz, aber persönliche Haftung ist möglich bei grober Fahrlässigkeit oder Verletzung medizinischer Standards.
- Berufshaftpflichtversicherung deckt Haftungsansprüche bei Fahrlässigkeit oder fehlerhafter Beurteilung ab.
- Kosten und Versicherungssumme hängen von Versicherungsunternehmen, Risikoprofil und gewünschter Deckung ab.
Wieso Berufshaftpflicht als Notfallsanitäter?
Notfallsanitäter bekleiden eine Tätigkeit voller Verantwortung. Neben Notärzten sind sie es, die oftmals die Erstversorgung von verunfallten oder anderweitig schwer zu Schaden gekommenen Patienten übernehmen. Dabei müssen sie fokussiert, sicher und schnell agieren.
Oftmals zählt jede Sekunde und in all dem Stress kann es schnell zu Fehlern kommen, bis hin zu vom Sanitäter verantworteten Personenschäden. In solchen Fällen können umfangreiche Schadensersatzforderungen die Folge sein. Diese können dabei schnell fünf- oder sechsstellige Summen erreichen, was für die meisten Menschen erhebliche finanzielle Risiken birgt.
Auch eine Handlung außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches und infolgedessen entstehende Schäden können zum Problem werden. In einem prominenten Fall hatte ein Patient geklagt, dessen Beurteilung durch den gerufenen Rettungsdienst sich als fehlerhaft erwies. (1)
Er klagte über atembezogene Brustschmerzen, woraufhin die Rettungssanitäter die Behandlungsbedürftigkeit verneinten und ihn an den Hausarzt verwiesen, der wiederum die Behandlungsbedürftigkeit feststellte und eine Überweisung an das Krankenhaus anordnete.
Dort wurde ein Herzinfarkt bei dem Kläger festgestellt. Später erlitt er noch einen Schlaganfall und leidet nun an einer Herzinsuffizienz.
Der Rettungsdienst hatte die Behandlungsbedürftigkeit des Mannes missachtet und eigenmächtig ohne einen Notarzt eine medizinische Diagnose erstellt. Der Fall landete vor Gericht.
Wer ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen?
Einige Berufsgruppen sind gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet und bei vielen anderen wird von Expertenseite dringend dazu geraten. Hierzu zählen:
- Ingenieure und Architekten: Kommt es beispielsweise bei einer Konstruktion zu Fehlern mit Spätfolgen, schützt eine Berufshaftpflicht.
- Rechtsanwälte: Beratungsfehler werden durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.
- Finanzberater: Sollten bei einem Kunden aufgrund von Fehlern seitens des Finanzberaters oder Versicherungsvermittlers finanzielle Schäden entstehen, schützt die Versicherung vor der persönlichen Haftbarkeit.
- Immobilienmakler: Immobilienmakler können durch Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vor Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit der (versehentlichen) Nichteinhaltung von Gesetzten oder der Weitergabe fehlerhafter Informationen innerhalb der Kundenberatung.
- Ärzte: § 6 der Bundesärzteordnung (BÄO) besagt, dass je nach geltendem Landes- oder Standesrecht ein Ruhen der Approbation angeordnet werden kann, wenn „[…] nicht ausreichend gegen die sich aus seiner Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren versichert ist, […].“ Etwaige Behandlungsfehler von einer fehlerhafte Dosierung bei der Medikamentenverschreibung bis hin zu (bleibenden) Schäden nach Operationen können Ärzte schnell in Bedrängnis bringen. (2)
Wann ist eine persönliche Haftbarkeit zu befürchten?
Normalerweise sind Rettungsassistenten (RettAss) und Notfallsanitäter (NotSan) durch ihren Arbeitgeber (Krankenhaus oder Rettungsdienst) vor dem Risiko der persönlichen Haftung geschützt. Jedoch kann in bestimmten Fällen auch eine Arbeitnehmerhaftung geltend gemacht werden. Diese umfassen zum Beispiel:
- Fahrlässigkeit: Grob fahrlässiges Verhalten, bspw. eine beim Transport durch Unachtsamkeit verursachte Verletzung am Patienten oder an unbeteiligten Dritten, Sach- oder Vermögensschäden (beschädigte Kleidung würde z. B. hierzu zählen), können zur Folge haben, dass der Arbeitgeber ggü. dem Arbeitnehmer in Regress geht.
- Verletzung medizinischer Standards: Entstehen Folgeschäden aufgrund der Missachtung medizinischer Standards, ist der Notfallsanitäter bisweilen in Haftung zu nehmen.
- Bruch der Vertraulichkeitspflicht: Bricht ein Notfallsanitäter, Notarzt oder Rettungsassistent seine Verschwiegenheit einen Fall betreffend, ist er haftbar.
- Fehlerhafte Beurteilung oder Aufklärung: Sieht sich ein Sanitäter mit einem Patienten konfrontiert, bei dem unklar ist, inwieweit dieser selbstbestimmt in eine Behandlung einwilligen kann und die falsche Entscheidung (beispielsweise die Zurechnungsfähigkeit betreffend) getroffen wird, ist der Rettungssanitäter/Notfallsanitäter/Rettungsassistenz persönlich in der Haftung. Strafrechtlich wäre eine Behandlung gegen den expliziten Willen des Behandelten gar eine Nötigung. Auch eine Missachtung des Behandlungsprotokolls (etwa eine mangelnde oder fehlende Patientenaufklärung) kann hier zum Problem werden.
In derlei Situationen kann die Berufshaftpflichtversicherung größere finanzielle Folgen und damit existenzbedrohende Risken abwenden.
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Wann zahlt die Versicherung nicht?
Es gilt zu beachten, dass in einigen Konstellationen der Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflichtversicherung nicht greift. Dazu zählen:
- Ausbleibende Zahlungen: Wird die Versicherungsprämie nicht gezahlt, bleibt der Versicherungsschutz natürlich aus.
- Vorsatz: Entstandene Schäden, bei denen ein Vorsatz seitens des Sanitäters oder Rettungsassistenten nachgewiesen werden können setzen den etwaigen Versicherungsschutz außer Kraft.
- Außervertragliche Handlungen: Setzen sich Angestellte im Rettungsdienst über ihre definierten Zuständigkeitsbereiche hinweg, werden etwaige Schäden nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Notfallsanitäter können sich über das Notfallsanitätergesetz zu ihren gesetzlich definierten Zuständigkeiten informieren. (3)
- Schäden an persönlichem Eigentum: Liegt eine vom Sanitäter selbst ausgeführte Beschädigung an eigenem Gerät (auch solches, das im Rahmen der Berufsausübung genutzt wird und auch während der Arbeit) vor, greift der Versicherungsschutz ebenfalls nicht.
Wie umfangreich sollte die Versicherung im Beruf des Notfallsanitäters sein?
Angestellte Notfall- und Rettungssanitäter mögen eine weniger hohe Dringlichkeit bei zusätzlichen Versicherungen (neben geläufigen Versicherungen wie der Kranken-, Rechtsschutz-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung) verspüren als solche in freiberuflicher Tätigkeit. Da im Schadensfall jedoch mögliche Kosten schnell in die Höhe schießen, ist die Berufshaftpflichtversicherung eine wirksame Absicherung.
Dies beginnt bereits bei dem Umstand, dass durch die Versicherung die Rechtmäßigkeit von Schadensersatzforderungen seitens des Arbeitgebers oder von Dritten überprüft wird. Ob beispielsweise tatsächliche Fahrlässigkeit in einem konkreten Fall vorliegt, kann durch die Versicherung kontrolliert werden. Eine unrechtmäßige Forderung wird so gegebenenfalls von ihr abgewendet. Die Versicherung bietet hier also passiven Rechtsschutz.
Die Kosten einer Berufshaftpflicht (auch bei Jahren des Einzahlens) sind im Vergleich zu auch nur einem unversicherten Schadensfall oftmals nichtig. Dies betrifft explizit auch eine vollumfängliche Versicherung, die einige Vorteile mit sich bringt.
So stehen im Falle eines Haftungsanspruchs größere finanzielle Mittel zur Abdeckung zur Verfügung. Überdies besteht bei einer vollumfänglichen Versicherung oft die Möglichkeit des Rechtsschutz, was finanzielle Kosten für Gerichtsverfahren und Anwaltshonorare beinhaltet. Dies ist insbesondere interessant, wenn es zu einem Rechtsstreit über Haftungsansprüche kommt.
Da, wie der Name bereits verrät, die Berufshaftpflichtversicherung aufgrund der beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wird, sind die durch sie entstehenden Kosten von der Steuer absetzbar.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Deckungs- oder Versicherungssumme für Notfallsanitäter oder anderweitig im Rettungsdienst tätige Personen, beginnen ab ca. 3 Millionen Euro. Dies ist jedoch nur ein Richtwert.
Eine individuelle Abwägung mit einer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Situation ist ein ratsamer Schritt, um eine auf die eigenen Bedürfnisse ausgerichtete Berufshaftpflichtversicherung zu erhalten. Kontaktiere uns gern für eine eingehende und transparente Beratung.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Berufshaftpflicht?
Neben der bereits erwähnten Versicherungssumme und den ihr entsprechenden Prämien spielen einige Einflussfaktoren bei der Ermittlung der Kosten eine entscheidende Rolle:
- Versicherungsunternehmen: Wie bei jeder Versicherung, lohnt es sich stets, Tarife miteinander zu vergleichen und sich für den idealen Anbieter zu entscheiden.
- Art der Versicherung: Eine Basisversicherung beinhaltet geringere Kosten als eine vollumfängliche Berufshaftpflichtversicherung.
- Expertenberatung oder nicht? Eine Konsultation mit einem Versicherungsexperten lohnt sich immer, um mögliches Einsparpotenzial ausfindig zu machen. Faktoren, die hier mit hineinspielen sind zum Beispiel eine längere Laufzeit, die Höhe des Selbstbehalts oder die Wahl der Zahlungsintervalle.
- Risikoprofil: Der Versicherer beurteilt das individuelle Risikoprofil. Konkret den Notfallsanitäter betreffend heißt das, dass seine Vorgeschichte auf bereits erfolgte Schadensfälle überprüft wird, so wie seine Erfahrung, Ausbildung, (zusätzliche) Fachkenntnisse usw. Ein höheres Risikoprofil geht mit höheren Versicherungsprämien einher.
Quellen
(1): Ein Artikel zu einem Fall, in dem zwei Rettungssanitäter wegen grob fahrlässigen Verhaltens außerhalb ihrer Befugnisse, die schwere gesundheitliche Schäden bei einem Mann zur Folge hatten, vor Gericht landeten. Ich bin inital bei einer anderen Quelle darauf aufmerksam geworden, die mir auch visuell eher zusagte. Jedoch bildet der verlinkte Artikel den Sachverhalt umfassender ab. Gleichzeitig war hier auch das Domain Ranking wesentlich höher.
(2): Die Bundesärzteordnung auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz. Die Ordnung besagt, dass die Pflicht zur Haftpflichtversicherung Ländersache ist. Ich weiß nicht, ob direktes Zitieren gewollt ist aber ich dachte, hier könnte man zumindest darüber nachdenken.
(3): Ein weiterer Gesetzestext, dieses Mal mit expliziter Ausrichtung an die Zielgruppe. Über die Rechtslage aufgeklärt zu sein ist natürlich sinnvoll.
Typische Berufsgruppen in der Berufshaftpflichtversicherung
- Angestellte
- Apotheker
- Architekten
- Ärzte
- Assistenzarzt
- Buchhalter
- Coaches
- Energieberater
- Erzieher
- Fitnesstrainer
- Fotografen
- Freiberufler
- Grafikdesigner
- Hausverwalter
- Hebammen
- Heilpraktiker
- Hundetrainer
- Immobilienmakler
- IT-Freelancer
- IT-Unternehmen
- Journalisten
- Kosmetik & Fußpflege
- Künstler
- Medizinstudent
- Notfallsanitäter
- Öffentlicher Dienst
- Physiotherapeuten
- Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Selbstständige
- Steuerberater
- Tanzlehrer
- Unternehmensberater
- Wirtschaftsprüfer
- Yogalehrer
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