Brauchen Angestellte eine Berufshaftpflichtversicherung?
Die meisten Angestellten denken, dass eine eigene Berufshaftpflichtversicherung gar nicht nötig ist. Damit haben sie auch grundsätzlich recht. Immerhin ist man meist über den Arbeitgeber versichert.
Doch in manchen Fällen reicht das nicht aus. Um vollständig abgesichert zu sein und keine Risiken einzugehen, ist manchmal eine eigene Berufshaftpflicht nötig.
In diesem Artikel gehen wir auf Sonderfälle ein und zeigen, für wen sich eine individuelle Haftpflichtversicherung lohnt. Außerdem erklären wir, was es beim Abschluss zu beachten gilt.
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Das Wichtigste in Kürze
- Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Angestellte meist überhaupt nicht notwendig, da sie über den Arbeitgeber versichert sind.
- In einigen Berufsgruppen ist es allerdings Pflicht, eine entsprechende Versicherung aufzuweisen.
- Wer nebenberuflich selbstständig arbeitet, muss ebenfalls dringend eine Haftpflichtversicherung abschließen.
- In einigen Positionen ist das Haftungsrisiko so groß, dass sich eine eigene Absicherung in jedem Fall lohnt.
Welche Gründe sprechen für eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte?
Jeder macht Fehler. Und dass Fehler teuer werden können, wissen die meisten. Sei das ein verschütteter Kaffee auf dem teuren Laptop oder der Download von Malware im Firmennetzwerk – Kosten entstehen bei Fehlern meistens.
Dabei stellt sich die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Theoretisch ist man als Angestellter über den Arbeitgeber versichert. Doch im wirklichen Arbeitsalltag sieht das oft anders aus.
In einigen Berufen können Haftungsansprüche direkt gegen Angestellte geltend gemacht werden. Das ist unter anderem bei Ärzten der Fall, weshalb angestellte Ärzte eine Haftpflichtversicherung unbedingt selbst abschließen sollten!
In anderen Berufen werden zwar Schadensfolgekosten übernommen. Doch das Unternehmen stellt die Regressforderungen an den Mitarbeiter. Damit hat die Versicherung des Arbeitgebers zwar den Schaden gezahlt, doch das Geld wird zurückgefordert. Immerhin war es der Angestellte, der den Fehler gemacht hat.
Somit tun Angestellte gut daran, die Versicherung ihres Arbeitgebers diesbezüglich zu überprüfen. Wer im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommen muss, sollte sich unbedingt um eine Berufshaftpflichtversicherung kümmern.
Reicht eine private Haftpflichtversicherung nicht aus?
Angestellte fragen sich an dieser Stelle häufig, ob die private Haftpflichtversicherung denn nicht ausreicht. Tatsächlich sind die Regelungen hier recht eindeutig: Eine Privathaftpflicht greift nicht bei Schäden, die man im beruflichen Kontext verursacht hat.
Somit gilt: Wer keine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte hat und einen Fehler macht, muss privat für die Kosten aufkommen. Das können schon einmal hohe Beträge sein, sodass einen das finanziell ruinieren kann. Nicht selten ist die Insolvenz die Folge.
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Was bringt eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte?
Ganz klar: Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, versichert sich über eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt vor Regressansprüchen. Außerdem greift sie dann, wenn der Versicherungsschutz über den Arbeitgeber nicht ausreichend ist.
Das ist sehr wichtig, denn so individuell wie private Haftpflichtversicherungen sind, so individuell sind auch Berufshaftpflichtversicherungen des Arbeitgebers. Außerdem sind meist Schäden gegenüber Dritten nicht abgedeckt.
Wenn man also während einer Geschäftsreise ein fremdes Auto beschädigt, kommen weder die Privathaftpflicht noch die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers für den Schaden auf. Die individuelle Berufshaftpflicht für Angestellte kommt ins Spiel!
Was die Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte ebenfalls so attraktiv macht, ist ein passiver Rechtsschutz. Was ist damit gemeint? Dank dieses Schutzes können unberechtigte Schadenersatzforderungen abgewehrt werden. Denn nicht immer ist auch der Angeklagte für einen Schaden verantwortlich.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte?
Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt ganz allgemein die Kosten für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden. Wenn ein Fehler passiert, wird in der Regel ein Schadenersatz gefordert. Diesen Forderungen kommt die Versicherung nach, sodass der Angestellte entlastet wird.
Das kann sowohl Schäden an Unternehmenshabe als auch an Kunden, Patienten und Kollegen betreffen. Eine Berufshaftpflicht bietet eine Absicherung gegen das individuelle Haftungsrisiko.
Grundsätzlich gilt: Schäden, die aus menschlichem Versagen heraus entstehen – also Unachtsamkeiten oder Missgeschicke – werden in aller Regel vom Arbeitgeber getragen. Kleine Fehler können immerhin immer einmal passieren. [1]
Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich benötigen folgende Berufsgruppen eine Berufshaftpflichtversicherung:
- Selbstständige
- Freiberufler
Normale Angestellte benötigen daher einen zusätzlichen Versicherungsschutz gar nicht. In der Regel findet die Absicherung über den Arbeitgeber ab. Man sollte nur immer die möglichen Risiken der eigenen Tätigkeit abwiegen. Gibt es viele Gefahrenpotenziale, empfiehlt sich eine individuelle Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte.
Außerdem ist sie dann wichtig, wenn man teilweise einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgeht. Denn hier ist man ansonsten überhaupt nicht abgesichert, wenn man sich nicht selbst darum kümmert.
Welche Angestellten benötigen eine Berufshaftpflicht?
Es ist gesetzlich geregelt, welche Angestellten nicht auf eine individuelle Berufshaftpflichtversicherung verzichten dürfen. Die Berufskammer gibt die Regeln vor. Folgende Berufsgruppen müssen auch als Angestellte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen:
- Rechtsanwälte
- Ärzte
- Immobilienkreditvermittler
- Apotheker
- Steuerberater
- Ingenieure
- Architekten
- Notare
- Wirtschaftsprüfer
- Finanzanlagenvermittler
Müssen Angestellte in Leitungsfunktion eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
Wer als Angestellter eine Leitungs- oder Organfunktion einnimmt, kann unter Umständen direkt in Haftung genommen werden. Das betrifft zum Beispiel Vorstände, Geschäftsführer, Unternehmensleiter, Mitglieder des Bei- oder Aufsichtsrates oder Geschäftsführer.
Auch Angestellte, die eine gewisse Sonderfunktion innehaben, sollten über eine eigene Berufshaftpflicht nachdenken. Dazu zählen:
- Arbeitsschutzbeauftragte
- Datenschutzbeauftragte
- Compliance-Beauftragte
- Geldwäschebeauftragte
- Prokuristen
- Sicherheitsbeauftragte
Für Angestellte in den oben genannten Positionen eignet sich neben einer Berufshaftpflicht auch noch eine D&O-Versicherung. Die Directors & Officers-Versicherung bietet Führungskräften optimalen Schutz.
Wie versichere ich mich bei einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler?
Viele Angestellte gehen noch einem Nebenberuf nach. Das ist heute ganz normal. Allerdings haben einige nebenbei eine Selbstständigkeit aufgebaut. Da gibt es bezüglich des Versicherungsschutzes ein paar weitere Faktoren zu berücksichtigen.
Diese Tätigkeit ist nicht über die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers versichert, da dieser damit ja gar nichts zu tun hat. Stattdessen benötigen solche Angestellte eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Andernfalls kann es passieren, dass sie mit ihrem Privatvermögen haften, wenn der Schadensfall eintritt.
Wann haften Arbeitnehmer für Schäden?
Je nach Branche ist das Risiko auf Schäden größer oder kleiner. Grundsätzlich ist es gesetzlich geregelt, dass die Haftung von Arbeitnehmern eingeschränkt ist. Man spricht auch von einem innerbetrieblichen Schadensausgleich. Vonseiten des Gesetzes wird dies damit begründet, dass das Betriebsrisiko auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt wird.
Zudem können Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, damit es erst gar nicht zu Schäden kommt. Zudem ist es eine Arbeitgeberpflicht, Versicherungen abzuschließen, die mögliche Schäden abdecken. Deshalb entscheiden die meisten Gerichte in entsprechenden Fällen, dass der Angestellte nicht oder nur teilweise haften muss.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen ein Mitarbeiter voll für den verursachten Schaden haften muss. Das ist unter bestimmten Bedingungen der Fall:
- Vorsätzliches Handeln: Wenn ein Mitarbeiter einen Schaden mit Vorsatz verursacht, muss er voll haften. Anders sieht es bei einer Unachtsamkeit aus. Dann geht es darum, wie fahrlässig der Angestellte gehandelt hat. Der Grundsatz der Fahrlässigkeit wird in § 276 Absatz 2 BGB geregelt.
- Grobe Fahrlässigkeit: Man geht von grober Fahrlässigkeit dann aus, wenn die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt wurde. Dann hat ein Arbeitnehmer also meist auch Verhaltensregeln missachtet, die für den Tätigkeitsbereich gelten.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Wie hoch der Anteil auf welcher Seite ist, hängt immer von den individuellen Umständen ab.
Beispiele für leichte Fahrlässigkeit
Schäden, die durch eine leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, müssen nicht vom Angestellten aus eigener Tasche bezahlt werden. Folgende Situationen fallen in diese Kategorie:
- Im Übereifer fegt ein Angestellter eine Kaffeetasse oder ein Wasserglas vom Tisch.
- Ein Mitarbeiter im Außendienst beschädigt die Felge seines Fahrzeugs beim Einparken.
- Der Tankwart hat gerade sein Auto gewaschen und rutscht mit der noch nassen Schuhsohle vom Kupplungspedal ab, wodurch er einen Unfall verursacht.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit
- Ein Mitarbeiter lässt die Betriebskasse offen und unbeaufsichtigt in einem öffentlichen Bereich stehen.
- Ein Mitarbeiter verursacht einen Kfz-Schaden, da er eine rote Ampel oder ein Verkehrszeichen missachtet, sein Handy während der Fahrt benutzt, unter dem Einfluss von Drogen steht oder zu schnell fährt. [2]
Art der Fahrlässigkeit | Definition | Beispiele |
---|---|---|
Leichte Fahrlässigkeit | Eine geringfügige Verletzung der Sorgfaltspflicht, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entsteht und zu einem Schaden führt. Die Verletzung der Pflichten liegt innerhalb der durchschnittlichen Sorgfaltspflicht eines angemessen vorsichtigen Angestellten. | – Versehentliches Löschen von Daten eines Kunden – Unabsichtliche Beschädigung von Büroausrüstung |
Mittlere Fahrlässigkeit | Eine erhebliche Verletzung der Sorgfaltspflicht, die über die normale Sorgfaltspflicht hinausgeht und zu einem Schaden führt. Die Verletzung der Pflichten liegt über dem, was von einem durchschnittlichen Angestellten erwartet wird. | – Fehlende Sicherungsmaßnahmen, die zu einem Einbruch und Diebstahl von Firmeneigentum führen – Fahrlässige Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte |
Grobe Fahrlässigkeit | Eine schwerwiegende Verletzung der Sorgfaltspflicht, die weit über das hinausgeht, was von einem vernünftigen Angestellten erwartet wird. Das Verhalten ist grob fahrlässig und führt zu einem erheblichen Schaden. | – Vorsätzliche Manipulation von Finanzdaten, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen – Ignorieren von Sicherheitsvorschriften, was zu einem schweren Unfall am Arbeitsplatz führt |
Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte?
Die Kosten für eine Versicherung richtet sich immer nach sehr individuellen Faktoren aus. Eine Berufshaftpflichtversicherung kann also zwischen 160 und 1.200 Euro jährlich kosten. Ausschlaggebend sind für die Kosten der unterschiedlichen Tarife:
- individuelles Risiko
- Deckungssumme
- Versicherungssumme
- Selbstbeteiligung
Aus diesem Grund ist es absolut wichtig, das eigene Risiko immer realistisch einzuschätzen.
Welche Tipps sollten Angestellte hinsichtlich ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten?
Ob und wie man sich als Angestellter versichern muss, ist vielen nicht klar. In einigen Berufen handelt es sich bei der Berufshaftpflicht um eine Pflichtversicherung. Hier wird man gar nicht erst in die Berufskammer aufgenommen, wenn man keinen Nachweise vorlegen kann.
Doch in anderen Unternehmen mag Angestellten die Einschätzung schwerfallen, ob eine individuelle Versicherung nötig ist oder nicht. Daher empfehlen Experten, dass man bereits beim Vorstellungsgespräch abklärt, inwieweit ein Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber gegeben ist.
In einigen Berufen lohnt es sich, pauschal eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mitzubringen. Bei Heilberufen ist das zum Beispiel der Fall.
Dennoch gibt es Berufe, in denen eine Berufshaftpflicht nicht nötig ist. Die Versicherung sollte sich immer nach den individuellen Risiken richten. So genießt man genau den Schutz, den man als Angestellter in dem Unternehmen braucht, wenn man Dienst hat.
Wer sich für eine Berufshaftpflichtversicherung entscheidet, sollte dabei nicht sparen. Denn die Versicherungsleistung kann ansonsten darunter leiden. Eine angemessene Höhe der Beiträge ist also zu empfehlen.
Fazit: Deshalb sollten auch Angestellte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen
Jeder macht in seinem Beruf einmal einen Fehler. Dann ist es gut, wenn man für den entstandenen Schaden nicht selbst aufkommen muss. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte kann sich also durchaus lohnen.
Ob und wie man sich versichert, hängt immer von dem Beruf selbst sowie von dem jeweiligen Unternehmen ab. Daher sollten Angestellten eine entsprechende Beratung in Anspruch nehmen und auf dieser Basis eine fundierte Entscheidung treffen.
Typische Berufsgruppen in der Berufshaftpflichtversicherung
- Angestellte
- Apotheker
- Architekten
- Ärzte
- Assistenzarzt
- Buchhalter
- Coaches
- Energieberater
- Erzieher
- Fitnesstrainer
- Fotografen
- Freiberufler
- Grafikdesigner
- Hausverwalter
- Hebammen
- Heilpraktiker
- Hundetrainer
- Immobilienmakler
- IT-Freelancer
- IT-Unternehmen
- Journalisten
- Kosmetik & Fußpflege
- Künstler
- Medizinstudent
- Notfallsanitäter
- Öffentlicher Dienst
- Physiotherapeuten
- Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Rettungssanitäter
- Selbstständige
- Steuerberater
- Tanzlehrer
- Unternehmensberater
- Wirtschaftsprüfer
- Yogalehrer
- Zahnärzte
Das sind die wichtigsten Gewerbeversicherungen
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