Berufshaftpflichtversicherung für Energieberater

Beratende Berufe gehen in der Regel mit hohen Risiken einher. Menschen verlassen sich auf eine Beratung und tun daher genau das, was ihnen gesagt wird. Wenn nun jedoch ein Fehler bei der Beratung passiert ist, kann das schwere Konsequenzen nach sich ziehen.

Entsteht einem Kunden ein Schaden und erhebt er Anspruch auf Schadensersatz, kann es teuer werden. In dem Fall springt die Berufshaftpflicht ein. Sie kann dabei helfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen zu begleichen.

Dieser Artikel geht darauf ein, warum eine Berufshaftpflicht für Energieberater so sinnvoll ist. Außerdem klären wir, welche Versicherungsbedingungen man beim Abschluss beachten sollte. Wir helfen dabei, den richtigen Versicherungsschutz zu wählen.

Berufshaftpflichtversicherung für Energieberater

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Das Wichtigste in Kürze

  • Je nach Tätigkeit kann der Beruf des Energieberaters einige Risiken mit sich bringen, die in hohen Schäden resultieren können.
  • Sowohl eine Berufshaftpflicht für Vermögensschäden sowie eine Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden lohnt sich.
  • Die Leistungen der Haftpflichtversicherung variieren je nach Tarif und Versicherer, weshalb ein Vergleich absolut notwendig ist.
  • Je nach beratender Tätigkeit sollten Energieberater auf eine umfangreichere Versicherung mit Zusatzbausteinen oder auf ein Basismodell zugreifen.
  • Neben der Berufshaftpflicht gibt es noch andere Versicherungen, die im Alltag eines Energieberaters eine Rolle spielen.

Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Energieberater wichtig?

Die Hauptaufgabe eines Energieberaters ist es, klimaneutrale Unternehmensprozesse zu schaffen. Sie tragen daher eine große Verantwortung für Investitionen von Betrieben, die ihre Energieeffizienz steigern wollen.

Aufgrund ihrer beratenden Funktion vertrauen Unternehmen und auch Privatpersonen in sie. Ein Fehler bei der Beratung kann einem Energieberater jedoch selbst bei der sorgfältigsten Arbeitsweise unterlaufen. Die Folgen können mehr oder weniger schwer ausfallen.

Doch ganz gleich, wie hoch der entstandene Schaden ist – ein Energieberater muss für seine Fehler einstehen und wird zur Haftung gezogen. Wer nicht versichert ist, muss für die entstehenden Kosten komplett selbst aufkommen. Das kann die Existenz des Beraters bedrohen.

Um Energieberatungen anbieten zu können, ist unbedingt entsprechendes Wissen notwendig. Technisches Vorwissen in Form einer abgeschlossenen Ausbildung inklusive einer bestandenen Meisterprüfung oder ein technisches Studium sind die Voraussetzung. [1] Dennoch kann es bei der Ausübung des Berufs zu Fehler kommen.

Energieberater schüttelt die Hand eines Kunden

Welche Arten von Energieberatern gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Energieberatern. Je nach Tätigkeit ist eine andere Versicherung zu wählen. Immerhin sollte der Versicherungsschutz immer individuell auf die persönlichen Risiken zugeschnitten sein.

Man unterscheidet zwischen:

  • Energieberater für Privathaushalte
  • Planende Energieberater
  • Gewerbliche Energieberater

Doch worin liegen die Risiken im Detail?

Energieberater für private Haushalte

In diesem Beruf kann es zu Beratungsfehlern kommen. Nach der Sanierung kann es beispielsweise zu Folgeschäden wie Schimmel kommen. Aber auch Fehler im Gutachten können Schäden nach sich ziehen.

Problematisch kann auch ein fehlerhafter Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis sein. Vor Ort können auch Sachschäden entstehen. Und ein weiteres Risiko besteht darin, dass Fehler bei der Beantragung von Fördermitteln passieren und der Kunde dadurch keine Förderung erhält.

Das Energieaudit DIN EN 16247 / 1 ist für die Förderung absolut notwendig. Wird dabei ein Fehler gemacht, entscheiden Sachverständige womöglich, dass keine Förderung möglich ist. Dadurch entsteht Kunden ein finanzieller Verlust. [2]

Ein Beispiel: Der Berater plant den Bau einer Immobilie mit KfW-Energieeffizienzhaus-Standard 55. Doch beim Energiekonzept hat sich ein Fehler eingeschlichen, den niemand bemerkt. Das Haus ist fertiggestellt und das böse Erwachen droht: Es hat nur KfW-Energieeffizienzhaus-Status 70.

Die Bauherren erhalten nun weniger Fördergelder, als ursprünglich geplant war. Nur mit teuren Nachbesserungen kann der bessere Standard erzielt werden. Deshalb fordern die Betroffenen Schadensersatz.

Eine Consulting-Haftpflicht ist hierbei die ideale Lösung. Sie sichert die individuellen Risiken von Energieberatern für Privathaushalte ab.

Planende Energieberater

Mögliche Risiken bei der planenden Tätigkeit:

  • Fehler bei Planung und Beratung
  • Fristversäumnisse
  • Fehler im Gutachten
  • Schäden bei der Sanierungsbegleitung sowie Folgeschäden
  • Fehler bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Personen- und Sachschäden, zum Beispiel bei der Baustellensicherung

In diesem Fall ist eine Berufshaftpflicht für Architekten eine gute Wahl. Architekten tragen ebenso wie Energieberater ein hohes Maß an Verantwortung. Fehlplanungen können schwere Folgen nach sich ziehen.

Gewerblicher Energieberater

Zu den typischen Schäden gewerblicher Energieberater zählen neben Beratungsfehlern auch falsche oder fehlende Angaben in Berichten, beispielsweise in einem Energieaudit. Aber auch Fehler im Gutachten sowie Fristversäumnisse können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Außerdem können durch Fehler im Impressum der Webseite Schadensersatzforderungen und Abmahnungen folgen. Und wie auch bei anderen Energieberatern können Sach- und Personenschäden bei der alltäglichen Arbeit entstehen.

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Was sind die Leistungen einer Berufshaftpflicht für Energieberater?

Eine Berufshaftpflicht für Energieberater ist individuell darauf ausgelegt, welche Risiken im Beruf des Energieberaters auftreten können. Doch welche Leistungen sind es ganz im Allgemeinen, die eine Berufshaftpflicht für Energieberater so attraktiv macht?

Vermögensschäden

Zunächst einmal ist da der Schutz bei Vermögensschäden. Ganz gleich, zu welcher Gruppe von Energieberatern man gehört: Vermögensschäden sind wohl das größte Risiko, das der Beruf birgt. Daher spricht man gerne auch von einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Wenn der Kunde auf Basis der Beratung beispielsweise eine Sanierung durchführen lässt und die erhoffte Einsparung ausbleibt, entstehen in der Regel Kosten für eine Nachbesserung. Diese Kosten fordern Kunden oftmals von dem Energieberater. Sie fordern einen Schadensersatz. Schon ein kleiner Rechenfehler kann dazu führen, dass sich das erkannte Potenzial als komplett falsch herausstellt.

Je nach Schadenssumme kann das für Energieberater hohe Kosten bedeuten. Ist man nicht oder nicht ausreichend versichert, kann das in den finanziellen Ruin führen. Nicht selten droht dann die Insolvenz.

Übrigens: Die Berufshaftpflichtversicherung erfüllt in der Hinsicht noch einen weiteren praktischen Zweck. Sie prüft Forderungen zunächst und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Denn nur weil ein Kunde denkt, dass er im Recht ist, muss dem nicht so sein. Man spricht von einem passiven Rechtsschutz.

Sach- und Personenschäden

Bei einer Beratung beim Kunden vor Ort wirft der Berater versehentlich eine teure Vase auf den Boden und sie geht zu Bruch. Ein Sachschaden entsteht. Der Kunde möchte die Vase ersetzen und fordert einen Schadensersatz.

Oder aber der Energieberater ist für die Baustellensicherheit verantwortlich und vergisst, die Sicherung einer gefährlichen Stelle zu überprüfen. Ein Mitarbeiter kommt dadurch zu Schaden und verletzt sich. Es handelt sich um einen klassischen Personenschaden. Die entstehenden Kosten für die medizinische Behandlung wird von der Versicherung übernommen.

Oder aber man verliert die Schlüssel für die eigenen Büroräume und alle Schlösser im Gebäude müssen ausgetauscht werden. Die entstehenden Kosten deckt ebenfalls die Berufshaftpflicht für Energieberater.

Solche Schäden werden in der Regel von einer Betriebshaftpflicht abgesichert. Doch meist ist sie in der Berufs-Haftpflicht inkludiert. Das sollten Energieberater allerdings dringend genau überprüfen. Nur so können sie sicher sein, den nötigen Versicherungsschutz zu genießen.

Lohnen sich Zusatzbausteine einer Berufshaftpflicht für Energieberater?

Eine gute Berufshaftpflicht für Energieberater richtet sich nach genau den Risiken aus, die im Berufsalltag auftreten können. Aus diesem Grund sind Zusatzbausteine Gold wert. Mit ihnen lässt sich eine Versicherung so ausbauen, dass sie die individuellen Anforderungen erfüllt.

So macht beispielsweise ein Baustein für Datenschutz Sinn. Und auch eine Cyber-Versicherung macht Sinn. Cyberschäden können unter anderem durch Viren oder Datenverlust entstehen.

Wie findet man die beste Berufshaftpflicht?

Eine gute Berufshaftpflicht richtet sich immer – ganz gleich bei welchem Beruf – nach den individuellen Risiken. Somit zeichnet sich die beste Berufshaftpflicht immer dadurch aus, dass sie maßgeschneidert zu der jeweiligen Tätigkeit passt.

Bei Beratern kann das recht unterschiedlich ausfallen. Um die passende Haftpflicht-Versicherung zu finden, gilt es daher, einige Faktoren abzuwägen und sich eine genaue Übersicht über die Versicherungen zu verschaffen. Ein Vergleich unterschiedlicher Versicherer kann helfen.

Des Weiteren sollte man direkt bei der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz alle notwendigen Faktoren angeben. Dazu zählen unter anderem:

  • Umsatz
  • Anzahl der Angestellten
  • Genaue Tätigkeiten

Wie hoch sind die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung für Energieberater?

Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung variieren. Vor allem die Deckung spielt dabei eine nicht unerhebliche Rolle. Je höher die Deckungssumme ist, desto besser ist man versichert. Doch damit steigen auch die Kosten für die Versicherung.

Je nach Art der Tätigkeit können mehrere Millionen von Euro nötig sein, damit ein ausreichender Schutz gegeben ist. Am besten lassen sich Energieberater ein Angebot machen und vergleichen als Versicherungsnehmer die verschiedenen Konditionen.

Ist die Berufshaftpflichtversicherung für Energieberater verpflichtend?

Für einige Berufsgruppen ist es Pflicht, sich eine Berufshaftpflicht zuzulegen. Ohne dürfen sie gar nicht ihrer Tätigkeit nachgehen. Zu den Pflichtversicherungen zählen folgende:

Doch ist die Berufshaftpflicht auch für Energieberater Pflicht? Tatsächlich lautet die Antwort: Nein. Doch nur weil etwas nicht verpflichtend ist, bedeutet das nicht, dass die Versicherung nicht sinnvoll ist. Ganz im Gegenteil: Je höher das Risiko ist, desto wichtiger ist eine Haftpflicht-Versicherung. Somit ist die Absicherung für Energieberater unverzichtbar.

Welche Versicherungen sollten Energieberater außerdem abschließen?

Ein Energieberater sollte nicht nur eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Auch folgende Versicherungen lohnen sich:

Und auch für die private Absicherung sollte gesorgt sein. Eine private Krankenversicherung kann sich lohnen. Und auch über die Altersvorsorge sollte man sich kümmern.

Fazit: Versicherungsschutz für die Energieberatung ist essenziell

Energieberater müssen keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dennoch wird es wärmstens empfohlen. Immerhin geht der Beruf mit dem ein oder anderen Risiko einher. Bleibt ein Berater auf den Kosten sitzen, kann das schnell seinen finanziellen Ruin bedeuten.

Damit die Haftpflichtversicherung auch alles abdeckt, was nötig ist, sollte ein Vergleich unterschiedlicher Tarife angestellt werden. So findet jeder die passende Versicherung, die auf die individuellen Anforderungen zugeschnitten ist.

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