Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmens­berater

Das Risiko einiger Berufsgruppen ist recht hoch. So steht es auch um den Unternehmensberater. Schon ein Beratungsfehler kann Schäden in Millionenhöhe zur Folge haben. Deshalb ist ein ausreichender Schutz das A und O für die Arbeit als Consultant.

Die Haftpflichtversicherung kommt ins Spiel. Sie setzt sich aus eine Vermögensschadenhaftpflicht und weiteren wichtigen Komponenten zusammen. Immerhin sollten Freiberufler, die Unternehmensberatungen anbieten, in allen Bereichen ausreichend abgesichert sein.

In diesem Artikel gehen wir auf die Leistungen einer Haftpflichtversicherung für Unternehmensberater ein. Zudem zeigen wir, was eine gute Versicherung ausmacht und was ein Consultant beim Abschluss beachten sollte.

Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmens­berater

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Consulting-Haftpflicht deckt Schäden als Folge von Beratungsfehlern ab, wobei es sich um Vermögens-, Personen- und Sachschäden handeln kann.
  • Zu den Kunden eines Beraters zählen oftmals große Unternehmen, weshalb Forderungen im Schadenfall oft sehr hoch ausfallen können.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung zählt nicht zum Pflicht-Versicherungsschutz, wird jedoch dringend empfohlen.
  • Sie ist es, die die Existenz von Beratern schützen kann, damit dieser durch einen möglichen Schaden nicht in die Insolvenz rutscht.

Was bietet eine Berufshaftpflicht für Unternehmensberater?

Unternehmensberater sind ihrer beruflichen Tätigkeit wegen großen Risiken ausgesetzt. Fehlinformationen, Fehlplanungen oder andere Unachtsamkeiten können ein Unternehmen schnell schädigen. Dann bleibt ein die Forderung nach Schadenersatz oft nicht aus.

Schäden dieser Art können schnell einmal in die Millionen gehen. Müsste ein Unternehmensberater dies aus eigener Tasche bezahlen, würde das seinen finanziellen und beruflichen Ruin bedeuten. Deshalb gibt es spezielle Versicherungen.

Die Berufshaftpflicht kommt ins Spiel. Sie ist es, die nicht nur die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche übernimmt. Sie fungiert auch als passiver Rechtsschutz, indem sie Ansprüche zunächst überprüft. Denn nicht alle Kunden sind berechtigt, Forderungen zu stellen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater stellt somit einen guten Schutz dar. Damit Berater von ihren vollen Vorteilen profitieren können, beinhaltet sie verschiedene Teilbereiche:

  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Prüfung der Haftpflichtfrage: In welcher Höhe und inwiefern bestehen Verpflichtungen zum Schadenersatz?
  • Begleichung von Schäden bei berechtigtem Anspruch
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (sogenannter passiver Rechtsschutz)
Unternehmensberater bei der Arbeit

Welche Schäden deckt eine Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ab?

Die Berufshaftpflicht für Unternehmensberater deckt folgende Schäden ab:

  • Vermögensschäden
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden

Während es die Aufgabe der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist, vor finanziellen Ansprüchen Dritter zu schützen, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden ab.

Vermögensschäden

Unter Vermögensschäden versteht man rein finanzielle Schäden. Bei Unternehmensberatern ist es absolut notwendig, sich einen entsprechenden Versicherungsschutz zuzulegen. Immerhin können Unternehmen hohe Schäden durch Fehler in der Beratung entstehen.

Ein reiner Vermögensschaden liegt dann vor, wenn der Berater für den rein finanziellen Schaden eines Kunden die Verantwortung trägt. Hierzu ein Beispiel:

Ein Handelsunternehmen engagiert einen Unternehmensberater, um ein neues Warenwirtschaftssystem einzuführen. Nachdem dieses in Betrieb genommen wurde, muss das Unternehmen jedoch feststellen, dass sich das System für seine Zwecke absolut nicht eignet.

Mehrmals kommt es zu Ausfällen und hohe Umsatzeinbußen sind die Folge. Das System muss zudem nachgerüstet werden, was nicht nur aufwendig, sondern auch kostspielig ist. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 400.000 Euro. Daraufhin verlangt die Firma Schadenersatz von dem Unternehmensberater.

Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden

Die zweite große Kategorie an Schäden, die eine Berufshaftpflicht für Unternehmensberater abdeckt, sind Personenschäden, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Werden Personen durch einen Berater versehentlich verletzt, liegt ein Personenschaden davon. Wird fremdes Eigentum beschädigt, spricht man von einem Sachschaden.

Vor allem bei einem Personenschaden wie einer Verletzung kann der Schadenersatzanspruch hoch ausfallen. Im schlimmsten Fall können die Forderungen die Millionen übersteigen. Hierzu ein Beispiel:

Der Unternehmensberater hat in seinem Büro gerade alle Böden reinigen lassen. Sie sind also noch etwas nass und rutschig. Das Warnschild, das in diesem Fall aufgestellt werden muss, fehlt oder ist nicht richtig sichtbar.

Ein Klient betritt die Räumlichkeiten und rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus. Er stürzt und zieht sich eine Kopfverletzung zu. Da die Verletzung so schwer ist, kann er seiner Arbeit nicht mehr richtig nachkommen. Eine Klage auf Schmerzensgeld erreicht den Berater. Hinzu kommen lebenslange Rentenzahlungen.

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Kann ein Unternehmensberater seine Haftung durch die AGB begrenzen?

In seinen AGB kann jeder Berater Vereinbarungen über die Haftung formulieren. Dabei wird meist eine Haftungsbegrenzung auf eine bestimmte Summe genannt. Das ist völlig legitim. Was nicht erlaubt ist, ist der generelle Ausschluss einer Haftung. Solche Vereinbarungen sind vor Gericht nichtig.

Deshalb sollten Unternehmensberater für die Erstellung ihrer AGB immer einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Dieser kann die Bedingungen so formulieren, dass sie rechtskräftig und zulässig sind sowie den Berater schützen.

Für wen eignet sich eine Berufshaftpflicht für Unternehmensberater?

Grundsätzlich gilt: Wer freiberuflich als Unternehmensberater tätig ist und damit ein hohes Risiko trägt, ist mit einer Berufshaftpflicht gut beraten. Dennoch gilt bislang noch keine Versicherungspflicht für dieses Berufsfeld. Der Abschluss einer entsprechenden Absicherung ist also völlig freiwillig. Experten raten jedoch dringend dazu.

Übrigens: Eine Unternehmensberatung auf selbstständiger Basis darf übrigens jeder anbieten. Es handelt sich beim Unternehmensberater nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Vor allem bei Quereinsteigern kann das Risiko einer Fehlberatung also recht hoch sein. [1]

Natürlich gibt es verschiedene Formen von Unternehmensberatung. Daher unterscheiden sich auch die Risiken voneinander. Folgende beratende Tätigkeiten sollten im besten Fall mit einer Berufshaftpflicht versichert werden:

  • Beratung zur Unternehmensstrategie: Beratungen bei Gründungen und Unternehmenssanierungen, Gutachten und Vorschläge zum Kostenmanagement, Schwachstellenanalyse, Beratung im Risikomanagement
  • Finanzen: Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln und bei Finanzierungsprojekten, Preiskalkulation, Buchhaltung, Rentabilitätsrechnung
  • M&A: Beratung bei Verschmelzung, Kauf und Verkauf von Unternehmen, Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Due Diligence
  • Interim-Manager: zeitlich befristete Art für bestimmte Projekte oder betriebswirtschaftliches management
  • Beratung zu Betriebs- und Produktionsabläufen: Gutachten und Vorschläge zur Optimierung von Prozessen, zum Materialfluss oder zum Qualitätsmanagement
  • IT-Berater: EDV-Bedarfsanalyse, EDV-Schulung

Für IT-Berater eignet sich besonders gut eine spezielle IT-Berater-Haftpflicht.

Experten geben Empfehlungen ab, wenn es um die Absicherung spezieller Berufe geht. So sollten neben Unternehmensberatern auch Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Immobilienmakler, Energieberater und Versicherungsvermittler einen entsprechenden Versicherungsschutz genießen.

Schadensbeispiele aus dem Berufsalltag von Beratern

  • Fristversäumnis: Ein Unternehmensberater berät eine Firma bezüglich der Beantragung eines Beratungskostenszuschusses. Er nennt versehentlich ein falsches Datum, als es um die einzuhaltenden Firsten geht. Der Kunde reicht daraufhin seine Unterlagen verspätet ein und erhält keine Förderung. Der entgangene Zuschuss wird nun in Form von Schadensersatz vom Berater eingefordert.
  • Beratungsfehler: Es wird eine Marktanalyse durchgeführt, doch der Unternehmensberater übersieht eine wichtige Information zu einer Gesetzesreform, die in Planung ist. Dadurch kann der Kunde nicht wie geplant expandieren. Es entsteht ein klassischer Vermögensschaden.
  • Fehler bei der Standortanalyse: Eine Firma lässt sich bezüglich eines neuen Standorts für ein Logisitikzentrum beraten. Die Entscheidung ist gefallen, doch dann wird auf dem Nachbargrundstück eine Großbaustelle eingerichtet. Das Logistikzentrum kann somit später als geplant in Betrieb genommen werden und ein Vermögensschaden entsteht.
  • Verletzung der Vertraulichkeit: Ein Consultant betreut die Verschmelzung zweier Firmen. Vertrauliche Informationen geraten an die Öffentlichkeit, was den Zielpreis um mehrere Tausende von Euros mindert. Für den Unternehmensberater gelten gewisse Geheimhaltungspflichten. Daher wird er für Schadensersatz in der entsprechenden Höhe verklagt.
  • Sachschaden: Bei der Unternehmensberatung in den Räumlichkeiten des Unternehmens verschüttet der Berater versehentlich Kaffee über den Laptop seines Kunden. Das Gerät ist defekt und ein klassischer Sachschaden liegt vor. Der Unternehmensberater muss für die Gesamtkosten des Gerätes, die Wiederherstellung von Daten und einen Arbeitsausfall aufkommen.

Wie findet man die ideale Haftpflichtversicherung als Unternehmensberater?

Jeder Unternehmensberater arbeitet in einem etwas anderen Tätigkeitsfeld. Damit unterscheiden sich auch die Risiken, die jeder individuell trägt, stark voneinander. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine maßgeschneiderte Berater-Haftpflicht zu wählen.

So zahlt man nicht für Leistungen, die man gar nicht benötigt. Und man ist für alle Fälle abgesichert, die im Berufsalltag eintreten können. Der Versicherungsschutz richtet sich bei Unternehmensberatern also immer nach dem eigenen Bereich aus.

Erweitern lässt sich eine Berufshaftpflicht durch entsprechende Zusatzbausteine. Damit lässt sich jede Versicherung individualisieren.

Am besten ist es, auf der Suche nach einer guten Berufshaftpflicht einen Vergleich verschiedener Tarife und Versicherer vorzunehmen. Dadurch kann ein Consultant am besten abwägen, welche Versicherung am besten für ihn geeignet ist.

Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Consultants?

Wer eine Versicherung abschließen möchte, fragt sich früher oder später auch, wie viel diese kosten wird. Jedoch lässt es sich bei einer Consulting-Haftpflicht ganz schwer sagen. Da jeder Consulting-Beruf etwas anders gestaltet und damit jede Versicherung individuell ist, variieren auch die Kosten. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:

  • Haftungsrisiko
  • Selbstbehalt
  • Deckungssumme

Durch entsprechende Analysen kann für jeden Unternehmensberater der richtige Tarif gefunden werden. Ein Versicherungsmakler hilft gerne dabei, unterschiedliche Versicherungspolicen zu vergleichen, um den besten Tarif zu einem fairen Preis zu finden.

Auch wenn man bei einer Berufshaftpflichtversicherung an mehreren Stellen sparen kann, gilt: Besser ist es, für die Versicherung etwas mehr Geld auszugeben. Denn das kann sich im Schadenfall ganz schnell ausgleichen. Ist man jedoch nicht ausreichend versichert, da man hier gespart hat, kann das schnell das Aus für das eigene Unternehmen bedeuten – die Insolvenz droht.

Kann man eine Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater wieder kündigen?

Kein Unternehmensberater, der womöglich erst gestartet hat oder mitten in seiner beruflichen Laufbahn ist, möchte über das Aufhören nachdenken. Dennoch sollte sich jeder auch mit möglichem Unvorhergesehenen befassen.

Wer die Selbstständigkeit als Unternehmensberater aufgeben muss, stellt sich womöglich die Frage: Kann ich meine Berufshaftpflicht einfach ohne Weiteres kündigen? Die Antwort lautet: Ja! Zumindest bei den meisten Anbietern.

Gute Versicherer bieten ein Sonderkündigungsrecht. Dieses tritt dann in Kraft, wenn man die Selbstständigkeit aufgibt. Als Nachweis reicht oftmals eine Gewerbeabmeldung aus. So müssen Berater ihre Consulting-Haftpflicht nicht weiterzahlen, wenn sie gar nicht mehr tätig sind.

Welche Versicherungen brauchen Unternehmensberater noch?

Wie bei anderen Berufen ist es auch beim Berater nicht mit einer Berufshaftpflicht getan. Es gibt noch einige andere Versicherungen, die sich Unternehmensberater zulegen sollten, um einen umfassenden Schutz zu genießen:

  • Firmen-Rechtsschutzversicherung: Oft ist eine Rechtsschutzversicherung genauso wichtig wie eine Berufshaftpflicht. Sie deckt die Kosten im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung ab.
  • Inhaltsversicherung: Sie schützt die Büroräume und deren Einrichtung. Gefahren könnten durch Sturm, Feuer, Hagel, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser und Elementarrisiken entstehen.
  • Cyberversicherung: Die Cyber-Versicherung schützt vor Cyberangriffen. Diese können unter anderem auf sensible Kundendaten abzielen. In der heutigen Zeit ist für jeden Unternehmer, der digital arbeitet, eine entsprechende Versicherung unerlässlich.
  • Krankenversicherung: Vor allem die private Krankenversicherung ist bei vielen Consultants sehr beliebt. Sie bietet gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung einige Vorteile und lässt eine bessere Vorsorge zu.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt dann ein, wenn ein Berater dauerhaft nicht mehr in der Lage dazu ist, seinen Beruf auszuüben. Sie kompensiert den Verdienstausfall.
  • D&O-Versicherung: Das D&O in D&O-Versicherung steht für Directors & Officers. Damit sichern sich Geschäftsführer und Vorstände ab. Immerhin sind hier die Haftungsrisiken besonders hoch. [2]

Fazit: Deshalb ist eine Berufshaftpflicht für Unternehmens­berater so wichtig

Der Beruf des Unternehmensberaters geht mit dem ein oder anderen Risiko einher. Ein Beratungsfehler kann schnell zu hohen Schadenersatzforderungen führen. Ein Schadenfall kann schnell die Existenz eines Consultants bedrohen.

Die Berufshaftpflicht für Unternehmensberater wirkt dem entgegen. Sie prüft die Haftung, übernimmt Zahlungen und bietet mit ihren Leistungen auch sonst Unterstützung im Schadenfall. Auch wenn es sich nicht um eine Pflichtversicherung handelt, raten Experten stark zur Absicherung mit einer Berufshaftpflicht.

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